Diskussion:Todesstrafe/Archiv/003

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Kronpirat in Abschnitt Todesstrafe in Deutschland (erl.)
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- 2009 -

Warten

Im Artikel heißt es "Insgesamt warten um die 19.000 und 24.000 Menschen in Todeszellen auf ihre Hinrichtung." soll es statt "um die" "zwischen" oder ganz anders heißen? Gibt es quellen dazu? --93.104.98.93 13:17, 9. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Hessen vs. BRD

Hallo zusammen. Kurze Sache meinerseits. Offiziell gilt die Todesstrafe in der BRD ja als abgeschafft. Soweit ich weiß, ist sie aber immer noch Bestandteil der Landesverfassung des Bundeslandes Hessen, wurde dort aber auch nicht mehr angewendet. Ok, Bundesrecht vor Landesrecht, aber warum streicht Hessen diesen Passus nicht aus der Verfassung und bekennt sich auch offiziell zur Abschaffung der Todesstrafe? --217.87.36.91 12:12, 5. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

In Art. 109 der LVerf heißt es nur lapidar "Die Bestätigung eines Todesurteils bleibt der Landesregierung vorbehalten." Wo (wegen des Verbotes der Todesstrafe im GG) kein Urteil zu bestätigen ist läuft das halt ins Leere. Das sie drin ist hängt damit zusammen, dass die Verfassung von '46 ist, das GG aber ein paar Jährchen jünger. Was den Warumteil der Frage betrifft: Dadrüber kann man nur spekulieren - sei es Faulheit, Desinteresse oder aber dass Hessen sich für den Fall der Widereinführung ein Hintertürchen zum Stoppen aufhalten will. Kurz: Es ist Spekulation, warum der Passus bislang nicht gestrichen wurde.--Darth Kriddl Klönschnack? 13:22, 5. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

In Bayern wurde der entsprechende Artikel vor ~10 Jahren bei einer großen Reform, z.B. zeitgleich mit dem Bayer. Senat, abgeschafft. Denke, dass es sich nicht lohnt extra dafür die Verfassung zu ändern - eineVerfassung soll ja nicht zu oft geändert werden, so ein Artikel aber bei großer Reform überprüft wird. --93.104.98.93 13:21, 9. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Da (aufgund von Art. 102 GG) die Todesstrafe im StGB nicht mehr vorgesehen ist, ist es egal, was in irgendwelchen Landesverfassungen steht. Vermutlich hatte der hessische Landtag bis jetzt einfach wichtigeres zu tun, als irgendwelche bedeutungslosen Passagen aus der Landesverfassung zu streichen. -- Harald Meier 19:08, 12. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Islas del Cabo Verde (Kapverdische Inseln)

Wie so oft wird dieses afrikanische Inselparadies vergessen. Auf der - ansonsten guten - Karte fehlt dieses Land. Wird dort die Todesstafe verhängt? Wenn ja, Status?

kpkp_de@yahoo.de

Liberal

Hallo Jesusfreund, schön Du bist noch hier :-)

Ich hatte das Wort "liberal" gestrichen, weil es

1. in Europa (Leser) eine andere Bedeutung hat als in den USA (Bezug)
2. "liberal" und "Befürworter der Todesstrafe" disjunkte Begriffe sind.

Darum nehme ich es jetzt wieder heraus. Und wird Wikipedia nicht schöner, wenn wir um Adjektive reduzieren? Julia69 09:32, 3. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Ohne das Adjektiv enthält der Satz keine relevante Info. Dass Richter ersetzt werden, ist banal. WARUM sie ersetzt werden, ist relevant. Und da der Satz aus der Binnensicht der USA formuliert und referenziert war, ist er OK. Es stimmt ja, dass die Einstellung der Richter und die Besetzung der Richterposten die Entscheidungen des Gerichts zur TS beeinflusst. Jesusfreund 09:48, 3. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Hatte mehr von Dir erwartet. Julia69 12:06, 3. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Chile

Ich habe in den letzten Tagen die Zahlen mal durchgeschaut und soweit nötig korrigiert. Es gibt aber ein Problem: In der Statistik von Amnesty wird Chile als "abolitionist for all crimes" bezeichnet und als Datum der Abschaffung 2008 genannt, siehe hier: [1]. Für die Abschaffung der Todesstrafe auch in Kriegszeiten habe ich aber ansonsten keine Quellen gefunden, und auch der englische Artikel en:Use of capital punishment by nation und es:Pena de muerte en Chile liefern keine Hinweise darauf. Hier steht nur, dass Chile im Oktober die amerikanische Konvention gegen die Todesstrafe unterzeichnet hat, aber an einer formellen Abschaffung "noch gearbeitet" werde. Weiß jemand da den aktuellen Stand?

Burundi dagegen scheint (hier) in Ordnung zu sein, da dort erst Ende November die TS abgeschafft wurde und vermutlich die Statistik von Amnesty noch nicht aktualisiert wurde.--cromagnon wearedifferent 06:06, 23. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Sprachliche Wurzel von Rache und Recht

Unter dem Abschnitt "Vergeltung" (5.1) wird behauptet, Rache und Recht habe die gleiche Wurzel. Wenn ich jedoch im Kluge, etymologisches Wörterbuch, 24. Auflage, Berlin und New York 2002, nachschlage, komme ich zu einem anderen Ergebenis: Rache wird von einer Wurzel abgeleitet, die "Verfolgung, Bedrängnis" bedeutet; Recht dagegen von einer Wurzel für "recht", die "lenken, leiten" in sich trägt. Da sehe ich einen Unterschied! --AH04159 14:58, 27. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Rehnquists Stimme gab oft den Ausschlag gegen Todesstrafen?

Im Abschnitt zu den USA steht über die von George W. Bush ernannten Richter am Supreme Court, John Roberts und Samuel Alito: "Beide Richter ersetzten Vorgänger, deren Stimme gegen Todesstrafen früher oft den Ausschlag gab." Im Falle von Roberts kommt mir das unglaubwürdig vor, denn er ersetzte ja William Rehnquist, der als entschiedener Verfechter der Todesstrafe bekannt war. Der als Einzelnachweis angegebene Weblink funktioniert leider nicht mehr; seine Überschrift weist nur auf Alito hin. Ohne nachvollziehbaren Beleg kann die Aussage so nicht stehen bleiben. --Amberg 01:27, 19. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Siehe z. B. Rehnquists Minderheitenvotum im Fall Atkins gegen Virginia. --Amberg 15:01, 23. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Ich habe es jetzt geändert. --Amberg 18:48, 28. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Karte

Die Karte am Anfang des Artikels ist nicht aktuell, was China betrifft. Laut Amnesty International wurde die Todesstrafe für zur Tatzeit Minderjährige im Jahr 1997 abgeschafft und 2003 zum letzten Mal vollstreckt.

Dennoch ist China auf der Karte rot dargestellt, d.h. als Land, das die Todesstrafe auch gegen Jugendliche anwendet, was nicht mehr stimmt. Ich habe die Karte daher (noch einmal) entfernt. Diskussion zur Karte hier (vorangegangene Diskussion hier). vergessene Signatur nachgereicht: 15:22, 19. Feb. 2009, Babel fish. Verzeihung.

Signatur fehlt, bitte umgehend nachreichen.
Es gibt folgene Möglichkeiten:
  • Recherche über Situation Chinas, u.a. über die verfügbaren Weblinks, notfalls e-mail an Amnesty Deutschland
  • bei Ergebnis "keine weiteren Hinrichtungen Minderjähriger nach 2003 in China bekannt" Farbschlüssel ändern. Dazu kann man in der History der Karte schauen, wer sie zuletzt geändert hat, diesen User ansprechen und ihn bitten, es zu tun.
Bis dahin sollte die Karte unverändert drin bleiben. Jesusfreund 11:37, 19. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Warum soll die falsche Karte drin bleiben? --Babel fish 02:48, 20. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Grafik korrigiert. Ich hatte zunächst Schwierigkeiten, da es sich nicht um eine Vektorgrafik handelt und ich mit dieser Pixelgrafik nicht recht zu Rande gekommen bin, doch schließlich ist es gelungen.
Details zum Todesurteil gegen Gao Pan im Jahr 2004 lt. Amnesty International: [2] --Babel fish 03:49, 20. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Deine Recherche und Vorgehen ist nicht den vorgeschlagenen Weg gegangen. Der Amnestybericht zeigt, dass gerade die letzten Gerichtsinstanzen in China 2003 und 2004 gegen die Angeklagten entschieden haben, obwohl deren Alter bei der Tat keine TS erlaubt hätte. Er zählt China zu den Ländern, die zur Tatzeit Minderjährige hinrichten, und wurde nicht aktualisiert seitdem. Das spricht nicht dafür, dass sich diese Praxis in China seitdem geändert hat, auch wenn keine neuen Fälle seither bekannt sein sollten. Ich behalte mir daher einen Revert vor. Jesusfreund 22:42, 28. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Ich habe ein animiertes .gif von dem Verlauf erstellt.[3] Kann man diese irgendwo einbinden? -- Sebssebi 12:24, 30. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Also auf der Karte ist bei den USA markiert, dass dort nur Erwachsene hingerichtet werden. Allerdings mein ich mich zu erinnern, dass dort auch Jugendliche hingerichtet werden dürfen. Das wurde nämlich in den Medien diskutiert, bei dem Fall von dem Jugendlichen, der aus einem Auto raus gesnipert hat. Da wurde dann darum spekuliert, in welchem Bundesstaat er angeklagt wird, weil in einigen wohl auch die Todesstrafe gegen Jugendliche möglich sei, bei besonders schweren Fällen. Weiß da jemand was genaueres? dreamland_1982 10:59, 30. Mai. 2009 (CEST) (11:00, 31. Mai 2009 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

Inzwischen gibt es eine veränderte Lage durch das Urteil des Obersten Gerichtshofs im Fall en:Roper v. Simmons (siehe im dortigen Artikel zu dem angesprochenen Sniper-Fall den Abschnitt Beltway Sniper Case) aus dem Jahre 2005. Darin wurde die Todesstrafe für unter 18-Jährige für nicht verfassungsgemäß erklärt. In einem früheren Urteil war die Untergrenze noch auf 16 Jahre festgelegt worden. --Amberg 07:23, 13. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Was ist eigentlich mit Japan? Laut der Karte werden in Japan nur Erwachsene hingerichtet, im Artikel heißt es hingegen, das auch Minderjährige zum Tode verurteilt werden können. --Harald Meier 16:32, 14. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Wo wir grad dabei sind, Chile müsste der Seite von Amnesty International nach hellblau (Todesstrafe im Kriegsrecht) sein und Togo dunkelblau (Todesstrafe ganz abgeschafft). Ich krieg das mit dem Färben leider nicht hin, könnte das jemand übernehmen? --Schokotrunk 18:22, 14. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Fehler im Geschichtskapitel

Im Unterpunkt Geschichte: Altertum: Tora wird Homosexualität als Vergehen genannt, das laut Tora die Todesstrafe verlangt.

Dies ist falsch. Die Homosexualität ist kein Vergehen. Es ist aber ein Vergehen, wenn man seinen Trieben nachgibt und gleichgeschlechtlich (Mann und Mann) verkehrt. Hier die entsprechende Stelle: 3Mo 20,13: "Wenn ein Mann mit einem anderen Mann geschlechtlich verkehrt, haben sich beide auf abscheuliche Weise vergangen. Sie müssen getötet werden; ihr Blut findet keinen Rächer."

Würde das bitte jemand dementsprechend ändern? Ich bin nicht hier angemeldet und auch sonst würde es noch 4 Tage dauern, bis ich es ändern könnte. --77.189.136.209 01:19, 5. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Also einfach "Homosexualität" durch "Sexualverkehr zwischen Männern" o.ä. ersetzen.

Danke! --77.189.136.209 01:19, 5. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Dann wäre allerdings noch zu untersuchen, ob die Todesstrafe auch auf sexuelle Handlungen zwischen Frauen bestand und ggf. ausgeübt wurde.

--BenJauss 16:10, 9. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Hier ist gar nichts zu untersuchen --> WP:OR, du kannst das gern offline machen und dann dein Ergebnis kundtun. Jesusfreund 17:13, 9. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Quellen

Hallo. Inwiefern belegen denn die Quellen 9 und 10 das zuvor gesagte? Meienr Meinung sagt der FAZ-Artikel eher das Gegenteil aus... gruß DerPaul 11:06, 15. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Hab denn gesamten Absatz nun entfernt, da beide Quellen nichts dazu sagen. Der FAZ-Artikel spricht nicht von einer solchen Statsitk, die zweite dazu genannte Quelle ist nicht mehr vorhanden. gruß, DerPaul 13:33, 28. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Vereinigte Staaten: Bundesstaat New Mexico

Als 15 Bundesstaat in den Vereinigten Staaten verbietet der Bundesstaat New Mexico die Todesstrafe. 212.95.108.35 10:18, 19. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Recht vom gleichen Wortstamm wie Rache?

Laut Artikel stammt das Wort „Recht“ vom gleichen Wortstamm wie das Wort „Rache“. Das kann ich kaum glauben. M. W. stammen die Worte „Recht“ und „richtig“ vom lateinischen „regere“ bzw. „dirigere“ und „rectus“ (wovon auch „rex“ = König stammt) oder sind zumindest etymologisch mit diesen Worten verwandt. Daher hätte ich gerne einen Beleg dafür, dass das Wort „Rache“ vom gleichen Wortstamm wie „Recht“ abstammt. Vielleicht ist das so, aber das müsste belegt werden, wobei bekanntermaßen die Belegpflicht bei demjenigen liegt, der eine Information im Artikel haben möchte, nicht bei dem, der die Information bezweifelt. --Zipfelheiner 12:38, 2. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Kommafehler, Abschnitt "Japan"

Im 4. Satz müsste es korrekt heißen: "In dieser Zeit müssen sie jederzeit damit rechnen, hingerichtet zu werden." (nicht signierter Beitrag von 79.209.113.61 (Diskussion | Beiträge) 12:15, 22. Mai 2009 (CEST)) Beantworten

Iran

Unter Ziff. 9.2. wird im Zusammenhang mit der Todesstrafe in Iran auf die Verfolgung der Bahai in diesem Land hingewiesen. Hier ist beizufügen, dass die Baha'i selbst auch die Todesstrafe für Mörder und Brandstrifter kennen. Verankert ist diese im Kitáb-i-Aqdas, dem Heiligsten Buch und religiösen Gesetzbuch der Gemeinschaft (Kitáb-i-Aqdas, Vers 62, Hofheim 2000). -- Pterio 23. Mai 2009 15:25

Nur der Einfall der Germanen schuld?

Ist das irgendwie historisch haltbar? Keinen Ahnung wann die Germanen kamen. Der Tod Jesu am Kreuz habe dann jede Möglichkeit der Rechtfertigung der Todesstrafe "auf ewig" ausgeschlossen. Von dieser Überzeugung war demnach auch die Praxis im Römischen Reich nach der Christianisierung ab Konstantin dem Großen geprägt. Erst der Einfall der germanischen Völker in das Imperium habe dazu geführt, dass die Todesstrafe wieder Eingang fand und dann "bedauerlicherweise" mehr als tausend Jahre eine Begleiterscheinung der europäischen Geschichte geblieben sei. [4] Bei christlichen Errungenschaften für die Menschlichkeit bin ich inzwischen vorsichtig geworden. Die führen da jetzt auch Kain und Abel auf. --Franz (Fg68at) 17:00, 6. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Es traten die alten Germanen erstmals in Gestalt der Kimbern und Teutonen in dem nach ihnen benannten Zug gegen Rom um das Jahr 120 u.Z. herum auf. Damals war die Todesstrafe in Rom keine Unbekannte; so wurden nach der Niederschlagung des Spartakusaufstandes im Jahre 71 v.u.Z. ca. 6500 gefangene Sklaven entlang der Via Appia durch ans-Kreuz-schlagen hingerichtet. Im übrigen war bei Sklaven die Todesstrafe auch für geringe Vergehen erlaubt, natürlich wurde sie nicht immer angewendet (vgl. "Lexikon der Antike"). Und auch gegen freie Römer ist die Anwendung der Todesstrafe überliefert; so wurde gegen den römischen Patrizier und Senator Spurius Cassius der Tod durch das Schwert des eigenen Sohnes verhängt, weil er die Interessen der Senatoren durch ein Gesetz zur Verteilung eroberten bzw. brachliegenden Landes (ager publicius) zugunsten der Plebejer verletzt hätte (aus heutiger Sicht ein Justizmord). Generell wurde gegen Verräter die Todesstrafe verhängt, schon in der Königszeit und in der Zeit der Römischen Republik, damals bevorzugt durch das Hinunterwerfen vom "Tarpejischen Felsen". Die Todesstrafe ist also keine christliche "Errungenschaft", wurde aber unter Herrschaft des Christentums zu besonderer "Blüte" getrieben. -- Aquarius70 15:40, 28. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Mir war so, als ob belegbar ist (ich hanbe noch irgendwo ein Buch zur antiken Kriminalgeschichte #rumfliegen), dass tatsächlich mit dem Vordringen des Christentums und auch des Neuplatonismus und anderer philosophischer Richtungen die Todesstrafe zumindest abnahm. Weshalb die Kreuzigung ist unmittelbar einleuchtend. Bei der verbreitetesten Form (der Verurteilung ad bestias) hatte das eher mit der Ansicht zu tun, dass Vergnügen dieser Art lasterhaft seien (wie ein paar andere Vergnügungen auch). Wie gesagt, dass müsste ich mal nachprüfen.--Hochachtungsvoll Kriddl Postbox 10:03, 1. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Eine verbreitete Militärstrafe war die Dezimierung einer zu bestrafenden Truppe, d.h. jeder zehnte Mann wurde ohne Ansehen von Rang und Stand und Verdiensten hingerichtet. Wie oft das geschah, weiß ich nicht aus dem Kopf. Aber diese Strafform war gängige Praxis. Genauso wurden Verurteilte als Kämpfer gegen Gladiatoren oder wilde Tiere in die Arenen Rom geschickt, auch das eine Form der Todesstrafe. -- Aquarius70 15:37, 1. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Hinrichtung in Österreich

Die Seiten Todesstrafe und Hinrichtung widersprechen einander in der Angabe der Hinrichtung des letzten Delinquenten nach Besatzungsrecht auf österreichischem Boden. Kennt jemand die ganze Wahrheit und kann beide Artikel diesbezüglich aneinander angleichen? --AlexDin 18:53, 12. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Portugal?

In der Länderliste wird für Portugal das Jahr 1867 als Jahr der Abschaffung der Todesstrafe genannt. Damit ist also nicht Island (1927) der erste europäische Flächenstaat, der abgeschafft hat. Oder gibt es eine Erklärung für diesen Widerspruch? --MiraculixHB 21:00, 25. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Letzte Hinrichtung in Deutschland

Laut des englischen Wikipedia-Artikels "Capital punishment in Germany" fand die letzte Hinrichtung in Deutschland 1981 in der DDR statt:

The last execution in the German Democratic Republic is believed to have been the shooting of Werner Teske, accused of being a double agent, in 1981. The death penalty was not abolished in the GDR until 1987.

--Dvd-junkie 20:47, 19. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Das steht ja auch im Artikel. --Amberg 21:18, 19. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Sorry, muß ich wohl überlesen haben.--Dvd-junkie 21:45, 20. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Weltkarte des Todesstrafen-Status aller Länder

Auf der Wikipedia Seite: "http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Todesstrafe2.png&filetimestamp=20090628131548" wird folgender Hinweiß gegeben:"Diese Vorlage ist veraltet, bitte Vorlage:Bild-GFDL-Neu nutzen."

Diese Seite gibt aber es zwar, aber es ist keine neue Vorlage enthalten.

Rolf (nicht signierter Beitrag von 87.156.166.168 (Diskussion | Beiträge) 17:40, 4. Aug. 2009 (CEST)) Beantworten

Todesstrafe in China gegen Minderjährige?

Fast alle UN-Staaten haben diese Konvention unterzeichnet. Dennoch lassen einige UN-Mitgliedsstaaten minderjährige Straftäter hinrichten: Volksrepublik China, Demokratische Republik Kongo, Iran, Jemen, Nigeria, Pakistan, Saudi-Arabien. In Somalia werden Jugendliche durch nichtstaatliche Schariagerichte hingerichtet. Dem treten die UN-Menschenrechtskommission und Staatengruppen entgegen, die internationale Rechtsnormen auch gegen nationale Souveränität durchzusetzen versuchen.

Auf der Karte ist China als Land mit "Anwendung nur gegen Erwachsene" gekennzeichnet, was stimmt den nun? Gibt die Karte vielleicht nur wieder, wie es „offiziell“ ist? (Hab die Farben der anderen genannten Länder nicht geprüft, eventuell muss auch da nachgebessert werden.) --141.35.189.214 20:45, 4. Aug. 2009 (CEST) (Hab gerade gemerkt das ich nicht angemeldet war.) --Gorp 20:47, 4. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Formulierungen

Am 10. September 1977 wurde Hamida Djandoubi in Marseille als letzter Mensch in Frankreich hingerichtet. Letzter Scharfrichter der französischen Republik war Marcel Chevalier. Noch 1978 kritisierte Amnesty International die Praxis der Todesstrafe in Frankreich, die bis 1981 mit dem Fallbeil vollzogen wurde.

Wenn 1977 die letzte Hinrichtung stattfand, wie kann sie dann bis 1981 mit dem Fallbeil vollzogen worden sein? Wobei die Formulierung "als letzter Mensch" sogar dahingehend verstanden werden könnte, andere Wesen seien noch danach hingerichtet worden. Sollte vielleicht besser anders formuliert werden. Кий 20:28, 15. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

s geht dadrum, dass die Art der Vollstreckung bis 1981 das Fallbeil war *81 wurde sie abgeschafft(, nicht, dass 1981 jemand hingerichtet wurde. Ich habe das mal konkretisiert.--MfG Kriddl Klönschnack? 08:55, 17. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Grafik über die Anwendung der Todesstrafe

Grafik ist nicht korrekt. Um nur ein Beispiel zu nennen: In Myanmar bzw. Burma werden täglich Menschren hingerichtet. Ausserdem sind mir noch andere Länder aufgefallen, die meiner Meinung nach falsch auf der Karte vermerkt wurden. Leider habe ich selber keine aktuellere Aufstellung gefundenn. Vielleicht hat ja jemand von Euch was Aktuelleres... (nicht signierter Beitrag von 84.73.24.168 (Diskussion | Beiträge) 13:14, 17. Sep. 2009 (CEST)) Beantworten

Dazu angehängt werden sollte, dass Liberia und Tadschikistan in der Liste der Staaten stehen, die seit min. 10 Jahren keine Hinrichtung mehr vollzogen haben, in den Klammern aber Daten stehen, die erst 9 bzw. 5 Jahre her sind

Du solltest dir den Text besser durchlesen. Als Überschrift steht da (Bitte auf das kursiv geschriebene achten): Im Gesetz zwar noch vorhanden, wurde die Todesstrafe seit mindestens 10 Jahren in folgenden 35 Staaten nicht mehr vollstreckt oder auch eine Abschaffung angekündigt--Schokotrunk 16:32, 12. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Neue Zahlen

Im Artikel sind derzeit noch Hinrichtungszahlen von 2006 angegeben. In ein Tagesschau-Artikel über die Todesstrafe finden sich Angaben von 2008 weltweit und Neues über Iran. Es wäre gut, wenn das jemand einbauen könnte. Leider ist der Artikel ja gesperrt. 78.53.40.198 08:29, 11. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Beleuchtung des Kollosseums in Rom

Ich habe mal gehört (u. a. bei einem Italienurlaub durch den Reiseführer), dass das Kollosseum in Rom 2 Tage (& Nächte) lang hell beleuchtet wird, wenn ein Staat die Todesstrafe abgeschafft hat. Kann da jemand näher recherchieren, speziell zu dem Warum und dann seine Erkenntnisse hier darlegen bzw. in den Artikel einbauen? Danke :) --217.87.71.1 16:58, 12. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Aus dem Wikipedia-Artikel Kolosseum: http://www.tagesschau.de/ausland/meldung70492.html --DavidWeidemann 18:21, 12. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Fehler bei "Staaten ohne Todesstrafen"

In der Unterkategorie

"Im Gesetz zwar noch vorhanden, wurde die Todesstrafe seit mindestens 10 Jahren in folgenden 35 Staaten nicht mehr vollstreckt oder auch eine Abschaffung angekündigt (letzte Hinrichtung in Klammern):"

hat sich ein Fehler eingeschlichen.

Tadschikistan (2004) --> Ist also erst 5 Jahre her.

Demnach müsste man Tadschikistan nach

"Staaten mit Todesstrafe - Insgesamt gibt es noch 58 Staaten und Territorien, die eine Todesstrafe im Gesetz beibehalten und in den letzten zehn Jahren auch Hinrichtungen durchgeführt haben:"

verschieben.

-- 217.113.177.217 08:38, 14. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Es sei denn Tadschikistan fällt unter "oder auch eine Abschaffung angekündigt ". Dann ginge auch weniger als 10 Jahre. Ein Fehler müsste das dann nicht sein.--MfG Kriddl Auf ausdrücklichen Wunsch: Kriddlmitdreckbewerfstelle 10:15, 14. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Europäisches Recht

"Artikel 1 des Protokolls Nr. 6 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Abschaffung der Todesstrafe vom 28. April 1983 erklärt die Todesstrafe für abgeschafft. Nach Artikel 2 dieses Protokolls ist die Todesstrafe allerdings für Taten zulässig, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden. Das 13. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention vom 3. Mai 2002 beseitigte schließlich diese Einschränkung und untersagte die Todesstrafe ausnahmslos."

Dies ist leider Geschichte. Im neuesten Entwurf der EU-Verfassung, Seite 193 vom 18.02.2005 ist die Todesstrafe im Kriegsrecht wieder drin:

"Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK: Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden." --89.54.54.65 01:40, 20. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Liebe IP: Dir ist schon aufgefallen, dass die EU-Verfassung nicht in Kraft getreten ist und auch nicht wird?--MfG Kriddl Auf ausdrücklichen Wunsch: Kriddlmitdreckbewerfstelle 08:44, 20. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

……“Liebe IP: Dir ist schon aufgefallen, dass die EU-Verfassung nicht in Kraft getreten ist und auch nicht wird?--MfG Kriddl“……
Lieber Kriddel ist Dir schon aufgefallen das Dein Kommentar leider nicht stimmt?

Durch das Votum der irischen Bevölkerung, ist das zweite irische Referendum im Oktober 2009 angenommen und damit auch der Vertrag und die Änderungen (Art. 54 Abs. 2 EUV-Lissabon). Das bedeutet, das die Grundrechtecharta 2001 Nizza verbindlich wird, nach Art.6 Abs. 1 UAbs. 3 EUV LI, wenn alle 27 EU-Staaten (Art. 54 Abs. 2 EUV-Lissabon) den Vertrag ratifiziert haben. Am 19.10.2009 haben nur 26 EU Länder die Ratifikationsurkunde eingereicht, obwohl alle EU Staaten den Vertrag ratifiziert haben. Sobald die tschechische Republik die Verfassungsfrage geklärt hat (hier geht es nicht um die Ratifizierung, sondern um interne politische Auseinandersetzungen) tritt die EU Verfassung in Kraft, spätestens 31.12.2009.

Damit wird für die EU die Todesstrafe nicht nur für den „Kriegsfall“, sondern auch für den „Bedrohungsfall“, den jeder Staat für sich interpretieren und ausrufen kann, eingeführt. 50Jahre Kampf für die Menschenrechte werden von der SPD und der CDU in den Müll getreten. Jetzt ist die EU wieder auf dem Niveau der sog. 3 .ten Welt! Ich werde demnächst die Seite dementsprechend editieren. --Genom-X 21:00, 26. Okt. 2009 (CET)Beantworten

Ergänzung
mit der Entscheidung vom 03.11.09 tritt der Vertrag von Lissabon am 01.12.09 in Kraft!!!!!! (nicht signierter Beitrag von Genom-X (Diskussion | Beiträge) 22:28, 3. Nov. 2009 (CET)) Beantworten

Togo

Laut http://en.wikipedia.org/wiki/Capital_punishment#Abolitionism (letzter Absatz) hat Togo die Todesstrafe erst 2009 abgeschafft und nicht 2008. --119.94.202.249 16:25, 14. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Ergänzungen zur Entstehungsgeschichte des Art, 102: SPD beantragte Abschaffung der Todesstrafe

Unter 8.1.6 (Bundesrepublik Deutschland

)heißt es bislang: "Bei Beratungen zum Grundgesetz im Parlamentarischen Rat schlug Hans-Christoph Seebohm, Vertreter der rechtsgerichteten Deutschen Partei, am 6. Dezember 1948 überraschend ein Verbot der Todesstrafe vor. Er wollte damit auch Todesurteile für NS-Kriegsverbrecher aussetzen lassen.[22] Abgeordnete der SPD und CDU schlossen sich dem Antrag an. Friedrich Wilhelm Wagner (SPD) beantragte erfolgreich, die Abschaffung der Todesstrafe in das Grundgesetz aufzunehmen."

Dazu heißt es im Kölner Stadtanzeiger (und unter http://www.ksta.de/html/artikel/1238966900779.shtml) - ich finde einige der dortigen Informationen könnten Eingang in den wikipedia-Artikel finden - :

Laut Artikel 102 ist die Todesstrafe abgeschafft. Dass das Grundgesetz diese eindeutige Formel enthält, ist eine kleine historische Sensation: Drei Viertel der Westdeutschen waren nach dem Zweiten Weltkrieg für die Todesstrafe. Einige der ersten, die Artikel 102 des Grundgesetzes vor dem Galgen rettete, waren Nazis. Denn der „Vater“ jenes Artikels, der wie kaum ein anderer für den humanistischen Fortschritt der Deutschen nach dem 2. Weltkrieg steht, hatte mit allgemeiner Menschlichkeit weniger im Sinn als mit politischem Kalkül. Liest man den ursprünglichen Antrag von Hans-Christoph Seebohm, Abgeordneter der rechts-nationalistischen Deutschen Partei im Parlamentarischen Rat, gibt es daran keine Zweifel. Aufgrund der vielen vollstreckten Todesurteile „nicht nur der Zeit bis 1945, sondern auch der Zeit nach 1945“, müsse das deutsche Volk seine Abscheu vor dieser Strafe bekunden, schrieb Seebohm. Eine zynische Breitseite gegen die Alliierten, die im Nachkriegsdeutschland Nazi-Verbrecher hinrichteten.

Mit seinem Vorstoß zur Abschaffung der Todesstrafe stand Seebohm denn auch anfangs im Parlamentarischen Rat allein. Aber nachdem sich die SPD doch dazu durchgerungen hatte, ihre ablehnende Haltung zu Hinrichtungen auch ins Grundgesetz einzubringen, kippte die Mehrheit. Dass am Ende die eindeutige Formel zu Artikel 102 wurde, ist eine kleine historische Sensation. Denn drei Viertel der Westdeutschen waren damals für die Todesstrafe. Inzwischen ist aus der edlen Bestimmung einer der zentralen Bestandteile des Grundgesetzes geworden. Artikel 102 GG zählt zu denjenigen Grundsätzen der Verfassung, die einer Änderung - gleich mit welcher Mehrheit - nicht zugänglich sind. Das heißt: Es müsste schon ein Staatsstreich her, um die Todesstrafe wieder einzuführen.

So verdankt Deutschland dem Abgeordneten Seebohm, der später in die CDU eintrat und von 1949 bis 1966 Bundesverkehrsminister war, ein robustes Werkzeug gegen die schlimmste Unmenschlichkeit, die Regierungen an ihren Bürgern legal vollziehen können. Und auch Seebohms ursprüngliche Idee ging nicht voll auf. Das letzte Todesurteil auf westdeutschem Boden wurde 1951 von den Alliierten vollstreckt. Am 7. Juni 1951 starb auch der SS-Offizier Otto Ohlendorf am Galgen im Gefängnis von Landsberg. Die Einsatzgruppe D, die er befehligt hatte, hatte in der Ukraine binnen neun Monaten 90 000 Menschen ermordet." Zitatende

Besonders erwähnenswert finde ich folgenden Passus aus dem Artikel: "Mit seinem Vorstoß zur Abschaffung der Todesstrafe stand Seebohm denn auch anfangs im Parlamentarischen Rat allein. Aber nachdem sich die SPD doch dazu durchgerungen hatte, ihre ablehnende Haltung zu Hinrichtungen auch ins Grundgesetz einzubringen, kippte die Mehrheit. Dass am Ende die eindeutige Formel zu Artikel 102 wurde, ist eine kleine historische Sensation. Denn drei Viertel der Westdeutschen waren damals für die Todesstrafe. "

Was halten wikipedia-Fortgeschrittene davon, Informationen aus diesem Artikel aufzunehmen ?

-- 87.147.110.45 19:02, 16. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Abschaffung der Todesstrafe in Russland

[5] meldet, dass das russische Verfassungsgericht die Todesstrafe in Russland unter Verweis auf die Europarats-Konvention für abgeschafft erklärt hat. Die rechtliche Umsetzung steht noch aus. (nicht signierter Beitrag von 92.226.135.79 (Diskussion | Beiträge) 19:11, 20. Nov. 2009 (CET)) Beantworten

Bankraub als Verbrechen gegen Leib und Leben?

Zitat: "In manchen Staaten werden auch weitere direkte und indirekte Verbrechen gegen Leib und Leben von Personen mit dem Tod bestraft:

Inwiefern kann Bankraub als direktes oder indirektes Verbrechen gegen Leib und Leben betrachtet werden? Kommt bei dem Verbrechen ein Mensch zu Schaden, ist das ja ein Fall für sich - aber ein Einbruch durch einen Tunnel in der Nacht, den keiner bemerkt, ist auch ein Bankraub und sicherlich in keiner Weise ein Verbrechen gegen Leib und Leben. --Snevern 21:03, 26. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Zahl der Vollstreckungen

Zitat des bisherigen Textes: "Nach Angaben von Amnesty International ist die Todesstrafe weltweit auf dem Rückzug. Aus den Pressemitteilungen von AI der letzten Jahre ergibt sich das folgende Bild; die Zahlen sind allerdings wenig aussagekräftig, da die Dunkelziffer um ein Vielfaches höher ist:"

Hier ist nicht von der Todesstrafe, sondern von der Zahl der Hinrichtungen die Rede; ich habe das deswegen entsprechend geändert. Allerdings belegt die folgende Tabelle den Trend nicht wirklich überzeugend, denn das letzte Jahr (2008) weist von den fünf genannten Jahren die zweithöchste Zahl auf und rund doppelt so viele wie das Jahr zuvor. --Snevern 21:03, 26. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Statistik zur Generalprävention?

Ich war überrascht, keinen Hinweis auf Statistiken zu finden, mit denen belegbar ist, dass die Todesstrafe in Wahrheit keine nennenswerte generalpräventive Wirkung hat. Woran liegt's? --Snevern 21:03, 26. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Neue Tatbestände im Nationalsozialismus

Zitat: "Vom 28. Februar 1933 bis zum 16. April 1945 wurde die Todesstrafe – über den Mordtatbestand hinaus – für 46 weitere Straftatbestände als Regelstrafe eingeführt, die als juristisches Mittel zur Herrschaftssicherung dienten. Eine detaillierte Aufzählung enthält das Begleitheft des Niedersächsischen Justizministeriums von 2001 zur Wanderausstellung „Justiz im Nationalsozialismus“ über insgesamt 77 neu eingeführte Todesstrafen."

Was nun - 46 oder 77? "Neu eingeführte Todesstrafen" meint ja wohl weitere Tatbestände, die mit der Todesstrafe geahndet werden konnten, oder? Beide Aussagen/Zahlen sind nicht belegt, was bedauerlich ist. Aber ohnehin halte ich es für unschön, auf eine detaillierte Aufzählung zu verweisen in einer Publikation, auf die kaum jemand Zugriff hat. Ich habe daher - mit gemischten Gefühlen - den zweiten Satz rausgestrichen, um den Widerspruch aufzulösen, würde mich aber freuen, wenn jemand Quellen finden und einfügen und damit auf jeden Fall die richtige Zahl einfügen könnte.

(Ohnehin verliert die Passage doch einiges an Gewicht, wenn man den folgenden Satz liest, wonach ab 1944 für jedes Delikt die Todesstrafe verhängt werden konnte. Damit ist wohl auch die Angabe "bis 1945 46 weitere Tatbestände" so nicht mehr ganz richtig.) --Snevern 21:03, 26. Nov. 2009 (CET)Beantworten

NS-Unrechtsurteileaufhebungsgesetz

Zitat: "Erst am 28. Januar 1985 hob der Deutsche Bundestag die Rechtswirksamkeit der Todesurteile des Volksgerichtshofs generell auf. Dass sie als Justizmord gelten, wurde am 28. Mai 1998 per Gesetz verankert (siehe Aufhebung von NS-Unrechtsurteilen)."

Das stimmt so nicht - beides. Auch beide Daten sind falsch. Ich hab's deshalb mal abgeändert. --Snevern 21:03, 26. Nov. 2009 (CET)Beantworten

SBZ/DDR

Zitat: "Bis 1960 fanden die Hinrichtungen zum überwiegenden Teil in Dresden, aber auch im Zuchthaus Brandenburg und in Frankfurt (Oder) statt. Das Dresdner Fallbeil war im Dritten Reich im Innenhof des Landgerichts am Münchner Platz zum Einsatz gekommen, dann kurz vor Kriegsende in einem vollgelaufenen Steinbruch in der Nähe von Kamenz in der Westlausitz versenkt, nach Kriegsende geborgen und wieder hergerichtet worden. Bis 1956 wurden dort Hinrichtungen vorgenommen, ab 1957 übernahm die TU Dresden das Gebäude. Heute steht dort eine Gedenkstätte, die auf die Hinrichtungen hinweist."

Was ist mit "dort" im vorletzten Satz gemeint? Bis dahin ist nur von der Stadt Dresden, aber nicht von einem Gebäude die Rede. Oder wurde es - wie schon im Dritten Reich - wieder im Innenhof des Landgerichts am Münchner Platz aufgebaut? --Snevern 21:03, 26. Nov. 2009 (CET)Beantworten

EU / Schachtschneider

Ich bin etwas überrascht, nichts von Schachtschneiders Argumentation zum Vertrag von Lissabon zu lesen. Ob man seine Bedenken teilt oder nicht, sollten sie nicht unter "Europäisches Recht" erwähnt werden? Wurde hier ja schon mal angedacht... warum nicht umgesetzt? --Ibn Battuta 15:53, 1. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Zunächst mal: die EU-Verfassung ist Geschichte. Sie ist gescheitert; was wir jetzt haben (und zwar seit heute), ist der Vertrag von Lissabon.
Die EU-Verfassung enthielt kurz und knackig in Artikel II-62 folgende Bestimmung:
"Recht auf Leben
(1) Jeder Mensch hat das Recht auf Leben.
(2) Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."
Das - und nur das - war Gegenstand der EU-Verfassung. Diese Bestimmung beruht auf Art. 1 des 6. Zusatzprotokolls zur EMRK („Die Todesstrafe ist abgeschafft. Niemand darf zu dieser Strafe verurteilt oder hingerichtet werden.“). Art. 2 dieses Protokolls, mit dem die Todesstrafe abgeschafft wurde, enthält aber Einschränkungen, insbesonder „Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden.“ Und diese Einschränkung hätte bei Inkrafttreten der Verfassung weiterhin gegolten, wie sich wiederum aus Art. 52 III der EU-Verfassung ergibt („Soweit diese Charta Rechte enthält, die den durch die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten garantierten Rechten entsprechen, haben sie die gleiche Bedeutung und Tragweite, wie sie ihnen in der genannten Konvention verliehen wird.“)
Für diejenigen Staaten, die das 13. Zusatzprotokoll zur EMRK ratifiziert haben (Deutschland und Österreich gehören dazu), ist das aber bedeutungslos, denn durch das 13. Zusatzprotokoll wurde die Todesstrafe auch für Kriegs- und Krisenzeiten ausnahmslos abgeschafft.
Die plakativen Sätze des Herrn Schachtschneider zielen also in Wahrheit gar nicht auf die EU-Verfassung, denn die hätte am bestehenden Recht bezüglich der Todesstrafe nichts verändert. Sie zielen auch nicht auf Deutschland oder Österreich, denn in diesem Staaten (und fast allen anderen Unterzeichnerstaaten) war schon vor der EU-Verfassung die Todesstrafe vollständig abgeschafft, und die Verfassung hätte daran nichts geändert. Die praktische Relevanz der Behauptung von Schachtschneider zur Todesstrafe ist damit praktisch gleich null und für den Artikel nicht relevant.
Schachtschneider wird schon gewusst haben, was er da schreibt, er ist immerhin Professor für Öffentliches Recht und wird den Vertrag wohl gelesen haben. Man darf auch unterstellen, dass er das 6. und das 13. Protokoll zur EMKR kennt und weiß, welche Staaten sie ratifiziert haben. Ich sehe Schachtschneiders Aussage halt im Zusammenhang sehen mit ähnlich provokativen Äußerungen über die Bundesrepublik Deutschland wie "Die Republik ist keine Demokratie im freiheitlichen Sinne mehr. Sie ist kein Rechtsstaat mehr, in dem durch Gewaltenteilung und Rechtsschutz die Grundrechte gesichert sind. Sie ist kein Sozialstaat mehr, sondern unselbstständiger Teil einer Region des globalen Kapitalismus. Sie ist auch kein Bundesstaat mehr, weil Bund und Länder ihre existenzielle Staatlichkeit eingebüßt haben."
Der Vertrag von Lissabon enthält in diesem Bereich übrigens keine nennenswerten Abweichungen von der EU-Verfassung. --Snevern 19:56, 1. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Irak ?

Fast soviele Hinrichtungen wie in China

01. September 2009, 21:05

Amnesty International: Tausend Todeskandidaten in Iraks Gefängnissen

"Ein Mitarbeiter eines Gefängnisses in Bagdad, der ebenfalls anonym bleiben wollte, sagte, alle sieben oder acht Tage würden zehn bis 15 Gefangene hingerichtet. Damit wäre der Irak nach China das Land mit der weltweit zweitgrößten Zahl an Exekutionen. In der Volksrepublik war laut Amnesty 2008 die Todesstrafe an 1.700 Menschen vollstreckt worden. "

Quelle:http://derstandard.at/1250691763204/Fast-soviele-Hinrichtungen-wie-in-China oder http://derstandard.at/ 188.193.94.175 21:06, 10. Dez. 2009 (CET)Beantworten

welche "Kritiker"?

Aus dem Artikel:

"Befürworter der Todesstrafe argumentieren, dass diese die Gesellschaft besonders wirkungsvoll, da unwiderruflich, vor weiteren Verbrechen des Täters schütze. Da bei Haftstrafen Ausbrüche oder verfrühte Haftentlassungen durch Fehlgutachten möglich seien, hindere nur die Hinrichtung die Täter wirksam an weiteren Straftaten. Kritiker halten dem entgegen, dass inhaftierte Kapitalverbrecher während des laufenden Verfahrens bis zur Hinrichtung im Prinzip die gleichen Ausbruchsmöglichkeiten haben wie Täter, die eine Haftstrafe verbüßen. "

Dass ein Schwerverbrecher während des laufenden Verfahrens vor seiner Hinrichtung ausbrechen könnte, ist vielleicht der Rechtfertigungsversuch eines aufgebrachten Lynchmobs, aber das ist doch kein Argument von relevanten Todesstrafen-Kritikern?! Welcher "Kritiker" lehnt die Todesstrafe denn mit dem Argument ab, der Täter könne vor der Vollstreckung ausbrechen? Es mag ja political correct sein, vorgeschobenen anonymen "Kritikern" überall im Artikel mit belehrender Penetranz das letzte Wort zu geben, aber an der Stelle wird's doch etwas blöd.

Wenn behauptet wird, dass ein toter Mörder keine weiteren Morde mehr begehen kann, dann ist ist es ein völlig absurdes "Gegenargument" darauf hinzuweisen, dass ein Noch-Nicht-Hingerichteter ja ausbrechen könnte. Das ist kein "Entgegenhalten", sondern da würde wohl jeder Todesstrafenbefürworter zustimmen (und auf schnellere Vollstreckungen drängen). 93.129.113.226 (02:44, 20. Dez. 2009 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

Hinrichtung eines Briten 2009

Ich habe grundsätzlich eine Abneigung gegen Newsticker-Fanatiker, die eine Meldung unbedingt im Artikel haben wollen, kaum dass sie in der Welt ist. Im Falle einer Hinrichtung ist die Tatsache aber von einer Endgültigkeit, die kaum befürchten lässt, dass morgen und dann gleich wieder übermorgen die Meldung schon wieder aktualisiert werden müsste.

Der von China hingerichtete Brite mag nicht wichtiger sein als Tausende hingerichteter Chinesen, aber als erster hingerichteter Europäer seit über 50 Jahren halte ich seinen Fall für relevant.

Ich bitte um weitere Meinungen dazu, weil die erste Aufnahme in den Artikel postwendend revertiert wurde und ich Editwars bekanntlich ablehne. Ohne vorherige Diskussion werde ich es also nicht in den Artikel einfügen. --Snevern 21:21, 29. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Ich halte eine kurze Erwähnung für vertretbar. Siehe als Vergleich auch den Abschnitt "Libyen". --Amberg 00:31, 30. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Falls das tatsächlich für lexikonreif gehalten wir und in den Artikel kommt, dann jedenfalls nicht auf so groteske Weise wie das eben versucht wurde: Nämlich völlig ohne Erwähnung des Strafgrunds, und zwar der Tatsache, dass das arme europäische Opfer kiloweise Heroin dahingeschmuggelt hat. Das war nämlich der Grund für die Hinrichtung, nicht die psychische Störung, die hier stattdessen (als Vermutung) erwähnt wurde. 93.129.114.69 01:18, 30. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Man müsste bitte erläutern, warum ein hingerichteter Brite für diesen Artikel wichtiger ist als hundert hingerichtete Chinesen. --Zipferlak 01:26, 30. Dez. 2009 (CET) PS: Weißrussland liegt auch in Europa.Beantworten
  1. Wer sagt, dass er wichtiger ist? Es geht um die internationale Aufmerksamkeit, die der Fall gefunden hat. Sind Bulgaren wichtiger als Libyer?
  2. Welcher Weißrusse wurde in den letzten 50 Jahren in China hingerichtet?
  3. Das Delikt sollte auch erwähnt werden. --Amberg 01:59, 30. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Achso, das 50-Jahre-Argument bezieht sich nicht auf hingerichtete Europäer im allgemeinen, sondern auf Europäer, die in China hingerichtet werden. Dies wäre in der Tat ein Argument, wenn denn aufgezeigt werden könnte, dass in den 50 Jahren dazwischen die chinesische Justiz mit europäischen Angeklagten besonders milde gewesen wäre. Andererseits könnte die geringe Zahl der in China hingerichteten Europäer im Vergleich zu den in China hingerichteten Personen insgesamt auch darauf zurückzuführen sein, dass in China vergleichsweise wenige Europäer leben. Wenn letztere Erklärung plausibel ist, fände ich die 50 Jahre alleine nicht relevanzstiftend. --Zipferlak 02:27, 30. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Die erste Hinrichtung eines Europäers in China seit über 50 Jahren halte ich für enzyklopädisch relevant, egal was danach passiert: werden von jetzt an jedes Jahr Dutzende hingerichtet, dann war er der erste nach einer langen Pause, gibt es wieder 50 Jahre lang keine, war er der einzige in einem Zeitraum von 100 Jahren.
Das Delikt (Rauschgiftschmuggel) könnte erwähnt werden. Es könnte sogar erwähnt werden, dass ausserhalb der chinesischen Justiz behauptet wurde, er sei nicht voll schuldfähig gewesen. Aber wir rollen hier den Prozess nicht neu auf und können auch kein eigenes Urteil fällen, wir reden über die Anwendung der Todesstrafe in verschiedenen Ländern der Erde. Und beim Hinrichtungsweltmeister China gab's halt lange keine Europäer, die hingerichtet wurden. Woran das lag, ist spekulativ. Aber sicher nicht daran, dass es so wenige Europäer dort gibt - auch dieser Brite hat nicht dort gelebt. Und es hat Abertausende von Studierenden, Geschäftsreisenden und Touristen gegeben - Mangel an Ausländern, die man hätte hinrichten können, gab es sicher nicht.
Der Fall an sich gehört erwähnt, weil es in Europa (wo ich die Mehrzahl der Enzyklopädie-Leser vermute) von dauerhaftem Interesse sein dürfte und damit als relevant betrachtet werden muss. Was darüber hinaus noch reingehört, darüber muss man sich einigen.
Ich hätte den Eintrag nicht so gemacht, wie Chris-Schumann - aber ich hätte es auch nicht komplett revertiert wie Jesusfreund. --Snevern 09:47, 30. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Danke, Jesusfreund. Gute Arbeit. --Snevern 12:39, 30. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Ich finde die Frage, welcher Europäer vor dem jetzt hingerichteten Briten der letzte Exekutierte in China war, im Hinblick auf eine mögliche Verbesserung des Artikels keinesfalls abwegig. Selbst wenn wir uns im Ergebnis dagegen entscheiden sollten, auch diese Information noch mit in den Absatz über China zu nehmen:
Es handelte sich um Antonio Riva, einen italieniescher Weltkriegspiloten (WW I), der 1951 zusammen mit einem Japaner in Peking erschossen wurde, weil er an einem Komplott gegen Mao beteiligt gewesen sein soll.
Quelle: http://www.postbulletin.com/newsmanager/templates/localnews_story.asp?z=50&a=430847
Es gibt auch einen kurzen Artikel über ihn in en:WP: http://en.wikipedia.org/wiki/Antonio_Riva

--Snevern 16:50, 30. Dez. 2009 (CET)Beantworten

- 2010 -

Kein Widerpsuch zum Freund Jesu

Oder wie soll man den Revert vom betreffenden User verstehen? -- Abfall-Reiniger 05:07, 9. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Deine Änderung ist keine Artikelverbesserung; es sind vier Hauptargumente aufgezählt, mehr sind es nach den angegebenen Quellen nicht. Dieser exzellente Artikel ist kein Abfallrohr zum Reinigen, probier deine Wichtigkeit woanders aus (und lerne erstmal Deutsch). EOD. Jesusfreund 06:02, 9. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Deine Änderungen tragen auch nicht wesentlich dazu bei, den Artikel zu verbessern. Eher kann man deine Änderungen so sehen, dass allein deine Sicht der Dinge gelten soll. Und so wichtig bist du auch wieder nicht und mag noch dein Username was anderes suggerieren. Keine Grüße -- Abfall-Reiniger 11:36, 9. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Und so exzellent ist der Artikel gar nicht. -- Abfall-Reiniger 11:41, 9. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Die Diskussion kann hiermit beendet werden. -- Abfall-Reiniger 12:51, 9. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Zwei kleine Fehler/Unstimmigkeiten (erl.)

1) Im Abschnitt "Internationale Rechtslage" widerspricht der letzte Satz dem Wikipedia-Artikel zum entsprechendem Zusatzprotokoll (http://de.wikipedia.org/wiki/Europäische_Menschenrechtskonvention#13._Zusatzprotokoll_vom_3._Mai_2002). Dort werden "Italien, Lettland, Polen und Spanien, sowie Armenien, Aserbaidschan und Russland" (Weißrussland und der Vatikan als weitere Europäische Staaten haben die komplette Konvention nicht unterzeichnet, sodass es sogar neun Staaten sind) als nicht unterzeichnende Staaten genannt, wobei Russland als einziger Staat zusätzlich in die Kategorie der Staaten fällt, die die Todesstrafe im Kriegsrecht vorsehen. Ich bin leider nicht angemeldet und würde jemanden bitten, die Passage entsprechend zu ändern, vielen Dank!

2) Im Abschnitt "Vorreiter der Abschaffung" liegt meiner Meinung nach ebenfalls ein Widerspruch vor. Zunächst wird erwähnt, dass San Marino bereits 1865 die Todesstrafe abgeschaffen hat, später dann, dass die Schweiz dies 1942 als erster europäischer Flächenstaat getan hätte. San Marino ist nun kein Stadtstaat, die Bevölkerungsdichte ist hoch, aber keinesfalls höher als in anderen Nicht-Stadtstaaten wie zum Beispiel Bangladesch, sodass San Marino meiner Meinung nach ebenfalls als Flächenstaat zählen müsste (zumindest fällt mir kein klares Unterscheidungsmerkmal abgesehen von der absoluten Größe des Staates ein) und somit der erste Flächenstaat auf europäischem Festland gewesen wäre.

--85.179.137.84 23:41, 1. Jan. 2010 (CET)Beantworten

OK; was "Vorreiter" sind, ist ohnehin ziemlich beliebig, jedes Land kann das sein für die folgenden. Teil ausgedünnt. Danke für den Hinweis zu den Nichtratifizierern. Jesusfreund 00:10, 2. Jan. 2010 (CET)Beantworten
Infos waren laut Karl Bruno Leder ohnehin teils falsch, Rumänien, nicht Island, war erster europäischer Flächenstaat, der TS abschaffte (1869-1939). Jesusfreund 18:50, 19. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Fehler in den Länderlisten (erl.)

Tadschikistan: seit mehr als 10 Jahren keine Anwendung?!? (erl.)

Sollte Tadschikistan mit der letzten Anwendung im Jahre 2004 nicht unter den Ländern, die die Todesstrafe nur gegen Erwachsene anwenden, genannt werden?

mfg, -- CG @#! ± 11:40, 17. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Beleg? Jesusfreund 08:12, 19. Jan. 2010 (CET)Beantworten
Missverständnis. Die Liste umfasst laut AI auch Staaten, die innerhalb der letzten zehn Jahre einen Hinrichtungsstop verfügt haben.
Dorthin gehören auch Staaten wie Russland, die anscheinend noch eine TS im Militär- bzw. Kriegsrecht haben, aber auch dort niemand mehr hinrichten lassen.
Überschrift habe ich entsprechend angepasst. Jesusfreund 18:44, 19. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Staaten mit Todesstrafe im Kriegsrecht (erl.)

Unter "Aktuelle Gesamtsituation": neun

Unter Überschrift: zehn

In Liste: elf.

Bitte jemand Widerspruch klären (Abgleich mit AI.org) und beseitigen, ggf. Weltkarte-Farbgebung anpassen (lassen), ich muss weg. Jesusfreund 08:12, 19. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Selber erledigt. Kirgistan hatte 2007 TS abgeschafft, Russland gehört zu den Staaten mit Hinrichtungsstop. Jesusfreund 18:44, 19. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Zahlenwiderprüche

AI: 58 Länder haben TS - Liste: 59

AI: 95 Länder haben keine TS - Liste: 96.

Welche Länder sind zuviel? Oder hinkt AI.org (Angaben von 2009) irgendwo hinterher? Jesusfreund 18:44, 19. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Dann muss man halt die Zahlenwidersprüche aufheben. Da du ja die ganzen Edits machst, liegt es wohl an dir, diese Widersprüche aufzuheben. Als alter Hase ist das wohl kein Problem für dich. -- Abfall-Reiniger 11:52, 9. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Deutsches Verfassungsrecht (erl.)

Die juristische Debatte um Art. 102 GG war fast unbelegt. Jetzt ist noch ein Satz unbelegt:

Zudem sei auch eine Auslieferung von Schwerverbrechern in ein Land, in dem die Todesstrafe drohe, nicht in jedem Einzelfall unberechtigt.

Wer sagt das, wann, wo, warum? Jesusfreund 20:00, 20. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Unbelegten Satz gelöscht. Jesusfreund 11:00, 27. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Todesstrafe im Ausnahmerecht (erl.)

Im betreffenden Abschnitt ist für jedes Land eine Jahreszahl für die "Abschaffung im Zivilrecht" angegeben.

Das müsste aus meiner Sicht heißen: "Abschaffung im allgemeinen Strafrecht".

"Zivilrecht" ist hier offenbar als Gegensatz zu "Militärstrafrecht" gemeint. "Zivilrecht" ist jedoch ein feststehender Begriff und meint die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen. (nicht signierter Beitrag von 195.226.123.200 (Diskussion | Beiträge) 14:43, 1. Feb. 2010 (CET)) Beantworten

Ist nicht ganz von der Hand zu weisen. In der Tat ist natürlich das "zivile" (im Gegensatz zum militärischen) Strafrecht gemeint, und nicht das Zivilrecht im Sinne von Privatrecht oder bürgerlichem Recht.
Sollten wir tatsächlich ändern. --Snevern 14:58, 1. Feb. 2010 (CET)Beantworten

bezug (erl.)

-sollte in den artikel nicht eingearbeitet werden, dass die todesstrafe und die zunehmende forderung nach der todesstrafe klinischen bezug haben? --Micha81 04:49, 8. Feb. 2010 (CET)Beantworten

-eventuell auch, dass korrelate in der zunehmenden forderung nach der TS und den gesellschaftlichen zuständen bestehen (mangelde bildung? repression? regression? sozialer abbau? abbau sozialer kompetenzen? arbeitslosigkeit?) hat eventuell jemand quellen dazu?

-und der aspekt, "wenn wir hinrichten fühlen wir uns besser". aus dem gesichtspunkt: "wenn wir uns ohnmächtig fühlen, neigen wir dazu macht zu wollen, die todesstrafe als machtmittel, zur demonstration von macht". --Micha81 22:31, 9. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Dazu müsste man aber wirklich seriöse wissenschaftliche Untersuchungen als Quellen haben, sonst wäre es Theoriefindung (da stimmt der Ausdruck mal). --Amberg 06:54, 10. Feb. 2010 (CET)Beantworten


erste quelle gefunden (seriös?): http://www.weder.ch/texte/stud/todesstrafe.html
Der neue Ruf nach der Todesstrafe steht also im Zusammenhang mit der Erfahrung einer gewissen Ohnmacht des Rechtsstaates gegenüber den Methoden des modernen Terrorismus, der bewusst Leben gegen Leben ausspielt (Geiselnahme). --Micha81 02:21, 11. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Die Quelle belegt also, dass ein Autor Ohnmachtserfahrung als Ursache für Ruf nach TS vermutet. Sie belegt nicht TS als Machtmittel, "klinischen Bezug" (?), Arbeitslosigkeit, Bildungsmangel als Ursachen für TS. Sie enthält offenbar auch keine Zusatzinfo zum Artikel, denn Rache u.a. Begründungen und Gegengründe stehen ja drin. Jesusfreund 04:45, 11. Feb. 2010 (CET)Beantworten
mit klinischem bezug ist gemeint, dass die hinrichtung eines menschen medizinisch gesehen klinisch ist. --84.187.185.2 06:37, 11. Feb. 2010 (CET)Beantworten

viele quellen im internet bestätigen die TS als machmittel. und die ursache eben - ohnmachtsgefühle.--Micha81 06:38, 11. Feb. 2010 (CET)Beantworten

z.b. hier: http://anstalt.wordpress.com/2008/06/30/todesstrafe/
Indem man von der ersten Gefangennahme über den Gerichtsprozeß mit möglichen Akten von Milde bis hin zur unerbittlichen Bestrafung oder Begnadigung Macht ausübt, überwindet man das Gefühl der Ohnmacht und Hilflosigkeit, das die bestrafte Aktion ausgelöst hat. --Micha81 06:43, 11. Feb. 2010 (CET)Beantworten

oder hier: http://www.computermission.org/html/gruwi/t.html Wenn sich bei besonders schrecklichen Gewaltverbrechen auch bei Christen der Gedanke an die Todesstrafe einstellt, sind die Motive dafür wohl eher Rache- und Ohnmachtsgefühle als das Streben nach Gerechtigkeit. --Micha81 06:46, 11. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Aha. Nur:
  • Weder ein Blog noch eine Website ohne Impressum sind hier nach WP:Q brauchbare Quellen.
  • Keine deiner aus dem Netz gefischten Webseiten enthält Belege für deine anfänglichen privaten Erwägungen.
  • Diese Seite dient nach WP:DS der Artikelverbesserung, nicht dem Meinungsaustausch. Du musst also angeben, welche Sätze im Text dir warum fehlen und welche du wie nach welchen reputablen Quellen ändern willst.
Literatur dazu findest du reichlich im Artikel, Lesen bildet. Jesusfreund 08:04, 11. Feb. 2010 (CET)Beantworten

China (erl.)

Mal sehen, was daraus wird. Der Oberste Volksgerichtshof will die Todesstrafe auf schwerste Verbrechen mit hinreichenden Beweisen beschränken. Je nach Auslegung könnte/müsste sich dadurch die Anzahl der Delikte und Verurteilungen bzw. Vollstreckungen verringern. --NoBuddy 16:46, 10. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Tabellen mit Jahreszahlen (erl.)

In den Abschnitten 4.3 bis 4.5 werden unterschiedliche Formen zur Darstellung der betreffenden Staaten benutzt. Die Aufteilung in mehrere Spalten ist zwar platzsparend, aber eigentlich sind das tabellarische Daten, die man u.U. auch mal anders als alphabetisch sortieren möchte. Zudem ließen sich die Listen in 4.3 (im Ausnahmerecht) und 4.5 (ganz abgeschafft) leicht in einer zusammenfassen. Im Prinzip könnte man auch eine Spalte für das Jahr der letzten Hinrichtung und damit der Defacto-Abschaffung hinzufügen, wodurch sich auch die Staaten aus 4.4 (mit Hinrichtungsstopp) integrieren ließen.

Damit bliebe folgendes:

4.3 Staaten mit erklärtem oder faktischem Hinrichtungsstop

Die im Gesetz vorhandene Todesstrafe seit mindestens 10 Jahren nicht mehr vollstreckt oder einen Hinrichtungsstop verfügt haben 35 Staaten (Jahr der letzten Hinrichtung in Klammern):

Algerien (1993), Benin (1987), Brunei (1957), Burkina Faso (1988), Eritrea (1989), Gabun (1981), Gambia (1981), Ghana (1993), Grenada (1978), Kamerun (1997), Kenia (1987), Laos (1989), Liberia (2000), Madagaskar (1958), Malediven (1952), Mali (1980), Marokko (1993), Malawi (1992), Mauretanien (1987), Myanmar (1980er), Nauru (keine), Niger (1976), Papua-Neuguinea (1950), Republik Kongo (1982), Russland (1996), Sambia (1997), Sri Lanka (1976), Südkorea (1997), Suriname (1982), Swasiland (1983), Tadschikistan (2004), Tansania (1995), Tonga (1982), Tunesien (1991), Zentralafrikanische Republik (1981)

4.4 Staaten ohne Todesstrafe oder nur im Ausnahmerecht

9 Staaten haben die Todesstrafe im Zivilstrafrecht abgeschafft, sehen sie im Militär- oder Ausnahmestrafrecht aber noch vor. Ganz abgeschafft ist die Todesstrafe in 96 Staaten und Territorien, wobei einige sie zu unterschiedlichen Zeiten im Zivil- und Kriegsrecht abgeschafft haben.

[Liste gelöscht, Jesusfreund 05:52, 24. Mär. 2010 (CET)]Beantworten

Alternative: Gesamtliste

[eingebaute Liste hier gelöscht, Jesusfreund 05:52, 24. Mär. 2010 (CET)]Beantworten

Christoph Päper 18:04, 25. Feb. 2010 (CET)Beantworten


Fehler bei der Verlinkung (erl.)

Bei der Verlinkung der ersten Quelle (Einzelnachweis) ist ein ":" zu viel! (nicht signierter Beitrag von 80.128.74.109 (Diskussion | Beiträge) 11:51, 18. Mär. 2010 (CET)) Beantworten

Du kannst das gerne auch selbst korrigieren. Einfach auf „Seite bearbeiten“ klicken. :) —DerHexer (Disk.Bew.) 11:52, 18. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Quelle? (erl.)

"1976 hatten erst 16 Staaten die Todesstrafe vollständig abgeschafft." Gibt es eine Quelle dafür? --Sukarnobhumibol 00:17, 24. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Ja. Jesusfreund 05:53, 24. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Sharia (erl.)

Alter Satz:

Nach einem bestimmten Verständnis der Scharia religiöse Vergehen mit der Todesstrafe geahndet:

Neuer Satz:

Nach der islamischen Sharia werden folgende religiöse Vergehen.......

Die islamische Sharia ist ein Gesetzbuch mit sehr expliziten Aussagen bezügl bestimmter Vergehen. Diese wird nicht interpretiert, wie der Satz nach einem bestimmten Verständnis suggeriert, sondern ganz oder teilweise angewandt oder nicht angwandt.

Betrachtet man die Rechtspraxis in islamischen Ländern muß man zu dem obengenannten Satz kommen. Ansonsten: Es wäre genauso falsch von einem bestimmten Verständnis des Bürgerlichenm Gesetzbuches (BGB) zu sprechen. --87.157.197.127 10:45, 24. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Die Scharia ist kein bestimmtes gesetzbuch, sondern ein auf Interpretationen einzelner Rechtsschulen beruhende Sammlung von mehr oder weniger auf den Koran und Überlieferungen zurückgehendenn Auslegungen. Malekiten, Hanbaliten, Hanefiten etc. unterscheiden sich da schon erheblich, auch neuere Richtungen sehen durchaus unterschiedliche Interpretationen vor. Ich mache daher Deine Änderung rückgängig.--alles Jute Kriddl Kriddlbeschwerdestelle 11:59, 24. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Edits, die garantiert nichts verbessern, sind z.B.:

Alt:

Als todeswürdige sittliche und sexuelle Vergehen gelten in manchen Staaten:

Neu:

Einige Staaten bestrafen sittliche und sexuelle Vergehen mit dem Tod:

Wer Ehebruch und Homosexualität und Apostasie usw. für tatsächliche Vergehen hält, missachtet das Grundgesetz. Wer es hier so darstellt, missachtet WP:NPOV, wer das ohne Begründung tut, missachtet WP:DS.

  • [7] Kommentar: da hat die IP aber schon Recht...es ist Auslegungssache

Eben darum war die vorige Version richtig, und das hatte Kriddl hier auf der Disku erklärt. Wer das missachtet, begeht Edit war. Nach Verwarnung ist im Wiederholungsfall dann eine Benutzersperre unvermeidbar. Jesusfreund 13:18, 24. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Entschuldigung, aber da muss ich was dazu sagen: Wenn einer mit Grundgesetz herkommt: Das gilt nur in Deutschland. In den Ländern wie Iran oder Sudan werden halt Homosexualität und Ehebruch als todeswürdige Vergehen angesehen, was Realität ist. Andere Länder, andere Sitten, aber das muss man doch hier wohl nicht erklären. (Nein, die Ansichten dort teile ich nicht.) --Sukarnobhumibol 14:12, 24. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Eben dass diese Tatbestände anderswo als Vergehen angesehen werden (= gelten), stand ja drin; dann fragt sich umso mehr, warum du das in ein tatsächliches Vergehen meintest umformen zu müssen.
Und da das GG auf eine Menschenwürde abhebt, nimmt es universal gültige Menschenrechte in Anspruch. Diese gelten in allen Ländern, die der UN-Charta beitraten, also auch denen, die bestimmte Formen von Sexualität mit dem Tod bestrafen und so nach dem hiesigen Verständnis (WP.de ist in Europa) die Menschenwürde von Frauen und homosexuellen Männern missachten.
Und NEIN, du musst dazu nichts sagen, denn dies ist kein Forum. EOD. Jesusfreund 14:19, 24. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Deutschland und DDR (erl.)

Waere es in der Tabelle, wo die Staaten, die die Todesstrafe abgeschafft haben aufgelistet sind, nicht besser, Deutschland (West) und Deutschland (Ost) zu schreiben? (nicht signierter Beitrag von 130.83.2.27 (Diskussion | Beiträge) 16:35, 25. Mär. 2010 (CET)) Beantworten

Habe es erst per Zusatz "Bundesrepublik", dann per Änderung der Vorlage zu lösen versucht. Kann sein, dass die Vorlagenänderung nicht akzeptiert wird, weil in den übrigen Ländervorlagen auch keine Staatsform angegeben ist. Dann muss man es hier wohl per Klammerzusatz (Bundesrepublik) machen. Jesusfreund 11:16, 27. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Und wieso steht bei Deutschland "letzte Hinrichtung: keine" ? Müsste da nicht 1949 stehen??? (nicht signierter Beitrag von 78.53.103.252 (Diskussion) 23:45, 10. Jul 2010 (CEST))

Wie du nachlesen kannst, ist "Deutschland" in Form der "Bundesrepublik" 1949 gegründet worden. Gleichzeitig trat das Grundgesetz in Kraft. In der Bundesrepublik gab es seit ihrer Gründung keine Hinrichtungen, weil das Grundgesetz diese ausschließt. Also ist die Angabe korrekt. Jesusfreund 00:24, 11. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Dies ist nicht konsistent mit folgender Information (weiter unten auf der Seite): "Dennoch wurden in der Justizvollzugsanstalt Landsberg am 7. Juni 1951 letztmals sieben deutsche Kriegsverbrecher gehängt." Auch wenn dies durch die Nürnberger Prozesse legitimiert wurde und wohl unter das Sonderstrafrecht fällt, handelt es sich dabei doch um den Vollzug einer Todesstrafe innerhalb der BRD? BurninLeo 11:00, 10. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Nein, weder die Richter, noch die Henker und auch nicht die Hinrichtungsstätte in Landsberg waren "deutsch", denn den Vollzug der von amerikanischen Gerichten verhängten Todesurteile hatte sich die USA im Artikel 2 (i) des Besatzungsstatuts zur Abgrenzung der Befugnisse und Verantwortlichkeiten zwischen der zukünftigen deutschen Regierung und der Alliierten Kontrollbehörde vom 10. Mai 1949, das von der Gründung der Bundesrepublik bis 1955 als Restbestand des Besatzungsrechts in Form einer Einschränkung der deutschen Souveränität in Kraft blieb, vorbehalten.[8] Insofern bezweifle ich die Behauptung im Text, dass Adenauer und andere deutsche Politiker unmittelbar nach Inkrafttreten des Besatzungsstatuts gegen die Hinrichtungen protestiert hatten. Wahrscheinlich haben sie Bedenken angemeldet.--Gloser 12:23, 10. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Todesstrafe Taiwan

letzte Anwendung der Todesstrafe in Taiwan 2010 Quelle: http://www.taipeitimes.com/News/front/archives/2010/05/02/2003472011 Bitte aktualisieren. -- SaberRider0815 09:00, 2. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Situation in Russland

Auf der Karte ist Russland (laut Legende) als Staat eingetragen, der die Todesstrafe „vollständig abgeschafft“ hat. Im Artikel und in den Listen ist davon allerdings nichts zu sehen, sondern Russland wird als Staat mit effektivem Hinrichtungsverbot geführt. Bitte auflösen! --149.217.1.11 13:32, 3. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Abschaffungsdatum der Todesstrafe

In der Ländertabelle sind mehrfach Daten in diesem Stil eingetragen: {{0|1990}}. Diese Daten werden nicht angezeigt. Ist das so gewünscht? --MartinThoma 18:35, 8. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Iran und Weißrussland

Im Iran wurdem vor kurzem wieder viele Menschen hingerichtet. Bitte die Jahreszahl der letzten hinrichtung ändern. Quelle: diverse internetseiten, DW, etc. Vielleicht auch erwähnenswert dass im Iran gerne mal ein Kran zum erhängen in der öffentlichkeit benutzt wird. Im ZDF wurde denke mal vor ein oder Zwei Monaten berichtet dass ein Polizst in Weißrussland durch Erschießen hingerichtet wurde. (nicht signierter Beitrag von 188.34.7.127 (Diskussion) 10:53, 20. Mai 2010 (CEST)) Beantworten

Aktuelle Verbeitung

Irgendwie paßt die Auflistung nicht so recht. Laut dem Text gibt es 35 Staaten, die die Todesstrafe noch vorsehen, seit mindestens 10 Jahren nicht mehr anwenden bzw. ein Moratorium verkündet haben. Davon unterschieden werden 58 Staaten, bei denen die Todesstrafe noch im Gesetz steht. Von diesen wenden 25 die Todesstrafe noch "regelmäßig" an. So, und damit hätten wir noch den Rest der 58 Staaten, also 33 Staaten, bei denen der Unterschied zu den zuvor erwähnten 35 Staaten eigentlich darin bestehen müsste, dass die letzte Hinrichtung weniger als 10 Jahre her ist und auch kein Moratorium verkündet wurde. Letzteres kann ich nicht nachprüfen, glaube es aber einfach mal. Ersteres ist aber nach der Tabelle falsch, dort finden sich zumindest 12 (evtl. auch 14, bei letzter Hinrichtung 2000 ist das ja nicht eindeutig zu entscheiden), bei denen die letzte Hinrichtung mehr als 10 Jahre her ist. In einigen Fällen gar mehr als 20 Jahre, so dass es auch nicht an einer mangelnden Aktualisierung der Liste liegen kann. Also warum werden die zu einer anderen Gruppe gezählt als die anderen Staaten, die seit mehr als 10 Jahren nicht mehr hinrichten? --Jogy sprich mit mir 19:35, 24. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Germanisches Recht

Man sollte unbedingt auch das Germanische Recht und das Konzept des Wergeld mit aufnehmen, das in Teilen in Deutschland noch bis in das 19. Jahrhundert hinein Anwendung fand. Siehe auch Germanische Stammesrechte.--AJlJD 07:37, 3. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Deutschland - Weimarer Republik

... "In der Folgezeit wurden politisch motivierte Morde von linksgerichteten Tätern weit öfter mit dem Tod bestraft als von rechtsgerichteten Tätern" ... Quellen? Zu sowas sollte es doch Statistiken geben -- 87.77.111.38 (15:20, 8. Jun. 2010 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

->Weblinks -> Geschichte

http://todesstrafe.amnesty.at/geschichte.php

mit freundlichen Grüßen

--80.109.117.240 22:52, 12. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Danke für das einpflegen!

Es hat sich leider ein kleiner Fehler eingeschlichen:

Nicht: "Amnesty International.de: Geschichte der Todesstrafe" Sondern: "Amnesty International.at: Geschichte der Todesstrafe" (Amnesty Österreich!)

mit freundlichen Grüßen

--188.20.75.35 08:18, 15. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Kaiserreich

Zitat:"Die Gesamtzahl der Hinrichtungen bis 1914 ist aufgrund verlorener Akten unbekannt. Sie geht aber in die Tausende, da schon ein einziger Scharfrichter 123 Urteile vollstreckte. Auch eine hohe Zahl von Fehlurteilen gilt als wahrscheinlich."

Manchmal ist man sprachlos, wenn man eine Wikipedia-Quelle verfolgt: Dass eine "hohe Zahl von Fehlurteilen" als "wahrscheinlich" gilt, geht allen Ernstes auf die Meinung eines Spiegelartikel-Schreibers zurück, welcher wiederum keinerlei Quelle für seinen POV angibt. So nicht! Zudem ist die Hochrechnung von einem Scharfrichter auf alle anderen statistisch völlig unhaltbar. Zunächst müsste es einen Grund geben, anzunehmen, dass diese 123 Hinrichtungen (auf welchen Zeitraum bezogen!?) ein guter repräsentativer Durchschnitt sind. Zudem: Im Kaiserreich hat es vermutlich (Westeuropa, Land zwischen 50 und 70 Millionen Einwohner) pro Jahr wenige hundert Morde gegeben. Bezogen auf den Zeitraum zwischen 1871 und 1914 sind mehrere tausend Hinrichtungen selbst dann "normal", wenn man bedenkt, dass damals nur für vollendeten Mord (oder Mordversuch am Kaiser) diese Strafe verhängt wurde. Insgesamt fehlt im Übrigen jede Einordnung in den historischen Kontext und der Vergleich zu anderen Ländern (England, Frankreich, USA). Es mag zwar das Gemüt befriedigen, einen Wikipediaartikel zu benutzen, um seiner emotionale Antipartie gegen das Kaiserreich Ausdruck zu verleihen, aber hier gibt es immer noch so etwas wie einen enzyklopädischen Anspruch! --79.199.169.124 09:33, 16. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

"Tausende" ist also einerseits "völlig unhaltbar", andererseits "normal"? Bitte mal die Argumentationslogik überprüfen.
Ich kann den Faktenangaben keine Emotionen entnehmen, im Gegensatz zu diesem vor unnötiger Emotionalisierung strotzenden IP-Beitrag. Jesusfreund 19:43, 22. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Abschnitt USA

Ich kann verstehen warum meine Änderung bzgl. Obama wieder rückgängig gemacht wurde, allerdings erschließt sich mir nicht warum dann der Absatz mit Bush trotzdem bleiben soll wenn "es besteht kein Grund, im Überblicksartikel Positionen einzelner Präsidenten hervorzuheben" (22:34, 21. Jun. 2010 Jesusfreund) für alle gilt. Also den Teil bitte auch Löschen. Außerdem war in meiner Änderung auch ein update bzgl. der aktuellen Umfragewerte. Warum wurden die nicht übernommen? Ich habe diese wieder hinzugefügt. Helluva 15:34, 22. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Der Bush-Passus bezieht sich ja vor allem auf dessen Entscheidungen für Bundesrichter, die die TS bejahen, das bleibt also auch nach seiner Amtszeit relevant. Ansonsten hast du recht, ich habe nur den Satz zum Programm von Präsidentenbewerbern wieder reingesetzt, das erscheint mir ebenfalls von längerfristiger Bedeutung. Jesusfreund 19:41, 22. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Bitte deutsche Wörter verwenden.

Wie leider mittlerweile in vielen Wikipedia Artikeln finde ich auch hier Wörter die nicht dem deutschen Sprachgebrauch zugehörig sind. Ich lese: 'Extralegale Hinrichtungen'. Was bedeutet 'Extralegal'? Ich denke mir es bedeutet außerhalb der Legaltät, logisch. Gebt mal das Wort bei Google ein und es kommen nur Übersetzungen aus dem Englischen. Kann man das nicht gleich auf Deutsch schreiben, dass es jeder auch ohne Wörterbuch versteht? -- T.h.beck 00:09, 16. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Der Satz: Aber auch Staaten, in denen die Todesstrafe per Gesetz verboten ist und die die UN-Charta unterzeichnet haben, greifen zu extralegalen Tötungen und lassen vermeintliche oder tatsächliche Regimegegner, Terroristen oder Kriminelle ohne Gerichtsverfahren und Justizurteil hinrichten könnte, ohne inhaltlich zu verlieren, lauten: Auch in Staaten, in denen die Todesstrafe per Gesetz verboten ist oder die die UN-Charta unterzeichnet haben, werden unter Umständen vermeintliche oder tatsächliche Regimegegner, Terroristen oder Kriminelle ohne Gerichtsverfahren und Justizurteil hingerichtet.
Das Wort extralegal scheint eine neulateinische Wortbildung im englischen Sprachraum zu sein, originär englisch ist es nicht. Im deutschen Wortschatz kommt es laut wortschatz.uni-leipzig.de nicht vor. Entweder ist die Tötung legal, dann entspricht sie dem Gesetz, oder sie ist illegal, dann entspricht sie keinem Gesetz - letzterer Sachverhalt ist hier gemeint.--Gloser 00:59, 16. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Warum schreibt man dann in der deutschen Wikipedia nicht illegal?, wenn dies so gemeint ist? Es ist nicht üblich das man in Deutschland den Begriff extralegal benutzt, warum dann in der deutschen Wikipedia? -- Tischlerbude 21:50, 13. Okt. 2010 (CEST)

[9] Jesusfreund 09:54, 14. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Militärgericht#Sowjetische Militärtribunale, Rote Armee

Im Abschnitt Todesstrafe#Sowjetische_Besatzungszone_und_DDR gibt es versteckten Link auf Sowjetisches Militätribunal#Sowjetische Milit.C3.A4rtribunale.2C Rote Armee. Da Militätribunal ein Rechtschreibfehler ist, sollte der Link auf Militärgericht#Sowjetische Militärtribunale, Rote Armee geändert werden. --89.204.154.1 13:04, 17. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Dank für den Hinweis, war mein Fehler.--Gloser 13:18, 17. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Listensortierung

Hallo, welchen tiefern Sinn hat es, dass die Sortkeys der Daten "letzte Hinrichtung" bei "Keine" unterschiedliche Daten ( SortKey|1999|keine und zb SortKey|1800|keine ) haben und somit bei der Sortierung mittendrin immermal ein "keine" steht? --Kraftprotz 09:44, 19. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Das musst du den Ersteller der Tabelle fragen. Vielleicht weil einige Staaten eben schon vor der Abschaffung der TS keine Hinrichtungen durchführten, die Abschaffungsdaten aber verschieden sind. Jesusfreund 03:04, 20. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
sollnwa das nicht einfach rausnehmen. Ich finde es sinnlos dass bei einer sortierung das eine "keine" (also null) höher steht als die andere Keine-Null --Kraftprotz 21:29, 20. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Bin nicht sicher, wie es dann aussieht, aber mach mal. Jesusfreund 21:46, 20. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

EU: Vertrag von Lissabon (Todesstrafe)

Die Todesstrafe wurde bereits auf der EU-Reformkonferenz in Lissabon 2007 wieder eingeführt:

http://www.nz-online.de/artikel.asp?art=1080287&kat=4
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/28/28372/1.html
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2007:303:0017:0035:DE:PDF

--178.83.207.208 14:47, 30. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

USA, alberner Vergleich

Da man Todeskandidaten selbst in den U-SS-A nicht einfach mit Hilfe eines Zufallsgenerators bestimmt oder von Ampeln wegfängt, bzw. seltsamerweise nicht alle "Schwarzen" Schwerverbrecher sind, ist der Vergleich: Schwarze in der Bevölkerung - Schwarze im Todestrakt einigermaßen sinnfrei/demagogisch. Ein möglicher Vergleich wäre etwa: wieviele wegen todesstrafwürdiger Straftaten verurteilte Personen sind Anglos, Latinos, Schwarze/ Reiche, Arme/ Männer, Frauen- wie verhält sich dazu die Zahl der Hinrichtungskandidaten/Hingerichteten dieser Gruppen.--Radh 11:34, 31. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Totaler Unsinn: Abschaffung im "Zivilrecht"

Welcher armseelige Tropf hat denn die Tabellenüberschrift von der Abschaffung der Todesstrafe im Zivilrecht geschrieben und dann noch die Seite geschützt, dass man das nicht mal korrigieren kann? Dass es jemals "im Zivilrecht" die Todesstrafe gegeben hätte, wäre mir sehr neu. Allenfalls im Strafrecht... Aber hier kann ja jeder jeden Unfug schreiben und dann durch "Schützen" vor Richtigstellung bewahren. Nicht mal den Qualitätssicherungsbaustein kann man anbringen. Früher war Wikipedia wenigstens noch frei für Verbesserungen, heute bleibt das falscheste Quatsch einfach ewig stehen. Traurig. Aber ich darf ja vor einem Admin zu Boden kiechen, ihm hundertmal die Füße küssen und höflich betteln, dass er die "offene Plattform", die eben nicht offen ist, verbessert oder mir dies gestattet. Korrektor2010 16:45, 31. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Über diesen Fehler wird schon der eine oder andere Leser gestolpert sein. Ich habe nun versucht, ihn einigermaßen elegant zu beheben.--Gloser 17:15, 31. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

China

Das berüchtigte Lingchi war die extreme, wohl nur relativ selten vollzogene, chinesischen Todesstrafe. Eine Aufzählung dieser Strafen und ein, zwei Sätze Überblick über die chinesische Rechtsgeschichte wären nicht schlecht, allein wegen der Ausstrahlung Chinas auf Südostasien, das würde auch den zu exhibitionistischen Artikel Lingchi besser einbinden.--Radh 10:37, 3. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Russland

Laut Tabelle und Text hat Russland die Todesstrafe noch im Gesetzt stehen, wendet sie aber auf Grund einer Entscheidung des obersten Gerichts nicht mehr an (auf Dauer oder vorläufig, nur im Zivilrecht oder auch Ausnahmestrafrecht?), gemäß Karte hat es Todesstrafe aber de Jure abgeschafft. Was gilt den nun? Da sollten im Artikel mal die Widersprüche aufgeräumt werden. --188.107.64.130 22:14, 4. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Kaiserreich

Geändert wurden folgende Textpassagen: '... danach konnten Verurteilte ein Gnadengesuch an den Kaiser richten. Wilhelm II. ließ jedes Jahr mehrere Todesurteile vollstrecken. Das Begnadigungsrecht hatte der jeweilige Landesherr, natürlich auch der König von Preußen. Der Kaiser hatte es nur in besonderen Fällen.
... die vorgeschriebenen Blutzeugen. Blutzeugen sind Märtyrer, das können nicht die Zeugen einer Hinrichtung gewesen sein.
Die Gesamtzahl der Hinrichtungen bis 1914 ist aufgrund verlorener Akten unbekannt. Das ist sie nicht. Die Zahlen wurden veröffentlicht, siehe Nachweis im Text.
Sie geht aber in die Tausende, da schon ein einziger Scharfrichter 123 Urteile vollstreckte. Das erledigt sich, wenn jemand sich mal über die Statistiken beugt (ich habe nur einen Band auswerten können und nur für Preußen, also für etwa 3/5 des Reichs. Hochgerechnet ergibt sich ein Verhältnis von knapp einer Hinrichtung auf eine Million Einwohner pro Jahr, insgesamt wohl unter 2000 in 47 Jahren).
Auch eine hohe Zahl von Fehlurteilen gilt als wahrscheinlich. Reine Theoriefindung. Der Nachweis:Stefan Appelius (Der Spiegel, Januar 2010): Todesstrafe in Deutschland: Zum Henker mit ihm! ist ein Feuilletonbeitrag, der nebenbei und nebulös darüber informiert, dass die Zahl der Hinrichtungen höher ist, als bisher angenommen, alles ohne Nachweis. Wahrscheinlich handelt es sich um eine Schnellverwurstung einer Arbeit von von Blazek:[10]
Im Ersten Weltkrieg wurden im Kaiserreich 150 Todesurteile gefällt, von denen 48 vollstreckt wurden. Die Zahl bezieht sich nach meiner Kenntnis auf die Hinrichtungen, die aufs Konto der Militärjustiz gehen. Aber der Nachweis soll noch kommen.--Gloser 00:32, 6. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

DDR

ich lese hier "Nicht der Richter entschied im realen Sozialismus, ob einen Angeklagten das Todesurteil traf - dergleichen behielten sich das Politbüro beziehungsweise der Parteichef vor."
Der Artikel jedoch spricht von "rechtskräftige Todesurteile" Irgendwie passt das ja wohl nicht zusammen. Was stimmt ?-- Arcy 13:56, 14. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Italien

Ich würde auch hinzufügen dass, das Königreich Italiens als erste europäische Nation die Todesstrafe 1889 mit Zanardelli-Reform abgeschafft hat.

Volksinitiative Schweiz 2010

Die Initiative zur teilweisen Wiedereinführung der Todesstrafe in der Schweiz wurde im August 2010 nicht eingereicht sondern erst lanciert (nicht signierter Beitrag von 62.202.71.113 (Diskussion) 23:32, 24. Aug. 2010 (CEST)) Beantworten

Habs mal umformuliert, sollte so klar sein. --Sstoffel 21:57, 25. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Wenn Ihr dieses Strohfeuer unbedingt im Artikel haben wollt, gehört die Initiative von 1985 auch da rein. Ich habe sie jetzt mal reingestellt. Gruss, --Cú Faoil RM-RH 00:34, 7. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Japan

Anscheined dort fast die meisten Hinrichtungen weltweit, relativ zur Einwohnerzahl. Zahlen fehlen im Artikel dringend.--Radh 08:22, 25. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Eher unwahrscheinlich, selbst bei dem Rekord unter dem letzten Justitzminister.
Entsprechend diesem Bericht - Japan: Erster Blick in die Todeskammer - würde ich im Gegensatz zum Artikel eher auf Long Drop als Hinrichtungsmethode tippen. Andere Informationen daraus könnten eventuell auch genutzt werden. --NoBuddy 11:21, 3. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Das liest sich wirklich etwas anders, ich hatte meine Weisheiten wohl von arte, Mit offenen Karten.
en:Capital punishment in Japan nennt die Zahl von 608 Hinrichtungen von 1946 bis c.2006 - nach einem Bericht in der Washington Post.--Radh 12:31, 3. Sep. 2010 (CEST).--Radh 12:37, 3. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Laut todesstrafe.de gab es in den Jahren seit 2000 in Japan 3, 2, 2, 1, 2, 1, 4, 9, 15, 4 Hinrichtungen und in diesem Jahr bisher 2. Das sollte bei knapp 130 Mio Einwohnern eher im unteren Bereich der noch vollstreckenden Länder liegen.

Falls keine Einwände kommen, werde ich demnächst den Artikel zu "long drop" ändern, auch wenn im obigen Bericht etwas von Körpergröße steht. Solche Größenunterschiede gibt es bei Menschen sicher nicht und der Raum unter der Falltür ist auch tief genug. -- NoBuddy 10:54, 11. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Gerade zufällig (über "Michael H. Fox") gefunden: Japan Innocence & Death Penalty Research Center .--Radh 09:50, 8. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Sprache / Vermutung

Zu den jüngsten Edits: Kollege:Jesusfreund hat mein Edit revertiert. Damit hat er zwei unabhängige Änderungen, die ich mit einem Edit gemacht habe, rückgängig gemacht. Die erste Änderung ist eine Korrektur einer klaren sprachlichen Fehlleistung (auch nach "nur" und "wenig" muss die Dimension "groß" folgen), die zweite Änderung betrifft eine Vermutung, die hier nicht her gehört, schon gar nicht, wenn "man" (wer ist das?) die ausspricht. Wenn die Vermutung weg ist, muss natürlich auch die ausschließlich diese Vermutung belegende Quelle weg. Ich setze den von Freund:Jesusfreund begonnenen Editkrieg nicht fort, sondern setze das hier auf die Diskussionseite, wie es sich gehört. Bis dann, --Martin zum Kopfzerbrechenzum Kopfschütteln 14:27, 28. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Bearbeitung erneut getätigt, da kein Widerspruch: "klein" und "groß" allein geschrieben sind relativ und wertend. Mit Zahlenangabe oder auch mit Tendenz ("wenig", "nur") muss aber das "groß" (oder auch "breit", "schwer", "lang") folgen und nie das jeweilige Gegenteil, das ist sprachlich falsch. Es heißt auch immer "Größe" ("Breite", "Schwere", "Länge"). Das ist eine absolute Angabe und keine Wertung. Eine Vermutung zu nennen ist generell unangebracht, erst recht, wenn sie von "man" stammt. Bis dann, --Martin zum Kopfzerbrechenzum Kopfschütteln 20:55, 4. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Die Vermutung ist durch die angegebene Quelle gedeckt: It is presumed that there were traces of NAGAYAMA's final struggling.
Eine Ref kann jeder nachlesen und muss es spätestens dann tun, bevor er die damit belegte Information löschen will.
Das fehlende Subjekt - hier: der Anwalt des Hingerichteten - hättest du selber ergänzen, den Satz selber konkretisieren können.
Das Adjektiv ist nicht so wichtig, um darüber viel Worte zu verlieren.
Ausbleibende Antworten sind keine Berechtigung, wegen sowas einen Editwar zu führen. Jesusfreund 08:25, 5. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Eine Diskussion soll die Gestaltung eines Artikels klären. Wenn ein Standpunkt selbst nach Kenntnisgabe nach einigen Tagen noch unwidersprochen ist, wird er selbstverständlich im Artikel eingearbeitet. So und nicht anders funktioniert eine Diskussionsseite zu einem Artikel. Musst mir nicht aus Trotz und billigem Revanchismus das vorwerfen, was ich dir bereits im Eingangsposting vorgehalten habe...
Mir Editkrieg vorzuwerfen, nachdem ich das Problem auf der Disk angesprochen habe, dich darauf aufmerksam gemacht habe, eine Woche (!) vergeblich auf Antwort/Reaktion/Erwiderung gewartet habe und dann (selbstverständlich!) den Artikel entsprechend wieder geändert habe, ist ganz übler Stil eine Unverschämtheit!
Und selbstverständlich zählt nur das, was im Artikel steht, die Quellen belegen das und ergänzen das nicht. Keiner muss in Quellen nach entscheidenden Angaben suchen, die nicht im Artikel erwähnt sind. Das ergänzt gefälligst der, der die entsprechende Passage drin haben möchte.
Bis dann, --Martin zum Kopfzerbrechenzum Kopfschütteln 01:12, 7. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Bei "so und nicht anders" hören erfahrene Wikipedianer auf zu lesen. Jesusfreund 07:40, 7. Nov. 2010 (CET)Beantworten
@Martin, JF ist immer so freundlich, das ist wohl nicht persönlich gemeint. Wie John Peel sagte: "I respond bad towards criticism".--Radh 09:54, 8. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Deutschlandlastig im Punkt Abschaffungsprozesse in Einzelstaaten

Hallo, ich wollt nur mal darauf hinweisen, dass der Absatz Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern schon sehr groß erscheint. Ich such mal nach passendem was ich noch bei anderen Ländern einfügen kann :D. --tommy 16:31, 29. Nov. 2010 (CET)Beantworten

- 2011 -

Kapitel IRAN

Ich finde, dass ein Hinweis angebracht werden sollte, dass auch bestimmte Formen homosexuellen Verkehrs mit der Todesstrafe geahndet werden.

Hinweis auf die Wikipedia-Seite :"Homosexualität im Iran"

-- 80.145.249.175 19:11, 20. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Guter Punkt, hab es eingebaut. --Wutzofant (grunz) 19:58, 21. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Widersprüchliche Angaben zu Russland

Im Falle Russlands wird es auf der Weltkarte unter "Hinrichtungsstopp" aufgeführt, auf der Länderliste mit "vollständig abgeschafft" und unter dem Punkt "Abschaffung der Todesstrafe in Europa" wird angeführt, dass es die Todesstrafe im Kriegsrecht beibehalten habe. Also, ich bin in Sachen Russland kein Experte, aber es bleibt die Frage: Ja, was denn nun? (nicht signierter Beitrag von 93.247.217.231 (Diskussion) 17:39, 3. Mär. 2011 (CET)) Beantworten

Karte stimmt nicht!

In den USA als ganzes (was die Karte zeigt) wird die Todesstrafe nicht angewendet! Nur in einigen Bundesstaaten! (nicht signierter Beitrag von 62.216.206.198 (Diskussion) 11:03, 5. Mär. 2011 (CET)) Beantworten

Die Karte differenziert nach Ländern, nicht auf der "subnationalen Ebene". Außerdem können Bundesgerichte bei federal crimes in den ganzen USA die Todesstrafe verhängen. Man könnte allerdings erwägen, diese Karte auch in diesen Artikel zu setzen, in den Abschnitt zu den USA. Im verlinkten Artikel Todesstrafe in den Vereinigten Staaten ist sie sowieso. --Amberg 11:25, 5. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Armenien hat die Todesstrafe im Militärrecht nicht abgeschafft!

http://www.todesstrafe.de/todesstrafenatlas_armenien.html (nicht signierter Beitrag von 93.247.197.29 (Diskussion) 00:58, 6. Mär. 2011 (CET)) Beantworten

Tunesien

Tunesien hat im Zuge der Revolution im Frühjahr diesen Jahres die Todesstrafe abgeschafft.In der Tabelle ist dies auch ersichtlich, allerdings steht dort Tunesien zweimal, einmal in der neuen Fassung und weiter unten noch als Staat, der die Todesstrafe noch nicht abgeschafft hat. Kann das jemand korrigieren? (nicht signierter Beitrag von 217.93.177.43 (Diskussion) 20:34, 8. Mär. 2011 (CET)) Beantworten

Das ist nicht ganz richtig. In Militärtribunalen kann die Todesstrafe weiterhin verhängt werden: http://www.tagesschau.de/ausland/prozessbenali104.html (nicht signierter Beitrag von Cage1498 (Diskussion | Beiträge) 20:10, 21. Jun. 2011 (CEST)) Beantworten

USA

"In den letzten 30 Jahren waren 99 % aller in den USA Hingerichteten Männer, 1 % Frauen. Afroamerikaner, die 12 % an der Gesamtbevölkerung ausmachen, werden laut dem Death Penalty Information Center relativ öfter (1976: 38 %) hingerichtet. Sie gehören aber auch anteilsmäßig häufiger zur ärmeren Bevölkerungsschicht, und ihre Kapitalvergehen werden öfter aufgedeckt und strafverfolgt als bei anderen Tätergruppen. Daher ist umstritten, ob fortwirkender Rassismus oder das Armutsgefälle diese Statistiken erklären."

Schwarze werden aus demselben Grund relativ öfter zum Tode verurteilt als Weiße, wie der dass Männer öfter hingerichtet werden als Frauen: Sie begehen mehr (Gewalt)verbrechen. -Kloth 02:17, 10. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Angesichts der Abschaffung der Todesstrafe in Illinois - USA bin ich auf die geteilte Situation in den USA aufmerksam geworden. Die Abschaffung der Todesstrafe in einzelnen Staaten Amerikas könnte in der Karte ergänzt werden, oder ist das Unsinn, da der Staatenbund selbst die Todesstrafe ja nicht verbietet? http://de.wikipedia.org/wiki/Todesstrafe_in_den_Vereinigten_Staaten -- Truthlobby 16:48, 12. Mär. 2011 (CET)Beantworten

letzte hinrichtung in der schweiz

die letzte hinrichtung in der schweiz wurde 1940 durchgeführt, nicht 1944 (wie in der tabelle angegeben) (nicht signierter Beitrag von 213.55.131.201 (Diskussion) 03:49, 22. Mär. 2011 (CET)) Beantworten

Todesstrafe in den USA, Neuseeland -- und wo noch?

Heute morgen kam die Meldung in den Radionachrichten. Ungefähr so:

28.3.2011 02.13 Uhr // Todesstrafe: China weltweit am meisten Hinrichtungen // In China hat der Staat auch im letzten Jahr mehr Menschen hinrichten lassen, als in allen anderen Ländern der Welt zusammen. // Dies zeigt der neuste Jahresbericht von Amnesty International zu den Todesstrafen. Demnach habe es in China erneut wieder mehrere tausend Hinrichtungen gegeben. Wieviele es genau waren, ist nicht bekannt, da Peking dazu keine Zahlen liefert. // Am zweitmeisten Hinrichtungen - nämlich mehr als 250 - zählte die Menschenrechtsorganisation im letzten Jahr in Iran. Dahinter folgen Nordkorea, Jemen und die USA. // Weltweit gesehen stellt Amnesty International allerdings einen Trend zu einer Welt OHNE Todesstrafe fest. Im vergangenen Jahr seien nur noch in 23 von 192 Staaten Hinrichtungen durchgeführt worden. (Quelle)

Als ich in der Wikipedia nachschaue, stelle ich verblüfft fest, dass es neben dem Generalartikel Todesstrafe, hier, gibt: Todesstrafe in den USA und in Neuseeland. (Neuseeland! Damit hätte ich nun gar nicht gerechnet.) Auch wenn ich nicht verkenne, dass es nicht so ganz einfach ist, über die Todesstrafe in China und in anderen totalitären Staaten etwas zu schreiben, weil eben in China die Berichte über die Rate der Hinrichtungen als Staatsgeheimnis behandelt wird, kommt mir die Sache doch sehr eigenartig vor. Ich würde anhand dieses Beispiels gerne die kritische Kategorie der 'generalisierten Einseitigkeit' einführen. Also, für diesen Fall gesprochen: Entweder 10 Einzelartikel über die Todesstrafe im Staat XY, eingerichtet nach dem Kriterium (geschätzte) Anzahl der Hinrichtungen in den letzten 10 Jahren oder eben keine Einzelartikel. Die gegenwärtige Darstellungslage liegt einfach irgendwo zwischen beliebig und einseitig. --Delabarquera 08:38, 28. Mär. 2011 (CEST)Beantworten

Da Wikipedia von einer Unzahl freiwilliger geschrieben wird musst du wohl damit leben, dass nicht alle Themen gleich abgedeckt werden. Vor allem zu fordern, dass Artikel gelöscht werden sollen nur weil es keine passenden Artikel anderer Länder (o.ä.) dazu gibt. Wie wäre es wenn du selbst recherchierst und diese Artikel schreibst, wenn es dich stört. -- Vuxi 10:35, 28. Mär. 2011 (CEST)Beantworten
Ich glaube, wir verstehen uns nicht richtig, Vuxi. Kurz gefasst: Wie die Wikipedia funktioniert, weiß ich. Eine sachliche Kritik mit dem Hinweis zu kontern: "Dann mach's doch selbst!" ist zwar wikipedia-üblich, aber trotzdem nicht sonderlich hilfreich. Ich komme ja, wie erwähnt, was diesen Artikel angeht, "von außen". Nicht jeder schreibt über alles, und ich wollte halt denen, die hier schreiben, einen Hinweis geben. Ich denke, das muss erlaubt sein. -- Dann: Es geht lediglich darum, eine gewissen Ausgewogenheit bzw. ein Sich-Richten nach der Zahl und Faktenlage anzusprechen. Ist diese Ausgewogenheit nicht gegeben, dann ist das das gleiche wie die Unausgewogenheit der Darstellung innerhalb eines konkreten Wikipedia-Artikels ein Problem ist. -- NACHTRAG: Von Artikel-Löschen habe ich nicht gesprochen und meine das auch nicht. Es geht eher darum, relativ rasch Artikel über China usw. zu erstellen. --Delabarquera 10:33, 29. Mär. 2011 (CEST)Beantworten
Ok dann hab ich dich falsch verstanden. -- Vuxi 19:55, 29. Mär. 2011 (CEST)Beantworten

Rolf Bossi

Staranwalt, soll sich trotz Dementi für die Todesstrafe ausgesprochen haben. Könnte man evt. unterbringen. --Itu 22:49, 6. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Letzte Hinrichtung in den VAE

Die letzte Hinrichtung in den Vereinigten Arabischen Emiraten, fand nicht mehr 2008, sondern im Februar 2011 in Dubai durch Erschießung statt. (nicht signierter Beitrag von 213.132.43.122 (Diskussion) 13:48, 1. Jun. 2011 (CEST)) Beantworten

Tunesien (2)

Die Quelle, die von der angeblichen Abschaffung der Todesstrafe in Tunesien berichtet sagt lediglich, dass der Ministerrat einen Plan zur Abschaffung beschloss. In etwa, einem Kabinettsbeschluss entsprechend. Aber ein Parlamentsbeschluss steht noch aus, was entscheidender sein dürfte. Desweiteren sagt keine weitere, vor allem zuverlässigere, Quelle, dass die Todesstrafe dort schon abgeschafft ist. --Bone1234 15:52, 2. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Besagte Quelle --Bone1234 15:54, 2. Jul. 2011 (CEST)Beantworten
Schaut auch her. --Bone1234 15:56, 2. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Südsudan

Verfassung laut en-wiki: ^ "Section 38 Para 1: No death penalty shall be passed save as retribution or punishment for extremely serious offences in accordance with the law;"

Heißt also: Todesstrafe ja, Anwendung vermutlich nein, oder? Habe ich in der Tabelle ergänzt, erstmal mit provisorischer Vorlage. Grüße --SuperZebra 19:53, 9. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

amnestry international 2010

amnesty hat die 2010er-Zahlen veröffentlicht: [11] (nicht signierter Beitrag von Neun-x (Diskussion | Beiträge) 11:00, 28. Mär. 2011 (CEST)) Beantworten

Musik

Hallo! Erst einmal vielen Dank für Eure Arbeit an diesem Beitrag. Ich hätte einen Zusatz für den Bereich Musik. Auf dem OST von Dead Man Walking befindet sich der Song "Ellis Unit One" vom amerikanischen Folk-Sänger Steve Earle. Hier könnten auch gleich die Verlinkungen zum Wiki-Eintrag "Ellis Unit" und zu Steve Earle erfolgen. Vielen Dank! -- (nicht signierter Beitrag von 77.186.43.117 (Diskussion) 14:38, 23. Jul 2011 (CEST))

Erledigt --Gag101 01:44, 28. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Karte und Tabelle: Ein Katastrophe

Meineserachtens ist sowohl die Karte als auch die Tabelle eine Beleidigung für den sonst eigentlich hohen, wissenschaftlichen Standard von Wikipedia. Die Angaben zu vielen Ländern sind schlichtweg falsch: In Russland wurde die Todesstrafe NIEMALS abgeschafft. Sie wird lediglich aufgrund Russlands Beitritt zum Europarat nicht mehr angewendet. In Tunesien wurde die Todesstrafe (anders wie in der Ländertabelle angegeben) im Militärrecht nicht abgeschafft. Ich denke viele andere können noch ähnliche Beispiele bei vergleichsweise geringer Recherche vorweisen. (nicht signierter Beitrag von Cage1498 (Diskussion | Beiträge) 20:10, 21. Jun. 2011 (CEST)) Beantworten

Diskussionsverhalten: eine Katastrophe. Fehler sind zum Beheben da, dazu sind präzise Belege erforderlich und Bereitschaft zur Mitarbeit, sonst nichts. Kopilot 11:24, 9. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Julius Bergmann (SA-Führer) und Todesstrafe

Ich hatte die Tage einen Artikel über den SA-Führer Julius Bergmann geschrieben, der die letzte Person war, die während der Zeit der deutschen Teilung von westdeutschen Behörden an die DDR-Justiz ausgeliefert wurde.

Bergmann wurde 1951 zum Tode verurteilt und 1952 in Dresden hingerichtet. Daher stell ich mir nun die Frage, wieviele Leute nach ihm noch von den Justizbehörden der BRD an andere Staaten ausgeliefert und dann dort hingerichtet wurden. Heute gibt es meines Wissens ja eine Regelung nach der die BRD niemanden an andere Länder ausliefert, wenn ihm dort die Todesstrafe droht (bzw. dies nur tut, wenn das Auslieferungsland sich zuvor dazu verpflichtet, von einer Hinrichtung abzusehen).

Daher die folgenden zwei Fragen an die hiesigen Experten zur Todesstrafe:

  • 1) Weiss jemand wieviele Personen nach 1952 noch von der BRD an andere Länder ausgeliefert und dann dort hingerichtet wurden? Oder war Bergmann gar der letzte Fall der deutschen Justizgeschichte, in dem die BRD jemanden auslieferte, der dann hingerichtet wurde?
  • 2) Der hiesige Abschnitt zur Todesstrafe in der DDR gibt an, dass dort zwischen 1949 und 1981 166 Personen exekutiert wurden? Kann jemand eingrenzen, wieviele vor und wieviele nach Bergmann hingerichtet wurden? Mich würde nämlich interessieren, die wieviel-letzte Person Bergmann war die in Deutschland (alle Teilstaaten und Verlaufsformen) hingerichtet wurde?Zsasz 00:59, 6. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Es sind zu Bergmann hinsichtlich dieser Fragen Bemerkungen und Anregungen auf der Seite Diskussion:Julius Bergmann (SA-Führer) gemacht worden.--Gloser 11:42, 9. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Argumente gegen die Todesstrafe ?!

Der Abschaffung der Todesstrafe ist doch eine jahrhundertelange philosophische, humanistische und politische Diskussion vorausgegangen, die wohl bis heute anhält. Daher wundere ich mich, dass ich im Artikel zwar Begründungen FÜR die Todesstrafe finde, aber keine DAGEGEN. Oder suche ich falsch? Ggf. schlage ich also zu Ergänzen vor: "Argumente gegen die Todesstrafe" oder "Diskurs zur Todesstrafe" Wer hat dazu Informationen? --Zulu55 14:33, 16. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Leseprobleme? Todesstrafe#Begründungen. Dort stehen natürlich auch die Gegenargumente zu den Begründungen der Befürworter. Historische Diskussion: besonders Todesstrafe#Zeitalter der Aufklärung und Todesstrafe#Einsatz von Intellektuellen und Kirchen, aber auch spezifisch in den Länderteilen. Weitere Informationen zum "Diskurs": Todesstrafe#Literatur, Todesstrafe#Weblinks. Kopilot 17:28, 18. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Sowjetische Militärtribunale

1108 + 6 sind bei mir 1114 - und nicht 1112. --92.202.54.38 10:36, 18. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Das lag an Überschneidungen und wurde jetzt verdeutlicht.--Gloser 13:09, 18. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Musik

Im Unterbereich Musik fehlt das Album BEYOND RECALL der deutschen Band WARHEAD aus dem Jahr 2000. Das Album wird im Band - Artikel erwähnt und u.A. Bezug zu DEAD MAN WALKING hergestellt. Im Gegensatz zur phantastischen RIDE THE LIGHTNING von METALLICA handelt es sich hierbei um ein Konzeptalbum das den Wag von der Tat über den Prozess und die Zeit im Todestrakt bis zur Hintichtung aus der Sicht des Todeskandidaten darstellt.

Bitte ebenfalls um Verlinkung zur Band WARHEAD.

-- Silvio (nicht signierter Beitrag von 178.201.163.186 (Diskussion) 04:24, 30. Sep. 2011 (CEST)) Beantworten

Rezeption im Film

Hallo, leider kann ich mit Wikipedia nicht gut umgehen. Deshalb an dieser Stelle mein Hinweis:

Der Film: "Die Witwe von Saint-Pierre" (aus dem Jahr 2000) sollte in die Liste der Filme verlinkt werden. Ein Hauptartikel zu diesem Film existiert bereits.

Danke, theophas. (nicht signierter Beitrag von 84.190.162.128 (Diskussion) 11:11, 11. Jan. 2011 (CET)) Beantworten

Hallo, ebenfalls sollte der Film: "Dancer in the Dark" (Lars von Trier, 2000) mit aufgeführt werden. Es gibt einen Hauptartikel zum Film: http://de.wikipedia.org/wiki/Dancer_in_the_Dark (nicht signierter Beitrag von 88.74.175.204 (Diskussion) 12:40, 5. Nov. 2011 (CET)) Beantworten

Lettland

Laut Tabelle hat Lettland die Todesstrafe nicht komplett abgeschafft. Wie verträgt sich das mit der EU-Mitgliedschaft dieses Landes? YoshiDragon 16:42, 23. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Mittlerweile hat sich Lettland ganz von der Todesstrafe verabschiedet: [12]. Die letzte Hinrichtung fand vor 15 Jahren statt. --Stefan040780 00:29, 5. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Beitrag von oben hierher verschoben:
Wohl als letztes europäisches Land schaffte Lettland per Parlamentsbeschluss die Todesstrafe am 17. 10. 2011 vollständig ab. Sie galt bis dahin noch für die Militärgerichtsbarkeit als höchstes Strafmaß. (Quelle: http://www.baltische-rundschau.eu/2011/10/17/in-lettland-wurde-todesstrafe-abgeschafft/ )

188.174.109.44 19:03, 9. Nov. 2011 (CET)Beantworten

In Weißrussland gibt es sie aber noch, somit kann es nicht das letzte europäische Land sein. Höchstens das letzte EU-Land. --Wutzofant (grunz) 21:55, 9. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Karte aktualisieren!!!

Die Karte ist nicht mehr aktuell, da ich nicht weiß, wie man diese aktualisiert, müsste das einer machen! Danke! --josef2610 14:13, 30. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Iran: POV

Im Abschnitt "Iran" kann der Satz "Dies verschärft die Verfolgung religiöser Minderheiten, besonders die Verfolgung der Bahai, der größten religiösen Minderheit im Iran." so nicht stehenbleiben. Das ist laut Quelle die Meinung eines Bahai-Angehörigen zu einer Zeit als das Gesetz noch in Planung war, und dann muss das auch so in der Formulierung deutlich werden. --188.109.92.34 11:13, 26. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Äquatorialguinea

Amnesty International sagt das 2010 vier Männer hingerichtet wurden. In der Tabelle steht aber 2007 bitte nach Änderung. hier ist die Quelle: [13] (nicht signierter Beitrag von 79.208.91.143 (Diskussion) 19:03, 31. Jul. 2011 (CEST))Beantworten

Todesstrafe ist in der EU NICHT abgeschafft?

Mit der EU-Verfassung (Vertrag von Lissabon) ist die Todesstrafe wieder eingeführt. (nicht signierter Beitrag von 46.253.255.124 (Diskussion) 21:54, 7. Apr. 2011 (CEST)) Beantworten

Hier steht näheres dazu. --Itu 02:13, 9. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Also haben wir jetzt die Todesstrafe wieder? 217.82.64.55 20:34, 26. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Ja... Wenn das stimmt was im EU Vertrag steht, dann ist die Todesstrafe in Europa eingeführt. Und EU Recht geht über nationales Recht, bzw. könnte eine Nation in einem anderen Land Tötungen vollziehen, weil "Aufständische" gegen EU Vorstellungen agieren. [[14]]
Haha, das verstehen die EU Lenker unter Grundrechten:
„Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) ...
b) ...
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“.
Ob das dann auch so vollzogen wird weiß man nicht, die Montagsdemos in Leipzig wurden ja auch nicht niedergeschoßen... aber wozu legitimiere ich das überhaupt? Soll das Rechtsstaatlichkeit sein um nachher sagen zu können: Die Demonstranten gegen Kernenergie hätten sich über die legitimen Konsequenzen vorher informieren können!
Gruß MAx

--212.114.159.142 17:31, 12. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Dieses Forengelaber kommt jedes Jahr einige Male wieder, und es wird nie wahrer. Hier drunter steht der tatsächliche Sachverhalt. Der Verfassungsentwurf ist nie in Kraft getreten, der zitierte Passus bezieht sich nicht auf eine Todesstrafe, er kann weder die EU-Charta noch nationale Verfassungen aushebeln und soll es auch nicht: Das ist Angstmache von EU-Gegnern.
Die EU hat heute gezeigt, wie ernst ihr die eigene Wertordnung und Rechtslage ist: Sie hat die Ausfuhr von Gift für Giftspritzen in die USA verboten. Kopilot 22:26, 13. Dez. 2011 (CET)Beantworten
"Einführung der Todesstrafe mit dem Lissabon Vertrag" ist vielleicht die falsche Beschreibung, da ja vor der Tötung kein richterliches Urteil gesprochen wird. Im Absatz wird schlicht und einfach die Tötung von Demonstranten legitimiert. "EU-weite Einführung des Schießbefehls im Lissabon Vertrag" ist da schon etwas treffender. Weswegen es unter Schießbefehl auch besser aufgehoben ist 85.179.2.35 20:10, 27. Mär. 2012 (CEST)Beantworten

Bitte unter Internationales Recht ergänzen:

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union verbietet in Artikel 2 ausdrücklich die Todesstrafe. Artikel 53 legt ferner fest, dass die Charta der Grundrechte keinen verbesserten Schutz der Menschenrechte durch nationale Verfassungen oder die Europäische Menschenrechtskonvention aufheben kann. Gemäß Artikel 52 können Grundrechte nur im Einklang mit dieser Charta aufgehoben werden. Demnach gilt in Europa der dreifache Schutz durch nationale Verfassung, Europäische Menschenrechtskonvention und Charta, wobei das für Beschuldigte günstigste Recht anzuwenden ist. (Meistbegünstigungsklausel) 212.186.111.156 21:12, 23. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Bitte um Erweiterung, übertragen von WP:EW

Auf Wikipedia:Entsperrwünsche wurde folgender Ergänzungsvorschlag gemacht. Da er dort nicht passt, habe ich ihn hierher verschoben. -- Perrak (Disk) 20:59, 27. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

== Rechtslage in Europa ==

Die Europäische Menschenrechtskonvention hat die Todesstrafe seit 1. Mai 1983 im gewöhnlichen Strafrecht, seit 3. Mai 2002 auch im Kriegsrecht untersagt. Die meisten europäischen Staaten haben das dahingehende 13. Zusatzprotokoll von 2002 ratifiziert. Artikel 53 verbietet ausdrücklich, dass bestehende weiterführende Grundrechte durch die EMRK eingeschränkt werden können- so genannte Meistbegünstigungsklausel.

Die Europäische Union (EU) hat ihre vollständige Abschaffung zur Aufnahmebedingung für neue Mitgliedsstaaten gemacht und bezieht in den Kopenhagener Kriterien die Menschenrechte mit ein.

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union verbietet in Artikel 2 ausdrücklich die Todesstrafe. Artikel 53 legt ferner fest, dass die Charta der Grundrechte keinen verbesserten Schutz der Menschenrechte durch nationale Verfassungen oder die Europäische Menschenrechtskonvention einschränken kann. Gemäß Artikel 52 können Grundrechte nur im Einklang mit dieser Charta aufgehoben werden. Demnach gilt in Europa der dreifache Schutz durch nationale Verfassung, Europäische Menschenrechtskonvention und Charta, wobei das für Beschuldigte günstigste Recht anzuwenden ist. (Meistbegünstigungsklausel) < ref>Ziegenhorn, Gero; Der Einfluss der EMRK im Recht der EU-Grundrechtecharta; Duncker & Humblot-Verlag Berlin 2009</ ref>

Begründung:

Zahlreiche Anti-Eu-Popagandalügner behaupteten mehrfach (augehusst von wissenschaftlich isolierten Staatsrechtler Schachtschneider), dass die EU die Todesstrafe einführen will oder eingeführt habe. Die Charta führt nicht die Todesstrafe ein, sondern verhindert ihre Wiedereinführung. Wikipedia muss gegen unappetitliche Lügner vorgehen, deshalb bitte ich dich obigen Abschnitt im gesperten Artikel zu ergänzen. 84.112.85.71 20:50, 27. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Dass die Menschenrechtskonvention die Todesstrafe untersagt, steht doch schon im Artikel. Wenn irgendjemand behauptet, die EU (wer eigentlich? Parlament? Rat?) wolle das ändern, dann ist das erkennbar Unfug, den man meiner Meinung nach nicht dadurch adeln sollte, dass man ihn dementiert. Gibt es für die Forderung nach der Abschaffung der Todesstrafe als Aufnahmekriterium in die EU einen Beleg? In den angeführten Kopenhagener Kriterien stehe nur allgemein die Menschenrechte. -- Perrak (Disk) 21:09, 27. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Wenn die Kriterien der EU die Einhaltung der Menschenrechte zur Bedingung für die Aufnahme von Staaten macht, dann schließt dies logischerweise die komplette Abschaffung der Todesstrafe mit ein.--Nothere 22:30, 27. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Gib mal in die Suchmaschine "Todesstrafe Schachtschneider" ein und du wirst merken, was ich meine. Dieser Unfug hat es sogar in Printmedien geschafft, war Gegenstand von medial ausgeschlachteten Verfassungsbeschwerden und die Disk auf Wikipedia bei Schachtschneider ist arg verdummbeutelt. Also gibt es Erklärungsbedarf. Ein "Dementi" will ich gar nicht, nur eine Ergänzung im Sinne der allgemeinen lexikalischen Information. Sowieso gehört die Charta und ihre Stellung im Rechtsgefüge hier rein- weshalb soll dieses Dokument verschwiegen werden? 84.112.85.71 05:20, 28. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Ergänzung: Sogar diese Disk ist Schachtschneiderverseucht, was man mit Schrecken ein paar Zeilen weiter oben lesen kann. Soll dieses Forum wirklick Desinformation breiten Raum bieten? 84.112.85.71 05:25, 28. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
@ Nothere: Wenn Du es für angebracht hältst, dann setz die Ergänzung in den Artikel. Ich bin nicht überzeugt genug davon, dass das sinnvoll ist, um es selbst zu machen, halte es aber auch nicht für so unsinnig, dass ich dann revertieren würde. -- Perrak (Disk) 10:28, 28. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Dass die Abschaffung Bedingung für die Aufnahme ist steht im Artikel (Die Europäische Union (EU) hat ihre vollständige Abschaffung zur Aufnahmebedingung für neue Mitgliedsstaaten gemacht), dass Mitgliedsstaaten der EU sie aufgrund EU-Rechts nicht wieder einführen dürfen wird sogar mehrfach erwähnt. Die Erwähnung der Positionen Schachtschneiders halte ich auch für übertrieben und werde sie nicht einfügen. Warum sollten ausgerechnet die (abstrusen) Behauptungen eines (mehr oder weniger) beliebigen Professors hier erwähnt werden? Das würde ihm weit mehr Platz einräumen, als ihm angesichts des Gewichts seiner Meinung in Politik, Öffentlichkeit oder Wissenschaft zusteht.--Nothere 12:34, 28. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Lieber Nothere, bitte lies meinen Vorschlag durch- birgends taucht Schachtschneider oder eine seiner Thesen auf- ich bin gegen dessen Erwähnung. Aber bloße Fakten zur Todesstrafe sollten genannt werden, damit wenigstens hier der gezielt propagierte Unfug ein Ende hat. 84.112.85.71 14:51, 28. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Ok, dann habe ich die Folgediskussion falsch verstanden. Was du oben vorgeschlagen hast steht aber schon großteils im Abschnitt "Abschaffung der Todesstrafe in Europa". Es ist sinnvoller den Abschnitt zu ergänzen, als einen weiteren einzufügen, der dann teilweise redundant ist.--Nothere 15:17, 28. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Nein, die Charta wird mit keinem Wort erwähnt, ebensowenig ihre Beziehung zur EMRK. Der Abschnitt "Abschaffung in Europa" ist ein historischer Überblick längst vergangener Zeiten und bietet der Behauptung diverser Protagonisten (die EU habe die Todesstrafe eingeführt) nichts entgegen. Es gibt ein rechtsinstitutionelles Verbot der EU die Todesstrafe einzuführen. Dies sollte konsequenter Weise im Bereich des geltenden Rechts eingefügt werden. Wenn du es dennoch unter "Abschaffung" einfügen willst, passt das mir zwar nicht, ist aber besser als garnichts. 84.112.85.71 19:33, 28. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Vatikan / Katholische Kirche (erl.)

Ich habe jetzt keine Lust mehr auf antikatholische Debatten! Es gilt: Die katholische Kirche ist gegen die Todesstrafe! Siehe da: www.kirchenlehre.com/strafe02.htm (nicht signierter Beitrag von 88.153.188.38 (Diskussion) 05:11, 24. Apr. 2011 (CEST)) Beantworten

Wofür und wogegen die Katholische Kirche ist ist rechtlich irrelevant. Da die kath. Kirche zwar (noch) großen Einfluss, aber keine direkte Macht hat, dürfte deren Meinung auch politisch nahezu irrelevant sein. -- 87.157.21.114 04:24, 9. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Im Link vom "nicht signierten Beitrag vom 24. April 2011" (s.o. 2. Absatz) steht u.a.:"In einer ausführlichen Betrachtung über die Todesstrafe und die Position der Kirche erklärte Kardinal Avery Dulles in "First Things April 2001", dass die Lehre über die Todesstrafe weiterhin bleibt, dass der Staat noch immer ein Recht dazu hat, die Todesstrafe über Personen zu verhängen, die sehr schwerer Verbrechen überführt sind." Das konterkariert seine Behauptung:" Die katholische Kirche ist gegen die Todesstrafe!". Und unverändert wird die Todesstrafe im aktuellen kath. Weltkathechismus im Artikel 2266 gebilligt, siehe http://www.vatican.va/archive/DEU0035/_P86.HTM.--Güwy (Diskussion) 18:30, 25. Mai 2012 (CEST)Beantworten

  1. Im Artikel wird, bezugnehmend auf die Quelle http://www.kirchenzeitung.at/index.php?id=28&tx_ttnews%5Btt_news%5D=44125 behauptet, der Vatikan hätte die Todesstrafe 2001 aus der Verfassung getilgt. 2001 wurde durch das neue Grundgesetz des Vatikanstaates das alte Grundgesetz der Vatikanstadt von 1929 abgeschafft; in diesem alten Grundgesetz von 1929 findet sich jedoch auch schon kein Hinweis auf die Rechtmäßigkeit der Todesstrafe.[15] Ist die angegebene Quelle brauchbar?
  2. Wird im Artikel die Unterscheidung zwischen Kirche und Staat verwischt. Unter dem Abschnitt Todesstrafe#Einsatz von Intellektuellen und Kirchen wird nicht allein die Haltung der Kirche dargestellt, sondern auch die des Staates Vatikanstadt. Natürlich gibt es Verflechtungen zwischen der Religionsgemeinschaft und diesem europäischen Kleinstaat, sie sind aber nicht gleichzusetzen. Die staatliche Rechtsprechung auf dem halben Quadratkilometer in Rom ist nicht mit der Haltung einer "Großkirche" gleichzusetzen. Die staatlichen Vorgänge des vatikan gehören m.E. unter den Abschnitt: Todesstrafe#Abschaffung der Todesstrafe in Europa- Beste Grüße --MMG (Diskussion) 11:49, 26. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Deine erste Frage gebe ich an dich zurück: Deine Quelle ist nur eine "Auswahl..." Darin fehlt offensichtlich das Gesetz zur Todesstrafe.
Der Passus zur römisch-kathol. Kirche nennt explizit und klar unterscheidbar "Heiliger Stuhl" (Link), "Vatikanstaat" und Papsterklärungen zur TS allgemein. Das auf verschiedene Teile zu verteilen macht keinen Sinn, es muss nur innerhalb des Passus klar sein. Kopilot (Diskussion) 13:25, 26. Mai 2012 (CEST)Beantworten
  1. Zur Klarstellung: Weder das Grundgesetz von 1929 noch dessen Ersatz von 2001 äussern sich zur Todesstrafe. Eine Todesstrafe war nie Bestandteil der vatikanischen Verfassung. Die Todesstrafe wurde einfachgesetzlich geregelt und 1969 abgeschafft. Der Autor der zitierten Zeitung scheint durcheinandergeworfen zu haben, dass zeitgleich zum Inkrafttreten des Grundgesetzes auch andere weitere Gesetze und Regelungen ausser Kraft gesetzt wurden, die ihrerseits jedoch keinen Verfassungsrang hatten. Dabei wurden offenbar auch weitere Bezüge zur Todesstrafe getilgt (z.B. im Gesetz über die Rechtsquellen, über dessen Verfassungsrang man streiten kann; dass aber die Todesstrafe nicht regelt, sondern lediglich auf die Übernahme anderer, z.B. italienischer Strafgesetzgebungen verweist, sofern es keine eigenständige vatikanische Regelung gibt), die jedoch an sich schon durch Regelung aus 1969 ausser Kraft waren. Der Verweis auf die Streichung aus der "Verfassung" in 2001 ist schlicht fehlerhaft und im Artikel zu streichen.
  2. Staatliche Regelungen des Vatikan stellen eine sehr eng umrissene Besonderheit auf den 0,44km² des Vatikanstaates dar und sind irrelevant für die aus katholischer Sicht universalen kirchliche Lehren und Haltungen. Da wir im Artikel in den Kapiteln deutlich trennen zwischen dem "Einsatz der Kirche" (nicht des Vatikanstaates!) einerseits und dem Status der Abschaffung der Todesstrafe in den Staaten Europas wie z.B. dem Vatikanstaat (nicht der kath. Kirche!) andererseits, sollte auch hier deutlich unterschieden werden. Es ist weitverbreitete Unsitte und inhaltlicher Unsinn, Vatikan und Kirche gleichzusetzen, die wir in Wikipedia nicht undifferenziert übernehmen sollten. - Beste Grüße --MMG (Diskussion) 17:31, 26. Mai 2012 (CEST)Beantworten
  • Falls der Autor der Ref zu den Verfassungsänderungen sich irrt, müsste das jemand Reputablem außer dir aufgefallen sein. Du kannst es dem Ref-Autor ja mitteilen und wir warten ab, was geschieht.
  • Die Lehre des Vatikan und die Gesetze im eigenen Staat sind ja deutlich unterschieden und nicht gleiichgesetzt. Es ist aber legitim, sie nebeneinander darzustellen. Es liegt ja nahe, dass Leser neben der Lehre auch erfahren wollen, wie sich der Vatikanstaat im eigenen Bereich zur TS verhalten hat, also ob er sich an seine Lehre hält. Kopilot (Diskussion) 23:14, 26. Mai 2012 (CEST)Beantworten
  1. Nach WP:Belege#Belege prüfen ist es durchaus jedem Autoren freigestellt, die Reputation einer Quelle zu prüfen und in Frage zu stellen (auch mir); und da außer einer nicht weiter belegten Zeitungsmeldung, die diese Behauptung aufstellt (ohne sie freilich zu untermauern), keine weiteren brauchbaren Quellen nach WP:Q vorliegen, ist die Reputablität dieser Einzelbehauptung durchaus fraglich. Die Behauptung ist ohnehin unerheblich, stellt doch auch der WP-Artikel fest, dass die Todesstrafe bereits 1969 förmlich durch Gesetz verboten wurde. Eine ungenaue bzw. falsche Behauptung aus einem unbelegten Zeitschriftenartikel, der noch dazu den überprüfbaren Rechtsquellen, über die er sich äussert, widerspricht, ist keine für WP brauchbare Quelle.
  2. Auch Du unterläufst in Deiner Argumentation ja dem von mir bemängelten Fehler, Vatikan und Kirche gleichzusetzen. Der Vatikan hat ja als Staat eben keine Lehre, an die er sich halten müsste, sondern staatliche Gesetze. Diese sind nicht mit kirchlichen Lehren gleichzusetzen. Genau diesen häufigen Fehler (Vatikan = Kirche) will ich ja getilgt wissen. Dass geht völlig ohne Unterschlagen von Infos, indem die entsprechenden Passagen eben an der richtigen Stelle eingeordnet werden, wo der Leser eingehend informiert, aber eben nicht in die Irre geführt wird. Unter der Überschrift: "Einsatz der Kirche" haben staatliche Regelungen im Vatikan nichts verloren. - Beste Grüße --MMG (Diskussion) 00:57, 27. Mai 2012 (CEST)Beantworten
"In Frage stellen" kann und darf man so gut wie alles, nur ist das völlig ohne Relevanz für Artikelarbeit, solange du damit nur deine Meinung kundtust und niemand Reputables belegst, der diese Einwände vertritt und der angegebenen Quelle widerspricht. Und das hast du bisher nicht, sondern nur den ergänzten Satz umformuliert.
Deinen sonstigen Einwänden habe ich eben, ohne sie vorher gelesen zu haben, abgeholfen, oder? Kopilot (Diskussion) 02:03, 27. Mai 2012 (CEST)Beantworten
PS:
Die "Zeitungsmeldung" ist das Referat einer Presserklärung des Vatikan in einer Kirchenzeitung, gedeckt durch Sekundärliteratur (siehe Ref 62) und durch die Primärquelle, den Verfassungstext von 2001, in dem die TS nicht vorkommt. Dass sie früher vorkam, wissen wir aus Ref 57 (Sekundärliteratur). Ich sehe also keine Fehler in der jetzigen Version, du? - Danke für deine konstruktive Mitwirkung. Kopilot (Diskussion) 09:47, 27. Mai 2012 (CEST)Beantworten
OK. Ich denke, so können wir es lassen. - Besten Dank zurück! --MMG (Diskussion) 10:34, 27. Mai 2012 (CEST)Beantworten

- 2012: Länderteile -

Mongolei

Mit Datum vom 5. Januar 2012 hat die Mongolei die Todesstrafe abgeschafft. Wer Karte und Tabelle überarbeiten kann, der möge dies bitte bei der nächsten Korrektur berücksichtigen. Quelle: http://www.dradioub.de/index.php?option=com_content&view=article&id=99%3Adie-mongolei-schafft-todesstrafe-ab&catid=2%3Akultur&Itemid=4&lang=de (nicht signierter Beitrag von 79.234.63.250 (Diskussion) 21:10, 9. Jan. 2012 (CET)) Beantworten

Israel?

Israel ist das einzige der genannten Länder in Abschnitt 8 (Todesstrafenpraxis in Einzelstaaten), in dem die Todesstrafe faktisch nicht mehr existiert. Das zeugt in meinen Augen von selektiver Wahrnehmung. Dass der Mossad Menschen liquidiert, gehört nicht hierher. Ich bin übrigens kein Jude. (nicht signierter Beitrag von 178.4.179.157 (Diskussion) 11:13, 18. Feb. 2012 (CET)) Beantworten

Weißrussland

Die letzte Hinrichtung in Weißrussland fand nicht 2011 wie in der Tabelle sondern erst vor kurzem 2012 statt http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,822023,00.html (nicht signierter Beitrag von 79.208.77.28 (Diskussion) 13:05, 18. Mär. 2012 (CET)) Beantworten

Singapur

Singapur hat seit 2010 keine Todesstrafe mehr vollstreckt, wird aber noch als das Land mit der höchsten Hinrichtungsrate beschrieben. Man sollte die Zeitform der Beschreibung evtl. in die Vergangenheitsform setzen. Quelle: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,823886,00.html -- 178.5.205.85 23:05, 3. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Russland

Dürfte ich bitte nochmals anmerken, dass die Situation in Russland nicht so klar und eindeutig ist, wie es auf der Seite angedeutet ist. Die Todesstrafe abgeschafft (!) hat Russland nie. Es besteht lediglich das Moratorium fort.

http://de.euronews.net/2009/11/19/russland-setzt-todesstrafe-weiter-aus/

-- Cage1498 11:17, 15. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Ich vertraue einmal auf die Übersetzungskünste in en:Capital punishment in Russia, dort steht noch eine Bedingung: Shortly before the end of this moratorium, on 19 November 2009, the Constitutional Court of Russia extended the national moratorium "until the ratification of 6th Protocol to the European Convention of Human Rights", of which Russia is already a signatory, effectively banning capital punishment during peacetime.[1] The court also ruled that the introduction of jury trials in Chechnya is not a valid precept for lifting the moratorium. Also das Moratorium wird solange fortgesetzt bis die Todesstrafe abgeschafft ist. --Franz (Fg68at) 19:51, 10. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Ungarn

In Ungarn fand die letzte Hinrichtung am 14.Juni 1988 statt. Ernö Vadász wurde wegen Mord zum Tode verurteilt und hingerichtet. Quelle: http://www.mult-kor.hu/cikk.php?article=11272 (nicht signierter Beitrag von 193.110.129.66 (Diskussion) 09:12, 25. Apr. 2012 (CEST)) Beantworten

Liste der Todesstrafe an jugendlichen Straftätern in den USA

...wurde verschoben nach Liste von vollstreckten Todesurteilen gegen jugendliche Straftäter in den USA

Ich hab aus dem englischen eine Liste übertragen, vielleicht findet dafür jemand einen ordentlichen Platz im Artikel. --80.108.60.158 11:57, 4. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Todesurteile SBZ/DDR

"Das letzte Todesurteil wurde am 26. Juni 1981 am MfS-Offizier Werner Teske vollstreckt,[72]"

Lt. Soiegel online wurde Werner Teske nicht getötet. http://www.spiegel.de/panorama/zeitgeschichte/0,1518,494202,00.html

Zitat: "Korrektur: In einer früheren Version des Artikels hieß es, der Stasi-Hauptmann Werner Teske sei am 26. Juni 1986 hingerichtet worden. Das ist falsch. Er starb am 26. Juni 1981. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen."

Vigoleis

Die Korektur bezog sich auf das Datum.--Gloser (Diskussion) 18:01, 8. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Westalliierte Besatzungszonen

Lt Artikel http://de.wikipedia.org/wiki/Berthold_Wehmeyer wurde ebendieser am 11. Mai hingerichtet. Im Abschnitt "Westalliierte Besatzungszonen" wird hingegen der 12. Mai genannt. (nicht signierter Beitrag von 92.229.119.249 (Diskussion) 23:10, 29. Mai 2012 (CEST)) Beantworten

Die hiesige Angabe war falsch und wurde berichtigt. Siehe Friedrich Scholz: Berlin und seine Justiz. Die Geschichte des Kammergerichtsbezirks 1945 bis 1980, Walter de Gruyter, Berlin, New York, 1982, ISBN 3110086794, S. 88.--Gloser (Diskussion) 00:24, 30. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Änderungen Kopilots/Wiguläus' im Abschnitt Bundesrepublik (erl.)

--Wiguläus (Diskussion) 11:08, 1. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Dann ist die jetzige Version also korrekt. (Unterlasse bitte personalisierende Überschriften, wenn es nur um Sachfragen geht.) Kopilot (Diskussion) 11:38, 1. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Sie ist besser. Sachfragen, hmmm, der Abschnitt war an Dich gerichtet, da es einen editwar verhindern sollte. Du hast anscheinend/offenbar die in der Zusammenfassungszeile entsprechend verlinkten Begriffe nicht gelesen. Ich hätte noch mehr Kritikpunkte am Artikel (bspw. BGH NJW 1996, 858 entspricht BGH, Urteil vom 16. 11. 1995 - 5 StR 747/94) aber das ist mir eine zu zähe Arbeit. Viel Erfolg--Wiguläus (Diskussion) 11:51, 1. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Da du hier keine weiteren Sachfragen benannt und deine Probleme nicht erklärt hast, kann ich nichts dazu sagen. Da du offenbar nichts gegen die jetzige Version einzuwenden hast: erledigt. Kopilot (Diskussion) 11:56, 1. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Sorry, "H.M in der Rspr." Das tut einfach nur weh. Im Kontext (vorher/nachher) ergibt es sic, dass es die hM der Juristerei ist. Ansonsten erl. --Wiguläus (Diskussion) 12:00, 1. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
"Tut einfach nur weh" ist emotionale Stimmungmache, aber keine rationale nachvollziehbare Erklärung deines Problems. Natürlich kann man Meinungen zuordnen, entweder Vertretern oder Bereichen, wo sie vertreten werden. Der "Kontext" sprich die Rechtswissenschaftler sind weit entfernt im Passus drüber, und davon wird der verlinkte Begriff nicht konkreter für Leser. Kopilot (Diskussion) 12:03, 1. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
PS. Seufz, um des lieben Frieden willens meinetwegen "juristischen hM". Obschon es nicht gerade in meinen Augen erste Wahl ist. Und zu Deiner Argumentation: hM vereint gerade Rechtswissenschft und Rspr. Und der Satz davor und danach handeln das juristische Problem Wiedereinführung Todesstrafe ab. Wenn Du das inhaltlich trennen willst, bitte sehr. Zu Emotionale Stimmungsmache: so hat das noch nie jemand geschrieben. "hM in der Rspr." ist einfach mE unvertretbar. --Wiguläus (Diskussion) 12:12, 1. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
PPS: "BGH-Richter sind Richter, keine Wissenschaftler" rofl, der Papst ist Priester, kein Theologe ;) --Wiguläus (Diskussion) 12:15, 1. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
"Einfach unvertretbar" ist kein Argument, Dekrete überlassen wir dem Papst.
Ich habe nichts getrennt, nicht vom Trennen gesprochen und keinen Anlass zu dieser Fehldeutung gegeben.
Du verstehst offensichtlich die simpelsten Gründe für meinen Edit nicht: nämlich dass wir hier für Laien schreiben und nicht für Juraseminaristen.
Du kannst bei einem Terminus "H.M." nicht voraussetzen, dass Laien diesen als Fachbegriff erkennen, auch nicht per Link.
Und "tut nur weh, weil es so noch nie jemand geschrieben hat" ist weder logisch noch belegbar noch ein Grund, ständig eine Zuordnung wegzulöschen.
Wieviel Edits und Kokmmentare brauchst du, bist du dieses kleine Problemchen mal einfach praktisch löst, also dir eine bessere Formulierung überlegst und sie beiträgst?
Jetzt hast du diese Chance verpasst, denn ich habe es dir abgenommen. Danke musst du nicht sagen, halt einfach mal die Tasten still und mach was Sinnvolles. Kopilot (Diskussion) 12:19, 1. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
zu 2) Doch mit dem Satz "BGH-Richter sind Richter, keine Wissenschaftler". Nicht jeder Rechtswissenschaftler ist Richter, aber jeder Richter Rechtswissenschaftler, § 5 I DRiG.
zu Abs. 3 Halbsatz 1 und Abs. 5 und 1) nur "hM in der Rspr." ist halt paradox. Wenn Du das hier für eine angebrachten Stil hältst. bitte. Und weil wir für Laien schreiben, darfst Du natürlich auch eine solche wunderbar fundierte Ansicht abgeben: „der Ausschluss der Wiedereinführung ist mehr als eine "herrschende Meinung", sondern zur Zeit in Deutschland geltende Rechtsprechung [des BGH, W.]“ vor deiner Verbesserung stand's richtig drin, danach war es falsch. Oder
zu 4) Deine Einfügung: „geltende[r] Rechtsprechung“ ist auch eine Fachterminus, aber offenbar laienhaft verwendet. Nochmal: Das BVerfG stellt die Vereinbarkeit der Todesstrafe mit Art. 1 GG fest. Es gibt keine "Rechtsprechung" hierzu.
zu 6) genau einen: Deine Veränderung einfach nur rückgängig machen. An der "Verbesserung" flicken wir gerade rum. Nebenbei den NJW-Einzelnachweis hast Du anscheinend nicht gelesen, sonst wär Dir deine Doppelung aufgefallen.
zu 1 und 7). Das meine ich mit zäher Arbeit. Du wirfst mit juristischen Fachtermini um dich ohne genau zu wissen, wie die definiert sind. Diese Fehler Dir erklären und korrigieren, nein danke. Farewell, ich nehm's von meiner Beobachtungsliste, ich mach lieber sinnvolles.--Wiguläus (Diskussion) 13:54, 1. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Kaiserreich

"Alle Angaben aus: Königliches statistisches Bureau (Hrsg.): Statistisches Handbuch für den preußischen Staat, Verlag des königlichen statistisches Bureaus; Berlin 1898. Zahl der Hinrichtungen und Zahl der Morde und Totschläge S. 188 f., Zahl der rechtskräftigen Verurteilungen 520–524":

Diese Referenz ist fraglich. Eigenangaben des preußischen Staates von 1898 können nicht 1:1 als Fakten übernommen werden; dazu muss heutige historische Forschung befragt werden. Kopilot (Diskussion) 09:30, 31. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Was denkst Du, wo die Forschung ihre Daten her hat? Die dürfte in der Hauptsache doch wohl auch die amtlichen Angaben auswerten. -- Perrak (Disk) 17:34, 31. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Hm. Dann dürfte es dir nicht schwerfallen, eine Sekundärliteratur anzugeben, die diese (und ggf. auch andere) damaligen Daten ausgewertet hat. Dass wir solche Literatur als gültige Quellen brauchen und uns nicht auf selbst ausgesuchte Primärquellen stützen dürfen, weißt du ja. WP:Q. Kopilot (Diskussion) 17:41, 31. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Die Zahlen aus dem Statistischen Handbuch für den preußischen Staat sind keine „selbstausgesuchten Primärqellen“ sondern amtliche statistische Angaben, die seinerzeit für staatliche Entscheidungsträger, Forscher und sonstige Interessierte nach wissenschaftlichen Grundsätzen zusammengestellt worden sind. Primärquellen wären die ihnen zugrunde liegenden einzelnen Ergebnisse der Volkszählungen, der Berichte der Standesämter, der Handelskammern, der Finanzämter, der Polizei und der Gerichte und der Verwaltungsberichte der Kommunen usw.
Mir ist nicht bekannt, dass die Geschichtswissenschaft bei statistischen Angaben zur Bevölkerung (Beispiele sind die Zahl der Ortsanwesenden, ihr religiöses Bekanntnis, Todesursachen, Beschäftigungsverhältnisse usw.), wie auch bei der Behandlung anderer Themengebiete, in denen statistische Angaben verwertet werden (Wirtschaft, Handel, Verkehr, Volksbildung), die genannten amtlichen Statistiken negiert.
Auf welche wissenschaftlichen Veröffentlichungen stützt du die Ansicht, sie „können nicht 1:1 als Fakten übernommen“ werden? Hier würde das bedeuten, die Zahlen der Verbrechen und die standesamtlichen Mitteilungen wären gefälscht. Also welcher Autor schreibt das?--Gloser (Diskussion) 18:51, 31. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Auf WP:Q, weil dort aktuelle und fachlich anerkannte Literatur für die Fakten verlangt wird. Es gibt doch sicher Forschung zur TS im Kaiserreich, die solche Statistiken ausgewertet hat. Niemand unterstellt, dass sie gefälscht waren.
Hier steht etwas von "weit mehr Hinrichtungen als bekannt".
Hier ein interessanter alter Lexikonartikel, der reflektiert, wie damals über das Für und Wider gedacht wurde. Geradliniger (Diskussion) 21:58, 31. Mai 2012 (CEST)Beantworten
[zu dem Spiegelartikel]
Dazu gab es früher bereits etwas: Diskussion:Todesstrafe/Archiv/2010#Kaiserreich_2.--Gloser (Diskussion) 00:17, 1. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Alles gute Gründe, bessere Sekundärquellen zu verwenden, wenn man welche hat bzw. findet. Aber fraglich wird die Referenz dadurch in meinen Augen nicht. -- Perrak (Disk) 23:51, 31. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Du musst dich nicht an einem Adjektiv hochziehen. Es ist doch völlig normal, bei einer Statistik von 1898 zu stutzen und zu fragen, ob es nicht neuere Forschung gibt, die diese Quellen überprüft und bestätigt hat oder auch nicht, etwa indem sie sie mit anderen Statistiken/Quellen verglichen hat. (Preußen hatte sicher einen sehr pflichtbewussten Verwaltungsapparat, trotzdem würden heute auch unabhängige Historiker gegenchecken, wenn eine Miltärdiktatur Zahlen präsentiert.) Kopilot (Diskussion) 23:57, 31. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Militärdiktatur?--Gloser (Diskussion) 00:17, 1. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Eine Demokratie, deren Zahlen öffentlich kontrolliert werden konnten, war es nicht. Und es ist ja nur ein Vergleich, bitte nicht schon wieder ablenken. Die Frage war, ob es noch andere aktuellere Quellen gibt, die diese Zahlen bestätigen. Ich entnehme deiner Reaktion, dass du derzeit keine anderen Quellen hast. OK. Kopilot (Diskussion) 08:53, 1. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Das ist ein recht interessanter Text, insbesondere was er zum Zustandekommen des statistischen Materials mitteilt (wirf noch einmal einen Blick in meinen Diskussionsbeitrag vom 31. Mai; meine bis jetzt unbeantwortete Frage war, auf welche wissenschaftlichen Veröffentlichungen du die Ansicht stützt, die im Lemma zitierten statistischen Angaben „können nicht 1:1 als Fakten übernommen“ werden).
Preußen war übrigens eine konstitutionelle Monarchie, deren Verfassungsartikel 93 bestimmte, dass die Gerichtsverhandlungen in Zivil- und Strafsachen öffentlich sein sollen.--Gloser (Diskussion) 15:58, 2. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Deine Frage war schon beantwortet. Sie war off topic, da in WP:Q festgelegt ist, dass wir aktuelle Sekundärliteratur verwenden müssen. Sie lenkt ab und das soll sie wohl auch, da du nicht mitsuchst nach aktuellen Belegen, sondern lieber andere in off-topic-Gespräche ziehst. Kopilot (Diskussion) 17:16, 2. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Ich erinnere zunächst daran, dass du hier die Diskussion begonnen hattest.
Also nochmal: Die Zahlen aus dem Statistischen Handbuch für den preußischen Staat sind keine „selbstausgesuchten Primärqellen“, wie du meinst, sondern amtliche statistische Angaben, die seinerzeit für staatliche Entscheidungsträger, Forscher und sonstige Interessierte nach wissenschaftlichen Grundsätzen zusammengestellt worden sind. Primärquellen wären die ihnen zugrunde liegenden einzelnen Ergebnisse der Volkszählungen, der Berichte der Standesämter, der Handelskammern, der Finanzämter, der Polizei und der Gerichte und der Verwaltungsberichte der Kommunen usw. Das Statistische Handbuch für den preußischen Staat ist in diesem Sinne die „aktuelle Sekundärliteratur“ zum Thema „Zahlen“ und so verwendet es die Geschichtswissenschaft. Andere Zahlen sind bis heute nicht festgestellt worden.
Welcher Autor verlangt einen „aktuellen Beleg“, um die Information des Statistischen Handbuchs für den preußischen Staat, Preußen hatte im Jahre 1910 soundsoviel Einwohner und soundsoviel beurkundete Todesfälle durch Hinrichtungen gegenwärtig zu benutzen?.--Gloser (Diskussion) 17:46, 2. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
"So verwendet es die Geschichtswissenschaft": Eben das bitte ich dich konkret in Bezug auf die Zahlen zu vollstreckten Todesurteilen im Kaiserreich zu belegen. Siehe unten bisher gelisteten Buchtitel, vielleicht wirst du da fündig.
Die Bitte erfolgt nun sinngemäß zum fünften Mal; das war die einzige Frage, für die ich den Thread eröffnet hatte. (Und ich kann WP:Q lesen.) Kopilot (Diskussion) 18:08, 2. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Alliierte Militärgerichte

Die Tätigkeit der alliierten Militärgerichte betraf gemäß den Abmachungen der Alliierten Deutschland als Ganzes. Das sollte in der Gliederung zum Ausdruck kommen, wobei ich wegen großer Unterschiede eine Unterteilung in Sowjetische Militärgerichte/Militärgerichte der Westmächte o.s.ä. vorschlage. Ferner müssten getrennte Aussagen zur Todesstrafe für Militärpersonen und Zivilisten und deren „Abschaffung“ (1953/1951) gemacht werden.
Es fehlt eine Information zu den angesichts der Todesstrafe problematischen Auslieferungen an die DDR, die allerdings 1967 durch Einführung einer eigenen Staatsbürgerschaft zum Erliegen kamen.--Gloser (Diskussion) 16:37, 2. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Es besteht kein Grund, die Gliederung nach Gebieten und Epochen aufzugeben. Die verschiedenen Gerichte und Gruppen von Verurteilten können auch dann innerhalb dieser Teile dargestellt werden, wenn die alliierten Militärgerichte formell auch für die jeweils anderen Zonen zuständig waren. Faktisch haben die Sowjets ja wohl nur ganz wenige Westbürger verurteilt und vice versa. Es würde also genügen, auf den Zuständigkeitsbereich hinzuweisen. - Die Auslieferungen kannst du doch einfach ergänzen, Quelle vorhanden? Kopilot (Diskussion) 18:15, 2. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Auslieferungen von Tätern/Verdächtigen, denen TS drohte, an die DDR?

[17]:

Regelmäßig forderte die DDR von der Bundesrepublik die "Auslieferung" der Täter, was ebenso regelmäßig abgelehnt wurde: Ein Auslieferungsabkommen, wie international zwischen souveränen Staaten üblich, gab es mit der DDR nicht, die von Bonn staatlich ja nie anerkannt war. Doch auch das Rechtskonstrukt der "Zulieferung" eines Täters von Gericht (West) zu Gericht (Ost) wurde nicht angewendet.

Nach dem Bonner Gesetz über die innerdeutsche Rechts- und Amtshilfe aus dem Jahr 1953 wäre eine Zulieferung zwar grundsätzlich zulässig gewesen. Doch 1974 lehnte das Bundesverfassungsgericht die Überstellung einer Frau in die DDR ab, die dort des Vatermordes beschuldigt wurde.

Gesetzgeber wie Bundesrichter machten die Übergabe eines Delinquenten an die DDR-Justiz, die alles andere als rechtsstaatlich verfaßt war, von zahlreichen Vorbedingungen abhängig. Danach mußte zum Beispiel "außerhalb jedes vernünftigen Zweifels" gewährleistet sein, daß der Beschuldigte vor einen "unbefangenen Richter" gestellt wird und "ein fair geführtes Verfahren" erhält - dies war in der DDR nach westlichen Maßstäben auf keinen Fall zu erwarten.

Zudem war nach Paragraph 2 des Rechtshilfeabkommens eine Zulieferung in die DDR untersagt, wenn dem Täter drüben ein höheres Urteil drohte als in der Bundesrepublik - und in der DDR galt bis 1987 die Todesstrafe.

Kopilot (Diskussion) 18:23, 2. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Tunesiens angebliche Abschaffung (erl.)

Wenn in diversen Medien zu lesen ist, dass die tunesische Staatsanwaltschaft für Ben Ali die Todesstrafe anstrebt, ist das doch schon irgendwie eigentlich ein verdammt starker Indikator, dass es mit der Abschaffung noch nicht so weit her ist. Oder man muss dort der Staatsanwaltschaft schon eine äußerst eklatante Ausprägung an Ignoranz vorwerfen und deutsche User haben profunde Kenntnisse über das tunesische Strafgesetzbuch. Sollte der Irrtum auf meiner Seite liegen, nehme ich natürlich alles zurück. Datu Dong (Diskussion) 15:43, 16. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Vielleicht solltest du einfach genauer lesen, in der Tabelle steht unter "Abschaffung": "nicht". In der Karte ist Tunesien mit der Farbe für Hinrichtungsstopp eingefärbt. --Seewolf (Diskussion) 16:04, 16. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
In der Tabelle steht "nicht", weil Datu Dong es geändert hat. Zuvor stand da 2011. --Amberg (Diskussion) 16:17, 16. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Oh, Entschuldigung. Die Abschaffung ist im Februar 2011 mit einer ziemlich fragwürdigen Quelle hereingekommen, Anfang Juli gab es darum bereits einen kleinen Editwar. --Seewolf (Diskussion) 16:29, 16. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Diskussionen dazu hier: Diskussion:Todesstrafe/Archiv/2011. --Seewolf (Diskussion) 16:31, 16. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Berlin (erl.)

Stimmt es, dass in Berlin die Todestrafe bis 1990 nicht abgeschafft war - Viermächtestatus? 178.1.157.68 11:06, 5. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Das Land Berlin hatte im Januar 1951 (zumindest für das Gebiet West-Berlins) die Todesstrafe abgeschafft. Davon nicht beeinträchtigt war ggf. die Rechtsprechung der Alliierten, theoretisch hätten diese unter ihrem Rechtsvorbehalt im Rahmen des Besatzungsrechts Todesstrafen verhängen können, sahen davon jedoch ab. - Grüße --MMG (Diskussion) 14:36, 5. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Bundesrepublik Deutschland (erl.)

Sicher eine nahezu haarspalterische Auffassung, doch kann mann leider Deutschland nicht zu den 97 Staaten rechnen, in denen die Todesstrafe vollständig abgeschafft ist. Es entspricht nicht der Rechtslage, solange die Hessische Landesverfassung im Art. 21 die Todesstrafe erlaubt. Hier bricht zwar Bundesrecht das Landesrecht, doch ließe sich ausführen, dass die Hessische Verfassung durch diesen Widerspruch zum "Grundgesetz" eine Verletzung des Grundgesetzes darstellt. Mir ist nicht bekannt, ob irgendein Verfahren mal angeregt wurde, dass vielleicht die Hessischen Bürgerinnen und Bürger auf die Idee bringt, diese Verfassung auf den Boden des GG zu stellen. Ich finde es beschämend, dass eine Reihe hessischer Landesregierungen, u.a. auch die erste Rot-Grüne es nicht geschafft haben, das zu ändern! Klar gibt es Wichtigere Probleme, doch hier könnte man von einer reinen Formsache ausgehen, die keine großen Debatten verursacht. (Nur mal zur Verdeutlichung: Herr Joseph Fischer, Landes- und Bundesminister a.D. hat einst einen Eid auf eine Verfassung abgelegt, die diesen inhumanen Passus beinhaltet. Ich hätte das nicht getan!) (nicht signierter Beitrag von Oberon-berlin (Diskussion | Beiträge) 01:57, 12. Aug. 2012 (CEST)) Beantworten

Wie Du selbst schreibst, bricht Bundesrecht das Landesrecht (Art. 31 GG). Für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gilt somit Art. 102 GG, nach dem die Todesstrafe abgeschafft ist. Die Situation mit der Hessischen Landesverfassung wird ja in unserem Artikel dargestellt, aber sie ändert nichts daran, dass im gesamten Geltungsbereich des Grundgesetzes, also auch in Hessen, die Todesstrafe abgeschafft ist. --Amberg (Diskussion) 02:52, 12. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
Das Thema wurde schon mehrfach behandelt, schau bitte mal ins Archiv dieser Diskussionsseite. Gruß, Stefan64 (Diskussion) 02:55, 12. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

China (erl.)

Dort gibt es gegenwärtig auch ein "bedingtes Todesurteil", das dann nach 2 Jahren in Lebenslänglich umgewandelt wird. --95.33.154.143 20:16, 20. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Todesstrafe auf (2-jährige) Bewährung gibt es dort schon lange, siehe z.B. Jiang Qing --NoBuddy (Diskussion) 20:35, 20. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Neuer Artikel: Bedingte Todesstrafe. Wäre gut, wenn ihn jemand umseitig eintragen könnte.--77.185.205.212 23:36, 21. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Ein Tippfehler ist bei Todesstrafenpraxis China. Und zwar kennt mit 3 n. (nicht signierter Beitrag von 194.107.94.231 (Diskussion) 13:13, 17. Okt. 2012 (CEST)) Beantworten

Abschnitt "Iran": Falsche Behauptung! (erl.)

Unter Berufung auf eine Quelle, die ich jetzt nicht näher bewerten will, steht im Artikel

Am 9. September 2008 verabschiedete das iranische Parlament ein Gesetz, das die Abkehr vom Islam unter Androhung der Todesstrafe verbietet. Dies verschärft die Verfolgung religiöser Minderheiten, besonders die Verfolgung der Bahai, der größten religiösen Minderheit im Iran

Das stimmt so nicht. Dieses Gesetz ist nämlich nie in Kraft getreten, wie sogar die nicht unbedingt unabhängige "Christian Today" schreibt[18]. Also bitte korrigieren! --88.77.5.111 12:05, 10. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Der Abschnitt Iran ist voller Falschbehauptungen. (Siehe auch http://en.wikipedia.org/wiki/Capital_punishment_in_Iran und (seriöse) Menschenrechtsorganisationen)

1.:" Besonders bei sexuellen Vergehen ist auch die Steinigung möglich.": FALSCH. Erstens sind Steinigungen sehr selten, zweitens nicht "Besonders bei sexuellen Vergehen"
2.:"Homosexualität (gehört) zu den todeswürdigen Verbrechen": FALSCH. Es ist kein Fall bekannt wo Homosexuelle wegen ihrer Homosexualität hingerichtet wurden.
3.:"Ehebruch (gehört) zu den todeswürdigen Verbrechen": FALSCH. Seit 2002 gibt es keine Todesstrafe mehr dafür.
4.:" Häufig wurden zur Tatzeit Minderjährige zum Tode verurteilt und hingerichtet": FALSCH. In der Quelle selbst steht, dass das selten und nicht häufig der Fall war.
5.:"Selbst Vergewaltigungsopfer, die ihren Vergewaltiger in Notwehr getötet hatten, wurden bereits zum Tode verurteilt.": UNGENAU. Die Urteile sind nicht in Kraft getreten und wurden in Berufungen einkassiert. Siehe Quelle selbst und http://en.wikipedia.org/wiki/Nazanin_Fatehi
6.:Zur Apostasie: FALSCH, wie oben erwähnt und noch nicht korrigiert.

88.77.5.237 00:17, 18. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Belege? Kopilot (Diskussion) 00:33, 18. Nov. 2012 (CET)Beantworten
erstens stehen die da und 2. muss derjenige belegen, der eine Behauptung in den Artikel reinstellt.
Wikipedia:Belege:
Die Pflicht, Informationen zu belegen, liegt bei dem, der sie im Artikel haben möchte, nicht bei dem, der sie in Frage stellt. In strittigen Fällen können unbelegte Inhalte von jedem Bearbeiter jederzeit unter Hinweis auf diese Belegpflicht entfernt werden.

88.78.121.129 01:19, 18. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Einzelnachweise 163-165 belegen die Aussagen im Iranteil.
Wenn du meinst, dass da Fehler drin stehen, musst du das natürlich deinerseits belegen. Kopilot (Diskussion) 17:16, 18. Nov. 2012 (CET)Beantworten

- 2012: Sonstiges -

...unter Straftatbestände ist Desertation falsch verlinkt und führt zu Desertifikation.

Grüße und macht weiter so. ^^ -- 141.90.2.58 08:45, 6. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Desertation ist ja auch das falsche Wort. Gemeint ist hier natürlich Desertion. ich hab's geändert. --GDK Δ 09:04, 6. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Bei Pons ist Desertation eine Weiterleitung auf Desertion. --Itu (Diskussion) 18:49, 10. Mär. 2012 (CET)Beantworten

20min-Grafik

Eine Grafik von 20min.ch mit Quellenangabe WP+Andere weist auf den ersten Blick durchaus Unterschiede auf. --Itu (Diskussion) 18:39, 10. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Schreibfehler (erl.)

Im Abschnitt "Kaiserreich" sollte jemand Dutzend korrigieren. In excelennten Artikeln sollte auch kein noch so banaler Schreibfehler vorkommen.--92.202.20.81 09:11, 31. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Du solltest fähig sein, Typos selber zu beheben und schlaue Sprüche zu unterlassen, mit denen du dich nur blamierst ("excelennten"). Kopilot (Diskussion) 09:16, 31. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Abschreckung (erl.)

Vorschlag: Ich würde da "tatsächlich" reinquetschen, scheint mir klarer in der Aussage

Der Rechtsphilosoph Robert Spaemann sieht keinen Grund, die Todesstrafe abzulehnen, wenn der Staat tatsächlich so künftige Verbrechen verhüten könne
Ist aber wohl Geschmacksache. Ich will nicht weiter stören, ihr seid ja da mitten drin --RobTorgel (Diskussion) 14:15, 31. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Auf etwas andere Weise die Tatsachen klar gemacht. - MFG, Kopilot (Diskussion) 18:42, 5. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Filmliste

Ich schlage vor, die Liste auszulagern auf Liste von Filmen zum Thema Todesstrafe. Zum einen wird dann dieser schon überlange Artikel hier entlastet. Zum anderen kann man dort im Intro erläutern, dass nicht einfach jeder Film, in dem eine Todesstrafe vorkommt, aufgenommen wird. Sondern eben Filme, in denen es wirklich um dieses Thema geht. Kopilot (Diskussion) 08:30, 9. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Schwere Verbrechen (erl.)

Den Satz gleich am Anfang "Seit Jahrtausenden werden als besonders schwere Verbrechen geltende Tatbestände durch das Töten der als Täter geltenden Personen geahndet. " finde ich nicht sehr korrekt. Pferdediebstahl, diebstähle und andere Dinge finde ich keine "schweren Verbrechen".--84.57.87.6 14:01, 22. Jun. 2012 (CEST)DanielleBeantworten

Im Laufe der Zeit hat sich verschiedenen Kulturen gewandelt, was als schweres Verbrechen gilt. Z.B. ist der Abfall vom Glauben bei uns eine reine Privatsache ohne jegliche gesellschaftliche Bedeutung, früher war das hierzulande ein schweres Verbrechen, das mit dem Tode bestraft wurde (und in einigen Ländern ist das auch heute noch so). Daher sollte das schon so stehen bleiben, da das entscheidende Wort "gilt" klarmacht, dass die Schwere des Verbrechens von der jeweiligen Welt- und Rechtsauffassung abhängt und nicht absolut zu sehen ist. --GDK Δ 14:33, 22. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

RfE (erl.)

Absatz "Abschreckung" Satz " In Staaten ohne Todesstrafe liegen die Mordraten anteilig vergleichsweise niedriger liegen als in – oft direkt benachbarten – Staaten mit Todesstrafe." das zweite "liegen" bitte streichen. MfG 168.87.60.62 10:07, 17. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Übersetzungsfehler (erl.)

Ich bin stutzig geworden bei dem Satz "Als Schritt dorthin fordert die Generalversammlung der Vereinten Nationen seit 2007 ein weltweites Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe, ..." und hab mir dann die zitierte Quelle angesehen. Der Titel lautet tatsächlich "Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe" (es ist aber eine Vorauskopie des Deutschen Übersetzungsdienstes)[19], in der englischen Fassung aber "Moratorium on the use of the death penalty"[20]. Meines Erachtens liegt hier ein Übersetzungsfehler vor und der Titel müsste lauten "Moratorium über die Anwendung der Todesstrafe". Sinnvoller wäre sogar ""Moratorium gegen die Anwendung der Todesstrafe".--RedPiranha (Diskussion) 10:43, 17. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Der Einleitungssatz informiert nicht über den Wortlaut einer englischen Überschrift, sondern über den Inhalt des Beschlusses.
Dass die Resolution ein Moratorium FÜR die Anwendung sprich einen Hinrichtungsstop fordert, steht bei Lektüre des Textes (egal ob auf Deutsch oder Englisch) zweifelsfrei fest.
Mögliche Übersetzungsfehler festzustellen ist auch nicht Aufgabe von Wikipedia-Benutzern, sondern von Fachleuten. Solange Amnesty.de den Text so übersetzt, ist der Wortlaut der Übersetzung unverändert hier zitierfähig. In diesem Fall wird aber wie gesagt gar nichts zitiert. Kopilot (Diskussion) 11:15, 17. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Karte Todesstrafe wegen Apostasie (erl.)

Es ist nur eine Kleinigkeit - dennoch: in der Karte, die die Staaten ausweist, welche für Apostatie die Todesstrafe vorsehen, ist noch der Sudan in seinen Grenzen von 2010 abgebildet. Seither ist aber der Südsudan unabhängig geworden. 79.220.128.150 12:30, 17. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Änderungsvorschläge für Karten müssen auf den Diskussionsseiten zu den Karten selbst gemacht und erörtert werden. Kopilot (Diskussion) 12:38, 17. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
achselzuck. Ich habe drauf hingewiesen. 79.220.138.199 23:38, 22. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Mehrfach (erl.)

Kann eine Person auch merhfach zum Tode verurteilt werden (in einigen Ländern)? - so wie ja in manchen Ländern zu mehrfach lebenslänglich oder zu 300 Jahren Gefängnis verurteilt wird. Stimmt es, dass die Hinrichtung nur 1x vollstreckt werden darf und wenn es schief geht und er daach noch lebt er dann Glück gehabt hat? (Ich finde nichts dazu im Artikel) Sollte nicht erwähnt werden, dass die Todesstrafe heutzutage die enkbar größte Strafe ist - also die Höchststrafe (im Russischen wird oft nur von Höchststrafe gesprochen, wenn die Todesstrafe gemeint ist). Im Artikel kommt zwar das Wort Höchststrafe 1x vor, aber in einem andern Zusammenahng. Früher gab es ja noch höhere Strafen: vor der Hinrichtung foltern bzw. nach der Hinrichtung zerstückeln und entehren. --Bin im Garten (Diskussion) 13:26, 17. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Deine Fragen sind nur dann Verbesserungsbeiträge, wenn du belegst, wer sie außer dir stellt. Andernfalls ist die Seite WP:Auskunft die richtige für dich.
Das Thema Hinrichtung hat einen eigenen Artikel. Kopilot (Diskussion) 13:44, 17. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Im Artikel sollte schon etwas zur mehrfachen Todesstrafe stehen (meine Fragen oben sind dazu als Anregung gedacht). Und über die Art der Hinrichtung wird ja auch bie der Verhängung der Todesstrafe entschieden. (Diskussion) --91.61.12.138 17:50, 17. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Belege? Kopilot (Diskussion) 17:58, 17. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Du verstehtst da etwas falsch Kopilot. Ich möchte den Artikel lediglich durch meinen Beitrag auf der Diskussionsseite etwas verbessern. Ich rege nur an bei einem weiteren Ausbau in diese Richtung zu recherchieren und zu erweitern. Ich habe nichts am Artikel geändert, brauche also keine Belege. Ich tue es nicht, du im Moment offenbar auch nicht. Deshalb finde ich deine "Antworten" kontraproduktiv. --Bin im Garten (Diskussion) 19:44, 17. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Keine Sorge - ich verstehe, was du meinst und ich halte diesen Aspekt für interessant (da in gewisser Weise absurd). ich kümmere mich drum. :-) GEEZERnil nisi bene 21:11, 17. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Eine Anregung, etwas bisher nicht Belegtes zu ergänzen, ist keine. Wer das, was er vermisst, gar nicht als fehlend belegen kann, trägt auch nichts bei. "Ich habe gehört" reicht nicht, etwas Bemühung, den Wahrheitsgehalt des Gerüchts herauszufinden, - also von sich das zu erwarten, was man von anderen erwartet - ist in diesem Projekt unverzichtbar. Kopilot (Diskussion) 22:51, 17. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
In manchen Köpfen stimmt das, in anderen nicht. Durch "Fragen", "Hinterfragen" und "Anregungen" entwickelt sich ein Artikel. Manche Köpfe mögen das, andere mögen das nicht. Beide braucht Herangehensweisen das Projekt. GEEZERnil nisi bene 07:59, 18. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Mehrfachverurteilungen zum Tode einer Person - auch in verschiedenen "Ländern" => Wikipedia:Auskunft#Mehrfache_Verurteilung_zum_Tode. Da solche Fälle aber relativ selten sein dürften, ist nicht zu erwarten, dass diese Fälle explizit in Gesetzen (...) angesprochen werden - sind aber möglich. GEEZERnil nisi bene 13:31, 19. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

erster Satz (erl.)

Hier steht: ..."dessen er für schuldig befunden wurde." - Wenn er nicht für schuldig befunden worden wäre, würde er auch nicht bestraft werden. Diese Bemerkung ist unsinnig und sollte gestrichen werden. --EHaseler (Diskussion) 14:46, 17. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Nein, Schuldfeststellung gehört zu einem regulären Todesstrafenverfahren und unterscheidet es von irregulären Verfahren bzw. Justizmorden. Kopilot (Diskussion) 17:24, 17. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Abgleich Länderliste mit Weltkarte und ai-Report (erl.)

Hallo zusammen, in der Länderliste und Weltkarte gibt es derzeit zu einigen Staaten noch unterschiedliche Aussagen. Beispiele:

Land Weltkarte Länderliste
Jamaika Hinrichtungsstopp Todesstrafe angewendet
Guyana Hinrichtungsstopp Todesstrafe angewendet
Guatemala Hinrichtungsstopp Todesstrafe angewendet
Laos Todesstrafe angewendet Hinrichtungsstopp
Bolivien komplett abgeschafft teilw. abgeschafft

--W like wiki (Diskussion) 16:57, 17. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Guter Anlass für Mithilfe durch eigene Recherche. Kopilot (Diskussion) 17:25, 17. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Leider ist das nicht mein Fachgebiet. --W like wiki (Diskussion) 22:35, 17. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Erkenntnis: Die Weltkarte ist falsch, sie richet sich NICHT nach den aktuellen ai-Daten! --W like wiki (Diskussion) 03:15, 18. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Summiert man ferner die Staaten in der Länderliste zusammen, ergeben sich derzeit (Stand 17.Juli 2012, 21h40) folgende Werte:

Staaten mit... Anzahl Staaten Staaten insg.
Todesstrafe vollständig abgeschafft 99 (100) 198 (199)
Todesstrafe nur in Sonderstrafverfahren (z. B. Kriegsrecht) 08
Hinrichtungsstopp 33
Todesstrafe angewendet 58

(Werte in Klammern zählen die DDR mit)

Diese stehen im Widerspruch zum ai-Report (Seite 63/74). --W like wiki (Diskussion) 21:40, 17. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

wurde im Artikel korrigiert --W like wiki (Diskussion) 03:09, 18. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Kolonien? (erl.)

Der Abschnitt 1800-1945 ist ja schön kurz, passend zur gut bürgerlichen, aufgeklärten Geschichtsschreibung. - Vielleicht kann man ja mal ein Wissender etwas über die Todesstrafe der von den Ländern der freien Welt unterhaltenen Kolonien schreiben, auch gerne über die Praxis nach 1945. Gab es da Unterschiede zu den "Mutterländern"? Gruß--Tyras (Diskussion) 23:11, 17. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Dazu steht was drin, bitte aufmerksamer lesen und Antworten auf deine Frage selber suchen. Kopilot (Diskussion) 23:34, 17. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Danke für den Tip! Tatsächlich, einen Satz habe ich darüber gefunden. Nichts sagend. Übrigens, um Antworten auf meine Fragen selber zu suchen, schaue ich in Nachschlagewerke wie Wikipedia. Gruß--Tyras (Diskussion) 00:27, 1. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Etwas unvollständig (erl.)

"Seit 1985 haben zwei Staaten, Gambia und Papua-Neuguinea, die Todesstrafe nach vorübergehender Abschaffung wieder eingeführt, jedoch seither nicht wieder angewandt. Amnesty beurteilt diese Entwicklung als unumkehrbaren Trend zur weltweiten Abschaffung der Todesstrafe."

Im Grunde haben auch die Philippinen Anfang der 1990er Jahre die Todesstrafe wieder eingeführt und 1999 angewandt. Die Wiederabschaffung 2006 ist dagegen weltweit einmalig. Sollte erwähnt werden. -- Datu Dong (Diskussion) 06:53, 16. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

GiftBot (Diskussion) 20:42, 7. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Wortwahl (erl.)

Den Ausdruck Abschaffungsprozess empfinde ich als monströs. Statt etwa Abschaffungsprozess in Deutschland wäre es sprachlich schöner, Der Weg zur Abschaffung in Deutschland als Titel zu wählen. --Silvicola Disk 06:19, 8. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Subjektives Empfinden unterschiedet sich von Benutzer zu Benutzer und ist kein zureichender Änderungsgrund. Ich empfinde einen Satz, der keine Zusatzinformation enthält, als pompös, unnötig umständlich und nicht verbessernd. Außerdem gab es "den Weg" gar nicht, sondern der historische Abschaffungsprozess beinhaltete gewaltige "Umwege" wie die NS-Zeit. Kopilot (Diskussion) 06:41, 8. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Umwege sind auch Wege. Wege können durchaus verschlungen, krumm, ungebahnt sein, sogar Irrwege sind Wege. Wenn Du Dich so sehr um falsche Konnotationen sorgst, dann wundert mich, wieso dann gerade nicht um die vom Wortbestandteil Prozess mitgeschleppten. Als Prozess werden nämlich in der Technik auch zielgerichtete, kontrollierte Abläufe bezeichnet (Syntheseprozess u.ä. in der Chemie). Dazu kommt noch, dass Prozess im hier berührtem juristischen Bereich eine völlig andere Bedeutung hat (formelles Gerichtsverfahren), die dem geschichtlichen Random Walk ziemlich entgegen steht, weil die Geschichte nun einmal jeder Regel spottet. Ich finde, eine bloße Abschaffung täuschte sogar weniger vor als ein Abschaffungsprozess, dass da etwas zielgerichtet, geführt abgelaufen sei, gestehe aber gerne ein, dass bei diesem kürzeren Wort oft ein schneller Ablauf mitdacht wird. Darum der Weg. --Silvicola Disk 12:21, 8. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Hübsch poetisch. Kopilot (Diskussion) 12:43, 8. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Ungleiche Gewichtung

In der Einleitung werden Deutschland, Österreich und die Schweiz hervorgehoben. Das finde ich bereits problematisch; aber dass der Absatz zur Abschaffung in Deutschland ausführlicher ist als bei allen anderen Staaten zusammen, dürfte bei einem exzellenten Artikel nicht sein. Sollte sich das nicht ändern würde ich die Auszeichnung irgendwann in Frage stellen. --Nicor (Diskussion) 22:41, 17. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Illegale Tötungen in der Türkei

Die Aussagen zu illegalen Tötungen in der Türkei sind nicht mehr aktuell. Die Quellen sind 8 und 4 Jahre alt. Im aktuellen Amnesty-International-Länderreport für 2012 ist dies kein Thema mehr (Siehe: http://www.amnesty.de/jahresbericht/2012/tuerkei?destination=node%2F3031%3Fcountry%3D116%26topic%3D%26node_type%3D%26from_month%3D0%26from_year%3D%26to_month%3D0%26to_year%3D%26submit_x%3D69%26submit_y%3D2%26submit%3DAuswahl%2Banzeigen%26result_limit%3D10%26form_id%3Dai_core_search_form). Vorschlag:

Die Formulierung

"Illegale Tötungen durch Polizei und Militär, sei es bei Festnahmen oder durch Folter in Haft oder im Kampf gegen Kurden, geschehen dort weiterhin."

löschen. 92.224.2.52 20:44, 24. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Benin und Mongolei

Unter anderem gemäß dieser Karte [21] von ai haben Benin und die Mongolei das 2. Zusatzprotokoll zum UN-Zivilpakt Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte nicht nur unterzeichnet, sondern ratifiziert. Damit wären ja Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe in Benin und der Mongolei rechtswidrig, auch wenn sie noch nicht aus den jeweiligen nationalen Gesetzen gestrichen ist, oder liege ich da falsch? In der Tabelle werden die Beide noch als Länder mit Todesstrafe führt. Korrigieren oder nicht? --79.223.177.132 18:43, 21. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Wiedereinführung der Todesstrafe in ganz Europa mit dem Lissabonvertrag (erl.)

Warum wird dies hier nicht mit eingefügt, ist ja wesentlich das quasi ganz Europa die Todesstrafe wieder eingeführt hat oder irre ich mich da ?.

Hier Auszüge aus dem Lissabon Vertrag:

Textstellen zur Todesstrafe:

  • Der Vertrag von Lissabon

Die Stellung der EU-Grundrechtecharta wird in Artikel 6 des Lissaboner Vertrages festgelegt: "ARTIKEL 6 (1) Die Union erkennt die Rechte, Freiheiten und Grundsätze an, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vom 7. Dezember 2000 in der am 12. Dezember 2007 in Straßburg angepassten Fassung niedergelegt sind; die Charta der Grundrechte und die Verträge sind rechtlich gleichrangig.

  • Charta der Grundrechte

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2007:303:0001:0016:DE:PDF Zitat aus der Präambel der Grundrechtecharta zur Stellung der Erläuterungen: In diesem Zusammenhang erfolgt die Auslegung der Charta durch die Gerichte der Union und der Mitgliedstaaten unter gebührender Berücksichtigung der Erläuterungen, die unter der Leitung des Präsidiums des Konvents zur Ausarbeitung der Charta formuliert und unter der Verantwortung des Präsidiums des Europäischen Konvents aktualisiert wurden.

Erläuterungen Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2007:303:0017:0035:DE:PDF

Erläuterungen zur EU-Grundrechtecharta: 3. Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta entsprechen den Bestimmungen der genannten Artikel der EMRK und des Zusatzprotokolls. Sie haben gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Charta die gleiche Bedeutung und Tragweite. So müssen die in der EMRK enthaltenen "Negativdefinitionen" auch als Teil der Charta betrachtet werden:

  • a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:

"Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um

  • a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
  • b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
  • c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen"*.
  • b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:

"*Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden*; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden ...".

--178.200.71.182 00:53, 22. Dez. 2012 (CET) Sascha GuderianBeantworten

Kleiner Lesetipp: Diskussion:Todesstrafe/Archiv/2011#Todesstrafe ist in der EU NICHT abgeschafft? --BeverlyHillsCop (Diskussion) 01:17, 22. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Kopilot (Diskussion) 14:43, 9. Feb. 2013 (CET)

- 2013 -

Todesstrafe in Israel (erl.)

Ich habe eine Kurze Bemerkung zu der Durchführung der Todesstrafe von der provisorischen israelischen Regierung vor der Staatsgründung geschrieben. Diese Relevanz wurde angezweifelt. Die Relevanz besteht m.E. darin, dass es um das Thema Todesstrafe und ihre Anwendung in einezelnen Ländern geht. Möglicherweise hat ja dieser Justizirrtum dazu beigetragen, dass man mit dem Vollstrecken der Todesstrafe in Israel sparsam umgegangen ist. Jedenfalls ist das eine relevante Zusatzinformation zum Thema. Warum das ohne Diskussion gelöscht wurde und damit auch der Link zu "Gezielte Tötungen" gelöscht wurde ist für mich rätselhaft und nicht nachvollziehbar.--Grafite (Diskussion) 12:15, 24. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Ist leicht nachvollziehbar. Israels Todesstrafe setzt Israels Staatsgründung voraus. Was Tötungen vorher mit diesem Thema zu tun haben, muss erst mit Sekundärliteratur dazu belegt werden. Nicht mit privaten Vermutungen. Kopilot (Diskussion) 13:24, 24. Jan. 2013 (CET)Beantworten
*Also ich habe jetzt die Aufhebung des Todesurteils, die nach der Staatsgründung erfolgte, genannt.
Israels Gründungstag ist der 14. Mai 1948. Das Stand- oder Miltärgerichtsverfahren wegen Spionage gegen Meir Tobianski fand am 30. Juni 1948 statt. Sein Ablauf steht mit der Staatsgründung nicht in Zusammenhang, siehe hier: [22], auch zu hinreichenden Literaturangaben.--Gloser (Diskussion) 14:33, 24. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Nach dem englischen Personenartikel handelte es sich um eine illegale Hinrichtung, für die der Haupttäter verurteilt wurde. Also ging es da nicht um die Todesstrafe, sondern nach israelischem Recht um einen Mord. Und auch nicht um einen Justizmord, weil keine Justiz beteiligt war. Deshalb ist die Relevanz für das Thema Todesstrafe in Israel fraglich und bisher unbelegt. Es erscheint wenig sinnvoll, irgendwelche Morde hier aufzuführen, die keinen belegten Bezug zum Thema haben. Die Googlebookssuche ergibt auch keine Treffer für einen thematischen Zusammenhang. Kopilot (Diskussion) 15:36, 24. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Kopilot (Diskussion) 14:41, 9. Feb. 2013 (CET)

Angaben vergleichbar machen

Sicher kann man keine Rangliste aufstellen, aber zumindest die Angaben zu Todesurteilen in den verschiedenen Staaten nach verschiedenen Kriterien gewichten. Das in China mehr Todesurteile als in Vatikanstadt vollstreckt werden können, ist nur logisch. Es sollten Todesurteile im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung angegeben werden, vielleicht sortierbar in die Länderliste mit aufnehmen. Ausserdem könnte man vielleicht Todesurteile im Verhältnis zur Gesamtzahl von Gerichtsverfahren angeben, falls diese Zahlen verfügbar sind, und angeben, ob/wieviele Hinrichtungen ohne ordentliches Gerichtsverfahren vollstreckt wurden, wieviele (nicht begnadigte, auch noch nicht vollstreckte) Verurteilungen es insgesamt pro Land gibt, wieviele Hinrichtungen von Minderjährigen, und als Sortierkriterium evtl. auch die Staatsform (Diktatur/Monarchie/Demokratie/etc.) angeben.

Unter "Vergeltung" heisst es:

"Wer Menschen ermordet, soll dafür mit seinem Leben bezahlen: Dies empfinden viele Menschen als die einzig angemessene Vergeltung."

Was heißt "viele"? Interessant wäre dazu, wie hoch die Befürwortung der Todesstrafe weltweit ist. Sicher kann man auch da nicht für jedes Land Angaben machen und weltweit keine exakten Angaben liefern, aber vielleicht lassen sich bei den NGOs Angaben finden, die zumindest eine Vorstellung vermitteln können. --92.231.86.21 21:30, 28. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Bild Polnische Häftlinge nahe Buchenwald kurz vor ihrer Hinrichtung am 11. Mai 1942

Das Bild zeigt Häftlinge, die im Rahmen einer Vergeltungsaktion durch die SS bei Poppenhausen (Hellingen) ermordet wurden. Es ist m.E. ungeignet bei dem Lemma Todesstrafe. --Störfix (Diskussion) 10:09, 22. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Hinrichtung Unschuldiger

Ich habe bisher keine Quelle gefunden um dieses Satz: Man schätzt, dass es seit 1976 bis zu 100 Fehlurteile, Justizirrtümer und Hinrichtungen Unschuldiger gab. zu verifizieren. P.S. Was passiert eigentlich mit dem verantwortlichen Richter, Staatsanwalt u.a. wenn ein Unschuldiger hingerichtet worden ist? Werden die dann auch verurteilt (z.B. Mord) oder wird dies einfach hingenommen ohne strafrechtliche Auswirkungen? Auch dazu habe ich bisher keine Aussage finden können? Wer weiß was? --Fiver, der Hellseher (Diskussion) 10:45, 9. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

China

In China werden jährlich die meisten Menschen unter allen Staaten der Welt hingerichtet. Wenn sich das auf die absolute Zahl bezieht, ist es eine Information ohne Wert (→ Bevölkerungszahl). Sinnvoll ist eine Zahl, die z.B. ins Verhältnis zu den begangenen Straftaten gesetzt wird. Sollte das so sein - ok. --Timm Thaler (Diskussion) 12:18, 9. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Dies ist ein sehr sensibles Thema. Denn hinter jeder Zahl steckt ein menschliches Schicksal. Das wie oben genannt ins Verhältnis zu setzten finde ich nicht so toll. --Fiver, der Hellseher (Diskussion) 13:51, 9. Apr. 2013 (CEST)Beantworten
Nun ja, unsensibel wollte ich nicht wirken - jede einzelne Todesstrafe ist eine zu viel! Ich wollte nur wissen, wo China in der Liste einzuordnen ist. Ein kleines Land hat aber nun mal weniger Verurteilte in absoluten Zahlen, kann aber trotzdem - relativ gesehen - schneller mit der Todesstrafe bei der Hand sein. Ich fände das informativ. Gruß Timm Thaler (Diskussion) 14:39, 9. Apr. 2013 (CEST)Beantworten
Die absolute Zahl war gemeint, denn sie übersteigt die aller übrigen Staaten und deren Summe um ein Vielfaches.
Prozentual liegt die jährliche Hinrichtungsrate anderswo dennoch höher, siehe Länderteil Singapur:
"Singapur ist, gemessen an der Bevölkerungszahl, das Land mit der höchsten Hinrichtungsrate der Welt." Diese Info ist also im Artikel auffindbar, nur nicht bei den Gesamtzahlen.
Da es im Überblicksteil um absolute Zahlen geht, wird der Prozentanteil den Länderteilen vorbehalten. Die Angabe, wieviel Prozent an der Gesamtbevölkerung Chinas dort jährlich hingerichtet werden, fehlt jedoch. Vermutlich auch deshalb, weil die Regierung die absoluten Hinrichtungszahlen geheimhält. Vielleicht findest du ja dazu Näheres heraus? MfG, Kopilot (Diskussion) 17:38, 9. Apr. 2013 (CEST)Beantworten
Vielen Dank! Genau darum ging es mir. Das macht die Lage in China natürlich keineswegs besser! Während ich dies schreibe, höre ich gerade einen Beitrag zum Thema auf DLF. Danach ist von geschätzten 4000 Hinrichtungen in China (und massenhaften Organentnahmen) pro Jahr die Rede. Zur Information werde ich zeitnah einen Link hier einstellen. Möglicherweise ist das ja für den Artikel (oder auch bei Organspende) verwertbar. Es grüßt Timm Thaler (Diskussion) 08:34, 10. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Verbot der Todesstrafe in der Bibel (erl.)

Warum findet das ausdrückliche Verbot des Vollzugs einer Todesstrafe durch Menschen (Gen 4,15 EU) in diesem Artikel keine Beachtung?

---andy- (Diskussion) 14:21, 12. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Weil es dort nur darum geht, daß Kain nicht erschlagen werden darf. Ansonsten ist das AT doch voll davon! Schau mal bei Lev {{{2}}} EU nach, auf wie viele Taten die Todestrafe verhängt werden soll. Gruß Timm Thaler (Diskussion) 14:41, 12. Apr. 2013 (CEST)Beantworten
Meinst Du "ausgemerzt"? Ich kann leider nicht den Text im Original lesen, aber das ausgemerzt kann auch "ausgeschlossen" heissen, und das würde zu Lev 10,2 EU passen: Die Todesstrafe vollzieht Gott persönlich, die Menschen schliessen die Leichen anschliessend auch noch aus dem Lager aus.
Gibt es Stellen, in denen der Mensch ausdrücklich aufgefordert wird, als Strafe zu töten? Oder ist das vielleicht doch immer Auslegungssache. Gen 4,15 EU ist da erstaunlich konkret im Verbot. Ich sehe auch nicht, warum die Strafe in diesem Fall singulär sein sollte und nicht beispielhaft da steht. Aber das ist dann auch meine Auslegung.
---andy- (Diskussion) 15:17, 12. Apr. 2013 (CEST)Beantworten
Bei Lev. 10,2 magst du ja richtig liegen: Da fuhr ein Feuer aus von dem Herrn und verzehrte sie, daß sie starben vor dem Herrn. Anderes Bsp.: […] Blut hat er vergossen, und ein solcher Mensch soll ausgerottet werden aus seinem Volk. (Lev 17,4 EU). Für mich klingt das ganz klar nach einer Instruktion, einer Handlungsanweisung. Levitikus ist Gestzeskanon und StGB in einem. Wenn Gott eh alles allein klärt, kann er sich zumindest Letzteres sparen. Gruß Timm Thaler (Diskussion) 16:33, 12. Apr. 2013 (CEST)Beantworten
Der klassische Beleg für ein Ge-bot zur Todesstrafe war immer Gen 9,6, das meist mit "...dessen Blut soll durch Menschen vergossen werden" übersetzt wird (anders in der EU). Zwar wird dort nicht festgelegt, durch welche Menschen und welchen "Prozess" die Todesstrafe vollstreckt werden soll: Aber auch falls Gottes Fügung gemeint ist, lässt sich daraus kein "Verbot der Todesstrafe" entnehmen, sondern eher ein Vollstrecken derselben, egal wie, als Gottes allgemeiner Wille, auch nach Sintflut und Schöpfungsbund (Gen 8).
So wird z.B. das Todesstrafengebot für Sabbatbruch eigens mit (allerdings wahrscheinlich fiktiven) Beispielgeschichten eingeschärft, in denen Moses einen Israeliten steinigen lässt, der das Gebot gebrochen haben soll (Num 15,32).
Das lässt wenig Auslegungspielraum, zumal Steinigungsversuche für Sabbatbruch noch im NT (Johev) mehrfach bezeugt sind und gerade diese Stellen nach überwiegender Forschermeinung historisch glaubwürdig wirken.
Ein "Verbot der Todesstrafe in der Bibel" ist daher leider Wunschdenken. Jedoch hat das Judentum eine Auslegungstradition ausgeprägt, die die biblischen Bedingungen zur Anwendung der TS so verschärft hat, dass eine Hinrichtung praktisch unmöglich wurde. Steht ja auch drin. MfG, Kopilot (Diskussion) 16:43, 12. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Todesstrafe auf Bewährung

Kann man die Todesstrafe auf Bewährung etwas mehr erläutern... von allein erschliesst sich der Sinn nicht. --Itu (Diskussion) 17:14, 15. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Die Bedingte Todesstrafe oder Todesstrafe auf Bewährung war ein kurzlebiges, von einem nichtangemeldeten Benutzer angelegtes Lemma, dessen Inhalt am 5. September 2012 der Benutzer Kopilot bei gleichzeitiger Anlage einer Weiterleitung zu Todesstrafe#Volksrepublik China kürzte und hierhin verschob, siehe hier: [23].
Die Kürzung betraf auch die Information Im Gegensatz zu einer Begnadigung, bei der einem bereits zum Tode verurteilten Häftling nachträglich die Todesstrafe erlassen wird, wird die bedingte Todesstrafe bereits bei der Verurteilung als Strafmaß festgelegt, die vielleicht weiterhilft.--Gloser (Diskussion) 21:27, 20. Apr. 2013 (CEST)Beantworten
Das steht sinngemäß schon im Text. "Auf Bewährung" heißt ja, dass im Todesurteil eine Bedingung für mögliche Umwandlung enthalten ist. Die angegebene Referenz war allerdings unbrauchbar für alle, die kein Chinesisch können, also die allermeisten. Hiermit ersetzt. Fraglich mag noch sein, ob die zwei Jahre "Bewährung" in oder außerhalb einer Haft verbracht werden. Nach dem in der Ref angegebenen Beispiel wohl in der Haft; denn der Serienmörder hat seine Tat wohl erst nach seiner Haftentlassung begangen. Auch diese wegen Korruption zum "Tod auf Bewährung" verurteilte Politikergattin scheint ja nicht frei herumzulaufen. Vielleicht findet jemand von euch dazu noch Genaueres? Kopilot (Diskussion) 05:39, 21. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

"bibel" ist keine geschichtliche einordnung, altertum umfasst antike

meine änderungen. kurz vorab:

wer aus

„Wer Menschenblut vergießt, dessen Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen zu seinem Bilde gemacht.“

herausliest

„Die biblische Tora zeigt die Entwicklung von der Blutrache zu geordneten Rechtsverfahren.“

dem kann kein Gott mehr helfen. dann: die geschichtliche einordnung hat hinten und vorne nicht gepasst. das Altertum umfasst die Antike und erst nach dem Altertum spielt "die Bibel" politisch eine Rolle der man hier beachtung schenken kann. ich habe also Altertum & Antike zusammengefasst und Bibel nach "Religöse Ansichten" verschoben. dort sollten dann auch noch andere ansichten wie Islam usw. beachtung finden. --Doppelback (Diskussion) 08:22, 19. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

  • Gen 9,6 ist nur ein Vers der Tora, aus dem nicht das "herausgelesen" wird, was du behauptest. Sondern die Entwicklung zu geordneten Rechtsverfahren bezieht sich auf die ganze Tora. Diese umfasst die fünf Bücher Mose und entstand zwischen 1200 bis ca. 250 v. Chr. - In dieser langen Zeit haben sich sowohl die Gebote selber als auch die Verfahren ihrer Durchführung erheblich weiterentwickelt. Das skizziert der Teil belegt und zutreffend.
  • Die Bibel hat hier bewusst einen eigenen Teil erhalten, weil sie für die Geschichte der Todesstrafe in unserem Kulturbereich bedeutend genug geworden ist. "Religiöse Ansichten" spielen in der ganzen europäischen Geschichte eine Rolle und lassen sich nicht aus ihr lösen.
Eingriffe in die Gesamtstruktur des exzellent gewählten Artikels sind nur nach Vorschlag, Diskussion und Konsens hier möglich. Konsens erhalten am ehesten Benutzer, die kontinuierlich konstruktive Mitarbeit unter Beweis stellen. Kopilot (Diskussion) 08:47, 19. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
aha Gen 9,6 wird als Referenz herangezogen, weil etwas anderes gemeint ist. logisch. und ein exzellenter artikel der "altertum" und "antike" trennt (wobei "antike" ein teil von "altertum" ist) und "Bibel" dazwischenquescht ist einfach nur schrott. und nein, eingriffe sind immer möglich. it's a wiki. --Doppelback (Diskussion) 08:54, 19. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
Satz 1 des Bibelabschnitts ist erkennbar die zusammenfassende Überschrift für die folgenden Passagen bis zu "Talmud".
Gen 9,6 ist keine "Referenz" (Einzelnachweis) für diesen Satz, sondern nur der erste Vers der Tora, der allgemein das Töten von Mördern und Totschlägern fordert oder legitimiert. Von da aus haben sich Rechtsverfahren entwickelt. Das wird dann ausgeführt. Wer den Teil liest, kann es nicht übersehen.
Gewiss sind die Epochen Altertum und Antike nicht genau abgrenzbar, sondern überlappend. Und die Bibel ragt in Altertum und Antike hinein.
Da sie normative Instanz für Juden und Christen wurde, ist sie jedoch nicht einfach Teil einer rechtshistorischen Entwicklung, sondern blieb Bezugspunkt der ganzen späteren Entwicklung. Deshalb hat sie einen eigenen Teil. Kopilot (Diskussion) 09:04, 19. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
McFly?

„Der Begriff Antike – vor allem als klassische Antike – bezeichnet hingegen ausschließlich das griechisch-römische Altertum (je nach zeitlicher Abgrenzung ab 12. oder 8. Jahrhundert v. Chr.). Der umfassendere Begriff „Altertum“ umfasst somit auch diese Epoche.“

es genügt dort eine übersicht zu schaffen, was die bibel so zur todesstrafe meint. den rest kann man dann unter "religösen ansichten" erklären. oder in einem artikel "Die Bibel und die Todesstrafe". oder in einer Kurzgeschichte. egal was, der abschnitt "Bibel" lässt sich weder zeitlich einordnen und ist zudem noch genauso lang wie "Altertum" und "Antike" zusammen. nebenbei sei noch bemerkt, dass neben der Bibel noch andere "gründe" für Todesstrafen herrangezogen wurden, diese werden aber - insbesondere bei "Mittelalter" - nicht erwähnt. --Doppelback (Diskussion) 09:17, 19. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
Die Übersicht zur TS in der Bibel besteht bereits mit dem Teil "Bibel". Ohne eigenen Teil wäre es keine "Übersicht" zur Bibel.
"Religiöse Ansichten" kommen nachlesbar in allen Geschichtsteilen vor. Sie sind also wie gesagt nicht als eigener Teil herauszulösen.
Die "anderen" Gründe werden selbstverständlich nicht nur "erwähnt", sondern haben sogar ihrerseits eigene Teile. Es sieht also sehr danach aus, dass du zuerst weder den Bibelteil noch den Gesamtartikel ganz gelesen hast. Das ist die denkbar schlechteste Voraussetzung, um hier Eingriffe in die Gesamtstruktur durchzuboxen. Kopilot (Diskussion) 09:23, 19. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Tabelle: Vatikan

Analog zu der Ausführung in der Tabelle bei BRASILIEN müßte m.E. auch bei VATIKANSTADT unter letzte Hinrichtung auf die von 2 Männern im Kirchenstaat im Jahr 1870 verwiesen werden.--Güwy (Diskussion) 13:40, 19. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Äh, Nein. Den Staat Vatikanstadt gibt es erst seit 1929. Seit Bestehen des Staates wurde dort niemand hingerichtet. --MMG (Diskussion) 14:27, 19. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Laut Vatikanstadt und Kirchenstaat ist ersterer der Nachfolger von letzterem (Neuer Wein in alten Schläuchen?). Die beiden haben miteinander sicherlich mehr zu tun als das heutige demokratische Brasilien mit dem Zweiten Kaiserreich Brasilien, in dem die letzten Hinrichtungen stattfanden. Nur hat sich bei Brasilien halt der Staatsname halt nicht so grundlegend geändert.--Güwy (Diskussion) 18:25, 19. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Brasilien hat eine ungebrochene Kontinuität als Staat seit 1825, mit weitgehend gleichbleibenden Staatsgebiet und gleichbleibender völkerrechtlicher Anerkennung, es hat im Lauf der Zeit lediglich die Regierungsform gewechselt. Den Vatikanstaat gibt es erst seit 1929, vorher war da Italien. Der Kirchenstaat wurde bereits 1870 von Italien annektiert. Auch wenn es Traditionen gibt, auf Basis derer man den Vatikan als Nachfolgestaat des Kirchenstaates betrachten kann, sind die beiden Staaten nicht identisch – als unmittelbarer Nachfolgestaat des Kirchenstaates ist Italien anzusehen, das den Kirchenstaat annektierte. Weder in Regierungsform, noch in Staatsgebiet oder völkerrechtlicher Anerkennung sind der bis 1870 bestehende Kirchenstaat und der 1929 gegründete Vatikanstaat gleichzusetzen, es gibt auch keine staatliche Kontinuität. Die Gleichsetzung mit Brasilien passt da nicht.
Und auch bei anderen Staaten in der Liste werden Hinrichtungen in den Vorgängerstaaten nicht den Nachfolgestaaten zugeordnet - so steht z.B. bei Deutschland (Bundesrepublik), dass es keine Hinrichtungen gab. Die Hinrichtungen des Deutschen Reiches, der DDR oder der Besatzungsmächte sind dort nicht vermerkt. Gleiches gilt z.B. für Bosnien und Herzegovina, dort wären die Hinrichtungen des Staates Jugoslawien fehl am Platz. Und den afrikanischen und pazifischen Staaten, die im 20.Jh. ihre Unabhängigkeiten erreichten, würde ich auch nicht die Hinrichtungen der vormals dort existierenden Kolonialreiche anlasten. - Grüße --MMG (Diskussion) 21:09, 19. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
OK: Das ist nachvollziehbar. Könnte aber zum Anlass genommen werden, auch die genannten und andere "Alt"-Staaten ab einer gewissen Deadline (z.B. "1900"?) zu listen. Und im Artikel "Todesstrafe" sollte m.E. die Liste sich nicht nur an der Abschaffung, sondern an der Todesstrafe überhaupt und den praktizierten Methoden zu orientieren. Denn dass es im Deutschen Reich und in der DDR die Todesstrafe gab, findet man in beiden Artikeln nicht. Durch Aufnahme der Methoden wäre u.a. z.B. darstellbar bzw. für den Leser erkennbar, dass im Deutschen Reich vor 70 Jahren auch das Strangulieren praktiziert wurde. (Unabhängig davon: Könnte man die Liste zum schnelleren Auffinden besser durchgehend alphabetisch ordnen?)--Güwy (Diskussion) 17:50, 24. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Taxifahrermorde und Adenauer

Der Löschhinweis von Kopilot stimmt zwar, aber gemeint war der Film, nicht der Artikel.--Güwy (Diskussion) 11:33, 22. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Was du belegen willst, muss im angegebenen Beleg stehen. Und der Film ist kein gültiger Beleg.
Abgesehen davon: Hier sind die Grundtendenzen einer historischen Entwicklung wichtig, aber nicht jede Einzeläußerung jedes einstmals wichtigen Politikers zur Todesstrafe. Wie oft fordern Politiker aus bestimmten Anlässen etwas, was sich gesetzlich und mehrheitlich nicht durchführen lässt. Solche kurzzeitigen Aufreger kann man man in einem Überblicksartikel zum Thema Todesstrafe unmöglich unterbringen. Dann müsste man das auch bei anderen Artikelteilen zu anderen Staaten tun. Und dann platzt der Artikel vollends aus den Nähten.
Falls es einen Artikel Taxifahrermorde gibt und du Adenauers Stellungnahme dazu in einem Buch gedruckt belegen kannst, würde es dort hineingehören. Kopilot (Diskussion) 11:48, 22. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Unterbrechungen

Zwischenzeitliche Abschaffung/Wiedereinführung fehlt in der Liste oft (nicht einmal bei den USA ist es drin). Ist der Rechercheaufwand dazu hoch?--Antemister (Diskussion) 21:09, 26. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Bitte

Gruß an die Runde,

ich hab unter Liste von im Deutschen Reich hingerichteten Personen vor einigen Monaten damit begonnen, eine Liste anzulegen, die (als Ideal, das praktisch natürlich nur sehr schwer zu verwirklichen ist) langfristig möglichst alle Personen, die während des Bestehens des Deutschen Reiches von 1871 bis 1945 in "Deutschland" (also auf dem Gebiet des Vorgängerstaates der heutigen BRD) zum Tode verurteilt und hingerichtet wurden, umfassen soll. Einige hundert Personen hab ich bereits zusammengetragen. Da das ganze aber eine (traurige) Mammutaufgabe ist, wäre ich dankbar, wenn der eine oder andere hier noch Personen beitragen könnte. GrüßeZsasz (Diskussion) 04:17, 4. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Israel

Gehört die gezielte Tötung von Terroristen im Ausland wirklich zum Thema Todesstrafe? --GonzoTheRonzo (Diskussion) 11:41, 14. Nov. 2013 (CET)Beantworten

was ist denn das sonst?--es grüßt ein Fröhlicher DeutscherΛV¿? Diskussionsseite 08:13, 6. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Eben eine "gezielte Tötung". Der Begriff der Todesstrafe beinhaltet ja die "Strafe", die nach einem entsprechenden Gerichtsverfahren verhängt wird. Militärische Selbstverteidigung ist das ja gerade nicht. - Grüße --MMG (Diskussion) 10:31, 6. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Militärische Selbstverteidigung aber auch nicht, dann schon eher Staatsterrorismus. Tut mir leid, aber auch wenn es in D politisch unkorrekt ist, so ist es doch eine Tatsache. --es grüßt ein Fröhlicher DeutscherΛV¿? Diskussionsseite 19:22, 6. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Wie auch immer; diese Tötungen, ob "militärische Selbstverteidigung" oder "Staatsterrorismus" oder sonstwas, sind offensichtlich keine "Tötung eines Menschen als gesetzlich vorgesehene Strafe für ein Verbrechen, dessen er für schuldig befunden wurde." Insofern ist die Frage von GonzoTheRonzo legitim. Dein Beitrag beantwortet sie nicht. - Grüße --MMG (Diskussion) 21:36, 6. Dez. 2013 (CET)Beantworten
In Teil 1 wird beschrieben, dass gezielte Tötungen auf ungesicherter Rechtsbasis oft als Todesstrafen legitimiert werden. Der Satz "Gezielte Tötungen von Staatsfeinden auch im Ausland gelten in Israel als militärische Selbstverteidigung" unterscheidet diese Tötungen von der legalen Todesstrafe in Israel, ist also sinnvoll zur Abgrenzung davon. Kopilot (Diskussion) 10:23, 11. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Da gibt es keinen Unterschied, denn Mord ist beides. Staaten die töten, gehen wider besseres Wissen von ihrer eigenen Unfehlbarkeit aus (nur durch Ausschluß jeglichen Irrtums bei einem Tötungsbefehl wären Unschuldige schützbar - dies ist praktisch und theoretisch unmöglich.) -deshalb ist die staatlich vorgenommene Tötung - egal in welcher Verklausulierung, STETS eine mindestens ebenso verwerfliche Handlung, wie eine durch eine Privatperson vorgenommene Tötung eines Menschen. Und damit in JEDEM Falle Mord. Bedenkt man dann noch die institutionelle Vornahme und den beim Staate größeren alternativen Handlungsspielraum, dann liegt das Maß der verwerflichlkeit staatlich veranlaßter Tötungen noch um Größenordnungen höher als beim deutlich beschränkter in Wahrnehmung und Handlungsalternativen agierenden Einzelindividuum. Sechstausend Jahre Geschichte beweisen ausnahmslos: Staat ist kollektiv organisiertes Verbrechen. Hella (nicht signierter Beitrag von 79.242.147.32 (Diskussion) 05:28, 25. Jan. 2014 (CET))Beantworten

Bangladesch

Es wurde ein Islamist im Dezember hingerichtet. Somit erfolgte letzte Hinrichtung 2013. Bitte aktualisieren. --49.145.16.157 04:46, 13. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Einzelne Hinrichtungen führen hier zu weit. Dieser Übersichtsartikel kann unmöglich die aktuelle Situation aller 194 Staaten beschreiben. Deshalb begrenzt er sich auf allgemeine historische und rechtliche Informationen zur Todesstrafe und die Entwicklung in einigen exemplarischen, besonders stark beachteten Staaten. Kopilot (Diskussion) 12:05, 13. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Er meinte vermutlich die Länderliste, ist aktualisiert. --BeverlyHillsCop (Diskussion) 14:14, 13. Dez. 2013 (CET)Beantworten
@Kopilot: Entschuldigung, ich war nicht genau. Ich bezog mich auf die Länderliste. --49.145.20.36 10:07, 14. Dez. 2013 (CET)Beantworten

DDR

Nunja, da lohnt sich ein eigener Artikel. Ich habe über das Litstip nun die Materialien der Enquete-Kommission des 13. Bundestages bekommen. Das ist noch ne Menge Luft...--scif (Diskussion) 10:02, 29. Dez. 2013 (CET)Beantworten

- 2014 -

Abschaffung 1949

Wie kann denn die Todesstrafe 1949 in der Bundesrepublik abgeschafft worden sein??? Da war wohl der verklärte Wunsch Vater des Gedankens. --139.30.128.38 17:26, 10. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Wieso? Mit dem GG von 1949 wurde sie abgeschafft. - Gruesse--MMG (Diskussion) 10:16, 11. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Sie wurde zeitgeich mit der Einführung des Grundgesetzes = Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Deutschen Reich, dessen Rechtsnachfolger die Bundesrepublik ist, abgeschafft. In der Bundesrepublik selbst bestand sie also nie, konnte also auch nicht abgeschafft werden. Darum lautet der GG-Artikel nicht "... ist abgeschafft worden", sondern "... ist abgeschafft." (Punkt.) Kritik am Wortlaut des Grundgesetzes ist hier fehl am Platz. Kopilot (Diskussion) 10:26, 11. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Berlin

In Berlin(West) existierte die Todesstrafe (zumindest de jure) noch bis zum 03. Okt 1990 für Straftaten die sie gegen die Besatzungsmächte richteten. (wobei mir kein Fall bekannt ist, in den sie dafür tatsächlich verhängt wurde) (nicht signierter Beitrag von 92.229.35.254 (Diskussion) 18:50, 30. Jan. 2014 (CET))Beantworten

Nein, denn Frankreich und Großbritannien hatten sie zuvor abgeschafft. Nur ein amerikanisches Militärgericht hätte sie noch 1990 verhängen können. Es ist aber nie dazu gekommen. Über das Wirken der west-alliierten Militärgerichtsbarkeit in Berlin ist nur wenig bekannt. Theoretisch waren übrigens bis 1990 alle alliierten Militärgerichte für ganz Berlin zuständig, wie sich auch weder Ost- noch West-Berlin jemals über die Alliierten hinweg zu einer Stadtgemeinde in einem der beiden deutschen Staaten konstituiert hatte.--Gloser (Diskussion) 19:55, 30. Jan. 2014 (CET)Beantworten
demnach hat es sie aber (rein formal), jedoch ohne praktisch jemals angewendet zu werden tatsächlich bis 1990 gegeben(?) (nicht signierter Beitrag von 92.229.35.254 (Diskussion) 20:54, 30. Jan. 2014 (CET))Beantworten
Nein, sämtliche Todessstrafenparagrafen im Statut des Alliierten Kontrollrats für Gesamt- und Westberlin wurden am 15.3. 1989 aufgehoben. Fußnote 108 Kann man ergänzen. Kopilot (Diskussion) 23:19, 30. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Das stimmt nicht

" ... Demnach ist das Grundrecht auf Leben in der EU dreifach geschützt: durch nationale Verfassungen, EMRK und Charta, wobei das für Beschuldigte günstigste Recht anzuwenden ist (Meistbegünstigungsklausel).[9] ..." weil:

In den "ERLÄUTERUNGEN (*) ZUR CHARTA DER GRUNDRECHTE (2007/C 303/02) " ist festgehalten in "TITEL I — WÜRDE DES MENSCHEN":
... 3.

Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta entsprechen den Bestimmungen der genannten Artikel der EMRK und des Zusatzprotokolls. Sie haben nach Artikel 52 Absatz 3 der Charta die gleiche Bedeutung und Tragweite. So müssen die in der EMRK enthaltenen „Negativdefinitionen“ auch als Teil der Charta betrachtet werden:
a)

a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:
„Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a)

jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;

b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern; ..."

Damit ist der Tötung eines Menschen wieder eine jederzeit benutzbare Hintertür (eher ein Scheunentor!) eröffnet (es ist - wie gerade die deutsche Rechtsgeschichte auf das fürchterlichste beweist!) stets einfacher, eine unliebsame Person "auf der Flucht" zu erschießen, als in einem fairen Verfahren abzuurteilen, es ist leichter Mißliebigen "Aufruhr" zu unterstellen und sie daraufhin einfach über den Haufen zu Knallen, als sich mit ihrem Vorbringen auf Sachebene auseinanderzusetzen (die am OLG Köln (??? => http://www.vatersein.de/Forum-topic-4464.html) exemplarisch eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde eines ehemaligen OLG-Richters und späteren Anwaltes (und nicht nur dieser Vorgang) sprechen Bände über die "Sachbezogenheit" in der deutschen Justiz und den deutschen Amtsstuben) - eine Hintertür, die bewußt und vor allem auf die Unbestimmtheit und fehlende Rechtssicherheit in den einzelnen Staaten setzt: Gesetze können je nach Lage beliebig geändert werden (allein das deutsche Steuerrecht ist dafür beredtes Zeugnis), der angebliche Schutz des Lebens nur ein vorübergehender taktischer Schachzug gegen die Bevölkerungen, um diese in trügerischer Sicherheit zu wiegen, damit gegen sie dann mittels Überraschungsmomentes schneller, härter und überrumpelnder "durchgegriffen" werden kann, sollte sich die Stimmung in der Bevölkerung nicht im Sinne der Machthaber entwickeln. Daß solche gesetzgeberischen Überumpelungsaktionen zumindest in Deutschland perfekt gelingen, beweisen zahlreiche unter Ausnutzung von Ablenkung durch Fußballweltmeisterschaften, oder in nur einer Woche durchgewunkenen Gesetzesverabschiedungen u.v.a.m. (=> "Rettungsschirm" - da wurde zum Erstaunen der an den langsam mahlenden Amtsschimmel gewohnten Deutschen (viele Väter und Kinder warten seit Jahrzehnten auf die ihnen vorenthaltenen, primitivsten Grundrechte und werden von Jahr zu Jahr vertröstet, das ginge nicht so schnell ...!) in einer Woche ein Großteil des deutschen BIP verhökert ...).
facit: Der Artikel ist in diesem Punkte - wie schon so oft in der Wikipedia - tendenziell und irreführend und damit "nicht enzyklopädisch" sondern eher demagogisch. Bei der großen anzahl ähnlich zu beanstandender Irreführungen kann man wohl micht merh von Zufall ausgehen, sondern wohl eher von einer Absicht bewußter Irreführung in Richtung Aufrechterhaltung eines lügnerischen und demagogischen "Mainstreams" zu gunsten bestimmter ideologisch vorgeprägter Kreise, nicht aber zum Nutzen der Allgemeinheit. Hella (nicht signierter Beitrag von 79.242.147.32 (Diskussion) 06:13, 25. Jan. 2014 (CET))Beantworten

Bei den hier gemeinten Tötungsfällen handelt es sich nicht um die Anwendung der Todesstrafe, z. B. sind in der DDR Flüchtlinge auch nach Abschaffung der Todesstrafe erschossen („vernichtet“) worden.--Gloser (Diskussion) 20:23, 30. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Alle Staaten haben polizeiliche Sonderrechte für Notwehrfälle. Klar, dass diese sich auch in der EMRK niederschlagen. Dass damit die dreifach garantierte Abschaffung der Todesstrafe ausgehebelt wird oder werden kann und jede durch Notwehr verursachte Tötung Mord sei, ist jedoch POV.
Dieser POV ist im Artikel schon dargestellt: "Die schwierige Unterscheidung legaler Todesurteile von Tötungen auf ungesicherter Rechtsbasis trägt dazu bei, dass die Todesstrafe insgesamt ethisch und gesellschaftspolitisch in Frage gestellt wird.[2]" ... "Staaten seien künstliche Gebilde, die nie fehlerfrei seien, so dass man keine fehlerfreie Durchführung von Strafprozessen erwarten und darum das Töten von Menschen als Strafart nicht verantworten könne. Manche lehnen daher alle Staatsformen ab (siehe Anarchismus)..." Kopilot (Diskussion) 06:32, 28. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Bolivien

Laut :en hat Bolivien die Todesstrafe im Sonderstrafrecht / Militärstrafrecht 2007 bzw. 2009 abgeschafft und in der Karte ist es auch blau dargestellt, hier steht es aber noch unter den Staaten, die es nur im gewöhnlichen Strafrecht abgeschafft haben. Warum? Spricht etwas dagegen, dass zu ändern? -217.255.223.158 01:43, 28. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Mit Beleg nein. Beleg? Kopilot (Diskussion) 06:36, 28. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Bitte korrigieren

Ich bin verwirrt. Auf der Landkarte steht, dass Mongolei die Todesstrafe vollständig abgeschafft hat, aber in der Liste steht, dass sie noch angewandt wird (Hinrichtungsstop). Wie ist es denn wirklich? (nicht signierter Beitrag von 178.2.117.157 (Diskussion) 12:52, 9. Mär. 2014 (CET))Beantworten

ich glaube, der Großteil Osteuropas ist auf der Karte falsch eingefärbt. Soweit ich weiß, existiert die Todesstrafe in Russland nicht nur im Ausnahme- oder Militärstrafrecht (wenngleich sie seit den 90ern auch nicht mehr vollstreckt wurde), und für die Ukraine bin ich mir nicht sicher, ob sie nicht vielleicht im Ausnahmestrafrecht noch enthalten ist. In Lukaschenkos stalinistischem Belarus werden andauernd Menschen zum Tode verurteilt und hingerichtet. Also: schnell eine neue Karte erstellen. Danke --Ralfsby (Diskussion) 16:53, 18. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Was Belarus betrifft, sagt die Karte allerdings nichts anderes. --Amberg (Diskussion) 02:29, 19. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Meldung Unschuldige In der Todeszelle Japan

In der Meldung des deathpenaltyinfo Center seht eine Meldung, das in Japan ein Verurteilter , nach 48 Jahren als Unschuldiger aus der Todeszelle entlassen wurde. Weiter unten steht, das dies erst 6 Mal seit dem Ende 2. Weltkrieg erfolgt ist. Link zum Meldung: http://deathpenaltyinfo.org/node/5733 (engl.) Kann man dies im Artikel im Abschnitt Japan erwähnen? Was meint ihr? --Fiver, der Hellseher (Diskussion) 13:48, 3. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Der zu Tode verurteile wird im Artikel mit seiner Schwester verwechselt. Iwao Hakamada ist der zu Tode verurteilte Hidako Hakamada seine Schwester. --217.13.183.252 18:51, 1. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Wo sind dafür die Belege:

"Todesstrafe ist die Tötung eines Menschen als gesetzlich! vorgesehene Strafe für ein Verbrechen!, dessen er für schuldig befunden wurde."

"Seit Jahrtausenden werden als besonders schwere! Verbrechen geltende Tatbestände durch das Töten der als Täter geltenden Personen geahndet."

"Todesstrafe setzt durch Strafgesetze! definierte Straftatbestände voraus!, für die sie vorgesehen ist, sowie die gesetzmäßige! Inhaftierung, Überführung und Verurteilung des Täters. Das gesamte Verfahren müssen! dazu beauftragte und legitimierte Vertreter eines Staates mit einem dort gültigen und funktionierenden Rechtssystem! vollziehen. Das setzt Ordnungs- und Herrschaftsstrukturen voraus, darunter eine Legislative! und Exekutive! mit einem Gewaltmonopol! und einer irgendwie gearteten Verfassung!, die die meisten Staaten – unabhängig von ihrer tatsächlichen Verwirklichung von Demokratie! – durch Bezug auf den Volkswillen legitimieren."

Was ist denn bei Todesstrafe durch Willkür oder bei indirekter Todesstrafe, Beispiel: Strafkompanie?? Was ist wenn schonmal soetwas wie Gewaltenteilung fehlt?? Da gibt es wohl ab und zu Ausnahmen, MfG--2.246.123.255 08:25, 8. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Ist unter "Definition" abgedeckt: "Neben illegalen Hinrichtungen durch nicht autorisierte Personen gibt es auch Hinrichtungen durch Staatsvertreter mit fraglicher oder fehlender Gesetzesgrundlage... Solche außerrechtlichen, summarischen und willkürlichen Hinrichtungen werden nach rechtsstaatlichen Maßstäben wie Justizmorde bewertet."
Staatliche Tötungen ohne Gesetzesgrundlage sind nach europäischem und internationalem Recht also nicht als Todesstrafe definiert, sondern als Mord. Kopilot (Diskussion) 09:16, 8. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Wenn gleich zu Artikelbeginn die rechtliche Definition des Begriffes zur Erklärung herangezogen wird, sollte man dies auch dort so dazuschreiben. Die Todesstrafe ist übrigens nur das verhängte Strafmaß und nicht etwa der Vorgang der Tötung selbst. Auch ist zBsp. einer Steinigung aufgrund von angeblichen Ehebruchs alles andere als ein "besonders schweres Verbrechen" vorangegangen.
Inhaftierung, Überführung und Verurteilung ging dem Aufhängen eines Viehdiebes auch oft nicht voraus. Zur Verbrennung einer Hexe reichte oft ein bloßer Verwies auf die Bibel, ohne das die Ankläger diese überhaupt lesen konnten. Die Staatsform der Demokratie ist nicht aufgrund von Volkswillen oder Gewaltenteilung legitim. (nicht signierter Beitrag von 2.246.123.255 (Diskussion) 13:55, 8. Apr. 2014)
Bitte Beiträge immer signieren und auf bloßes Äußern von unbelegten Privatmeinungen verzichten.
Die Überschrift "Definition" macht bereits ganz klar, worum es in dem Teil geht. Eine Todesstrafe umfasst demnach nicht nur das Todesurteil, sondern auch einen Kapitalprozess nach Gesetzeslage und eine Hinrichtung.
Sie wird auch nicht für "besonders schwere Vergehen", sondern für "als besonders schwere Verbrechen geltende Tatbestände" verhängt. Alles andere wäre ja eine ahistorische Rechtfertigung.
Bei der Hexenverfolgung reichte ein einfacher Verweis auf die Bibel nicht. Es gab ja "Hexenprozesse" mit Zeugenaussagen, aber auch mit Folter und "Gottesurteilen". Mit Rechtsstaatlichkeit hatte das alles natürlich nichts zu tun.
Die Beschreibung, wie die TS legitimiert wird, trifft keine Aussage darüber, ob die Legitimation stimmt oder nicht. Dass die Demokratie aufgrund des Volkswillens oder Gewaltenteilung legitim sei, wird in diesem Artikel nirgends behauptet. Kopilot (Diskussion) 15:08, 8. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Habe die unklaren Formulierungen aus dem Artikel -oben- hervorgehoben!!--2.246.123.255 16:24, 8. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Sie sind weder unklar noch unbelegt, wie erläutert. "Geltende" steht ja da. "Verbrechen" ist keine objektive Zuschreibung, sondern wird sofort erläutert.
Bitte immer Antworten eine Zeile abrücken und nie bereits beantwortete Beiträge nachträglich verändern, denn die Antwort bezog sich auf den unveränderten Beitrag.
Zum Nachsignieren: Das genaue Datum der fehlenden Signatur entnimmt man der Versionsgeschichte. Habe es oben vorgemacht. Kopilot (Diskussion) 17:27, 8. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Grafik und Liste stimmen nicht überein.

Aus der Grafik lässt sich entnehmen dass Russland die Todesstrafe abgeschafft hat. In der Länderliste steht jedoch das Russland die Todesstrafe nicht abgeschafft hat. Was davon stimmt denn jetzt?

MfG Lars (nicht signierter Beitrag von 93.223.168.106 (Diskussion) 02:45, 11. Apr. 2014 (CEST))Beantworten

-- Die Grafik ist falsch! --

In der Grafik ist Russland blau (Todesstrafe ist vollständig abgeschafft). Tatsächlich sollte es aber grün sein (in Sondergerichtsverfahren). Siehe auch Abschnitt "Russland und Sowjetunion". --Cage1498 (Diskussion) 20:41, 12. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Die Grafik ist so falsch, dass sie falsch ist! Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Kirgisistan#Menschenrechte Kirgistan müsste auch grün sein! --Cage1498 (Diskussion) 20:43, 12. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Mängel von Grafiken müssen bei der Grafik selber angezeigt und behoben werden. Hier geht das natürlich nicht, auch nicht durch Verdreifachung des bekannten Einwands. Kopilot (Diskussion) 09:40, 14. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Gibt es da bei Wikipedia ein Tutorial, wie so was geht? --Cage1498 (Diskussion) 20:49, 22. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Ehrlich gesagt, keien Ahnung, du kannst aber auch in der Wikipedia:Grafikwerkstatt anfragen, ob die dort die das übernehmen. --BHC (Disk.) 21:00, 22. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Brunei führt Todesstrafe durch Steinigung wieder ein

Hallo zusammen, kann einer von euch das irgendwie in den Artikel reinweben, dass Brunei TS d. Steinigung wiedereinführt, Quelle: http://www.tagesschau.de/ausland/brunei102.html . Sonnige Grüße --Schwabeoanszwoadrei (Diskussion) 10:40, 23. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Israel

"Gezielte Tötungen von Staatsfeinden auch im Ausland gelten in Israel als militärische Selbstverteidigung."

Hier handelt es sich um eine wertende Aussage, die weder zum Thema Todesstrafe passt die ein Staat und kein Geheimndienst ausführt, noch belegt ist. Desweiteren gibt es zig Staaten denen man nahelegt, dass sie Leute im Ausland umgebracht haben, selbstverständlich fehlt dort der Hinweis. Auch Israelis wurden schon getötet, wo man solche Aktionen vermutete. Ich rieche hier mehr abstruse Verschwörungstheorien und Fälle wie Möllemann und Barschel.

Z.b. hier: Alexander Walterowitsch Litwinenko

PS: Konsequenterweise müsste man dann auch den Lockerbie-Anschlag erwähnen, der als Vergeltungsanschlag so angeordnet war. --Haimweh (Diskussion) 02:51, 8. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Das ist ein sehr wirres Statement.
Der obige Satz sagt nur aus, was er aussagt, nicht, was er nicht aussagt. Er sagt nicht aus, dass andere Staaten keine gezielten Tötungen anordnen.
Dass dem nicht so ist, weiß jeder aufmerksame Artikelleser, denn die allgemeine Abgrenzung der Todesstrafe von anderen staatlichen Tötungen von Menschen steht bereits im Abschnitt "Definition". (Den Artikel genau und ganz zu lesen ist immer noch die Mindestvoraussetzung für sinnvolle Verbesserungsbeiträge.)
Der Satz enthält keine Aussage über Geheimdienste (die im übrigen in der Regel Staatsbehörden sind).
Er bezieht sich nicht auf bestimmte Tötungen, kann also auch nicht mit irgendwelchen Anschlägen (wie Lockerbie) in Verbindung gebracht werden.
Er grenzt gezielte Tötungen von der gesetzlichen Todesstrafe in Israel ab, schließt also aus, dass es hier um Todesstrafen geht. Die Abgrenzung ist sinnvoll, weil solche Tötungen anderswo durchaus als Todesstrafe ausgegeben oder interpretiert werden. Israel tut das nicht.
Ein Beleg dafür ist leicht auffindbar, wenn man einen sucht. Kopilot (Diskussion) 06:13, 8. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Sie bezeichnen meine Aussage als "wirres Statement", kommen aber dann mit einer Antwort die mindestens ebenso wirr ist.

":Der obige Satz sagt nur aus, was er aussagt, nicht, was er nicht aussagt. Er sagt nicht aus, dass andere Staaten keine gezielten Tötungen anordnen. "

Hätte ich nicht gewusst, dass ein Satz das aussagt was er aussagt. Wenn er dort explizit erwähnt wird und bei anderen Ländern nicht, dann sagt er das sehr wohl aus.

":Dass dem nicht so ist, weiß jeder aufmerksame Artikelleser, denn die allgemeine Abgrenzung der Todesstrafe von anderen staatlichen Tötungen von Menschen steht bereits im Abschnitt "Definition". (Den Artikel genau und ganz zu lesen ist immer noch die Mindestvoraussetzung für sinnvolle Verbesserungsbeiträge.) "

Sie sagen ja hier selbst, dass dieser von mir bemängelte Satz nichts mit der Todesstrafe zu tun hat. Warum ich da dafür den ganzen Artikel lesen muss, um Artikelfremde Inhalte zu entdecken ist mir schleierhaft.

":Er grenzt gezielte Tötungen von der gesetzlichen Todesstrafe in Israel ab, schließt also aus, dass es hier um Todesstrafen geht. Die Abgrenzung ist sinnvoll, weil solche Tötungen anderswo durchaus als Todesstrafe ausgegeben oder interpretiert werden. Israel tut das nicht."

Hier haben wir nochmal die Bestätigung der Artikelferne und den Hinweis auf "Interpretation", wovon ich immer dachte dass soetwas nicht in ein Lexikon gehört. Die Interpretation ist und bleibt Ansichtssache.

":Ein Beleg dafür ist leicht auffindbar, wenn man einen sucht. "

Ach wie schön, ich muss jetzt Belege suchen, die Wikipedia nicht hat. (Dachte immer man braucht Quellen) Das ist außerdem keine adäquate Quelle, dafür ist sie viel zu ungenau.

--Haimweh (Diskussion) 17:53, 8. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

kein begründeter Verbesserungsvorschlag, keine Diskussion. Kopilot (Diskussion) 19:01, 8. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Antwort war zu erwarten.--Haimweh (Diskussion) 23:13, 8. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Antiisraelische und antijüdische Tendenzen auf Wikipedia? Ich glaube ja. --Haimweh (Diskussion) 22:31, 14. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Kleiner Klärungsbedarf

Auf den Philippinen wurde zwar die Todesstrafe per Gesetz abgeschafft, aber in der Verfassung ist sie immer noch als Strafmaßnahme vorgesehen, sofern ein Gesetz dazu vorliegt. Kann man wenigstens unter Anmerkungen hinschreiben, dass zumindest die philipp. Verfassung die Todesstrafe immer noch zulässt? 112.198.77.234 02:05, 14. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Article III, Section 19 (1) der philippinischen Verfassung ([24]):

„Section 19. (1) Excessive fines shall not be imposed, nor cruel, degrading or inhuman punishment inflicted. Neither shall the death penalty be imposed, unless, for compelling reasons involving heinous crimes, the Congress hereafter provides for it. Any death penalty already imposed shall be reduced to reclusion perpetua.“

Ausbruchsmöglichkeit?

Zitat aus dem Artikel: "Gegner verweisen darauf, dass inhaftierte Kapitalverbrecher während ihres Verfahrens bis zur Hinrichtung die gleichen Ausbruchsmöglichkeiten haben wie Täter, die eine Haftstrafe verbüßen."

Dass man aus den Todestrakten der Gefängnisse die gleichen Ausbruchsmöglichkeiten hätte wie sonst auch, ist ja eine - äh - interessante Aussage dieser anonymen aber offenbar umso wp-relevanteren "Gegner". Aber vielleicht stimmt deren Behauptung ja: In Texas jedenfalls ist mal einer aus der Todeszelle ausgebrochen: "WASHINGTON (AFP).Erstmals seit mehr als 60 Jahren ist es einem zum Tode verurteilte Häftling im US-Bundesstaat Texas gelungen, aus dem Gefängnis zu entkommen." http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/dramatische-flucht-aus-der-todeszelle/66620.html

Aber worauf ich eigentlich hinaus will: Wenn die Verurteilten "bis zur Hinrichtung" tatsächlich die gleichen Ausbruchsmöglichkeiten haben, dann ist das doch kein Argument der "Gegner", sondern dann ist das das Argument jener Hinrichtungsbefürworter, die aus genau diesem Grunde lieber heute als morgen hinrichten wollen. Vielleicht sollte der Autor also noch mal in sich gehen und sich ein anderes Argument ausdenken- andere "Gegner" zitieren. --Skujghkjdgkwsugrjsiugcskjgsdkjhg (Diskussion) 03:47, 19. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Es ist durchaus ein argument der Gegner: Befürworter argumentieren nämlich, dass tote Delinquenten nicht ausbrechen können...--MfG Kriddl Kriddl anmeckern oder loben? 08:53, 20. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
Das Argument im Artikel besagt: Zum Tod Verurteilte haben im Prinzip (nicht in jedem Einzelfall) dieselben Ausbruchchancen wie nicht zum Tod Verurteilte. Wer erstere hinrichten lassen will, damit sie niemand mehr schaden, müsste das auch bei allen übrigen Straftätern verlangen, also Freiheitsstrafen abschaffen. Das Argument der Gegner zielt also auf die mangelnde logische Konsistenz der Befürworter. Sie übernehmen damit nicht deren Forderung, sondern wollen sie ad absurdum führen. Das könnte man im Artikel eventuell klarer formulieren. Kopilot (Diskussion) 07:50, 21. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
Getan. Kopilot (Diskussion) 08:08, 21. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

ICD- Nummer

Die WHO führt die Todesstrafe auch in der International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems 10th Revision (ICD-10) Version for 2010 In Kapitel 10 unter der Kennung: Y35.5 Legal execution Link: http://apps.who.int/classifications/icd10/browse/2010/en#/Y35.5 Das hätte ich nicht gedacht. Seht doch bitte selber mal nach. --Fiver, der Hellseher (Diskussion) 22:03, 24. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Short drop vs. long drop in Japan

Wenn der Tod durch den Galgen per Genickbruch erfolgen soll, ist long drop die logische Variante. Short drop, wenn der Tod durch Strangulation erfolgt. Per Falltür ist, in der Regel, long drop. Hat keiner vor paar Jahren mal die veröffentlichten Bilder des japanischen Exekutionsraums gesehen? Da könnt ihr euch auch ein Bild machen. --Albertus correctus magnus (Diskussion) 14:40, 7. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Was ist an WP:BLG denn soooo schwer zu verstehen? Fotos, Filmchen und eigene Schlussfolgerungen daraus sind irrelevant. Einzelne Zeitungsartikel auch, da es hierfür genug Sekundärliteratur gibt. Man kann sie online finden. Bring mal richtig belegte Beiträge, wenn du einen exzellenten Artikiel verbessern willst. Kopilot (Diskussion) 15:55, 7. Aug. 2014 (CEST)Beantworten
Der Beleg ist eindeutig - Genickbruch gibt es bei Short drop nicht. Die Bilder (http://www.cam111.com/photonews/2010/08/27/44043.html) zeigen auch einen Galgen, der zweistöckig gebaut ist, um also long drop zu ermöglichen. Was soll also das reverten? --Hochwürden (Diskussion) 18:23, 7. Aug. 2014 (CEST)Beantworten
Private Interpretationen von Belegen sind irrelevant. Laut WP:BLG sind einzelne Zeitungsartikel nicht als Beleg zulässig, wenn es für die Information gedruckte Sekundärliteratur gibt (Beispiel). Und Zeitungsartikel, die den strittigen Ausdruck "long drop" gar nicht enthalten, sind sowieso ungeeignet als Beleg dafür. Das kann man mit etwas logischem Denkvermögen einsehen. Kopilot (Diskussion) 18:55, 7. Aug. 2014 (CEST)Beantworten
Vor einiger Zeit habe ich auch schon versucht, über dieses Thema etwas genaueres im Netz zu finden. Eine eindeutige Aussage, welche Methode in Japan angewedet wird, war aber nirgends aufzutreiben. Damit halte ich allerdings bereits die Angabe im Artikel, dass es sich um "short drop" handeln soll für sehr fragwürdig, zumal das offensichtlich auch ohne Quelle eingefügt wurde. Der Link zu Google Books lässt sich sogar sehr gut als Beleg für einen "long drop" nehmen. Grausame Strafen sind absolut verboten, nachdem die Exekution vollzogen wurde wird der Tod festgestellt, das Opfer aber noch 5 Minuten hängen gelassen, der Autor beklagt die Umstände der Todestrafe als Inhuman, nicht aber deren Vollzug. Allgemein kann man davon ausgehen, dass heute, wenn von Hängen gesprochen wird, dies automatisch mit Genickbruch angenommen wird und sonst darauf hingewiesen würde. Welchen Zusammenhang eine Falltür mit Short Drop haben soll, erschließt sich mir übrigens überhaupt nicht. Die Bilder sind meines Erachtens auch eindeutig, die untere Kammer ist tief genug und in der oberen Kammer sind mehrere Metallringe sichtbar, die zur Befestigung unterschiedlich langer Seile dienen können. Ich würde mich also dafür aussprechen, entweder long drop rein oder aber zumindest short drop als genauso ungewiss raus. --NoBuddy (Diskussion) 22:06, 7. Aug. 2014 (CEST)Beantworten
Es fehlt schlicht ein gültiger Beleg. Bringe diesen, dann musst du keine 1430 Kb vergeuden. Was sich dir "erschließt" oder nicht usw., ist völlig irrelevant. Kopilot (Diskussion) 22:09, 7. Aug. 2014 (CEST)Beantworten
Langsam wirds richtig albern. Hier gibt's links, die die Hinrichtungskammer und vorgehensweise beschreiben: [Daily Mail http://www.dailymail.co.uk/news/article-1306683/Pictured-time-Japan-opens-doors-death-chambers.html], [CNN http://news.blogs.cnn.com/2010/08/27/japan-reveals-long-secretive-execution-process/?hpt=Sbin]. Sowohl Beschreibung als auch Bilder der Kammer zeigen deutlich, dass es sich um "long drop" handelt.
Aber ehrlich, es ist mir inzwischen scheiß egal. Wenn Kopilot meint, so ignorant sein zu müssen, dass er OFFENSICHTLICH Belegtes neueren Datums (2010) löscht (und zwar zu Gunsten eines mittlerweile veralteten Buchs von 2004), dann sei es halt so. Macht, was ihr wollt! --Hochwürden (Diskussion) 22:21, 7. Aug. 2014 (CEST)Beantworten
WP:BLG: "Wikipedia-Artikel sollen gut gesichertes, etabliertes Wissen enthalten, mit dem Ziel, den aktuellen Kenntnisstand darzustellen. Grundsätzlich sind daher wissenschaftliche Publikationen, insbesondere Standardwerke, begutachtete Veröffentlichungen und systematische Übersichtsarbeiten, die für das Fachgebiet des jeweiligen Lemmas relevant sind, zu bevorzugen. ... Sind wissenschaftliche Publikationen nicht oder nicht in ausreichendem Maße vorhanden, etwa bei Themen mit aktuellem Bezug, kann auch auf nicht-wissenschaftliche Quellen zurückgegriffen werden."
Für die Todesstrafe in Japan gibt es genug wissenschaftliche Literatur (Beispiel siehe oben), daher darf hier nicht auf Zeitungsartikel zurückgegriffen werden.
WP:KTF: "Wikipedia-Artikel sollen auf Informationen aus Sekundärliteratur beruhen. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Thema ... Gegenstand eines breiten wissenschaftlichen Diskurses ist. Bei solchen Themen darf nicht direkt auf ursprüngliche Quellen zurückgegriffen werden, weil bereits die Auswahl bestimmter Ausschnitte aus dem Quellenreservoir eine Theoriefindung darstellt."
Die Todesstrafe ist Gegenstand eines breiten Diskurses. Fotos von Hinrichtungsräumen sind Primärquellen. Die Auswahl und private Deutung der Fotos ist somit unzulässige Theoriefindung. (Außerdem fehlt in beiden Medienberichten das strittige Stichwort "long drop".)
Das beharrliche Ignorieren dieser Regeln, auch nachdem mehrmals auf sie hingewiesen wurde, kann man "ignorant" nennen, nicht das Beachten dieser Regeln.
Die Weigerung, einen gültigen Beleg zu bringen, und das Beschimpfen anderer, die viel, viel mehr für diesen Artikel geleistet haben, zeigt, dass sowohl fachliche als auch soziale Kompetenz fehlen. Mit diesen Defiziten kann man keine exzellenten Artikel verbessern. Kopilot (Diskussion) 09:18, 8. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

(Von 3M): Sehe ich das richtig, daß es für die Drosselerhängung keinerlei Belege gibt? Jedenfalls ist der Satz nicht referenziert. --Kängurutatze (Diskussion) 10:29, 8. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Stimmt, ich habe gestern versehentlich den falschen Teilsatz gelöscht. Gemeint war dieser im Japanteil.
Zwar hat Japans Gesetz das Erhängen als einzige Hinrichtungsmethode festgelegt [25]; schon 1880 [26]; aber mindestens bis 2002 nicht, mit welcher Methode genau: [27]
Kopilot (Diskussion) 10:52, 8. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Die Japan Times, eine japanische Zeitung also, die über Japan mehr Ahnung hat als WP:BLG-konforme, außerjapanische Sekundärliteratur, ist auf jedenfall eine brauchbare Quelle für den Japanteil. Was die Zeitungsquelle zumindest hergibt ist, dass der Tod durch Genickbruch erfolgen soll. Das zumindest kann man einbauen ohne Verwendung des Begriffes "long drop". --Albertus correctus magnus (Diskussion) 11:33, 8. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Bitte schreibe nicht nachträglich zwischen bereits beantwortete Beiträge, das verfälscht den Diskussionsverlauf.
Zeitungen sind wie gesagt in diesem Fall als Quellen unzulässig, da es für die TS in Japan genug Spezialliteratur gibt.
Dass der Tod von zum Tod Verurteilten in Japan immer und überall durch Genickbruch herbeigeführt wird, kann nur mit Sekundärliteratur belegt werden. Deine Quelle belegt das auch gar nicht.
Hier wird genau dieser Punkt bestritten. Dass sich das nach 1968 geändert hat, muss wiederum gültig belegt werden. Kopilot (Diskussion) 11:49, 8. Aug. 2014 (CEST)Beantworten
Diese Links belegen auch keinen Short Drop, eher eine falsche Berechnung. Eine zu geringe Fallhöhe macht keinen Sinn, wenn man nicht das Genick brechen will, es sei denn, man will das Opfer noch mehr quälen. Aber z.B. in der deutschen Version des Links zu Petra Schmidt http://www.hausarbeiten.de/faecher/vorschau/106238.html - Die Todesstrafe in Japan: Kapitel 2.3 Praxis - "Unter den Füßen des Todgeweihten öffnen sich zwei schwere Eisenplatten, und der Verurteilte stürzt in die Tiefe. Dabei bricht ihm sofort das Genick" --NoBuddy (Diskussion) 13:25, 8. Aug. 2014 (CEST)Beantworten
Deshalb hatte ich "Short drop" ja schon gelöscht; nicht aufgepasst?
Und irgendwelche Seminararbeiten bei "Hausarbeiten.de" oder im GRIN-Verlag sind bekanntlich keine gültigen Belege. Weitere Beiträge, die mit eigenen Überlegungen aufwarten, aber ohne gültige Belege, räume ich nach dem fünffachen Hinweis auf die Regeln als Seitenmissbrauch ab. Kopilot (Diskussion) 15:33, 8. Aug. 2014 (CEST)Beantworten
Doch, ist mir aufgefallen. Deswegen habe ich auch nicht noch einmal die Änderung dieser Behauptung gefordert. Jetzt werden die Leser des Artikels einfach Hängen lesen und das wie üblich mit Tod durch Genickbruch assoziieren. Sicherlich auch der Grund, warum in irgendwelchen Quellen nicht extra auf die Methode hingewiesen wird. Es wird als selbstverständlich vorausgesetzt.
Ich dachte zumindest, dass du die "Hausarbeit" der gleichen Dr. Petra Schmidt, die du selbst als Quelle bemüht hast akzeptierst. Na ja, muss ja nicht sein.
Natürlich gehe davon ich aus, dass diese Quelle ebenfalls unzureichend sein dürfte:

http://www.amnesty.org/en/library/asset/ASA22/005/2009/en/acc1c64b-e5ed-425f-bb93-36be3ec25f59/asa220052009eng.pdf

Übrigens, laut einer anderen Quelle ist die Methode seit 1873 unverändert, 1883 wurde einer Frau dabei der Kopf abgetrennt. Jetzt habe ich aber auch keine Lust mehr, allerdings lasse ich mir trotzdem nicht Drohen oder den Mund verbieten. --NoBuddy (Diskussion) 17:33, 12. Aug. 2014 (CEST)Beantworten
Schön für dich, hatte aber keiner getan.
Ich habe auch nirgends Hausarbeiten oder Grin-Verlag als Quelle angegeben.
Ich habe auch keine bestimmte Position vertreten, nur eine gültige Quelle verlangt, weil das nunmal die Regeln verlangen. Das scheinst du nicht verstehen zu können. Auch auf eigene Schlüsse aus deinen Quellen scheinst du nicht verzichten zu wollen. So kannst du hier aber nicht mitarbeiten.
Dein Amnesty-Link ist eine gültige Quelle, warum hast du sie nicht gleich gebracht? Nur leider steht dort im Abschnitt zur Todesstrafe in Japan gar nichts über den strittigen Punkt "short oder long drop". Die Begriffe fehlen. Das Bild auf S. 26 beruht laut Texterläuterung auf individueller Erinnerung.
Und wie gesagt: Eigene Schlussfolgerungen sind irrelevant, die Information muss direkt im Beleg stehen, Leser sollen sie sich nicht erst selber zusammenreimen müssen. Kopilot (Diskussion) 18:18, 12. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Iran

Gar kein Drop. Die Verurteilten werden von Kränen langsam angehoben und stranguliert. http://deathpenaltynews.blogspot.de/ Hier gibt es Bilder oder teilweise sogar Filme in den News von den meisten öffentlich vollstreckten Urteilen. Also nur hinschauen, wer das seinem Magen zutraut. --NoBuddy (Diskussion) 22:17, 7. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Hast Sekundärliteratur dazu? --Albertus correctus magnus (Diskussion) 17:56, 23. Aug. 2014 (CEST)Beantworten
Jahresberichte von amnesty oder http://iranhr.net/ usw. Die stützen sich aber auf die gleichen Medien- oder Handyquellen, wobei ein Teil der Hinrichtungen hinter Gefängnismauern und teilweise auch geheim durchgeführt wird. --NoBuddy (Diskussion) 14:28, 24. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Todesstrafe in Deutschland (erl.)

Im Bundesstaat Hessen ist die Todesstrafe immer noch im Strafrecht, wenn auch nicht mehr ausgeführt. Somit gehört Deutschland unter die Länder mit Hinrichtungsstopp. --62.178.84.62 18:35, 26. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Nein. Ein kleiner aber wichtiger Unterschied: Die hessische Verfassung erlaubt lediglich die Todesstrafe aufgrund eines entsprechenden Strafgesetzes. Ein solches Gesetz existiert aber nicht. --Emergency doc (Disk) 18:43, 26. Aug. 2014 (CEST)Beantworten
Doch, die Landesverfassung erlaubt die Todesstrafe für ,,besonders schwere Verbrechen". Das betrifft Mord, Raubmord, Totschlag, Vergewaltigung, Hochverrat, Angriff auf Oberste Staatsorgane mit Todesfolge, Brandstiftung mit Todesfolge und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. --62.178.84.62 19:37, 26. Aug. 2014 (CEST)Beantworten
§21 (1) sagt "so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil", d.h. es müssen schon entsprechende Strafgesetze existieren. Das ist aber nicht der Fall. Gruß --Emergency doc (Disk) 20:17, 26. Aug. 2014 (CEST)Beantworten
Da das Grundgesetz die Todesstrafe verbietet ist es völlig unerheblich, was in der Hessischen Landesverfassung steht, denn: Bundesrecht bricht Landesrecht. Folglich könnten in allen 16 Bundesländern Verfassungen + Gesetze bestehen, welche die Todesstrafe erlauben und dennoch wäre sie weiterhin abgeschafft. --BHC (Disk.) 21:34, 26. Aug. 2014 (CEST)Beantworten
So war es neben Hessen auch in Bayern, dort wurde die Todesstrafe aber 1999 per Volksentscheid aus dem Gesetz gestrichen. In Hessen hat man solches noch nicht aus der Verfassung entfernt, da man Angst vor einem Pro-Todesstrafe hat. Also wurscht ob legal oder nicht, sie besteht in Hessen. Grüsse, 62.178.84.62 09:28, 27. Aug. 2014 (CEST)Beantworten
Die Sache mit "Bundesrecht bricht Landesrecht" ist etwas verwirrend, weil so gesehen Deutschland nicht wirklich ein Föderaler Staat ist, wenn sich der Bund über Landesgesetze hinwegsetzen kann. --Der Freibeuter der Karibik (Diskussion) 20:03, 1. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Anzahl Fehlurteile

Laut Amnesty International wurde in den USA seit 1973 140 Menschen aus dem Todestrakt entlassen. Weitere Zahlen

2006 Tansania 1 , Jamaika 1 . In Südkorea wurden 8 Fehlurteile erst nach Hinrichtung erkannt. Fehlurteile sind auch in Australien, China, Großbritannien, Japan, Kanada, Pakistan, Südkorea, Taiwan und Uganda öffentlich geworden. Amnesty International vermutete eine sehr hohe Dunkelziffer. Quelle: http://www.amnesty.ch/de/themen/todesstrafe/facts-figures Kann man das im Artikel erwähnen? --Fiver, der Hellseher (Diskussion) 14:22, 9. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Kinder wollen mehr wissen

was ist die Todesstrafe eigentlich ? und wie kann man sie Kindern erklären ? (nicht signierter Beitrag von 91.64.70.164 (Diskussion) 14:58, 31. Okt. 2014 (CET))Beantworten

Die erste Frage wird durch die ersten beiden Sätze des Artikels beantwortet. Die zweite Frage kann nicht im Rahmen dieses Artikels und seiner Diskussion beantwortet werden. Hängt sicherlich nicht zuletzt vom Alter der Kinder ab. Die Wikipedia richtet sich an eine erwachsene oder zumindest jugendliche Leserschaft. --Amberg (Diskussion) 15:23, 31. Okt. 2014 (CET)Beantworten

Madagaskar

Das Land gehört jetzt auch zu denen mit vollständiger Abschaffung. Wer sich mit der Tabelle auskennt und wenn amnesty seine Daten aktualisiert hat, kann das dann mal einbauen. Vielleicht findet sich auch noch eine bessere Quelle.
http://www.fiacat.org/press-release-madagascar-abolishes-the-death-penalty
--NoBuddy (Diskussion) 12:42, 12. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Pakistan (2012?)

Laut Liste gab es in Pakistan 2012 eine oder mehrer Hirichtungen; laut

http://www.spiegel.de/politik/ausland/pakistan-hinrichtungen-nach-massaker-an-schule-in-peschawar-a-1009690.html

gab es 2008 bis 2014 ein Moratorium.

Fand die hier angekündigte Hinrichtung wirklich statt ?

--Neun-x (Diskussion) 22:06, 19. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Das Militär sieht sich nicht an das zivile Moratorium gebunden, daher richten die weiter hin ([28]). Zum zweiten Link kann ich nichts sagen. --BHC (Disk.) 12:37, 20. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Die Exekution im Fall Shoaib Sarwar wurde ausgesetzt ([29]). --BHC (Disk.) 12:39, 20. Dez. 2014 (CET)Beantworten