§ 211 StGB
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§ 211 StGB steht für:
- Mord (Deutschland), einen Tatbestand im deutschen Strafgesetzbuch
- Blutschande, einen Tatbestand im österreichischen Strafgesetzbuch, bzw. Inzest, einen Tatbestand im liechtensteinischen Strafgesetzbuch, siehe Inzest #Rechtslage in Österreich
Siehe auch: