Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2011/04

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Depublizieren bebildern

aus WP:RB hierher. --Saibo (Δ) 18:07, 1. Apr. 2011 (CEST)

Hallo! Anlässlich des Vorschlags, Depublizieren als Artikel des Tages zu nehmen, denke ich nochmal über die Bebilderung eines so abstrakten Artikels nach. Bei der Google-Bildersuche habe ich drei Kandidaten gefunden, von denen ich glaube, dass sie möglicherweise sachlich und rechtlich geeignet sein könnten, den Artikel auf der Hauptseite (und in der Artikeleinleitung) zu repräsentieren:

  1. Dieser Header der Internetseite depub.org, die sozusagen eine Folge des Depublizierens war und im Artikel mitbehandelt wird.Quelle
  2. Diese Todesanzeige, ein Screenshot von der Depublizieren-kritischen Website http://www.depublizieren.de/ die auch im Fernsehen behandelt wurde.Quelle
  3. Dieser Screenshot des (damaligen) Angebots von depub.org.Quelle

Ich glaube nicht, dass eines dieser Bilder Schöpfungshöhe hat. Welches haltet Ihr für geeignet? --Emkaer 17:47, 1. Apr. 2011 (CEST)

Zur inhaltlichen: ich würde alle drei in den Artikel einbauen - ist ja genug Platz. Urheberrechtlich wäre wohl nur das zweite (nicht die Gestaltung, sondern das inhaltliche) und dritte Bild (Datenbankschutz?) evtl problematisch - denke aber nicht, dass es wirklich zu viel Schöpfungshöhe ist. Viele Grüße --Saibo (Δ) 18:14, 1. Apr. 2011 (CEST)
Danke schon mal! Gibt es noch andere Meinungen zur Urheberrechtsfrage?
Besonders wichtig war mir aber die nicht-urheberrechtliche Frage, welches Bild den Artikel am besten repräsentieren würde - auf der Hauptseite. Schöne Grüße --Emkaer 12:53, 2. Apr. 2011 (CEST)
Oh, tut - mir leid, dann hatte ich die Frage falsch gewichtet.
Da das erste und dritte Bild eher depubliziertes.org statt die "Depublizierung" zeigen, würde ich sagen, dass sich das zweite am besten eignet. Ich könnte mir allerdings auch gut eine satirische Zeichnung vorstellen - nur müsste jene erstmal jemand machen. Etwa Bilder und Texte, die von einer Internetseite/Browser aus in die Mülltonne wandern. (ähnlich wie die Bildergeschichte in WP:NCF. Viele Grüße --Saibo (Δ) 16:59, 2. Apr. 2011 (CEST)

Pressestelle

Ich habe ein Bild hochgeladen, das von der Pressestelle des Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin (MDC) Berlin-Buch hier zum Download angeboten wurde. Was ist hier für eine Lizenz anzugeben? --Rita2008 18:28, 1. Apr. 2011 (CEST)

Wenn es ein Pressefoto ist, darf es hier nicht verwendet werden (freie kommerzielle Lizenz nötig). Wo ist denn die dortige Bildbeschreibungs- und Artikelseite? Suche „Timofejew-Ressowski“ hat 0 Ergebnisse. −Sargoth 18:40, 1. Apr. 2011 (CEST)
Hier isses Das muss wohl (von Commons) gelöscht werden. --Martina Disk. 19:10, 1. Apr. 2011 (CEST)
Könnt Ihr mir das mal näher erklären? Es wird doch zum freien Download angeboten. Zeitungen verwenden es auch (Barnim-Echo, finde nur gerade den Link nicht). --Rita2008 19:26, 1. Apr. 2011 (CEST)
Hallo, die Bilder werden für die Nutzung in Presseberichten kostenlos angeboten. Hier aber dürfen wir nur solche Bilder verwenden, die für alle Zwecke, also auch zur kommerziellen Nutzung frei gegeben sind. --Martina Disk. 19:32, 1. Apr. 2011 (CEST)
Das gleiche gilt auch für Pressetexte. Sie dürfen One-Way in Presseerzeugnissen auch ohne Kennzeichung der Urheberschaft verwurstet und abgeleitete Texte wieder unter volles Copyright gestellt werden. Bilder und Texte unter freier Lizenz wie in der Wikipedia können hingegen wieder von jemand anderem übernommen werden, aber die Lizenz auch abgeleiteter Werke muss frei (und in unserem Fall auch kommerziell verwertbar) bleiben. Daher muss auch der Ursprung unter freier kommerzieller Lizenz stehen, um durch uns (zwischen)genutzt zu werden. −Sargoth 20:26, 1. Apr. 2011 (CEST)
Danke. Aber ist natürlich schade. --Rita2008 11:53, 3. Apr. 2011 (CEST)

Begründung sieht mir extrem merkwürdig aus, dieses Urteil ebenfalls, eventuell kann da jemand mit mehr FB-Kenntnissen für eine Klärung sorgen. --Tohma 11:18, 3. Apr. 2011 (CEST)

Da hat jemand das Urteil sehr weit oder anders gesagt falsch verstanden. Nach kurzem Suchen über eine Suchmaschine nach dem Aktenzeichnen findet man dieses auch relativ schnell und wird schon beim Lesen des Leitsatzes erkennen, dass es nur darum geht, ob Suchmaschinen Bilder in ihre Bildersuche aufnehmen dürfen, welche auf Internetseiten eingestellt wurden und den Crawlern der Suchmaschine nicht verbieten diese zu Indizieren. Daraus abzuleiten, dass man für Bilder bei Facebook ein uneingeschränktes Nutzungsrecht hat, halte ich für sehr abgedreht und würde das UrhR mit den Füßen treten. So far meine Einschätzung. -- ⚖.suhadi 12:49, 3. Apr. 2011 (CEST)
Na, dann muss das schnellstens gelöscht werden, oder nicht? --Emkaer 13:24, 3. Apr. 2011 (CEST)
Es muss gelöscht werden, falls wir keine Freigabe bekommen, ja. Der übliche Weg ist aber, dass wir uns erst um eine Freigabe kümmern und erst dann löschen, wenn wir keine bekommen (und wenn die 14 Tage nicht reichen gibts eben Aufschub). Einfach so wird jedenfalls nicht gelöscht. -- Chaddy · DDÜP 20:07, 3. Apr. 2011 (CEST)
Und nebenbei unterliegt der Nutzer dem noch grundsätzlicheren Missverständnis, dass der Einsteller eines Bildes konkludent wem-auch-immer irgendein Nutzungsrecht an diesem Bild eingeräumt habe. Das tut er aber gerade nicht. Er hat nämlich durch die unterlassene Anbringung technischer Schranken ("meta tags" oder wie das heißt) lediglich in den Rechtseingriff durch die Suchmaschine eingewilligt, aber dieser keinerlei (dingliche) Rechte eingeräumt. (BGH "Vorschaubilder", das Az. habe ich leider nicht im Kopf ;) aber die Entscheidung fiel soweit mir bekannt auch nach der von SaiboSuhadi oben verlinkten, ich meine gegen Ende 2010). —Pill (Kontakt) 23:55, 3. Apr. 2011 (CEST)
Der andere mit "s" vorne war's. ;-) Ich war mal so frei. --Saibo (Δ) 01:58, 4. Apr. 2011 (CEST)

commonsfähig? wenn ja, könnte das bitte jemand veranlassen, ich kenn mich da nicht aus... danke & grüße, --inuit - institut 17:37, 3. Apr. 2011 (CEST)

Na ja, commons ist so ne Sache für sich (Würfel rüber reicht). Ich sehe keine Melodie und auch keine wirklich speziellen Rhythmus, sondern (primitivste) Musikgrundlage als Notensatz dargestellt. Eine solcher Takt kann meiner Meinung nach nicht schützbar sein. Einen Versuchs ist es wert, aber wie gesagt von mir gibs keine Behalte-Garantie. Auf Commons sehen die das manchmal ganz komisch, was denn alles noch schützbar sein soll.--Bobo11 18:20, 3. Apr. 2011 (CEST)
Datei:Four_to_the_floor_bass_dru.png - sehe da nichts geschütztes. Der Notensatz ist standardisiert und der Rythmus ist das üblichste von der Welt. Außerdem klebt ne CC-Lizenz drauf. ;) Viele Grüße --Saibo (Δ) 19:40, 3. Apr. 2011 (CEST)
danke. war mir wegen der gfdl unsicher, irgendwie scheint die ja nicht mit cc kompatibel zu sein (das war jedenfalls in der vergangenheit mein eindruck). danke fürs hochladen auf commons, grüße, --inuit - institut 22:16, 3. Apr. 2011 (CEST)
Stimmt schon, kompatibel ist sie nicht - oben hatte ich einfach auch nur vergessen die GFDL mitaufzuzählen. Mit GFDL, die ja mit dabei ist, ist es auch kein Problem. Das einzige "Problem" könnte sein, dass die Tatsache, dass es überhaupt mit Lizenzen statt gemeinfrei versehen ist und das evtl. eine Schutzrechtsberühmung ist. Viele Grüße --Saibo (Δ) 02:10, 4. Apr. 2011 (CEST)

Dumme Frage

Darf ich ein PD-AR-Photo hochladen (ggf. auch auf Commons)? Das argentinische Urheberrecht wäre erfreulich Liberal. --Pass3456 21:09, 1. Apr. 2011 (CEST) Hintergrund ist folgender. --Pass3456 21:11, 1. Apr. 2011 (CEST)

WP:BR lesen! Ist das Bild nach US-Recht PD, geht Commons, sonst nur hier --FrobenChristoph 23:49, 1. Apr. 2011 (CEST)

Bitte beachte dabei insbesondere WP:BR#Wikipedia richtet sich nach DACH-Recht -- es ist für die Bewertung der Schutzdauer danach unerheblich, ob das Werk in Argentinien bereits gemeinfrei ist. —Pill (Kontakt) 01:36, 2. Apr. 2011 (CEST)
Es kommt darauf an: Wenn es ein "Argentinisches Werk" ist, dann gilt der Schutzfristenvergleich, wenn keine anderslautender Staatsvertrag besteht. Deutschland hat einen solchen nach [1] nicht. Jetzt ist natrülich die Frage, wann das anzuwenden ist: Der Urheber muss aus einem Staat kommen, dessen Bürger nicht durch das UrhG bzw. Staatsverträge privilegiert werden (EWR, USA, aber Bolivien, Brasielien, Kolumbien, Kuba, Ecuador, Peru und Paraguay - bei den Lateinamerikanischen Staaten kennt ich den Umfang der Staatsverträge und damit der Privilegierung jedoch nicht). Dann darf der Urheber nicht seinen regelmäßigen Aufenthalt in der Deutschland, EWR oder anderen privilegierten Staaten gehabt haben. Und drittens darf das Werk nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erstveröffentlichung in Deutschland, EWR oder durch Staatsverträgen privilegierten Staaten veröffentlicht worden sein. Behalten können diese Bilder nach DACH-Recht nur dann werden, wenn man zumindest Urheber und Veröffentlichungsort kennt und eine Recherche ergeben hat, dass diese passen. Nacktaffe 08:32, 2. Apr. 2011 (CEST)
Hoi syrcro & Historiograf, ich dachte dewiki ginge bei potenziellen Schutzrechtsverlängerungen im Zweifel auf "Nummer sicher", die geschilderte Position erscheint aber schlüssig und entspricht ja auch dem Gesetzeswortlaut. Danke für die Ergänzungen, —Pill (Kontakt) 14:24, 4. Apr. 2011 (CEST)

Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass solche Bilder hier akzeptiert werden, da das Vorliegen der Voraussetzungen des Schutzes bei Nicht-EU-Bürgern nur extrem selten zu bejahen sein wird. Einen hier relevanten Staatsvertrag gibt es nur mit den USA --Historiograf 17:40, 2. Apr. 2011 (CEST)

Darf dieses Foto des Breslauer Rathauses um 1900 in Deutschland veröffentlicht werden?? --79.220.133.176 14:34, 4. Apr. 2011 (CEST)

Also mit Verweis auf die 100 Jahr-Regel ja. Die Veröffentlichung vor 1923 ist ja nachgewisen (Nachweis: Title from the Detroit Publishing Co., catalogue J foreign section. Detroit, Mich. : Detroit Photographic Company, 1905). War also Titelblatt Abbildung von eine Buch das 1905 erschienen ist. Die Aufnahme muss somit älter sein. Eigentlich müsste sich -um ganz sicher zu sein- jemand das Buch zur Hand nehmen und nachschauen ob darin ein Fotograf angegeben ist (So aus der Ferne ist das nur ein Vermutung). Wenn nichts angegeben, darf es als anonymes Werk behandelt werden. Womit es natürlich frei wäre. Wäre es mit der Begründung auf de: hoch geladen worden (Veröffentlicht 1905 und unbekannter Fotograf) würde es behalten, schon das alleine sollte deine Frage beantworten. --Bobo11 17:06, 4. Apr. 2011 (CEST)

Google Earth als Zeichenvorlage

Ich möchte gerne eine skizzenhafte Karte der syrischen Burg Schaizar anfertigen. Bei Google Earth sieht man sehr schön die einzelnen Ruinenteile und kann aus den Schattierungen sogar ein wenig auf das Relief schließen. Verstoße ich gegen das Urheberrecht, wenn ich einen Screenshot von Google Earth als Malvorlage für eine am Ende wohl recht grobe Skizze verwende? --Schumeru 16:31, 1. Apr. 2011 (CEST)

Du kannst eine freie Benutzung der gEarth-Vorlage vornehmen ohne eventuell vorliegende Urheberrechte der Satfotos beachten zu müssen. Inwieweit dein Zeichnenergebnis dann am Ende enzyklopädisch brauchbar ist, ist eine andere Sache. Man sollte sicher in der Bildunterschrift deutlich darauf hinweisen, dass es eine imaginäre Zeichnung ist. Viele Grüße --Saibo (Δ) 16:52, 1. Apr. 2011 (CEST)
Danke! --Schumeru 17:57, 1. Apr. 2011 (CEST)
Um es etwas mehr auszuführen/deutlicher zu machen: Einen Screenshot brauchst du eigentlich nicht zu machen, denn "abpausen"/abmalen darfst du nicht. Nur ansehen um zu sehen, wie das Ding in Echt wohl aussieht. Viele Grüße --Saibo (Δ) 18:17, 1. Apr. 2011 (CEST)
Es braucht ja niemand zu wissen, wie Schumeru die Zeichnung erstellt hat. Das sieht man dem Ergebnis schließlich nicht an, da es sich um eine Zeichnung von oben handelt und die Burg von oben nunmal aussieht, wie sie aussieht. Gismatis 19:24, 4. Apr. 2011 (CEST)
Das ist der falsche Ansatz. Wir wollen hier keine Urheberrechtsverletzungen - und potentielle zu verstecken ist noch schlimmer. Das zerstört freie Inhalte, falls wir versteckte URVs hier vorhalten. Mit deinem Argument könntest du auch einfach fremde Fotos unter eigenem Namen hochladen, oder nicht? :-) Viele Grüße --Saibo (Δ) 21:53, 4. Apr. 2011 (CEST)
Nein, Fotos sind eindeutig geschützt. Das ist etwas anderes. Aber nach deinem Argument dürfte man gar nichts mehr von oben darstellen, weil ja Google Earth offenbar das Monopol darauf hat. Wenn jemand eine Zeichnung eines Gebäudes oder einer Landschaft von oben anbietet, können wir einfach nicht wissen, wie sie zustande gekommen ist. Der Ersteller könnte sagen, er habe die Vorlage nicht abgepaust, sondern mit dem Maßstab nachgemessen. Irgendeine Quelle muss man schließlich nehmen. Anhand des Ergebnisses ist das nicht zu erkennen. Was soll der Ersteller denn tun? Absichtlich Fehler einbauen? Gismatis 10:43, 5. Apr. 2011 (CEST)

Kurzum: eine Rekonstruktionszeichnung, die aus freier Hand anhand verschiedener Bilder (gibt doch sicherlich auch andere Ansichten?) selber erstellt wurde, ist problemlos. GoogleEarth zu nehmen und abzupausen hingegen nicht. Wobei in letzterem Falle auch die Perspektive und mögliche Bildüberlappung sogar inkorrekte Dinge widerspiegeln könnte. -- Quedel 22:00, 4. Apr. 2011 (CEST)

Also ich werde davon absehen, GoogleEarth als primäre Quelle zu verwenden, falls ich diese Karte umsetze - wobei es ohne irgendwelche Geodaten natürlich deutlich schwieriger wird, die Anlage ist shcließlich fast einen halben Kilometer lang. Ich war letzten Sommer insgesamt zweimal dort und habe recht viele Fotos und Videos gemacht, allerdings damals nicht mit dem Hintergedanken, daraus eine Karte oder ein Modell zu bauen. Dafür ist das Material dann doch in weiten Teilen unbrauchbar. Die Quellenlage zu Syrien ist, wegen der politischen und Ökonomischen Situation, leider ziemlich mies. Die dortigen Behörden sind nicht nur auskunftsfeindlich, sondern meinst auch ziemlich gleichgültig. Ich überlege gerade, ob ich mal die Uni Venedig anschreiben soll, wie es aktuell aussieht dort, weil die letzte mir bekannte Veröffentlichung zum Thema jetzt auch schon 9 Jahre zurückliegt. Sie graben aber dort immer noch, das habe ich ja selbst gesehen, es gab neue Grabungsstellen, als ich das zweite Mal dort war. Falls alles nichts hilft, dokumentiere ich das halt kurzum selber einigermaßen. Danke für eure Meinungen jedenfalls! --Schumeru 14:19, 5. Apr. 2011 (CEST)

Nutzung der Wiktionary Einträge in einem kommerziellen Wörterbuch

Habe auf der Suche nach einem Deutsch-Wörterbuch für den e-Book Reader (Kindle) folgendes Buch bei Amazon entdeckt: Wörterbuch-Deutsch Wiktionary

Dort wird für knapp 4$ das Wiktionary als Ebook verkauft. Meine Fragen hierzu: Kommt der Verkäufer der Creative-Commons Lizenz gerecht? Müsste nicht auch in der Beschreibung auf Amazon etwas über Share-A-Like etc. stehen? Vielen Dank! --Consti 14:32, 2. Apr. 2011 (CEST)

Übrigens arbeite ich jetzt mit ein paar Freunden an einer gratis Version des Wiktionary für eBook Reader. Unser Tool zum Unwandeln von Wiktionary Dumps zu eBook(s): ebook-wiktionary --Consti 15:21, 2. Apr. 2011 (CEST)
Nein, die CC-Lizenz muss aus rechtlicher Sicht nur im Produkt selber stehen. Natürlich ist es besser wenn man den Käufer von Anfang an darauf aufmerksam macht. Das ich mir mit dem Verschweigen der CC-Lizenz, keine Freunde mache, sollte hier wohl jedem klar sein. Aber ich bin nicht rechtlich verpflichtet die Lizenz beim Verkauf vorgängig zu erwähnen. Hier sehe ich allerding nicht wirklich einen Missbrauch, denn wer Wiktionary will, der sollte Wissen das es unter einer freien Lizenz steht. Und der Preis geht als Aufwandsendschädigung des Erstellen des E-Books auch in Ordnung (Abzocke ist meiner Meinung nach was anderes). --Bobo11 15:28, 2. Apr. 2011 (CEST)
Danke! Sehe es auch nicht als Abzocke, finde nur dass ein entsprechender Hinweis auf die CC-Lizenz schon vor dem Kauf erbracht werden sollte (bzw. ich dachte dass das so sein muss). So müsste ich die 4$ ja erst ausgeben um zu erfahren dass es die Information auch gratis gibt :) --84.114.204.11 20:48, 4. Apr. 2011 (CEST)
Wie geschrieben, besser wäre es, aber eben in diesem Fall ist die nicht Nennung der Lizenz ist nicht verboten. --Bobo11 19:18, 5. Apr. 2011 (CEST)

Karten vom bayerischen Landesvermessungsamt München in der Wikipedia verwendbar?

Hallo,

ich wollte fragen, ob die Karten des bayerischen Landesvermessungsamt München / der bayerischen Landesbibliothek Online in der Wikipedia verwendbar sind. Dort steht zwar immer © Bayerisches Landesvermessungsamt München, Nr. ..., aber eigentlich dürften die Karten bei denen die Schutzfrist deutlich abgelaufen ist (z.B. wenn die Karte von 1847 stammt) doch mit einem PD-old-Bapperl hier verwendet werden, oder sehe ich das Falsch?

Konkret geht es mir um folgende Karte, natürlich aber auch um Vergleichbare: http://www.bayerische-landesbibliothek-online.de/images/blo/ortsblaetter/karten/karten/Ort_Gro_1847_G98.jpg

Lg, --Trollhead 17:14, 4. Apr. 2011 (CEST)

Wenn sie Karte keinen genannten persönlich genannten Urheber hat, gilt sie als anonymes Werk. Wenn die Karte als anonymes Werk gemeinfrei wäre, wäre sie es nicht nur sondern sie ist es. Ergo spricht dann nichts gegen ein Hochladen auf de:, und eigentlich auch nicht gegen Commons, gerade bei Karten die nachweislich vor 1923 veröffentlicht wurden. --Bobo11 17:25, 4. Apr. 2011 (CEST)
Ok, gut danke, alles klar, aber unter den Karten ist ein "Adolph Seeberger" als Ersteller genannt. Da die Karte aber eben von 1847 ist, kann man ja davon ausgehen, dass er schon deutlich mehr als 70 Jahre tot ist. Auch in diesem Fall kann ich die Karte hochladen, oder? --Trollhead 17:35, 4. Apr. 2011 (CEST)
Ja, sicher. Wenn das Werk signiert ist, udn nach gesundem Menschscherverstand der genügend lange Tod sein muss, geht es sowiso (Erst recht wenn du sein Todesdatum liefern kannst). Rechen wir mal; 1847 + 70 = 1917, sprich der müsste nach Anfertigung noch 94 Jahre gelebt haben. Selbst wenn man ein jugendliches Alter von 20 Jahren annimmt müsste der um die 114 Jahre alt geworden sein. Oder mit andern Worten der müsste eigentlich zu der Zeit der Altersrekord des ältesten Menschen der Welt erreicht haben. Auf Commons zieht man in den Fällen unbekannten Todestdatum, die Grenze bei 150 Jahren (20(Alter)+80(zusätzliche Lebensdauer)+70(PmA)).--Bobo11 17:46, 4. Apr. 2011 (CEST)
Gut, ok, dankeschön --Trollhead 17:49, 4. Apr. 2011 (CEST)
wenn die Bayern aber der Meinung sind, dass die Digitalisate ein Lichtbildwerk/Lichtbild darstellen, dann wäre es in deren Augen eine URV. Die SLUB Dresden ist jedenfalls der Ansicht.--Kreidefossil 18:54, 5. Apr. 2011 (CEST)
Na ja, irgend wann lernen auch die das, dass die Rechtsprechung in dem Punkt auf eine andere Schiene fährt. Denn technische Repros von 2-D Gegenstände, galten bisher NIE als eigene Werke (Wo soll da eine geistige Leistung sein, wenn es nur 1 richtiges Resultat gibt?). Das eine typische Schutzrechtsberühmung, die da machen. Dagegen hilft eigentlich nur eines Hochladen mit Singel-Login Sockenpuppe. Wer klagt ist nämlich noch lange nicht im Recht, also heisst es hier man muss ihnen das Klagen so gut wie es geht vermiesen (Irgendwann stimmt dann auch bei den Klägern die Aufwand-Ertrags-Rechnung nicht mehr. Oder glaubts du, dass die von der Politik noch gross Geld kriegen, wenn die Politiker mitbekommen, dass das beantrage Geld in sinnlose Gerichtverfahren mit 0 Erfolgschancen versickert, und nicht für ihre Hauptaufgabe benutz wird?).--Bobo11 19:17, 5. Apr. 2011 (CEST)
Ja mit ner Socke gehts. Das Problem mit den Herrschaften hat dann der Ahnungslose Zweitnutzer des "gemeinfreien" Werkes. Nicht falsch verstehen, ich bin absolut der Meinung dass so ein Digitalisat nichts anderes ist, als eine Kopie. Wasserdicht geklärt und viel wichtiger - bei den Leuten angekommen ist da aber nichts.--Kreidefossil 20:20, 5. Apr. 2011 (CEST)

Henri Matisse

Ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin, denke aber schon. Seit einiger Zeit gibt es in der :fr wiki Matisse und weiteren Interwikis Bilder, die URV sein müssen. Grüße -- Alinea 13:21, 6. Apr. 2011 (CEST)

Sind natürlich keine gemeinfreien Bilder. Löschanträge auf den Commons gestellt. Nacktaffe 14:52, 6. Apr. 2011 (CEST)

Bild aus der englischen WP

Hallo!

Im englischen Artikel http://en.wikipedia.org/wiki/Come_and_Go ist ein Bild eingebunden (http://en.wikipedia.org/wiki/File:Come%26go.jpg), das ich gern auch im deutschen Artikel verwenden würde. Ich bin mir aber nicht sicher, ob ich das nach commons oder in die deutsche WP kopieren darf. Insbesondere ist mir nicht klar, ob das Bild in der englischen WP legal ist, oder nicht. Kann mir jemand weiterhelfen? Das wäre nett...

Viele Grüße,

Jonathan 19:42, 6. Apr. 2011 (CEST)

Sowas ist auf Commons und hir nicht gestattet (Fair use). --Marcela 19:46, 6. Apr. 2011 (CEST)
Schade. Danke aber für die Antwort! Jonathan 19:54, 6. Apr. 2011 (CEST)

Logo mit SH?

Wäre das Logo auf diesen Fotos urheberrechtlich bedenklich? Es stellt stilisiert das Kronentor in Dresden dar und wäre für die Illustration des Dresdner Zwinger-Artikels gedacht. Konkret geht es um dieses, selbstfotografierte Bild. Hochladbar? --Paulae 19:32, 7. Apr. 2011 (CEST)

Halte ich für ein typisches Logo ohne deutliches Überragen der Schöpfungshöhe, das unser Baustein Vorlage:Bild-LogoSH abdeckt. Als Marke evtl. geschützt, urheberrechtlich hingegen frei, also in der deutschen WP mit diesem Baustein hochladbar. Auf Commons dagegen nicht unbedingt. -- Rosenzweig δ 20:02, 7. Apr. 2011 (CEST)

Picasaweb

Ist es erlaubt, Fotos von hier auf WP hochzuladen? Gruß, Freyn Beschwer' dich! / Bewert' mich! 21:10, 7. Apr. 2011 (CEST)

Nur wenn die Fotografin sie unter einer freien Lizenz zur Verfügung stellt. --08-15 21:13, 7. Apr. 2011 (CEST)

Fragen eines Einsteigers - Kohlwald (Gebirge)

Etwas weiter oben auf dieser Seite sucht einer vergeblich Hilfe, ein Bild einzubauen. So habt doch endlich Erbarmen. Helft ihm (mir) bitte... --91.9.76.23 13:19, 5. Apr. 2011 (CEST)

welches bild möchtest du denn einbinden? Vielleicht hilft dir ja das WP:Bildertutorial weiter? ...Sicherlich Post 13:34, 5. Apr. 2011 (CEST)
ah, das bild hast du noch offline. Wenn du es hochladen willst guck mal hierhin. wenn du da einfach schritt für schritt durchgehtst sollte da nix schiefgehen!? ...Sicherlich Post 13:37, 5. Apr. 2011 (CEST)
Du solltest vorher klären, ob Du das Bild unter freier Lizenz veröffentlichen kannst. Am besten legst Du auf WP:UF dar, woher genau das Bild stammt und unter welcher Lizenz es dort steht. --Die Schwäbin 14:41, 5. Apr. 2011 (CEST)

Hallo Schwäbin, auf meiner Kohlwald-Seite befindet sich ein Link (http://www.fichtelgebirge-oberfranken.de). Dort ist ein Kartenbild dargestellt und der Seiteninhaber spricht von einem "backlink", dann kann man seine Bilder verwenden. Aber was bedeutet das bei Wikipedia, ist seine Aussage ein Schmarr'n und welchen Status hätte dieses Bild, wenn ich es hochlade. Ich komme bei Wikipedia immer auf englisch-sprachige Seiten zu den Urheberrechten. Die kann ich aber nicht lesen. Hiiiilfe ! --91.9.104.74 15:14, 5. Apr. 2011 (CEST)

von Wikipedia:Fragen von Neulingen hierherkopiert ...Sicherlich Post 15:17, 5. Apr. 2011 (CEST)
Du kannst das Bild leider nicht so ohne weiteres hochladen und zwar aus mehreren Gründen. 1. Wollen wir keine Urheberlinks bei jeder Bildnutzung, wie der Betreiber es verlangt. 2. Die Weiterbenutzung ist zwar erlaubt, jedoch sind solche Freigaben immer restriktiv auszulegen; es fehlt die ausdrückliche Erlaubnis die Bilder zu bearbeiten, auch das Fehlen einer ausdrücklichen Erlaubnis der kommerziellen Weiternutzung wird von einigen Gerichten und Literaten als Fehlen einer solchen Erlaubnis gewertet. 3. Der Betreiber verlangt Backlinks ausdrücklich ohne Nofollow-tag, die Verwendung dieses Tags ist jedoch Standard in der Wikipedia und den anderen Projekten, die die Wikimedia betreibt (siehe meta:nofollow).
Der Betreiber der Webseiten ist Wikipedianer (Benutzer:Erwin-purucker), wenn auch wenig aktiv. Schreib ihn doch mal an, vielleicht spendet er ja was von seinen Bildern unter einer wikipediatauglichen Lizenz. Nacktaffe 15:34, 5. Apr. 2011 (CEST)

Ich danke für Ihre Mühe. Meine Kohlwald-Seite wird auch ohne Bild durch den nächsten Winter kommen. --91.9.122.37 15:48, 5. Apr. 2011 (CEST)

Diese Mail habe ich heute erhalten:

Das Bild entstand als Zeichnung von einem Mitarbeiter des Landratsamts Wunsiedel in den 60er Jahren. Leider konnte ich seinen Namen nicht mehr erfahren. Ich habe es 1995 etwas verändert, aktualisiert und coloriert.

Was meinen Teil angeht, gebe ich es allgemein frei, über die ursprüngliche Zeichnung konnte ich allerdings nicht mehr erfahren, als dass der Zeichner es damals zur allgemeinen Verwendung für Publikationen über unsere Heimat freigab.

Nutzt mir diese Aussage hinsichtlich meines o.a. Wunsches? --91.9.68.86 11:05, 6. Apr. 2011 (CEST)

Leider genau nicht. Die Karte hat Schöpfungshöhe (sogar eine recht freie Darstellung), der ursprüngliche Urheber ist noch keine 70 Jahre tot. Wir bräuchten die Freigabe des ursprünglichen Urhebers bzw. des Inhabers des Nutzungsrechtes. Bitte doch die Wikipedia:Kartenwünsche um eine davon inspirierte ähnliche Karte. Nacktaffe 11:09, 6. Apr. 2011 (CEST)
Halte ich für eine gute Idee. Denn, als Ergänzung: Eine für Wikipedia zulässige freie Lizenz lässt sich nicht auf die „allgemeine Verwendung für Publikationen über unsere Heimat“ beschränken. Zwar kann man annehmen, dass die Abbildung nur im Zusammenhang mit Heimatthemen genutzt wird, aber so eine Annahme ist halt nicht ausreichend. Jeder darf, wenn er die Lizenzbedingungen einhält, die bei WP bzw. Commons veröffentlichten Bilder (auch kommerziell) nutzen und weiterbearbeiten. --Die Schwäbin 11:41, 6. Apr. 2011 (CEST)

Ich habe unter http://werkstatt.webs.com/kohlwald_(gebirge).jpg ein Bild hinterlegt. Es ist entliehen von der Wiki-Seite Fichtelgebirge, oben leicht eingekürzt und um den Schriftzug Kohlwald erweitert. Könnte dieses Bild, das ich auch in PNG-Format habe, auf meine Wiki-Seite Kohlwald (Gebirge) eingebaut werden. --91.9.109.195 10:56, 8. Apr. 2011 (CEST)

Das ist erlaubt, aber sowas kann man wesentlich schöner machen. Frag doch mal in der Wikipedia:Kartenwerkstatt nach, ob dir jemand den Eintrag optisch passender machen kann. Grüße --h-stt !? 12:20, 8. Apr. 2011 (CEST)

Die Angelegenheit wird z.Zt. von mir bearbeitet. Dank an alle! --91.9.60.163 16:24, 8. Apr. 2011 (CEST)

Gemeinfreie Bilder wie kennzeichnen?

Wir möchten das oben genannte Bild für ein Druckerzeugnis verwenden. Für das Impressum des Magazins ist ein Nachweis von Nöten, wie muss dieser nun aussehen? Welche Daten gehören da rein? Muss auch die Bezeichnung "Gemeinfrei" eingetragen werden?

Wir freuen uns auf eine hoffentlich baldige Antwort.

--87.79.59.105 12:59, 8. Apr. 2011 (CEST)

"Titelseite der Zeitschrift „L'Algerie“, 15 Juni 1884". Mehr wird von Gesetz und wissenschaftlicher Praxis nicht verlangt. Der Verlag könnte aber eigene Richtlinien haben, die wir natürlich nicht kennen können. Grüße --h-stt !? 13:31, 8. Apr. 2011 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Der Faltenwolf 22:53, 8. Apr. 2011 (CEST)

Das Unternehmenslogo wurde am 1. April 2011 bei dieser Aktion ohne Angabe von Gründen aus dem Unternehmensartikel entfernt. Bei dem betreffenden Benutzer Blickle ro könnte es sich um jemanden aus der Geschäftsleitung handeln, nebenbei tilgte er auch auch den Umsatz aus dem Artikel, aber das tut hier ja nichts zur Sache.

  • War das Logo urv-mäßig sauber?
  • Falls ja: Riskiert man was, wenn man es wieder einbaut?

Gruß Der Faltenwolf 21:39, 8. Apr. 2011 (CEST)

PS: Hat sich erledigt, vgl. BD:Zollernalb#Blickle. Der Faltenwolf 22:53, 8. Apr. 2011 (CEST)

Mögliche Urheberrechtsverletzung

Ist das hier eine Urheberrechtsverletzung? Wenn ja, bitte aus dem Artikel DUBUS entfernen. -- Christine the Strawberry Girl 22:27, 8. Apr. 2011 (CEST)

Ob das eine URV ist kann ich so nicht sagen. Der Link muss aber jedenfalls nicht aus dem Artikel entfernt werden. -- Chaddy · DDÜP 01:29, 9. Apr. 2011 (CEST)

Hallo,

ich habe folgende Frage.Das oben genannte Bild wurde von mir unter drei verschiedenen Lizenzen veröffentlich, die meines Wissens alle die komerzielle Nutzung erlauben, aber immer unter der Maßgabe der Namensnennung. Heute habe ich gesehen, dass Bielefeld-Taschen bei uns in einem Supermarkt verkauft werden, die das Bild nutzen. Mein Name wird jedoch nirgendswo genannt. Ist das korrekt oder müsste der Name auf dem Produkt abgebildet sein.

Ich bin mir nicht sicher, ob hier auch solche Fragen beantwortet werden. Wenn nicht bitte ich um Entschuldigung.

Beste Grüße,--Andy 20:10, 8. Apr. 2011 (CEST)

Ja, der Name muss eigentlich schon genannt werden. Kontaktiere doch mal den Hersteller dieser Taschen. Dort findest du eine Standard-Textvorlage, an der du dich orientieren kannst. Manche Kollegen schlagen auch vor, einfach eine Rechung an die Firma zu schicken. Das kannst du tun, ich persönlich würde aber den diplomatischen Weg wählen. -- Chaddy · DDÜP 01:20, 9. Apr. 2011 (CEST)

Hi Chaddy,

vielen Dank für den Tipp und den Hinweis auf die Vorlage. Bin zunächst auch eher für die diplomatische Vorgehensweise. Mal sehen was dabei herauskommt.

Grüße, --Andy 12:59, 10. Apr. 2011 (CEST)

Graphik übernehmen

Hallo, kann diese Graphik zur Bodentemperatur 1:1 in die deutschsprachige WP übernommen werden? Ich würde sagen nicht genügend SH um urheberrechtlichen Schutz zu genießen. Was meint ihr dazu? Danke. Diese Anfrage ergab sich aus diesem Beitrag: Wikipedia:GWS#Diagramme_Bodentemperatur. Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 11:54, 10. Apr. 2011 (CEST)

Hat keine SH. -- Chaddy · DDÜP 12:01, 10. Apr. 2011 (CEST)
Danke Dir. Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 12:07, 10. Apr. 2011 (CEST)

60 J altes Portraitfoto von wenig bekanntem Politiker

Zu einem bestehenden Artikel möchte ich ein Foto der Person, um die es geht, hochladen. Bin unsicher: Das Portrait hat ein (mir) unbekannter Fotograf um 1949/50 herum gemacht, es wurde mehrfach verwendet - 1950 auf Wahlplakaten (BRD) und auf einem Buchumschlag, von dem ich es jetzt gescannt habe. Erscheinungsdatum 1951 bei einem Hamburger Verlag, den es seit 1986 nicht mehr gibt. Plakat habe ich, ist aber zu groß zum Scannen. Buch-Scan hochladen oder URV?--Cynthia Dermarkar 19:23, 11. Apr. 2011 (CEST)

Ziemlich klare Sache: wenn das Bild vor rund 60 Jahren entstanden ist, kann der Urheber (= der Fotograf) noch keine 70 Jahre tot sein, die Bildrechte sind also keinesfalls frei. Siehe: WP:BR#Bilder, deren Urheber nicht bekannt ist und den nachfolgenden Abschnitt. --FordPrefect42 19:28, 11. Apr. 2011 (CEST)
Wegen solcher Porträts heutiger und zukünftiger Politiker entstand de Idee landtagsprojekt. Nach 2009 (Niedersachsen) ist nun nächsten Monat der Thüringer Landtag an der Reihe, wir fotografieren alle Landtagsabgeordnete, um freie Fotos zu haben. Für den hiesigen Fall leider zu spät. --Marcela 19:53, 11. Apr. 2011 (CEST)

Hatsune Miku: Project DIVA Spielecover

Ich bin gerade dabei in der deutschsprachigen Wiki einen Artikel zur Spielereihe "Project DIVA" zu schreiben und orientiere mich dabei an der Vorlage aus der englischen Wiki. ( http://en.wikipedia.org/wiki/Hatsune_Miku:_Project_DIVA )

Ist es nun erlaubt folgende drei Bilder zu benutzen, die aus der englischen Wiki stammen?

--MikuHatsune 15:46, 12. Apr. 2011 (CEST)

Hi. Werke anderer Personen dürfen hier nur verwendet werden, wenn sie vom Urheber/Rechteinhaber unter eine freie Lizenz gestellt werden (oder aufgrund des Alters oder anderer gesetzlicher Regelungen nicht mehr urheberrechtlich geschützt sind). Das trifft bei diesen Cover-Artworks wohl nicht zu, weshalb sie auf Commons auch inzwischen wieder gelöscht wurden. In der engl. Wikipedia gibt es durch die amerikanische Fair-Use-Regelung die Möglichkeit solche urheberrechtlich geschützten Werke unter bestimmten Umständen auch ohne Erlaubnis der Rechteinhaber zu nutzen. Im deutschsprachigen Raum gibt es eine solche Regelung jedoch nicht, deshalb dürfen wir solche Cover hier nicht einfach so verwenden. Gruß, --Kam Solusar 17:33, 12. Apr. 2011 (CEST)
Wie sieht es bei den Logos alleine aus? Bei Spielen wie Ōkami wurde das Logo für die deutschsprachige Wiki genutzt. Kann ich auf diese dann ausweichen?
--MikuHatsune 23:29, 12. Apr. 2011 (CEST)
Die haben keine Schöpfungshöhe und sind deshalb hier auf de-WP ok. Aber bitte nicht nach Commons hochladen, dort werden sie wohl gelöscht. -- Chaddy · DDÜP 01:44, 13. Apr. 2011 (CEST)
Wie kann man denn noch Bilder auf Wikipedia hochladen wenn nicht auf Commons? (Sorry, bin noch etwas neu hier und Commons war bisher die einzige Möglichkeit, die ich gefunden habe.)
--MikuHatsune 11:34, 13. Apr. 2011 (CEST)
Habe mittlerweile die Funktion gefunden Spezial:Hochladen, aber diese Möglichkeit fällt aufgrund unzureichender Rechte irgendwie weg... --MikuHatsune 11:56, 13. Apr. 2011 (CEST)
Ah ja, um hier hochladen zu können, musst du mindestens vier Tage lang angemeldet sein. Also ab Freitag solltest du eigentlich dürfen. ;) -- Chaddy · DDÜP 16:34, 13. Apr. 2011 (CEST)
Oh, okay, vielen Dank für die Infos. n_n;; --MikuHatsune 16:47, 13. Apr. 2011 (CEST)

Vorwort eines vielbändigen Lexikons mit 40 jähriger Veröffentlichungsspanne

Wenn das Urheberrecht für ein Vorwort nicht bei dem Verfasser, sondern bei dem Verlag liegt, was höchstwahrscheinlich bei einem vielbändigen Lexikon der Fall ist, ändert das etwas an der 70-jährigen Frist? Und beeinflusst das Erscheinen des letzten Bandes, hier 1950, die Frist für die frühen, vor mehr als 70 Jahren erschienen Bände? – Mit anderen Worten: läuft die Frist vom Erscheinungsjahr des betreffenden Bandes oder vom letzten Band des Gesamtwerkes? Und letztlich: Hat ein 1992 erschienener Nachdruck in einem anderen Verlag einen Einfluß auf die Verjährungsfrist?--RM Vollmer 19:28, 12. Apr. 2011 (CEST)

Das Urheberrecht liegt immer beim Verfasser, es ist nicht übertragbar. Der Verlag kann sich höchstens die vollen Nutzungsrechte sichern (eine Freigabe kann dann nur der Verlag und nicht der Urheber erteilen). An der 70-Jahres-Frsit ändert sich nichts. Ist die um, hat keiner mehr irgendwelche Rechte an dem Werk.
Die Frist hat aber mit dem Erscheinungsjahr nichts zu tun. Hierfür musst du das Todesjahr des Urhebers hernehmen und +70 rechnen. Am 1. Januar des Folgejahres läuft die Frist dann aus (fiktives Beispiel: 1941 gestorben +70 Jahre macht 2011 => die Werke dieses Menschen sind also ab 1. Januar 2012 gemeinfrei). -- Chaddy · DDÜP 20:06, 12. Apr. 2011 (CEST)
Konkret: Die Beiträge, die Thieme (gest. 1922) und Becker (gest. 1928) nachgewiesenermaßen selbst geschrieben haben, sind mittlerweile gemeinfrei. Auch besagtes Vorwort, falls es von einem von ihnen oder beiden stammen sollte. Ist das Vorwort von einer anderen Person, müsstest du deren Lebensdaten herausfinden. -- Rosenzweig δ 20:37, 12. Apr. 2011 (CEST)
Danke, Chaddy und Rosenzweig!--RM Vollmer 16:24, 13. Apr. 2011 (CEST)

Geschmacksmuster und Bildrechte

Der BGH hat sich wieder mal unbeliebt gemacht bei Dr. Klaus Graf http://archiv.twoday.net/stories/16556095/. Für uns schlage ich vor:

Und was nu? Entweder was tun und aktualisieren (Punkt 1+2) oder nichts tun und warten (Punkt 3)? Und gibts dafür auch Quellen, die nicht deinen eigenen privaten Blog darstellen? -- Quedel 12:29, 11. Apr. 2011 (CEST)
Ohne Urteilsbegründung kann man da nicht viel sagen, die Pressemitteilung ist perplex, dieKritkpunkte hast du in deinem Blog ja dargestellt. Lasst und einfach mal abwarten. --h-stt !? 16:49, 11. Apr. 2011 (CEST)
Das gilt nach kurzem Überfliegen nur für das Zitat in werbezwecken, für uns also nicht relevant, genau wie bei Logo-SH.-- ⚖.suhadi 09:10, 13. Apr. 2011 (CEST)
Ist schon relevant; eine Abmahnung des Bildautors bei nichtzulässiger Weiternutzung ist nichts, was nicht wahrscheinlich wäre. Und ob der Lizenzgeber nicht ein Störer wäre, wäre eine Rechtsfrage, die zumindest Kölner und Hamburger Landgerichte eher zu unserer Unfreude entscheiden würden. Nacktaffe 09:28, 13. Apr. 2011 (CEST)
Ich denke, dass wir hier jetzt keine Panik schieben sollten. Etwas ähnliches hatten wir doch letztens mit den Bildern von Häusern und deren sachenrechtliche Störung. Auch nach diesem Urteil haben wir hier nichts geändert. Auch bin ich mir nicht sicher, ob das Urteil wirklich Einfluss auf unsere Rechtslage hat. Schließlich noch ein m.E.n. aussagekräftiges Zitat aus urheberrecht.org:
Nach § 40 Nr. 3 GeschmMG können Rechte aus einem Geschmacksmuster nicht geltend gemacht werden gegenüber Wiedergaben zum Zwecke der Zitierung oder der Lehre, vorausgesetzt, solche Wiedergaben sind mit den Gepflogenheiten des redlichen Geschäftsverkehrs vereinbar, beeinträchtigen die normale Verwertung des Geschmacksmusters nicht über Gebühr und geben die Quelle an. Dies setze laut BGH voraus, »dass eine Verbindung zwischen dem abgebildeten Geschmacksmuster und der im Katalog dargestellten Tätigkeit der Klägerin besteht und das Muster damit als Belegstelle für eigene Ausführungen des Zitierenden gedient hätte«. Reines Marketing stelle kein veranschaulichendes Zitat dar.
-- ⚖.suhadi 13:25, 13. Apr. 2011 (CEST)

Kirchen in Frankreich

Ich frage zur Sicherheit nach: In Frankreich gilt ja, wenn ich mich nicht irre, keine Panoramafreiheit. Wie verhält es sich mit Fotos von französischen Kirchen? In meinem speziellen Fall geht es um die Kirche von Sarreguemines. Es hat mich verwundert, dass man zigtausend Bilder von diesem Ort findet, aber quasi keines von der Kirche, weder auf Commons noch sonstwo im Web. Darf ich ein Bild hochladen oder gelten da Beschränkungen? Grüße, -- Felix König BW 20:01, 11. Apr. 2011 (CEST)

Die hier? Korrigiere mich, falls du Genaueres weißt, aber ich vermute, dass der Architekt dieser Kirche seit mindestens 70 Jahre tot ist. Jegliche Urheberreche am Bauwerk (sofern vorhanden) dürften damit erloschen sein. -- Rosenzweig δ 20:16, 11. Apr. 2011 (CEST)
Nachtrag: Lt. hier 1768 erbaut, damit sollten Urheberrechte am Bau kein Thema sein. -- Rosenzweig δ 20:18, 11. Apr. 2011 (CEST)
Okay, das ist eindeutig. Vielen Dank, dann lade ich morgen hoch. -- Felix König BW 20:19, 11. Apr. 2011 (CEST)
Vorsicht bei Italien und Ägypten, da kann sowas unter Umständen anders aussehen. Hier aber klar. --Marcela 21:03, 11. Apr. 2011 (CEST)

Gemäß WP:BR richten wir uns nach deutschem Recht oder sehe ich das falsch, Ralf --Historiograf 15:50, 16. Apr. 2011 (CEST)

Nein, aber Warnen darf man trotzdem, das nicht überall 70 Jahre PmA gilt. Das eben in den beiden Ländern Italien und Ägypten, betreffen ihren Altertümern die ein bischen komische Regeln haben, und meinen sie seien noch urhebrrechtlich geschütz obwohl der Urheber des Gebäudes seit über tausend Jahren tod sein muss. --Bobo11 00:00, 17. Apr. 2011 (CEST)
Felix läd das Foto bei der Rechtslage sicher nicht hier lokal hoch... Viele Grüße --Saibo (Δ) 02:19, 17. Apr. 2011 (CEST)

Beanspruchung von Copyright auf alte Werke in den USA

Hallo. Ich wollte mal fragen, ob diese Copyright-Regeln für die Wiedergabe von Werken aus dem 17. Jahrhundert gelten kann. Konkret geht es um dieses Werk. Beansprucht wird das Recht, nur den nicht-kommerziellen Gebrauch als frei zu deklarieren. ÅñŧóñŜûŝî (Ð) 19:40, 14. Apr. 2011 (CEST)

Copyfraud, kannst du getrost ignorieren. -- Chaddy · DDÜP 22:06, 14. Apr. 2011 (CEST)
Die Regeln sind einfach allgemein gehalten und gelten für die geschützten Werke, die ja auch auf der Webseite vorhanden sind. Im ganz konkreten Fall bleibt das Resümee von Chaddy natürlich. -- Quedel 08:49, 15. Apr. 2011 (CEST)
Ja, die Seite hat einige noch geschütze Werke, also ist der Hinweis nicht grundfalsch (Auch die Webseite als solche ist schützbar). Leider "vergessen" die Mussen oft, dass sie die freien Werke kennzeichen könnten, bzw. das man die Werke einzeln kennzeichnen müsste. Die machen es sich zu einfach und benutzen einfach eine Maske für alles. Wenn das abgebildtete Werk sicher gemeinfrei ist, einfach ignorieren und mit Singel-login-Sockenpuppe hochladen. --Bobo11 15:26, 15. Apr. 2011 (CEST)

Ein Sternenatlas von 1627 ist bestimmt frei. ÅñŧóñŜûŝî (Ð) 15:30, 15. Apr. 2011 (CEST)

Wenn man es ganz genau nimmt, gibt es natürlich immer noch die Möglichkeit, dass Werke erst viel später erstmals veröffentlicht wurden und deshalb in den USA noch urheberr. geschützt sein könnten. Siehe z. B. [2], wonach einige Briefe von John Adams (1735–1826) in den USA durch ihre späte Erstveröffentlichung noch geschützt sind. --Kam Solusar 16:11, 15. Apr. 2011 (CEST)

Du meinst editio princeps. Das ignorieren wir hier in de-WP weitgehend, weil dazu derjenige, der den Schutz beansprucht, beweisen muss, dass er der Erstveröffentlicher ist. Realistisch gesehen ist das fast immer unmöglich. -- Chaddy · DDÜP 17:02, 15. Apr. 2011 (CEST)
"Da es in aller Regel schwierig ist, darzulegen und nachzuweisen, dass ein Werk nicht erschienen ist, kann er [der Anspruchssteller] sich allerdings zunächst auf die Behauptung beschränken, das Werk sei bislang nicht erschienen. Es ist dann Sache der Gegenseite, die Umstände darzulegen, die dafür sprechen, dass das Werk doch schon erschienen ist. Der Anspruchsteller genügt seiner Darlegungs- und Beweislast, wenn er diese Umstände widerlegt." (BGH, GRUR 2009, 942 Rdnr. 14) ..194.230.155.17 03:29, 16. Apr. 2011 (CEST)
Das hier besprochene Werk ist so bekannt, dass sogar in der Wikipedia seit 2005 vermerkt ist, wann es veröffentlicht wurde: 1627. Nacktaffe 07:42, 16. Apr. 2011 (CEST)

Da ich aus Persönlichkeitsgründen die DÜP nicht abwarten will: mag da jemand schonmal drüberschauen, ob wir sowas grundsätzlich hier bei lebenden Personen dulden (ohne Einwilligung) und ob ggfs. die Urteilsbegründung aus der Schweiz die Bedingungen unseres Amtlichen Werkes oder der PD-SH erfüllen oder nicht. -- Quedel 07:52, 16. Apr. 2011 (CEST)

Lt. Amtliches Werk#Schweiz als behördliche Entscheidung gemeinfrei (URG Art. 5). Damit ist aber nur der urheberrechtliche Aspekt abgedeckt, nicht der persönlichkeitsrechtliche. -- Rosenzweig δ 14:28, 16. Apr. 2011 (CEST)

Bild nach Commons verschiebbar?

Ist dieses Bild (mit CC-by-sa 3.0/de und OTRS-Freigabe) nach Wikimedia Commons verschiebbar? Wenn nicht, was wäre das Problem? Eine Frage noch dazu: Was bedeutet der de-Bezug bei der Lizenz? Grüße --Pilettes 21:47, 16. Apr. 2011 (CEST)

Ich sehe nichts, was gegen ein Verschieben spricht. Das De: sagt nur aus welche Sprachversion im Streitfall ausschlag geben ist, falls sie sich unterscheiden würden. In der normal Verwendung ist das /de nicht wichtig, sollte aber so übertragen werden, da unter genau dieser Lizenz freigegeben. --Bobo11 23:02, 16. Apr. 2011 (CEST)
Merci :)--Pilettes 23:51, 16. Apr. 2011 (CEST)

Lichtbild: Siegel, 13. Jhdt. – 1955 veröffentlicht, Urheber unbekannt. Upload okay?

Hier ein Link auf eine fotografische Reproduktion des Siegels der Stadt Siegen aus dem 13. Jahrhundert. Urheber und Entstehungsdatum des Lichtbildes sind unbekannt. Eine Veröffentlichung ist für das Jahr 1955 nachweisbar – mittels eines mir vorliegenden Druckwerks. Der dort angeführte Bildnachweis lautet Staatsarchiv Wiesbaden. Der oben verlinkte Scan scheint mithilfe der Publikation von 1955 angefertigt worden zu sein. Wäre es urheberrechtlich statthaft, diesen Scan ohne weitere Genehmigung nach Commons oder nach wikipedia/de hochzuladen? Für jede Hilfe ein Dank im Voraus, — frank 13:09, 16. Apr. 2011 (CEST)

Mein Vorschlag zu einfachen Lichtbilder nach § 72 UrhG von Gegenständen mit Reliefcharakter ist aus WP:BR wieder verschwunden. Die hier herrschende Inkompetenz lehnt daher solche Bilder hier ab, was a fortiori auch für C gilt --Historiograf 15:57, 16. Apr. 2011 (CEST)
Albert Ludorff: Die Bau- und Kunstdenkmäler von Westfalen: Kreis Siegen, 1903
Danke für die Auskunft, Historiograf. § 72 UrhR ist in der mir vorliegenden Fassung von 1998 (Beck-Texte im dtv) leider ziemlich schwammig formuliert. Ich hatte gehofft, daß die oben verlinkte simple technische Reproduktion des Siegels auch nach WP- und Commons-Maßstäben als Lichtbild eingestuft wird, dessen Schutzfrist aufgrund der Veröffentlichung im Jahr 1955 bereits abgelaufen ist. Das abgelichtete Objekt selbst fällt aufgrund seines Alters ja eh unter Gemeinfreiheit. Ich denke, ich werde es mit einer eigenhändig angefertigten technischen Nachzeichnung des Siegels mit Hilfe der Vorlage versuchen. Gruß, — frank 23:59, 16. Apr. 2011 (CEST)
Albert Ludorff ist PD und ein anderer ist als Fotograf nicht angegeben, dann sollten die Abbildungen auch gemeinfrei sein. -- Paulis 11:18, 17. Apr. 2011 (CEST)
Das ist ja wunderbar. Ganz herzlichen Dank für Deine Hilfe, Paulis! Das PDF von Ludorffs Buch wird mir nicht nur beim Artikel Wappen der Stadt Siegen sondern auch noch bei einigen anderen Artikeln zum Thema Geschichte von Siegen sehr weiterhelfen. Beste Grüße, — frank 12:31, 17. Apr. 2011 (CEST)

Das gehört eigentlich nicht hierher, aber nachdem hier die kompetenten Leute sind: Kann vielleicht jemand in der Auskunft etwas Licht ins Dunkel bringen? Danke --BerntieDisk. (a.k.a. Statistikfälscher) 23:53, 8. Apr. 2011 (CEST)

Hat sich wohl erledigt, daher Bot. -- ⚖.suhadi 20:47, 18. Apr. 2011 (CEST)

Lizenzierung so in Ordnung?

Kann dieses Bild hier auf Commons bleiben? Es wird kein Urheber genannt und so kann auch ja auch nicht wirklich nachgeprüft werden, ob dieser schon 70 Jahre verstorben ist oder? Löschen? --Pilettes 00:28, 18. Apr. 2011 (CEST)

Wikipedia:Bildrechte#Pragmatische_Regelung_bei_Bildern.2C_die_.C3.A4lter_als_100_Jahre_sind "Die deutschsprachige Wikipedia akzeptiert Bilder, die nachweislich 100 Jahre oder älter sind, sofern ..." Nachgewiesen ist hier nur 1917. Für die deutschsprachige WP reicht das also erst in 6 Jahren - vielleicht sieht man das auf Commons aber anders (dort nachfragen). --NeoUrfahraner 11:17, 18. Apr. 2011 (CEST)
Es gibt aber auch noch Wikipedia:Bildrechte#Pragmatische Regelung bei Bildern, die vor 1923 veröffentlicht wurden. Dazu fehlt aber der Nachweis, dass der Urheber wirklich unbekannt ist. -- Chaddy · DDÜP 15:07, 18. Apr. 2011 (CEST)
Ist mir zuwenig. Mich würde schon interessieren was auf der Rückseite steht (oder eben nicht steht). „Gestempelt 1917“ sagt gar nichts darüber aus, dass es sich um ein anonymes Werk handeln muss, da kann durchaus ein Name auf der Postkarte stehen. Denn der Herausgeber ist in der Regel angegeben (Klar Herausgeben ≠ Urheber). Bei einigen Herausgebern, sind die möglichen Fotografen durchaus bekannt.--Bobo11 20:16, 18. Apr. 2011 (CEST)

belgische münzen

ich bin auf commons angeschrieben worden "Several images of bills and coins from Belggium have been listed for deletion so that the community can discuss if they should be kept or not". betroffen ist hiervon diese datei von mir, die z.b. auf de.wp in Europäische Währungseinheit genutzt wird. unabhängig von der diskussion auf commons: kann ich die datei hier hochladen? wenn diese infos anwendbar sind, müsste es meiner meinung nach aufgrund des einlesevorgangs per flachbettscanners in ordnung sein!? --JD {æ} 11:58, 18. Apr. 2011 (CEST)

Also auf DE: wird reguläres Geld behaltbar sein. Begrundung 1. Bei uns DACH das Geld ausdrücklich vom Urhberrecht ausgenommen. 2. Als amtlich anerkanntes Zahlungsmittel, sind als solches sicher irgendwo in einem Amtliches Werk abgedruckt worden so, dass der Abschnitt 5 (D CH) oder 7 (A) angewendet werden kann. Soll heisen, mit dem Nachweis das es sich um ein offizelles Zahlungsmittel gehandelt hat, ist in der Regel auch das amtliche Werk bewiesen. Mir ist schon klar das eben nicht jedes Land wie wir (DACH), das Geld ausdrücklich vom Urheberrecht ausgenommen hat. Von daher ist es schon möglich das wir da einen Teil nach De: hinüber retten müssen. Gerade wenn ich Commons:Currency lese was unter Belgien steht seh ich schwarz für Commons. Wobei ich hier ausdrücklich anmerken muss, es wird von Banknoten (Banknotes denominated in Belgian francs) geredet nicht von Münzen (coins). --Bobo11 20:09, 18. Apr. 2011 (CEST)
danke für deine einschätzung. ich hole die datei einfach mal sicherheitshalber hier rüber. --JD {æ} 21:05, 18. Apr. 2011 (CEST)

Darf ein Verlag mein Foto abdrucken?

Ein Schulbuchverlag hat mich gefragt, ob er eins meiner Fotos abdrucken darf. Mein erster Gedanke war "na klar, ich fühle mich geehrt", aber dann habe ich mir die Lizenz noch mal angeschaut, unter der ich mein Foto eingestellt hatte: Creative Commons-Lizenz Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0.

Verstehe ich das richtig, dass der Verlag mein Foto nur abdrucken darf, wenn er meinen Namen nennt und das Schulbuch ebenfalls unter der gleichen Lizenz weitergibt – sprich: gratis?

Und wenn dem tatsächlich so ist – kann ich das Foto notfalls löschen oder zumindest nachträglich mit einer anderen Lizenz versehen, die es dem Verlag möglich macht, das Schulbuch mit meinem Foto zu verkaufen?

Und: was ist mit der Originalaufnahme? Das hochgeladene Bild ist nicht das Original, sondern ich habe den Horizont genau horizontal gedreht und die Ränder minimal beschnitten. Ist das unbearbeitete Original ein Werk, das trotz identischen Inhalts von der Lizenzfrage des hochgeladenen Fotos nicht berührt wird? --Plenz 22:45, 18. Apr. 2011 (CEST)

Der Verlag muss bei dieser CC-Lizenz beim Bild deinen Namen und die Lizenz nennen, unter der das Bild steht. Er muss nicht das ganze Buch unter dieser Lizenz weitergeben, und er muss es auch nicht gratis abgeben. Freie Lizenzen stehen kommerzieller Verwertung nicht im Weg. Du kannst dein eigenes Bild mit so vielen Lizenzen versehen, wie du möchtest, egal wann. Du kannst mit dem Verlag, wenn ihr euch einig seid, auch gänzlich andere Bedingungen zum Abdruck deines Bildes (bspw. gegen Honorar) aushandeln. -- Rosenzweig δ 22:51, 18. Apr. 2011 (CEST)
(BK) Es steht dir frei, dem Verlag ein einfaches Nutzungsrecht ganz nach deinen Vorstellungen einzuräumen, unberührt von der Lizenz die du durch CC-3 der Allgemeinheit eingeräumt hast. Das unbearbeitete Original müsste man imho als eigenständiges Werk ansehen, jedenfalls sofern man die nachbearbeitete Version als Bearbeitung im Sinne von §23 UrhG versteht. Grüße, --Wiggum 22:52, 18. Apr. 2011 (CEST)
Vielen Dank. Binnen weniger Minuten zwei sachdienliche Antworten - große Klasse! --Plenz 23:02, 18. Apr. 2011 (CEST)
Duden Schulbuch hat bei mir nachgefragt und dieses Foto auf S. 73 verwendet. Sie wollten es ohne den Sockel drucken, weil sie in Schulbüchern ungerne Firmenwerbung haben, die Namensnennung erfolgt im Bildquellenverzeichnis. Dem habe ich natürlich zugestimmt. Man kann jedes eigene Werk nach Belieben auch anderswo völlig anders lizenzieren, das ist kein Problem. --Marcela 12:31, 19. Apr. 2011 (CEST)
Richtig. Es gibt zwei Dinge, die man nicht kann: 1) einen Weiternutzer (z.B. einen Verlag) daran hindern, ein Bild lizenzkonform nach der bereits erteilten Lizenz (also z.B. CC-BY-SA) zu nutzen, auch ohne zu fragen. 2) einem Weiternutzer ein ausschliessliches Nutzungsrecht einräumen; das geht nicht mehr, nachdem man ein Bild einmal unter eine freie Lizenz gestellt hat. Man kann aber ansonsten weiterhin, wie bereits gesagt wurde, weitere Genehmigungen aller Art erteilen, z.B. einem Weiternutzer (gegen Gebühr oder gratis) auch das Recht einräumen, ein Bild ganz ohne Namens- und Lizenznennung zu verwenden. Gestumblindi 22:03, 19. Apr. 2011 (CEST)

URV's im Benutzernamensraum zulässig?

Die Seite Benutzer:Intensiv-Filter/Filtrationstechnik ist eine URV von [3]. Sie wurde von Filtrationstechnik verschoben. Filtrationstechnik wurde aber wegen URV gelöscht und anschließent wiederhergestellt. Ist das so zulässig? --91.39.204.254 12:22, 19. Apr. 2011 (CEST)

Ich wurde wegen sowas mal für 3 Tage gesperrt - da verstanden die Admins keinen Spass! | → Jo ← | 12:30, 19. Apr. 2011 (CEST)
Sowas geht eigentlicht auch im BNR nicht. Ich versteht nicht, warum Reinhardt das verschoben hat, anstatt es ganz zu löschen. --Don-kun Diskussion Bewertung 12:45, 19. Apr. 2011 (CEST)
Eine kurze Zeit fände ich das ok, wenns danach eine Versionsslöschung gibt. --goiken 12:48, 19. Apr. 2011 (CEST)

Laut Diskussionsseite gibt es eine OTRS-Freigabe für den Text.--Wiggum 12:51, 19. Apr. 2011 (CEST)

Ah, daher. Dann ists natürlich keine URV mehr und wohl im BNR, um es zu überarbeiten. --Don-kun Diskussion Bewertung 12:59, 19. Apr. 2011 (CEST)

Vereislogo BVB 09

Hallo, in wieweit sind die Logos von z.B. Fußballvereinen, für die gewerbliche Nutzung, wie z.B. Druck von T-shirts, geschützt? Wo hinterfragt man eventuelle Nutzungsrechte? P.B. (nicht signierter Beitrag von 178.25.21.206 (Diskussion) 16:20, 19. Apr. 2011 (CEST))

Bei Anwalt deines Vertrauens bzw. beim jeweiligen Verein. Für den Anfang und für eingetragene Marken der Vereine kannste es auch mal mit der Datenbank des DMPA versuchen. 1. FC KÖLN bzw. 1. FC Köln ist zum Beispiel als Wortmarke für den FC - genauer für die 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA - geschützt. Nacktaffe 16:42, 19. Apr. 2011 (CEST)


Danke ! (nicht signierter Beitrag von 178.25.21.206 (Diskussion) 17:25, 19. Apr. 2011 (CEST))

Zitate aus dem Wörterbuch

Ich möchte eine Liste schwedischer idiomatischer Redewendungen erstellen. Hier auf meiner Spielwiese ist der Anfang zu sehen. Anwendungsbeispiele kommen aus einem Wörterbuch, Übersetzungen aus einem anderen. Jedesmal mit Quellenangabe. Es wird also eine Liste die im wesentlichen aus Auszügen zweier Lexika besteht. Ist das URV?--Susann Schweden 17:39, 19. Apr. 2011 (CEST)

Wenn du ordentlich Zitierst ist es keine Urheberrechtsverletzung. Wobei du aber eben aufpassen musst das du dem Umfang endsprechend zitierst, Langzitate sind in der Wikipedia sicher nicht angebracht. Also Zitatrecht durchlesen und noch mal nachfragen wenn was unklar ist. Die Begründung der Bundesgerichtsurrteil wie es im Artikel Zitatrecht#Schweiz (erster Block) ist da sehr hilfreich.
Dein Beispiel ist aber eh was speizelles. Redewendungen sind meist sehr alt, und haben keinen bestimbaren Urheber. Dazu ist eien Satz äusserst selten überhaupt schützbar weil zuwenig individuelle Leistung. Denn eine Redewendug hat, meist eh schon die gramatikalisch kürzestet Form, da gib's nicht zu Kürzen (Bezieht sich jetzt aufs Zitatrecht). Das Problem wäre also eher der Datenbankschutz zu suchen wenn du was Komplet aus einem einzigen Werk übernehemen würdest. Wobei ich eben hier durchaus Probleme seh, denn Datenbankschutz überhaupt begründen zu können. Denn meiner Meinung nach sind Redewendungen Allgemeingut.
Kurz um im jetzigen Zustand seh ich keinen Grund das anders machen, allerdings frag ich mich, ob die Wikipedia wirklich der richtige Ort dafür ist. Denn das Thema so aufgearbeitet gehört eher in ein Wörterbuch/Duden als in ein Enzyklopädie. Also eher was für eins unser Schwesterprojekte, Wiktionary ist eben nicht ganz richtig eher Wikiversity.--Bobo11 20:02, 19. Apr. 2011 (CEST)

Danke, das nimmt mir die Sorgen. Ich habe auch darüber nachgedacht, ob wikipedia der rechte Ort ist. Aufgrund deiner Antwort habe ich noch mal die anderen genauer angeschaut. Im wiktionary gibt es eine Kategorie Redewendungen. Da werde ich ( hoffentlich hilft mein Mentor ) eine neue für schwedische Einträge eröffnen und meine Beiträge dort einstellen. --Susann Schweden 10:37, 21. Apr. 2011 (CEST)

Postkarten aus dem 1. Weltkrieg

Plane einen Artikel zu einer franz. Waffe, die vor und während des 1. Weltkrieges poetisch, religiös und quasi-sexuell auf Postkarten "besungen" wurde (bis jetzt 4 gefunden, aber noch mehr vermutet). Wie steht es urheberrechtlich mit der Abbildung franz Kriegs-Postkarten (Bild + Text) von 1915-1918? GEEZERnil nisi bene 10:04, 21. Apr. 2011 (CEST)

Schöpfungshöhe angenommen: 70 Jahre nach Ableben des Urhebers (also spätestens 1941 verstorben), ohne Schöpfungshöhe: 50 Jahre nach erster Veröffentlichung, was ja wohl zutrifft. PK dürften allgemein als Objekte der ersten Kategorie angesehen werden. --Besserimmeralsnie 12:45, 21. Apr. 2011 (CEST)
Kann also problemlos verwendet werden - wenn ich richtig interpretiere !? Sehr schön! Danke! GEEZERnil nisi bene 12:49, 21. Apr. 2011 (CEST)
Daß sowas nicht mehr hier geduldet wird, kannst du einigen übereifrigen Benutzern hier verdanken. --Marcela 13:19, 21. Apr. 2011 (CEST)
Ich sehe, dass ich mich missverständlich ausgedrückt hatte: "was ja wohl zutrift" bezieht sich nur auf den erfüllten Zeitraum seit einer ersten Veröffentlichung. Bei PK wird sehr häufig Schöpfungshöhe angenommen. Die Bemerkung RRs verstehe ich nicht so ganz. --Besserimmeralsnie 13:29, 21. Apr. 2011 (CEST)
Wir hatten mal die pragmatische Regelung, daß Fotos aus dem Kriegsgeschehen des 1. Weltkriegs prinzipiell behalten werden, wenn der Urheber nicht ermittelbar ist. Das war einigen wenigen zu unsicher. --Marcela 13:44, 21. Apr. 2011 (CEST)
Ah ja ...! Danke --Besserimmeralsnie 14:17, 21. Apr. 2011 (CEST)

Vektorgrafiken

Seiten wie http://vector-images.com/ bieten Vektorgrafiken als Bezahldownloads an, auch von gemeinfreien Wappen an. Hat vector-images.com ein Urheberrecht auf die Vektorisierungen, oder dürfen soclhe Wappen hier hochgeladen werden, weil die Ausgangsgrafik ja gemeinfrei ist?--Antemister 14:10, 21. Apr. 2011 (CEST)

Nach deutschem Recht sind reine Vektorisierungen keine schöpferische Tätigkeit sondern reine Fleißarbeit. Entsprechend haben die Reproduktionen keine Schöpfungshöhe und können als ungeschützt verwendet werden, wenn dabei nicht abstrahiert wurde oder Änderungen einflossen die selbst Schöpfungshöhe begründen könnten. -- Nyabot :: Kujōshorigakari :: aaw 14:16, 21. Apr. 2011 (CEST)
Gehen die dann auch auf Commons?--Antemister 14:22, 21. Apr. 2011 (CEST)
Ja, das geht auch auf Commons. Was die auf der Homepage betreiben, ist Schutzrechtsberühmung. --Marcela 14:23, 21. Apr. 2011 (CEST)
Gemeinfreie Dinge können gerne nach Commons, wenn sie in jedem der Länder gemeinfrei sind. Das mag man aber bei manchen Rechtssprechungen bezweifeln, da simples kopieren/neu zeichnen bereits ausreicht. Daher erst einmal hier hochladen, dann ist man auf der sicheren Seite. -- Nyabot :: Kujōshorigakari :: aaw 14:26, 21. Apr. 2011 (CEST)
@Ralf: Hatte deinen Beitrag jetzt gar nicht gesehen. Anbetracht mancher Löschungen auf Commons bin ich da mittlerweile nicht mehr ganz von deiner Aussage überzeugt. -- Nyabot :: Kujōshorigakari :: aaw 14:27, 21. Apr. 2011 (CEST)
Schutzrechtsberühmung aber nur auf die dt. Rechtsprechung bezogen. Eigene Kreationen anhand heraldischer Vorgaben können in anderen Ländern durchaus geschützt sein. Auf Commons sind die Vector-Images-Wappen deshalb nur erlaubt, wenn die Wappen auch in ihrem Herkunftsland gemeinfrei sind, siehe Commons:Template:Vector-Images.com. --Kam Solusar 17:17, 21. Apr. 2011 (CEST)
Diese Wappen bitte nicht auf Commons oder sonstwo hochladen, u.a. weil sie teils grobe Fehler enthalten. Außerdem gab's m. E. dazu schon mal Diskussionen auf Commons und entsprechende Dateilöschungen. Müsste man mal in den Archiven der einschlägigen Commons-Seiten wühlen. -- Rosenzweig δ 20:17, 21. Apr. 2011 (CEST)
OK, nochmal auf Commons geschaut, sie werden teilweise dort akzeptiert. Vor dem Hochladen sollte man sich die Zeichnungen aber gründlich anschauen, ob sie das jeweilige Wappen auch korrekt wiedergeben. Meiner Erfahrung nach war das bei deutschen Wappen einige Male nicht der Fall, und meistens waren es eher freie Nachschöpfungen als originalgetreue Vektorisierungen. M. E. daher nur in Ausnahmefällen geeignet. -- Rosenzweig δ 01:32, 22. Apr. 2011 (CEST)

Buchcover

Hallo, ist das [4] keine Urheberrechtsverletzung? Ich würde auch gerne einige Buchcover / CD-Cover hochladen, habe da aber eigentlich rechtliche bedenken. --Pass3456 23:51, 21. Apr. 2011 (CEST)

Ob ein Buch- bzw. Albumcover hochgeladen werden kann, ist stets eine Einzelfallentscheidung. Bei diesem Cover ist lediglich Text auf rotem Hintergrund. Eine solche simpele Darstellung ist wohl nach Ansicht der meisten URFler nicht urh. geschützt, daher kann dieses Cover auch bestehen. Dies ist jedoch bei anderen möglicherweise nicht gegeben. -- ⚖.suhadi 00:00, 22. Apr. 2011 (CEST)

Wieder einmal

wurde eine Euro-Münze auf Commons gelöscht. Datei:5 Cent Zainende 02 F - 1.jpg, siehe [5]. Gruss --Nightflyer 21:13, 22. Apr. 2011 (CEST)

Commons-Admin deiner Wahl anschreiben und auf de: rüber schieben lassen.--Bobo11 21:25, 22. Apr. 2011 (CEST)

Fotos aus dem 1. Weltkrieg

Gard gefunden [6]. Wäre schon schön wenn wir die Fotos hier verwenden könnten, wie siehts urheberrechtlich aus?--Antemister 21:34, 22. Apr. 2011 (CEST)

Urheber dieser Fotos ist der Stuttgarter Fotograf Hans Hildenbrand (1870-1957), also glaube ich nicht, dass wir die verwenden können, er ist noch keine 70 Jahre tot. Die Fotos werden erst im Jahre 2028 gemeinfrei. Gestumblindi 21:37, 22. Apr. 2011 (CEST)
Ergänzung: Der von dir verlinkte Artikel zeigt neben Fotos von Hildenbrand auch einzelne von Jules Gervais-Courtellemont. Diese dürften im Gegensatz zu Hildenbrands Fotos gemeinfrei sein, da Gervais-Courtellemont bereits 1931 starb. Gestumblindi 21:40, 22. Apr. 2011 (CEST)

Die würde ich gerne in meinen BNR übernehmen, um aus der perfekt formatierten Tabelle eine andere Liste zu erstellen. Dürfte wohl keine SH haben, oder?--Antemister 11:56, 23. Apr. 2011 (CEST)

Die Tabelle nicht, der Rest hat aber schon SH. -- Chaddy · DDÜP 17:48, 23. Apr. 2011 (CEST)

Nazi-Kacke & Copyrigth

Vielleicht hier noch mal der Hinweis auf diese Frage. Habe erst später gesehen, daß es ja WP:Urheberrechtsfragen gibt. ---- Tiſch-beynahe φ 22:08, 16. Apr. 2011 (CEST)

Natürlich haben auch Verbrechen anrecht auf den Schutz durch Urheberrechtsgesetzt (auch wenn das die Amis mal wieder anderes sehen). Somit gelten auch für braune Schriften die Regeln der heute üblichen Rechtesprechung betreffend Urheberrechten. Also entwerder ist der Autor genügend lange Tod (70pma) oder amtliches Werk (Im Zweifel kein amtliche Werk!), oder es ist urheberrechtlich geschützt. Die Verwendung als Zitat ist natürlich möglich.--Bobo11 22:59, 16. Apr. 2011 (CEST)
Vielen Dank für diese Auskunft, den entsprechenden Link habe ich entfernt. Grüße ---- Tiſch-beynahe φ 21:43, 17. Apr. 2011 (CEST)
Links sind völlig legal. -- Chaddy · DDÜP 22:05, 17. Apr. 2011 (CEST)
...aber nicht erwünscht, wenn auf Rechtswidriges verlinkt wird; siehe WP:WEB. --Noddy 22:23, 17. Apr. 2011 (CEST)

Es geht also um die Frage einer "Erwünschheit"! Das ist eine Abwägungsfrage, das (nicht) Erwünschte muss abgewogen werden gegen das dringende Interesse, diese Reden von heute berühmten Leuten wie Pinder, Sauerbruch, Heidegger, und einigen weniger berühmten, im Original lesen zu können. Diese Abwägung kann nicht ein einzelner User nach Gusto treffen, wo gibts denn sowas? (Siehe Disku-Seite zu Heidegger, wo ich ausführlich zum Rechtscharakter des Buches schreibe und ein User ein apodiktische Solo-Entscheidung dagegen fällt)--Eisbaer44

Zuerst die Bemerkung, dass der Ausdruck "Nazi-K." wenig neutral ist. Wer als Benutzer hier für sich in Anspruch nimmt, Artikelarbeit auf wissenschaftlicher Grundlage zu erledigen, ist gehalten, auch ursprüngliche, sagen wir mal, heute unpopuläre, Aussagen zu beachten. Dazu gehört eine ordentliche Bequellung, die durchaus in einem Link zu einem Inhalt im Internet bestehen kann, wobei es sicher sinnvoller ist, Details zu einem veröffentlichten Druck einzubringen. Der Text im Netz ist vom Ablauf her allerdings leichter zugänglich, als wenn man ihn sich über eine Bücherei oder Uni-Bibliothek besorgen würde. Was (jetzt wieder topic) das Urheberrecht angeht, s. a. Bobo11. --Besserimmeralsnie 10:38, 18. Apr. 2011 (CEST)
Mein Gott, man wird ja wohl im Backstage-Bereich noch mal etwas salopp reden dürfen, schalt mal nen Gang runter. Zum Abschluß: Wie auf der Diskussion von Heidegger ersichtlich sind die beiden Befürworter des Links zu dem Urteil gekommen, daß Links auf URVs grundsätzlich erlaubt sind. Entsprechendes sollte dann auch in die allgemeinen WP-Richtlinien aufgenommen werden. ---- Tiſch-beynahe φ 20:03, 20. Apr. 2011 (CEST)

Wie ist das bei Zeitschriftencovers aus der NS-Zeit, z.B. von 1933, wenn der Verlag bis heute existiert oder bis in die 80er existierte und keine nähere Urheberschaft des Einbandes zu ersehen ist? -- Kielmann Kielmann 10:16, 24. Apr. 2011 (CEST)

Portraitfotos aus dem Deutschen Wirtschaftsverlag

Hallo zusammen, ich werde die >230 Portraitfotos aus den „Reichshandbüchern der Deutschen Gesellschaft“ vom Deutschen Wirtschaftsverlag, die seit knapp drei Monaten in der DÜP rumlungern, in den kommenden Tagen löschen und beginne bereits mit der Entfernung der Einbindungen. Die Reichshandbücher wurden 1931 veröffentlicht; eine natürliche Person als Urheber scheint es nicht zu geben. § 134 Satz 2 UrhG greift hier nicht, da der Wirtschaftsverlag wohl keine juristische Person öffentlichen Rechts ist. Falls hier jemand einen Weg sieht, die (enzyklopädisch zweifellos sehr wertvollen) Bilder zu behalten - bitte her damit. Yellowcard 23:43, 17. Apr. 2011 (CEST)

Oha, das wird Ärger geben... -- Chaddy · DDÜP 00:30, 18. Apr. 2011 (CEST)
Das juckt mich eigentlich eher weniger. Ich habe Respekt vor der Arbeit, die der Uploader damit geleistet hat, doch wenn es kein urheberrechtliches „Schlupfloch“ gibt, durch das wir diese Bilder behalten können, werde ich sie löschen. Zweifelsohne würde ich mich aber freuen, wenn wir diese Bilder behalten können. Wie gesagt halte ich sie für enzyklopädisch sehr wertvoll, da die meisten Biographieartikel sonst wieder ohne Portrait dastehen. Aber das Urheberrecht geht hier nunmal vor und es gilt gleiches Recht für alle. Yellowcard 01:19, 18. Apr. 2011 (CEST)
Bin durch Zufall gerade hierüber gestolpert und habe zu so später Stunde keine Lust mehr noch intensiv mit dem Urheberrecht zu beschäftigen. Wieso aber jur.Person öff.Rechts? 134 spricht doch nur von jur.Person allgemein.--Losdedos 23:32, 18. Apr. 2011 (CEST)
134 II verweist auf das KUG. Und die Urhebervermutung für den Herausgeber des § 5 KUG aF gilt nur für juristische Personen des öffentlichen Rechts. Nacktaffe 12:18, 19. Apr. 2011 (CEST)
Ist die Frage nicht sachlich ähnlich wie bei #Wikipedia:Urheberrechtsfragen#Texte_vom_Reichsarchiv_gemeinfrei.3F weiter oben? --Matthiasb (CallMeCenter) 10:28, 24. Apr. 2011 (CEST)

Hat dieser Längsschnitt durch Kirche und Krypta wirklich keine Schöpfungshöhe? --Leyo 16:37, 25. Apr. 2011 (CEST)

Es ist eine technische Zeichung, da gibs nur eine richtige Darstellung. Und wenn nur eine richtige Darstellung gibt wo soll da die persönliche geistige Leitung sein, wenn das Resultat durch eine Norm vorgegeben ist. Reines Handwerk erzeugt keinen urhberrechtlichen Schutz. --Bobo11 16:56, 25. Apr. 2011 (CEST)
mit dem argument wäre auch jeder bauplan ungeschützt ... schutzfähigkeit dahin gestellt, ich sehe jedenfalls nicht, warum es hier bloß eine richtige darstellung geben soll, man denke nur an die auswahl der gezeigten elemente und die wahl der darstellungsmethode. —Pill (Kontakt) 00:31, 26. Apr. 2011 (CEST)
@Pill, das ist der Bauplan auch, der Plan nicht das Gebäude! Das ist ja eben gerade der Punkt. Geschütz ist wenn überhaupt was, das Gebäude/Gegenstand, aber nicht die Normzeichung, die das Gebäude/Gegenstand abbildtet. Der urheberrechtliche Schutz am Gebäude endsteht durch die Idee, nicht durch das Handwerk an der Zeichnung. --Bobo11 17:14, 26. Apr. 2011 (CEST)
Der Gedankengang hat aber einen Bruch, denn durch den Bauplan wird ebendiese Idee ja dargestellt, daher begründest Du mit dieser Argumentation aber gerade die Schutzfähigkeit von Bauplänen. Yellowcard 17:38, 26. Apr. 2011 (CEST)
uhm, nun gut, baupläne können sehr wohl schützbar sein, aus den bereits bezeichneten gründen, wie ja auch der kommentarliteratur ebenso wie der bgh-rechtsprechung übereinstimmend zu entnehmen ist. deshalb finde ich das argument, es sei eine technische zeichnung und deshalb ungeschützt, nicht überzeugend, zumal technische zeichnungen ja just der schutzgegenstand des § 2 (1) nr. 7 urhg sind. ich habe das eigentlich - wie angedeutet - nur deshalb kommentiert, weil ich den eindruck habe, dass diese aussage beständig in ebensolcher allgemeiner formulierung geäußert wird, nicht weil ich eine konkrete einschätzung zum bild geben wollte. @yellowcard: na ja, wenn das dargestellte bauwerk urheberrechtlich geschützt ist, so ist auch der plan dazu grundsätzlich schutzfähig, eben nicht nach nr. 7 sondern nach nr. 4 (mit entsprechend abweichendem schutzgegenstand). ich gehe aber davon aus, dass die kirche schon ein paar jährchen auf dem buckel hat. grüße, —Pill (Kontakt) 18:11, 26. Apr. 2011 (CEST)
@Pill du solltest einfach mal auf passen wem du eine URV vorwirfst. Wenn das Bauwerk Urheberrechtlich nicht mehr schützbar ist, weil genügend alt, sind es eben auch die dazugehörenden Pläne! Egal wann gezeichnet, den Fakten sind nicht schützbar. --Bobo11 19:35, 26. Apr. 2011 (CEST)
ich habe mehr als deutlich gemacht, dass ich niemandem eine urv vorwerfe, es bedarf schon einiger verrenkungen, das in meine aussage hineinzuinterpretieren (und vermutlich der fähigkeit, "schutzfähigkeit dahin gestellt" zu überlesen). in der sache verweise ich zur potenziellen schutzfähigkeit von bauplänen nach § 2 (1) nr. 7 (denn um nichts anderes ging es) gerne auf Schulze in Loewenheim, Handbuch des Urheberrechts 2. Aufl., § 9 (199); Dreier/Schulze 3. Aufl., § 2 (231); Wandtke/Bullinger 3. Aufl., § 2 (141) sowie Schricker/Loewenheim 4. Aufl., § 2 (205). —Pill (Kontakt) 20:11, 26. Apr. 2011 (CEST) (im übrigen hat leyo den persönlichen agriff deinerseits (oder wie auch immer das zu klassifizieren ist) leider entfernt, ich verlinke ihn an dieser stelle aber gerne nochmal [7], denn wie immer sind derlei aussagen außerordentlich aussagekräftig mit blick auf die sie treffenden.)

Ist dieses Treppengesamtkunstwerk als architektonisches Werk hier bei Wikipedia geschützt? Die Treppen sind wohl nicht original und "nur" beleuchtet. Zweitens: Fotos im Hintergrund als Beiwerk okay? -- Quedel 11:23, 26. Apr. 2011 (CEST)

Die Treppen sehen mir erstmal nach ganz gewöhnlichen Treppen aus (-> kein Schutz), aber in Verbindung mit der Beleuchtung, die ja schon recht extravagant ist, könnte ich mir SH zumindest vorstellen. Yellowcard 17:31, 26. Apr. 2011 (CEST)

In dem Versionsvergleich steht, dass die Screenshots nicht frei sind, trotzdem gibt es die o.g. Datei bereits einige Zeit. Ich kenn mich da leider nicht aus, darum gebe ich es mal zur Prüfung. --Onegin Fragen? 16:02, 23. Apr. 2011 (CEST)

Da gibt es überhaupt kein Problem. -- Chaddy · DDÜP 17:51, 23. Apr. 2011 (CEST)
OK, also ist "Bitte keine Screenshots hochladen, da sie alle laut http://www.getpaint.net/license.html wegen den Toolbar-Icons CC-BY-NC-ND und damit unfrei sind" überholt? --Onegin Fragen? 20:56, 24. Apr. 2011 (CEST)
Darf ich fragen, wo das steht? Yellowcard 17:20, 26. Apr. 2011 (CEST)
Als Kommentar im oben verlinkten Versionsvergleich (links). Ich habs nur zufällig gesehn und dachte, ich frag mal... --Onegin Fragen? 07:27, 27. Apr. 2011 (CEST)

Ausländische amtliche Werke

Soweit ich die archivierten Abschnitte verstanden habe, werden ausländische amtliche Werke wie amtliche Werke aus DACH behandelt und sind gemeinfrei. Ist es dazu nötig, dass der Staat, der das Werk erstellt hat international anerkannt ist, oder gilt das auch für Werke, die von De-facto-Regimes oder sogar Exilregierungen geschaffen wurden?

Konkret geht es um diesen Artikel, der unten einen Baustein hat, dass er nicht bebildert werden kann. Wenn Werke von Exilregierungen unter §5 UrhG fallen, könnte man zumindest diese „Briefmarken“ abbilden. --Diorit 12:53, 26. Apr. 2011 (CEST)

Schutzlandprinzip (ergo: Für uns sind alle urheberrechtlichen Fragestellungen nach deutschem Recht zu beurteilen, egal wo sie herkommen). Yellowcard 17:42, 26. Apr. 2011 (CEST)
Wieso gerade nach deutschem? Was ist mit der Schweiz und Österreich? Gestumblindi 22:03, 26. Apr. 2011 (CEST)
Nach DACH-Recht, Kollege. ;) Nicht nur Deutschland allein. -- Chaddy · DDÜP 00:51, 27. Apr. 2011 (CEST)
Hallo Yellowcard, im Artikel Schutzlandprinzip finde ich aber keine Antwort auf meine Frage. Bei „normalen“ Staaten ist die Lage sowieso klar, wie sieht es aber bei Staaten und Exilregierungen aus, die von Deutschland (+Österreich +Schweiz) nicht anerkannt werden?--Diorit 08:23, 27. Apr. 2011 (CEST)

Weiternutzung und JavaScript

Ich fand kürzlich mehrere meiner Bilder auf einer Website. Lizenzinformationen oder Urheberangaben waren nicht zu entdecken. Einige Zeit später besuchte ich die Site von einem anderen Rechner aus, auf dem JavaScript aktiv war und beim Gleiten mit der Maus über die Bilder erschien zumindest schon mal der Urhebername. Ich habe dann mal versucht, die Seite zu drucken. Der Urheberhinweis war im Ausdruck nicht zu sehen. Meine konkrete Frage: Ist eine Urheberangabe wie die beschriebene per JavaScript ausreichend? ---- ST 00:12, 28. Apr. 2011 (CEST)

Ich habe so einen Fall gerichtlich gewonnen! Nicht jeder Browser (bzw. Browser auf irgend einem Gerät: MAC, Smartphone, PC, Linux, Windows, etc. ) läßt Javascript zu. Das Bild galt so zu sagen als nicht Lizenzkonform genutzt. Man könnte ja noch weiter gehen und weiße Schrift auf weißem Hintergrund nutzen. Im HTML Quelltext wäre es sichtbar, auf der entsprechenden WEB-Seite nicht. Genau so ist es auch mit Javascript. Manche haben es eingeschaltet, andere nicht. Die Lizenzbedingungen müssen aber "deutlich" und für alle angebracht sein! --89.246.20.244 00:27, 28. Apr. 2011 (CEST)
Gibt's da zufällig ein Aktenzeichen? Ich hätte intuitiv auch gesagt, dass das nicht ausreicht, weil der verständige Verbraucher ja lernt, wie böse JScript ist und dass man das lieber ausschalten sollte. Den Ausdruck sehe ich unproblematisch, schliesslich hat Steschke das Vervielfältigungsstück angefertigt und wäre dementsprechend für die korrekten Angaben verantwortlich.--Wiggum 00:34, 28. Apr. 2011 (CEST)
Noch nicht. Erst die erste Instanz hat entschieden, also noch schwebend bis die Fristen eines Einschpruchs abgelaufen sind. Bis dahin als IP: --89.246.20.244 00:44, 28. Apr. 2011 (CEST)

Ohne Lizenznennung (und Link) ist die Nutzung so oder so nicht okay. Und falls noch irgendwo ein Urheber gut sichtbar genannt ist, wird noch eine weitere Lizenzbedingung verletzt. --Martina Disk. 02:15, 28. Apr. 2011 (CEST)

Steschke sagt nicht, unter welcher Lizenz die betreffenden Bilder standen. Am besten verwendet man halt CC Zero und verzichtet auf Urhebernennung... das hat ja auch den Vorteil, dass man nicht in eventuell fragwürdigen Publikationen genannt wird. Gestumblindi 02:21, 28. Apr. 2011 (CEST)
Hilft zwar wahrscheinlich nicht wirklich weiter, aber ist es nicht öfters schon so gewesen, dass Richter sich nicht für eher Technisches Interessieren, sondern sich an den Büro-PC setzen und die Seite aufrufen würden und dann sagen würden: da steht doch die Autoren/Lizenznennung! ;-) Ein Beispiel wäre wohl auch Hotlinking von urheberrechtlich geschützten Bildern - kommen zwar von anderem Server und werden von Benutzerbrowser von dort angefordert, aber die aufgerufene Seite hat eben im Benutzerbrowser ihren Rahmen außenherum und beauftragte bei entsprechender Browsereinstellung die Bilddarstellung. Viele Grüße --Saibo (Δ) 03:26, 28. Apr. 2011 (CEST)
Kein Richter prüft eine Homepage selber. Verbrennt sich jemand an einer Heizung die Hand, geht der Richter auch nicht hin und prüft durch Handauflegen. Er wird einen Gutachter beauftragen, der einzuschätzen hat, ob die Heizung vom Handwerker nach dem "anerkannten Stand der Technik" produziert und montiert wurde. Ebenso bei einer Homepage. Der Gutachter wird einschätzen, ob die Seite aufgrund fehlerhaften HTML keine Urheberangaben enthält, ob das Impressum fehlerfrei erreichbar ist usw. Vor ein paar Jahren wäre die Sache mit JS noch recht eindeutig gewesen, da das generell abgelehnt wurde. Heute sieht es vielleicht etwas anders aus, da JS sehr viel eingesetzt wird. Nach § 5 Abs. 1 TMG haben die Anbieter die Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten. Mit Az. 29 U 4564/03 (OLG München) vom 12.02.2004 wurde bereits festgelegt, daß ein Impressum bereits nicht mehr "leicht erkennbar" ist, wenn es erst durch Scrollen auf der 4. Bildschirmseite (also an einer durchaus sehr üblichen Stelle) erkennbar ist. Wikipedia erfüllt die Forderungen des OLG München auch nicht.... Das BGH-Urteil Az. I ZR 228/03 legt fest, daß 2 Klicks erforderlich sein dürfen, eine Information abzurufen (dort: Impressum). Das Anschalten von JS bedarf jedoch deutlich mehr Klicks ;) Ein Urteil direkt zum Thema Urhebernennung ist mir nicht bekannt. --Marcela 07:25, 28. Apr. 2011 (CEST)
"Kein Richter prüft eine Homepage selber" - Einspruch. :-) Das habe ich anders erlebt; da hatte die Richterin tatsächlich die umstrittene Homepage aufgerufen, um zu gucken, ob das ein (harmloser) "alternativer Browser" sei oder (grenzwertiges) Framing oder eine (unerlaubte) Kopie... In dem o.g. Fall genügt m.E. aber der normale Hergang: Beide Prozessgegner reichen Screenshots ein. Die eine Seite macht also einen Screenshot ohne JS-Tooltip; die andere einen Screenshot mit Anzeige des Tooltips. Ein Gutachter ist hierfür nicht nötig. Ich glaube sogar, dass ein Tooltip heutzutage eine "der Nutzung angemessene Form" der Urhebernennung sein kann (für nicht lizenzkonforme Ausdrucke/Kopien gibt's VG-Kopiertantiemen). Aber nochmal: CC-by-sa fordert die Nennung des Urhebers (und zwar ebenso deutlich hervorgehoben wie die übrigen Urheber) und die Nennung der Lizenz und zwar mit URL des Lizenztextes (GFDL verlangt sogar die Wiedergabe des gesamten Lizenztextes). Ein JS-Tooltip wird die URL zur CC-Lizenz wohl eher nicht enthalten (und schon gar nicht den GFDL-Text). --Martina Disk. 16:26, 28. Apr. 2011 (CEST)
Hmmm Patt. Meine Info stammt von einer langjährigen Richterin. --Marcela 16:29, 28. Apr. 2011 (CEST)

Verwendung eines Bildes in geplantem Buch

Nachdem ich mir wiederholt die Hilfstexte durchgelesen habe, bin ich leider nicht wesentlich weiter und hoffe hier eine Antwort zu erhalten.

Ein Freund plant in einem demnächst erscheinenden Sachbuch ein Bild aus Commons zu verwenden. Eine komplette Wiedergabe des Lizenztextes ist aus Platz- und Kostengründen nicht möglich. Wie sieht eine lizenzkonforme Fußnote aus?

Aktuell sieht der Entwurf für den Quellnachweis wie folgt aus:

"BU: Südportale des Kirchheimer Tunnels.FN
FN: Quelle:http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Kirchheimer_Tunnel_Portale_v_S%C3%BCden_20090530.jpg?uselang=de; Urheber K. Jähne; CreativeCommons-Lizenz by-sa-2.0-de.
Bildnachweis (Im Anhang)
S.XXX oben: K. Jähne, Wikimedia Commons, lizenziert unter
CreativeCommons-Lizenz by-sa-2.0-de,
URL: http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/de/legalcode"
  1. Kann man sich wirklich eine der angegebenen Lizenzen aussuchen und darauf verzichten die anderen zu nennen?
  2. Ist die oben vorgeschlagene Quellangabe ausreichend?
  3. Stimmt es, dass die Forderung das entstehende Werk unter die gleiche Lizenz zu stellen sich nur auf das im geplanten Buch verwendete Bild, nicht aber auf das Buch selbst bezieht (d.h. die Lizenz also nicht "viral" ist und es daher nicht notwendig ist das neue Buch selbst unter eine offene Lizenz zu stellen)?
  4. Welche der angegebenen Lizenzen wäre aus Eurer Sicht für ein kommerziell vertriebenes wissenschaftliches Werk am sinnvollsten?
  5. Gibt es weitere Aspekte die zu beachten sind?
  6. Lizenzkonforme Alternativvorschläge sind herzlich willkommen. Geht das Ganze eventuell eleganter?

Ich habe mich bisher immer nur mit dem Import von Bildern in das Projekt beschäftigt. Vor die Frage gestellt, wie man als Herausgeber mit Commonsmaterial umgeht wird mir klar wie schwierig die Materie tatsächlich ist. Ich hoffe ihr könnt helfen. Gruß, --Max Dax- Talkshow 13:52, 28. Apr. 2011 (CEST)

  1. Ja. Du kannst auch andere aushandeln, wenn dir beide nicht gefallen.
  2. Ich würde sagen ja. Wenn du die Fußnote um einen Link auf die Lizenz ergänzt, kannst du dir den Hinweis im Anhang mMn sparen.
  3. Ja.
  4. cc-by-sa.
  5. Sag vlt dem Autor bescheid. Der freut sich.
  6. Müsstest du mit dem Autor aushandeln. Nach der Lizenz ist das mMn das Minimum. --goiken 14:03, 28. Apr. 2011 (CEST)
Ein kleiner Widerspruch zu goiken: Eine Nennung der Quelle wird von der CC-Lizenz nirgends gefordert.
Viral ist die Lizenz dadurch, dass sie sich mit jeder Nutzung des Werks verbreitet. Anders als CC verlangt z.B. die FAL, dass das gesamte (neue) Werk unter diese Lizenz gestellt wird. --Martina Disk. 18:05, 28. Apr. 2011 (CEST)
Ich kann der Dateibeschreibungsseite nicht entnehmen, dass das Bild unter CreativeCommons-Lizenz by-sa-2.0-de stünde. --Rosentod 18:23, 28. Apr. 2011 (CEST)
Stimmt. 3.0 nicht portiert, 2.5 generisch, 2.0 generisch und 1.0 generisch (+ GFDL) - allesamt englische Lizenztexte. --Martina Disk. 18:50, 28. Apr. 2011 (CEST)

Cover eines Playstationspiels

Hallo, kann ich dieses Bild hochladen: [8]. Wenn ja, welche Lizenz muss ich nehmen? LG --Sahagin 20:48, 28. Apr. 2011 (CEST)

Das ist eine geschützte Grafik, das darf nicht hochgeladen werden. --Marcela 20:53, 28. Apr. 2011 (CEST)
OK, Danke. --Sahagin 14:17, 29. Apr. 2011 (CEST)

Noch einmal: Euro-Münzen

Jetzt sollen alle Bilder auf Commons gelöscht werden: Euro coins blanket copyright violation. Gruss --Nightflyer 12:05, 25. Apr. 2011 (CEST)

Sicherheitshalber hierher retten. -- Chaddy · DDÜP 14:09, 25. Apr. 2011 (CEST)
Anscheinend 2000 Bilder! Gruss --Nightflyer 14:16, 25. Apr. 2011 (CEST)
Mussten wir bei Wappen-Massenlöschungen auf Commons auch schon mehrmals machen... -- Chaddy · DDÜP 14:49, 25. Apr. 2011 (CEST)
Habe dort auf Commons was zu deutschen Euro-Münzen geschrieben. Da jede neue deutsche Euro-Münze mit einer Bekanntmachung samt Bild im BGBl erscheint, sind das meiner Meinung nach amtliche Werke. Wenn Commons deutsche Briefmarken als amtliche Werke akzeptiert, sehe ich keinen Grund, warum nicht auch deutsche Münzen akzeptiert werden sollten. -- Rosenzweig δ 14:18, 25. Apr. 2011 (CEST)
Wie verfahren wir auf de allgemein mit Münzenbildern? Auf commons gibt es wohl keine Kanadischen Münzen mehr. Meine Kenntnisse sind in diesem Gebiet zu gering, wie geht es weiter? Gruss --Nightflyer 20:40, 29. Apr. 2011 (CEST)
Werden auch da vermutlich nicht um die Rettung auf De: herum kommen. --Bobo11 21:55, 29. Apr. 2011 (CEST)
Ja, und nu? Absichtserklärungen sind schön, nur wie geht das? Manuell, Fragen an einen Bot oder wie? Ihr seid doch die Experten hier. Gruss --Nightflyer 22:00, 29. Apr. 2011 (CEST)
Geht, da schon gelöscht, nur über einen Commons-Admin deines Vertrauens. --Bobo11 07:16, 30. Apr. 2011 (CEST)
Das mit dem Admin ist mir klar, nur wie verschiebt man so viele Bilder nach de. Muss man das manuell machen, oder kann man einen Bot fragen? Gruss --Nightflyer 23:16, 30. Apr. 2011 (CEST)
Das Wiederherstellen, und anschliedende Wieder-Löschen muss eh der Admin machen. Bot bring da nicht wirklich was. Verschiebe-Bot bring nur was wenn wir VOR der Löschung reagieren können, aber nur bedingt (Da gibs oft soviel zu korrigeren (Andere Vorlagen, nicht vorhandene Benutzenamen usw.), da man händisch schneller ist).--Bobo11 21:44, 1. Mai 2011 (CEST)

Passfoto eines italienischen Museums

In :de verwendbar? Stammt aus :en. VG -- Alinea 18:37, 26. Apr. 2011 (CEST)

Kann aus Commons so eingebunden werden.
Es liegt bereits auf Commons und kann daher technisch gesehen problemlos hier eingebunden werden (siehe links äh, rechts). Aus urheberrechtlicher Sicht ist es kein Problem, da es a) in Italien gemeinfrei ist (zumindest sagt das die Commons-Bildbeschreibungsseite) und b) durch den Schutzfristenvergleich auch hier gemeinfrei ist. Yellowcard 19:06, 26. Apr. 2011 (CEST)
Ein Schutzfristenvergleich mit Italien ist allerdings unzulässig (EU-Mitglied). —Pill (Kontakt) 19:56, 26. Apr. 2011 (CEST)
Es liegt vieles auf Commons, was wir nicht verwenden dürfen, daher meine Frage. Könnte es sein, dass ein Passfoto keine Schöpfungshöhe besitzt? -- Alinea 20:35, 26. Apr. 2011 (CEST)
"auch hier gemeinfrei" ... wo ist denn "hier", Yellowcard? Deutschland? Österreich? Schweiz? Da die Schweiz nicht EU-Mitglied ist, gestaltet sich in diesem Fall die Frage des Schutzfristenvergleichs anders, da könnte wirklich einer stattfinden, d.h. es könnte sein, dass das Foto zwar in Italien und in der Schweiz gemeinfrei ist, in Deutschland und Österreich hingegen nicht. Gestumblindi 22:02, 26. Apr. 2011 (CEST) Erg.: Sollte das Foto wirklich ein anonymes Werk sein, könnte es allerdings wohl in Deutschland aus diesem Grund gemeinfrei sein, käme dann aber auf das Veröffentlichungsjahr an... (ein Passfoto ist noch nicht "veröffentlicht", so lange es nur als solches gedient hat, nehme ich an). Gestumblindi 22:07, 26. Apr. 2011 (CEST)
Das ist doch ein einfaches Lichtbild; die links nebenstehende Steuermarke beweist, daß das Bild spätestens 1928 gefertigt wurde, das Foto ist somit in D seit 1.1.1979 nach §72, in A nach §73f gemeinfrei. (Bei Paßbildern liegt aufgrund von einschlägigen Vorschriften, wie das Bild auszusehen hat, in welche Richtung der Abgebildete zu schauen hat, kaum eine künstlerische Kreativität vor.) --Matthiasb (CallMeCenter) 08:58, 27. Apr. 2011 (CEST)
Danke für Auskünfte. Ich platziere es nun in den zugehörigen Artikel. VG -- Alinea 09:02, 27. Apr. 2011 (CEST)

Bitte mal hier lesen. Das Foto ist m. E. nicht frei und ist somit in der DACH-Wikipedia nicht einsetzbar.. (siehe auch Gestumblindi) --Artmax 17:14, 2. Mai 2011 (CEST)

Grundrisse, Flurpläne

Ich habe zum Landhaus Mahr auf Commons einige alte Grundrisse, Schnitte, Flurpläne, einen Bebauungsplan, jeweils von Hamburger Behörden, dazu auch ein Schreiben des Denkmalschutzamtes hochgeladen, bin mir aber nicht sicher, was davon wirklich als amtliches Werk gilt oder was doch geschützt ist. Kann da bitte jemand drübergucken? Die Schnitte von 1972 sind meiner Meinung nach schlichtes Handwerk, aber die Architektur selbst könnte geschützt sein? Das war kein Alltagsbau. Noch unsicherer bin ich mir bei dem Originalplan der zugehörigen Parkanlage (1911 von Hermann Distel und dem Bauherrn H.T. Mahr unterzeichnet), den ich noch nicht hochgeladen habe. Außerdem habe ich aus zwei Zeitschriften von 1913 (Deutsche Bauhütte) und 1914 (Hamburg und seine Bauten) den Grundriss des Gebäudes im ursprünglichen Zustand. Und zuletzt gibt's auch moderne Grundrisse (vermutlich von der städtischen SAGA). Hochladen oder Finger davon lassen? --Martina Disk. 03:12, 27. Apr. 2011 (CEST)

Der Bebauungsplan (der keiner ist, sondern ein Baustufenplan vom 14. Januar 1953) an sich ist sicherlich ein Amtliches Werk. Was mich irritiert ist allerdings, daß es sich offenbar nicht um den Originalplan (den findest Du hier) handelt, sondern um eine neuere Flurkarte, in die dann auch noch Dinge nachträglich hineingemalt wurden. Wobei westlich angrenzend der Baustufenplan durch diesen Teilbebauungsplan und ein Stück weiter östlich durch diesen Bebauungsplan ersetzt wurde. Das Schreiben der Bewohnerin scheint mir keine Schöpfungshöhe zu haben. Ähnlich sehe ich das Hinweisschreiben des Denkmalschutzamtes, da würde ich Dir allerdings raten, den Namen der Empfängerin besser unkenntlich zu machen. Es hat mich nicht viel Mühe gemacht, ihn zu entziffern ... Allerdings ist der Brief ein Beispiel dafür, daß das Denkmalschutzamt die Postleitzahlen nicht kennt ;-) Lemsahl war nämlich HH 65 (seit Mitte der 1970er und davor HH 69). Die amtlichen Flurkarten kann man wohl als Amtliche Werke ansehen. Beim Grundriss handelt es sich wohl um ein vom Architekten eingereichtes Blatt, auf dem lediglich amtliche Vermerke des Denkmalschutzamtes und der Bauprüfabteilung des Ortsamtes Walddörfer aufgebracht worden sind. Da müsste man prüfen, inwieweit Schöpfungshöhe besteht, da bin ich mir unsicher. Ein Amtliches Werk ist es aber mit Sicherheit nicht. Was die Schnitte angeht möge sich bitte auch jemand anderes äußern. Ein Amtliches Werk sind sie wohl nicht. Insbesondere wäre aber zu prüfen, ob die wirklich vom Amt oder von Dritten erstellt wurden. --Mogelzahn 16:06, 27. Apr. 2011 (CEST)
Ah, danke für den BSplan. Hatte mir nen Wolf danach gesucht. :-) Die Schnitte stammen von der Baubehörde Hamburg, Hochbauamt, 1972 (dort rechts zu sehen - ich glaub, da geht's um die Erweiterung der südöstlichen Großgaube), der Aufriss hier diente wohl auch als Grundlage für den Denkmalschutzbescheid zum Fassadenumbau 1998. Der 1998er Grundriss ist beinahe identisch (nur "sauberer") mit dem noch nicht hochgeladenen Grundriss, dessen Herkunft ich nicht nachvollziehen kann. Nach Fundort in den Akten (und meinen Erinnerungen) stammt der zusammen mit Grundrissen des 1. OG und des DG von der (städtischen) SAGA. Die Schnitt- und Grundriss-Skizzen sind m.E. reines Handwerk, dürften also keine Schöpfungshöhe haben. Meine Vermutung: Wenn überhaupt, dann bestehen hier noch Schutzrechte des Architekten († 1945) bzw. seiner Erben. Das würde heißen: Alles löschen, auch die meisten Fotos, denn das Haus ist (wegen des Baum- und Buschbestandes) von der Straße aus so nicht zu sehen. Oder ich darf auch den Gartenplan hochladen. :-) Noch andere Meinungen? --Martina Disk. 02:02, 28. Apr. 2011 (CEST)
Hamburg ist, was die geltenden Pläne angeht, recht gut aufgestellt. Unter kannst Du mit Adresseingabe für jeden Winkel der Stadt den geltenden Plan finden. Und unter dem Reitern "festgestellten B-Plänen" bzw. "B-Plänen im Verfahren" kannst Du auch nach Name des Plans suchen (was für die B-Pläne mit Stadtteilnamen recht einfach ist, aber für Durchführungs- oder Aufbaupläne mit Nummer natürlich recht beschwerlich ...). --Mogelzahn 19:05, 29. Apr. 2011 (CEST)
Daß irgendwas unter Denkmalschutz steht, sagt noch lange nichts über Schöpfungshöhe aus. Ebensowenig ist der Name des Architekten ausschlaggebend. Technische Zeichnungen haben nkeine SH, sie sind normiert und mittlerweile sogar automatisiert so erstellbar, daß sie "nach Kunst" aussehen, trotzdem den Normen entsprechen. Bei Schnitten, Ansichten usw. hat man einfach keinen Spielraum, etwas zu schöpfen. Geschützt ist immer nur das Kunstwerk und das ist entweder das gesamte Haus oder eine Fassade, selten etwas anderes. Die technische Zeichnung der Fassade jedoch ist nur eine normgerechte 2D-Widergabe der Natur auf Papier. Das Kunstwerk Fassade ist mehr als ein paar Striche auf Papier, dazu gehört Material, Lichteinfall usw - also die komplette Planung der Fassade. Ob die Holz- oder Metallfenster hat, kann das Aussehen sehr stark beeinflussen, ob es Sandstein oder Kalkputz ist, ebenfalls. Alles nicht in der Zeichnung erkennbar. --Marcela 08:23, 28. Apr. 2011 (CEST)
Oki. Danke. Dann gilt das wohl auch für den Geländeplan/die Parkanordnung (von 1911 mit Unterschriften des Architekten Distel und des Bauherren)? Lizenzbaustein PD-ineligible? --Martina Disk. 16:03, 28. Apr. 2011 (CEST)
Im Grunde ja... Wobei dertatige Zeichnungen erst ab Mitte der 30er Jahre wirklich normiert sind. Aber die bloße Zeichnung eines Parkgrundrisses läßt auch nicht wirklich viel Spiel für Schöpfungen. Der eine schraffiert so, der andere anders.... Das ist alles nur Handwerk. --Marcela 16:23, 28. Apr. 2011 (CEST)
Nach welcher/welchen Norm(en) ist das denn gezeichnet? Für mich kling "kein Gestaltungsspielraum" und "der eine macht's so, der andere anders" erstmal recht widersprüchlich.--Wiggum 16:53, 28. Apr. 2011 (CEST)
Sowas steht im Neufert, daraus haben sich so gut wie alle europäischen Vorschriften fürs Technische Zeichnen im Bauwesen entwicklelt. --Marcela 16:57, 28. Apr. 2011 (CEST) PS: vor Neufert hat man sich halt an verschiedenen großen Bauräten orientiert, so z.B. Ludwig Hoffmann

Mal zurück zum Thema Fotos: M. E. hat der Bau Schöpfungshöhe. Die Fotos sollten daher noch in den Eisschrank, bis zum 70. Todestag des Architekten. --Alupus 17:04, 28. Apr. 2011 (CEST)

Nur mal am Rande: bei Bebauungspläne unterfallen nur die Textlichen Teile Abs. 1, die Kartenteile nur Abs. 2. Also Veränderungsverbot. Nichtamtlich veränderte Amtliche Werke nach Abs.2 sind nicht nach der wohl herrschenden Meinung nicht gemeinfrei. Nacktaffe 09:44, 2. Mai 2011 (CEST)

Weiternutzung und Gutgläubiger Erwerb

Wie sieht es eigentlich in folgendem Fall aus: Jemand lädt Bilder auf WP/commons hoch deklariert diese als PD, ohne die dafür erforderlichen Rechte zu besitzen. Ein Weiternutzer vertraut auf die angegebene Lizenz und nutzt das Bild ohne Urhebernennung. Der Weiternutzer wird nun vom tatsächlichen Inhaber der Nutzungsrechte abgemahnt und zur Zahlung einer Entschädigung aufgefordert. Kann sich der Weiternutzer auf Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten berufen? Oder muss er den entstandenen Schaden begleichen und sich dann ggf. bei der Wikimedia-Foundation um den Ersatz seines Schadens bemühen? Kann der Weiternutzer den Inhaber der Rechte direkt an die Wikimedia verweisen? ---- ST 00:24, 28. Apr. 2011 (CEST)

Ja darauf könnte sich der Nutzer berufen, sofern er das irgendwann noch beweisen kann. Am besten die Commons/Wikipediaseite ausdrucken damit der Nutzer im Falle eines Falles sich darauf berufen kann. Denn, wie weiter oben es jemand schon angedeutet hat: in der Zwischenzeit könnte das Bild auf Commons/Wikipedia gelöscht worden sein!? Tja, ohne Beweis hat man die A-Karte gezogen --> PP würde ich sagen. --89.246.20.244 00:31, 28. Apr. 2011 (CEST)
Wenn ich also nichts für ein Bild bezahlen will, lade ich es als Sockenpuppe hier (oder auf einer Seite in Indien...) als angebliches PD hoch, ziehe mir dann eine Kopie der Bildbeschreibungsseite und darf das dann ohne Ansprüche fürchten zu müssen nutzen? ---- ST 01:14, 28. Apr. 2011 (CEST)
Wie gut, dass die Nutzungsrechte an einem Werk dingliche Gegenstände sind und kein Lizenzvertrag. Nacktaffe 08:00, 28. Apr. 2011 (CEST) Es gibt keinen - mit wenigen ausdrücklich Gesetz geregelten Ausnahmen -gutgläubigen Erwerb von Rechten. Der gutgläubige Erwerb vom Urheberrecht ist so offensichtlich nicht möglich, dass der BGH dies seiner Entscheidungspraxis als juristisches Grundwissen voraussetzt. (siehe etwa BGH, Urteil vom 26. 3. 2009 - I ZR 153/ 06 - Reifen Progressiv: Aus [...] dem Umstand, dass es im Urheberrecht keinen gutgläubigen Erwerb von Rechten gibt[...]) Allerdings erlöschen Unterlizenzen nicht durch das Ende der Hauptlizenz, siehe gleiche Entscheidung. Nacktaffe 08:12, 28. Apr. 2011 (CEST)
Ich glaube auch nicht, dass eine solche Bildwäsche zulässig wäre. Letzten Endes ist der Nutzer immer selbst verantwortlich. --Martina Disk. 16:31, 28. Apr. 2011 (CEST)
+ Syrcro: Gutgläubiger Erwerb von Nutzungsrechten ist im Urheberrecht nicht möglich. Ja man kann sich noch nicht einmal auf die schriftliche oder mündliche Zusicherung des (angeblichen) Rechteinhaber, bzw. Urhebers verlassen: Der kann sie vorher bereits andersweitig vergeben haben. --Artmax 17:27, 2. Mai 2011 (CEST)
Natürlich hat der Nachnutzer in jedem der geschilderten Fälle einen Schadensersatzanspruch gegen den Hochlader. Es wird nur schwierig, den geltend zu machen. Grüße --h-stt !? 17:53, 2. Mai 2011 (CEST)

Stehen (2D-) Kunstwerke in Kirchen unter Panoramafreiheit in AT?

Hallo, bevor ich die Bilder versehentlich hochlade, zur Klärung folgende Frage:

Fallen Bilder von bildenden Kunstwerken lebender oder kürzlich (<70, <100) verstorbener Künstler in Kirchen (katholischen?) in Österreich unter die Panoramafreiheit#Österreich? Es geht um 2dimensionale Werke der bildenden Kunst eines 2009 verstorbenen Malers (Kreuzwegbilder, Tabernakel, Flügelaltar (gilt der noch als 2dimensional?)), die dauerhaft (seit über 40 Jahren) in einer Kirche in Österreich angebracht sind. Kann ich die auf commons hochladen, lieber nur hier auf de, oder gar nicht. Danke für eure Hilfe. lg --Herzi Pinki 10:35, 30. Apr. 2011 (CEST)

Das dürfte einer jener seltenen Fälle sein, wo man strittiges Material doch besser auf Commons hochlädt und nicht hier. Österreich ist eines der ganz wenigen Länder, wo die Panoramafreiheit auch für öffentlich zugängliche Innenräume zutrifft [9] (soferne sich das Werk dort dauerhaft befindet), und auf Commons findet in der Regel das Recht des Ursprungslandes Anwendung. Allerdings dürfte man diese Bilder nicht hier auf de in einen Artikel einbinden, da eben für die große Mehrheit des Publikums hier die Anwendung nicht zulässig wäre. Kompromiss: Eine entsprechende Kategorie auf Commons anlegen und diese per {{Commonscat}} am Ende des Artikels verlinken. -- Herby 13:53, 30. Apr. 2011 (CEST)
Moment, auf Commons findet doch in der Regel nicht nur das Recht des Ursprungslands Anwendung, sondern es gilt Ursprungsland+USA. Wenn eine Datei im Ursprungsland frei ist, in den USA aber nicht, wird sie auf Commons vermutlich gelöscht. Gestumblindi 20:47, 30. Apr. 2011 (CEST)
Im Prinzip ja, so hatte ich das auch in Erinnerung. Aber in der Praxis wird dort in der Frage der Panoramafreiheit (noch?) alles geduldet, was im Ursprungsland OK ist. In den USA gibt es z. B. keine PF auf Kunstwerke im öffentlichen Raum. -- Herby 22:11, 30. Apr. 2011 (CEST)
Österreichische Panoramafreiheit wird auf Commons österreichisch betrachtet. Wer das nicht einsehen möchte, bekommt es dort mit Cecil zu tun ;) --Marcela 22:16, 30. Apr. 2011 (CEST)
na dann, an alle ein herzliches Dankeschön. --Herzi Pinki 15:39, 1. Mai 2011 (CEST)
zum anderen teil der frage: sie fallen vielleicht unter die panoramafreiheit ...; zu fragen ist, ob es sich um einen bestandteil des bauwerks an sich handelt, d.h. mit diesem eine gewisse einheit bildet - nur dann darf das werk (also hier das kunstwerk) tatsächlich isoliert wiedergegeben werden (ich verstehe deine anfrage so, dass du das beabsichtigst). bejaht wurde dies in der vergangenheit z.b. für die innenansicht von kirchenfenstern (unter kritik in der kommentarliteratur); nach meinem dafürhalten würde bspw. die einzelne wiedergabe von kreuzwegbildern oder eines tabernakels diese ausnahmevorschrift aber dann doch etwas überstrapazieren. —Pill (Kontakt) 18:08, 2. Mai 2011 (CEST)
Schau mal unter commons:Category:Marienkirche (Berndorf), damit wir wissen, worüber wir reden. Der Tabernakel ist eingemauert und der Kreuzweg schlecht an andere Stelle verschiebbar. Sie bilden also eine bauliche Einheit, es sind keine hingehängten Kreuzwegbilder. lg--Herzi Pinki 21:06, 2. Mai 2011 (CEST)
danke, das habe ich mir in der tat etwas anders vorgestellt. ich kann dir leider keine befriedigende antwort auf die frage der schutzfähigkeit geben; vermutlich könnte man den verbleib auf commons über das argument der einheit von gebäude und der kunstwerke in einer löschdiskussion rechtfertigen - rechtlich kann ich das nicht wirklich bewerten, wie du würde ich spontan aber auch sagen, dass hier eine einheit mit dem gebäude jedenfalls einleuchtend tönt. in jedem fall weniger problematisch als die kontextfreien einzelabbildungen dürfte nach der österr. rechtsprechung i.ü. bspw. die gesamtsicht File:Marienkirche, Berndorf, interior.jpg sein, vgl. OGH 4 Ob 106/89 - Adolf Loos (zit. nach http://kb-law.info/wt_dev/kbc.php?decision=72&&land=AT&lang=EN&page=AT):
"Der Klägerin ist zwar darin zu folgen, daß eigenpersönlich gestaltete Einrichtungsgegenstände, für sich allein betrachtet, keine "Werke der Baukunst", sondern andere Werke der bildenden Künste im Sinne des § 3 Abs 1 UrhG sind; durch ihre Verbindung mit einem bestimmten Raum zu einem einheitlichen Kunstwerk werden sie aber zugleich integrierende Bestandteile einer eigenpersönlichen Schöpfung auf dem Gebiet der Innenarchitektur und damit eines "Werkes der Baukunst" iS des § 54 Z 5 UrhG. Solange sie in dieser Verbindung vervielfältigt, verbreitet, öffentlich vorgeführt oder gesendet werden, erfaßt die freie Werknutzung des § 54 Z 5 UrhG daher auch sie. Werden hingegen solche Einrichtungsgegenstände für sich allein, ohne erkennbaren Zusammenhang mit anderen oder mit dem sie umgebenden Raum wiedergegeben, dann scheidet eine freie Werknutzung an ihnen regelmäßig aus."
(die ausweitung auch auf individuelle werkdarstellungen vollzog der ogh in einer späteren entscheidung mit spezifischen bedingungen; gegen beide entscheidungen u.a. walter, handbuch österreichisches urheberrecht) kurzum: ob die bilder alle beibehalten werden können, hängt ganz praktisch wahrscheinlich eher mit der risikobereitschaft des hochladers zusammen als mit konkreten rechtlichen maßstäben, die so konkret nun einmal nicht sind (und zumal wie oben schon von einigen angedeutet ohnehin wenig schlüssig ist, weshalb nur österreichisches recht infrage kommen soll). grüße, —Pill (Kontakt) 22:07, 2. Mai 2011 (CEST)
Bei den beiden Kreuzwegbildern sind ja immerhin die Sitzbänke als störender umgebender Raum wahrnehmbar. --Herzi Pinki 22:47, 2. Mai 2011 (CEST)

Lizenz cc-by-sa V. 3.0 mit Zusatzbedingungen

Benutzer:Wolfgang Pehlemann stellt seine Bilder (z.B. http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Linz&diff=87738046&oldid=87703489 ) in die Wikipedia, die nach cc-by-sa V. 3.0 mit den Zusatzbedingungen "unter Nennung meines Namens (Foto: Wolfgang Pehlemann) direkt unter Bild mit Hinweis auf diese Lizenzierung und ... Beibehaltung meines Original-Dateinamens sowie Sicherstellung der Weitergabe nur unter diesen Bedingungen."

Meine Frage: entspricht diese Einschränkung den Wikipedia-Richtlinien? Auf http://wikimediafoundation.org/wiki/Nutzungsbedingungen steht ja:

Als Autor erklärst du dich einverstanden, dass deine Nennung in einer der folgenden Weisen geschieht:
  1. durch einen Hyperlink (wenn möglich) oder eine URL auf die Seite, zu der du beigetragen hast,
  2. durch einen Hyperlink (wenn möglich) oder eine URL auf eine alternative, stabile, frei zugängliche, lizenzkonforme Online-Kopie, welche die Autoren in einer zum ursprünglichen Text gleichwertigen Weise nennt, oder
  3. durch eine Liste sämtlicher Autoren. Jede Autorenliste kann um sehr kleine oder irrelevante Beiträge gekürzt werden.

Jedenfalls erschweren seine Spezialeinschränkungen die weitere Nutzung der Artikel (insbesondere wenn wie z.B. im Artikel Linz sowieso viele freiere Bilder) vornhanden sind. Wie seht Ihr das? --NeoUrfahraner 09:47, 18. Apr. 2011 (CEST)

Originaldateinamen ist eine ND-Bedingung, die geht unabhängig der Frage, ob der Rest mit der CC vereinbar ist, gar nicht.
Der Rest geht auch nicht, wir nehmen nur Bilder die unter ihrer freien Lizenz in der Wikipedia nutzbar sind. Direkt unter dem Bild machen wir nicht mit. Nacktaffe 10:11, 18. Apr. 2011 (CEST)
Was ist eine "ND-Bedingung"? --NeoUrfahraner 10:27, 18. Apr. 2011 (CEST)
Direkt unter dem Bild machen wir schon mit... nur dann muß "Bundesarchiv" draufstehen. --Marcela 10:41, 18. Apr. 2011 (CEST)
Diese Pointe habe ich jetzt nicht verstanden. --NeoUrfahraner 10:53, 18. Apr. 2011 (CEST)
Die Pointe ziehlt auf die gespendeten (und ob ihrer rechtlichen Zulässigkeit z. T. zweifelhaften) Bilder des Bundesarchivs ab (siehe Commons). Die haben alle einen Rand mit Anmerkungen.
ND-Bedingung meint die Lizenz CC-by-nd, die die freie Bearbeitung verbietet und deshalb hier nicht erlaubt ist. -- Chaddy · DDÜP 15:21, 18. Apr. 2011 (CEST)

Ich hab jetzt noch ein wenig über die Sitution nachgedacht: Da Wolfgang Pehlemann ja selbst der Autor ist, hat er sich doch laut http://wikimediafoundation.org/wiki/Nutzungsbedingungen damit einverstanden erklärt, dass es reicht, "einen Hyperlink (wenn möglich) oder eine URL auf die Seite, zu der du (=Wolfgang Pehlemann ) beigetragen ha(s)t," als Quellenangabe zu nennen. Um also z.B. sein Linz-Foto verwenden zu können, reicht demnach eine URL auf den Artikel Linz. Seine Zusatzbedingungen sind dann also nur interessant, wenn die Bilder in einem anderen Zusammenhang verwendet werden. Verstehe ich das richtig? --NeoUrfahraner 11:46, 18. Apr. 2011 (CEST)

Einen ähnlichen Fall (nur halt mit Wasserzeichen, also eigentlich noch extremer) hatten wir erst kürzlich (allerdings war v. a. Commons betroffen): commons:Commons:Deletion requests/Template:CC-Dont-Remove Watermark. Solche Bedingungen wollen wir nicht und sie sind mit ziemlicher Sicherheit auch nicht vereinbar mit der Lizenz (auch wenn manche diese gerne anders interpretieren). Bei der Weiterverwendung außerhalb der Wikipedia genügt z. B. bereits die Nennung im Bildverzeichnis im Anhang. -- Chaddy · DDÜP 15:21, 18. Apr. 2011 (CEST)

Geht man nach dem Lizenztext ist eine Freigabe unter CC-XX überhaupt nicht möglich, wenn zusätzliche Bedingungen formuliert werden. In diesem Falle stellt die Lizenz klar fest das sie erlischt. Also entweder alle solch lizenzierten Bilder löschen oder so verwenden als wenn sie nicht dastünden. -- Nyabot :: Kujōshorigakari :: aaw 16:24, 18. Apr. 2011 (CEST)
Was bedeutet das nun konkret?
A) Die Bilder können in der Wikipedia bleiben, weil der Urheber dadurch, dass er sie selbst eingestellt hat, implizit die Bilder auch unter einer freieren Lizenz anbietet, oder
B) Die Bilder "verschmutzen" die Lizenz der Wikipedia, d.h. der Urheber muss entweder einer freieren Lizenz zustimmen oder die Bilder müssen aus den Artikeln entfernt werden.
Nach meinem Verständins gilt A - wenn das andere auch so sehen, werde ich es dem Urheber mitteilen; er soll dann selbst überlegen, ob er die Bilder dann wirklich eisntellen will. --NeoUrfahraner 16:24, 18. Apr. 2011 (CEST)
IANAL, aber ich denke, dass man A so nicht gelten lassen kann. Der Uploader hat ja explizit deutlich gemacht, dass er zusätzlich zu den Bedingungen der CC-Lizenz noch weitere Bedingungen stellt. Den expliziten Willen des Urhebers kann man IMO nicht einfach ignorieren, nur weil er der CC-Lizenz widerspricht. Ich würde also eher zu B tendieren, schon allein da es systemimmanent einfach nicht realistisch ist, dass zusätzliche Extra-Bedingungen selbst innerhalb der Wikipedia eingehalten werden. --Kam Solusar 17:27, 18. Apr. 2011 (CEST)
ACK. Man könnte zwar behaupten, dass er konkludent der Nutzung in Wikipedia zugestimmt hat (also hier auf Namensnennung in der Bildunterschrift verzichtet), aber trotzdem ergeben sich Probleme bei der Nachnutzung: Die CC erlaubt die Weiternutzung ausschließlich unter den eigenen Lizenzbedingungen. Werden Bedingungen hinzugefügt, erlischt die Lizenz für den Nachnutzer. Es ist ihm somit unmöglich, das Bild weiterzuverwenden. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 17:32, 18. Apr. 2011 (CEST)
Kurz gesagt: Er muss sich entscheiden. Entweder auf die Zusätze verzichten oder eben nicht. Sollte er nicht darauf verzichten wäre es unabhängig von der Auslegung zweifelhaft ob die Lizenz schon erloschen ist oder nicht. In diesem Falle und auch den anderen heißt es auf Nummer sicher gehen. D.h. im Zweifel wären die Bilder zu löschen, selbst wenn ich das bedauern würde. -- Nyabot :: Kujōshorigakari :: aaw 18:01, 18. Apr. 2011 (CEST)

Ich habe den Fall auf Commons erwähnt. Dort werden schließlich die meisten der Bilder gelagert und entsprechend sollte auch dort darüber befunden werden. -- Nyabot :: Kujōshorigakari :: aaw 23:51, 19. Apr. 2011 (CEST)

Wie soll es jetzt weitergehen? Irgendwer wird wohl einen Löschantrag auf commons stellen müssen. Wie lange soll damit noch gewartet werden? --NeoUrfahraner 12:42, 21. Apr. 2011 (CEST)
Ich wollte heute noch die Reaktionen auf Commons abwarten. Wenn sich da nichts weiter tut, wird wohl einer einen fetten Löschantrag stellen müssen. Das wird zumindest dazu führen das es eine Entscheidung geben muss. Ich hätte gefreut wenn Wolfgang selbst eingelenkt hätte, da er das aber nicht zu wollen scheint, muss es nun quasi auf diese Art passieren. -- Nyabot :: Kujōshorigakari :: aaw 13:53, 21. Apr. 2011 (CEST)

Alle Jahre wieder (genau diese Bilder waren auch schon mal Thema) schlägt hier jemand auf und will die Lizenz nach seinem Willen beugen. Die Namensnennung hat gemäß Lizenzvertrag - je nach Art und Verwendung des lizenzierten Inhalts - "in einer der Nutzung entsprechenden, angemessenen Form" (4.c.) zu erfolgen und außerdem "ebenso hervorgehoben ... wie die Hinweise auf die übrigen Rechteinhaber" . Das kann bei der einen Verwendungsart die Nennung direkt am Bild sein, bei der nächsten Nutzung kann es die Nennung im Autoren- und Bildverzeichnis oder im Impressum sein und bei der dritten Nachnutzung die Nennung auf der Bildbeschreibungsseite. Rechtsgültig ist allein der Lizenzvertrag; ergänzende Erklärungen auf der Bildbeschreibungsseite haben keine Wirkung, sofern sie die aktiv erteilte Lizenz überhaupt einschränken sollten. Ein Massenlöschantrag auf Commons wäre in diesem Fall pure BNS (COM:POINT); das kann im Extremfall auch dort zu einer Benutzersperre führen. --Martina Disk. 14:15, 21. Apr. 2011 (CEST)

Soll diese Antwort eine haltlose Drohung sein? Ich setze mich hier nur für eines der wesentlichen Projektziele ein und nicht für deren Verwässerung, wie es hier immer wieder gerne probiert wird. -- Nyabot :: Kujōshorigakari :: aaw 17:35, 26. Apr. 2011 (CEST)

Einschub an Martina

An Martina: Danke für den Hinweis auf die alte Diskussion. Was mir jetzt nicht klar ist: Damals hat anscheinend Wolfgang Pehlemann seinen Standpunkt durchgesetzt (ergänzende Erklärungen auf der Bildbeschreibungsseite gelten), obwohl er von Deinem Standpunkt (ergänzende Erklärungen auf der Bildbeschreibungsseite haben keine Wirkung) abweicht. Hab ich das richtig verstanden? --NeoUrfahraner 16:13, 21. Apr. 2011 (CEST)
Niemand hat dort etwas eindeutig durchgesetzt. Wolfgang akzeptiert gegen seine Überzeugung, dass sein Name bei der Verwendung in der Wikipedia nicht in der Bildunterschrift steht; seine Kontrahenten akzeptierten, dass er seine Lizenzintepreation auf die Bildbeschreibungsseite schreibt. Ob und wann (bei welchen Nutzungen) er mit seiner Auffassung richtig oder falsch liegt, kann hier niemand von uns verlässlich sagen. Ich dachte eigentlich, das sei ein angemessener Umgang mit einer Patt-Meinungssituation, die sich realistisch wohl nur von Einzelfall zu Einzelfall vor Gericht klären lässt. Erschreckend daher, dass hier mancher nun doch wieder herumtönt wie vor zwei Jahren und den Abgesang der Grundidee des Projektes beschwört. --Martina Disk. 20:36, 21. Apr. 2011 (CEST) PS: Ich unterliege übrigens wegen meiner Auffassung zur Namensnennung, die ich mit Wolfgang teile, seit zwei Jahren einem Uploadverbot in der deutschsprachigen Wikipeda, bestätigt von unserem höchsten Gremium, dem Schiedsgericht. Weil ich nicht auf jegliche Erklärung zusätzlich zur Lizenzvorlage verzichte. Aber wir sind so superkonsequent: Meine Bilder werden stattdessen von Commons aus eingebunden. :-)
Ich verstehe Dich immer noch nicht. Oben schreibst Du "ergänzende Erklärungen auf der Bildbeschreibungsseite haben keine Wirkung", jetzt schreibst Du, Du teilst die Auffassung von Wolfgang, dass nicht nur der Wortlaut der Namensnennung, sondern auch weitere Details auf der Bildbeschreibungsseite rechtwirksam vorgeschrieben werden können. --NeoUrfahraner 07:21, 22. Apr. 2011 (CEST)
Ich teile Wolfgangs Auffassung, dass in den allermeisten Fällen der Name direkt am Bild zu nennen ist. Außerhalb der Wikimedia-Missionierungsanstalt ist das für jedermann selbstverständlich, nur hier werden immer wieder neue Bildschirmkilometer um diese Frage produziert. --Martina Disk. 19:56, 24. Apr. 2011 (CEST)
Ich habe keine Ahnung, was bei Dir "Außerhalb der Wikimedia-Missionierungsanstalt" ist, aber in Büchern ist typischerweise der Bildnachweis irgendwo im Anhang und nicht direkt unter dem Bild. Soll ich Dir ein konkretes Buch als Beispiel nennen? --NeoUrfahraner 07:00, 26. Apr. 2011 (CEST)
PS: Gehe einfach auf books.google.com, gib "Bildnachweis" in "Search Books" ein, dann kannst Du bei mehr als 40.000 Treffern studieren, wie es "Außerhalb der Wikimedia-Missionierungsanstalt" gehandhabt wird. --NeoUrfahraner 09:23, 26. Apr. 2011 (CEST)
Die Frage ist und bleibt unklar, daran wirst auch du nichts ändern. Um das zu klären, brauchen wir ein Rechtsgutachten (vor 222 (Vertipper) Jahren beantragt) oder ein Urteil. Meinungen hier an dieser Stelle von irgendwelchen Benutzern sind irrelevant. Selbst wenn der Benutzer Volljurist wäre. --Marcela 09:36, 26. Apr. 2011 (CEST)
Was aber sehr wohl zählt, ist eine klare Aussage des Urhebers, dass er keinen Wert auf Namensnennung direkt am Bild legt. --NeoUrfahraner 09:38, 26. Apr. 2011 (CEST)
PS: Wer hat da vor 22 Jahren ein Rechtsgutachten beantragt? Damals gab es ja Wikipedia noch gar nicht. OK, vor 2 Jahren, das war dann wohl wegen der Martina Nolte Geschichte. Aber dann brauchen wir kein Rechtsgutachten, sondern eine interne Richtlinie, die entweder besagt "Mit dem Hochladen behalte ich zwar das Recht auf Namensnennung, aber verzichte ich ggf. auf das Recht auf Namensnennung direkt unter dem Bild" (wer damit nicht einverstanden ist, soll seine Bilder löschen oder gar nicht hochladen), oder aber wir formulieren Wikipedia:Über Wikipedia so um: "jeder darf sie unter Angabe der Autoren an der von ihnen gewünschten Stelle und der freien Lizenz frei kopieren und verwenden" --NeoUrfahraner 10:09, 26. Apr. 2011 (CEST)
PPS: irgedwie ist mir sowieso nicht klar, welche Position Martina vertritt. 14:15, 21. Apr. 2011 vertrat sie noch die Ansicht: "Die Namensnennung hat gemäß Lizenzvertrag - je nach Art und Verwendung des lizenzierten Inhalts - "in einer der Nutzung entsprechenden, angemessenen Form" (4.c.) ... Das kann bei der einen Verwendungsart die Nennung direkt am Bild sein, bei der nächsten Nutzung kann es die Nennung im Autoren- und Bildverzeichnis oder im Impressum" --NeoUrfahraner 09:49, 26. Apr. 2011 (CEST)
Im Zweifel halte ich mich an bestehendes Recht und setze mich damit auch über jegliche internen Regelungen hinweg, egal was die besagen. Solche Regelungen sind wertlos, weil unverbindlich. Solche Regelungen sind überflüssig wie Martinas Hochladeverbot, das Verbot der GFDL 1.2 und dergleichen Unfug. Und wenn sich mal ein Gericht mit der Umlizenzierung beschäftigen würde... aber lassen wir das... --Marcela 11:06, 26. Apr. 2011 (CEST)
Selbstverständlich sind interne Regelungen wie "Mit dem Speichern dieser Seite versichere ich, dass ich den Beitrag selbst verfasst habe bzw. dass er keine fremden Rechte verletzt, und willige ein, ihn unter der Creative Commons Attribution/Share-Alike Lizenz 3.0 und der GNU-Lizenz für freie Dokumentation zu veröffentlichen. Ich stimme einer Autoren-Nennung mindestens durch URL oder Verweis auf den Artikel zu. Einzelheiten sind in den Nutzungsbedingungen beschrieben." rechtsverbindlich. --NeoUrfahraner 11:29, 26. Apr. 2011 (CEST)
Wenn sie etwas zu regeln versuchen, was eh klar ist, meinetwegen, dann kann man das als rechtsverbindlich ansehen. Wenn sie jedoch etwas regeln wollen, was Unrecht ist, dann ist das natürlich nicht verbindlich. Und genau das ist der Knackpunkt. Per interner Regel wird kein Gesetz geschaffen, so gerne das auch einige hier hätten. --Marcela 11:37, 26. Apr. 2011 (CEST)
Keine Ahnung um was ihr euch nun im Detail streitet. Jedoch ist eine Einschränkung von CC-Lizenzen nicht zulässig und das auch vollkommen unabhängig von Wikipedia. Jegliche gewährte Freiheit muss auch weiterhin gewahrt bleiben, da sonst die Lizenz sich selbst terminiert. Entsprechend sind die Bilder aktuell nicht unter CC-XX lizenziert, bzw. besitzen gar keine Lizenz. Sollte Wolfgang die Änderungen im Nachhinein vorgenommen haben, dann sind sie zu revertieren. Sollte er die Bilder bereits so eingestellt haben, dann sind sie zu löschen, da keine ausreichende Freigabe vorliegt. Die einzige Möglichkeit einzulenken besitzt Wolfgang selbst. Was gibt es da überhaupt zu diskutieren? -- Nyabot :: Kujōshorigakari :: aaw 11:52, 26. Apr. 2011 (CEST)
Die "Detailfrage" ist, ob "direkt unter dem Bild" eine Einschränkung von CC-Lizenzen ist oder nicht. Laut Marcela braucht man da anscheinend ein Rechtsgutachten oder ein Gerichtsurteil, um das zu klären. Meine Ansicht dazu ist: wenn es hier tatsächlich eine Ermessensspielraum geben sollte, dann muss eben in den Nutzungsbedingungen klargstellt werden, wie in der Wikipedia die CC-Lizenzen zu verstehen sind. Diesen Nutzungsbedingungen stimmt ja der Rechteinhaber beim Uploaden und der Werknutzer beim Nutzen der Werke zu. --NeoUrfahraner 12:36, 26. Apr. 2011 (CEST)
Da wird es keinen Ermessensspielraum geben, da die Lizenz klar definiert, dass es in jeglicher angemessener Form erfolgen kann. Eine Verpflichtung zur Nennung des Autoren direkt unter oder neben dem Bild ist da bereits eine Einschränkung der Lizenz und der an Nachnutzer gewährten Rechte. Folglich verstößt so eine Einschränkung, falls sie nicht als Bitte formuliert ist, bereits gegen die Bedingungen der Lizenz, die keine weiteren Einschränkungen duldet. -- Nyabot :: Kujōshorigakari :: aaw 12:45, 26. Apr. 2011 (CEST)
Ich sehe das auch so. Marcela, Martina (zumindest um 19:56 am 24. Apr. 2011) und Wolfgang Pehlemann allerdings nicht. --NeoUrfahraner 13:16, 26. Apr. 2011 (CEST)
Das Einzige was hier diskutiert werden könnte ist die Entfernung der Hinweise ohne Einwilligung des Uploaders. Das die Lizenz, wenn man die Angaben so nimmt wie sie dort stehen, nicht mehr gültig ist, ist im Grunde genommen klar. Was offen blieb ist jediglich die Frage danach, ob die Hinweise einfach so entfernt werden können, wenn Wolfgang damit nicht einverstanden ist. Sollte man sich in dieser Frage nicht einigen können, dann bleibt nur "Löschen" als Option über, wenn man sich aus juristischen Fallstricken raushalten möchte. -- Nyabot :: Kujōshorigakari :: aaw 13:42, 26. Apr. 2011 (CEST)
Ich halte die Einschräkung, um die es hier ursprünglich ging, auch für nicht gültig. Aber wie bitte kommst Du zu der Ansicht, dass die Lizenzen dadurch ihre Gültigkeit verlieren? Die Dateien sind unter CC lizenziert; die zusätzliche Anmerkung Wolfgangs ist auch rechtlicher Sicht als Bitte zu verstehen (und könnte in der Tat ein wenig seichter formuliert werden). Yellowcard 16:57, 26. Apr. 2011 (CEST)
(BK) Natürlich ist die Lizenz gültig, du verwechselst hier permanent die Wirkung auf den Lizenznehmer mit der auf den Lizenzgeber. Die Entfernung der Hinweise ist jedenfalls absolut inakzeptabel, das entspricht dem unberechtigten Setzen irgendeiner Lizenz für ein fremdes Werk. Es geht darum - und zwar ausschliesslich - ob Bilder, die mit solchen zusätzlichen Hinweisen versehen sind, policy-konform sind oder nicht. Die ganze pseudojuristische Verrenkung kann man sich dabei sparen. Ich habe auf Commons dafür argumentiert, solche Hinweise als nicht-freie Lizenz anzusehen. Selbstverständlich könnte man ein weiteres Template "CC mit spezifischer Attribution" basteln, das halte ich aber aus Wartungsgründen für Unsinn.--Wiggum 17:02, 26. Apr. 2011 (CEST)
Tschuldigung, wenn ich mich da falsch ausgedrückt haben sollte. "Ungültig" im Sinne von nicht akzeptabel im Rahmen unserer Bestimmungen für "freie Lizenzen". -- Nyabot :: Kujōshorigakari :: aaw 17:21, 26. Apr. 2011 (CEST)
@ Wiggum: Diese Ansicht ist aber nicht mit dem deutschen Urheberrechtsgesetz vereinbar. "Pseudojuristische Verrenkung" hin oder her - aber auf dessen Füßen müssen wir nunmal stehen, denn wir sind nicht der Gesetzgeber. Yellowcard 00:18, 27. Apr. 2011 (CEST)
Ich sag ja auch nur, dass das keine Rechtsfrage ist (jedenfalls momentan), sondern eine Policy-Frage.--Wiggum 23:32, 27. Apr. 2011 (CEST)

Bundesarchiv

Und wer löscht die zigtausend BA-Bilder? Ich prophezeie mal, das wird niemand machen. Wenn das von einem normalen Benutzter gekommen wäre, au weia! --Marcela 13:51, 26. Apr. 2011 (CEST)
Fallen die nicht unter die Exemption Doctrine Policy? --NeoUrfahraner 14:06, 26. Apr. 2011 (CEST)
Von mir aus können die gerne gelöscht werden, wenn sie nicht lizenzkonform sind. Das habe ich ja schon mehrfach gesagt. Aber wir spielen hier doch bitte jetzt nicht das Spiel: "Mami, der Thomas der darf noch draußen bleiben. Warum ich nicht?" -- Nyabot :: Kujōshorigakari :: aaw 14:07, 26. Apr. 2011 (CEST)
@NeoUrfahraner: Das bräuchten sie entsprechend der erteilten Lizenz nicht. Z.B. kann ja dieses Bild einfach nur entsprechend der CC-BY-SA 3.0 genutzt werden. Sehe da keine zusätzlichen Einschränkungen. -- Nyabot :: Kujōshorigakari :: aaw 14:22, 26. Apr. 2011 (CEST)
OK. Ich kenne die Bundesarchiv-Diskussionen nicht im Detail. Bei den Exemption Doctrine Policy steht jedenfalls "Their use, with limited exception, should be to illustrate historically significant events, ... An EDP may not allow material where we can reasonably expect someone to upload a freely licensed file for the same purpose". Wenn es mit den Bundesarchiv-Bildern eh keine Probleme gibt, umso besser. --NeoUrfahraner 14:30, 26. Apr. 2011 (CEST)
@Ralf: Wieso spielst du immer wieder auf die BArch-Bilder an? Das Entfernen des Seitenstreifens ist erlaubt, wenn auch vom BArch nicht gerne gesehen, siehe diese Stellungnahme inkl. Begründung vom BArch. — Raymond Disk. 16:23, 26. Apr. 2011 (CEST)
Ganz einfache Antwort: Bis zum Auftauchen der BArchbilder waren wir zu Recht stolz darauf, daß wir auf .de relativ sauber in Sachen Bildrechte sind. --Marcela 16:32, 26. Apr. 2011 (CEST)
Diese ganze Diskussion dreht sich um die Form der Namensnennung, nicht um Bildrechte allgemein. Und bei der Namensnennung gibt es mit den BArch-Bildern keine Probleme. — Raymond Disk. 16:42, 26. Apr. 2011 (CEST)
Das - nach den Bestimmungen der Lizenz CC-BY-SA mögliche - Entfernen ... Deswegen hat sich das Bundesarchiv leider gezwungen gesehen, die Kooperation mit Wikimedia Deutschland e.V. nicht fortzuführen. Das ist zwar nicht unbedingt erfreulich, aber rechtlich sauber. Im Wesentlichen geht es hier um den gleichen Konflikt: was ist wichtiger: wertvolle Bilder oder freie Bilder? --NeoUrfahraner 16:52, 26. Apr. 2011 (CEST)
Diese Frage müssen wir uns hier nicht stellen. Die Wikimedia-Projekte akzeptieren nur freie Bilder, unfreie werden entfernt. Punkt. Ob frei oder wertvoll jetzt "wichtiger" ist, ergibt sich somit gar nicht als Fragestellung. Wo hier mit Kritik angesetzt werden kann, ist meiner Auffassung nach die Akzeptanz von "Fair Use" auf en.wp und ähnliche Regelungen in anderen Sprachversionen, aber das ist für uns an dieser Stelle kein Thema.
Die BArch-Spende kann m.M.n. kritisiert werden, weil in einigen Fällen nicht klar ist, ob das BArch überhaupt ausreichende Nutzungsrechte innehat, um die Bilder frei zu lizenzieren. Die Namensnennung hingegen ist durch die CC-Lizenzbedingungen klar geregelt, was auch vom BArch akzeptiert wird. Das Entfernen des Rands ist somit erlaubt, wenn die Namensnennung an anderer Stelle in angemessener Form erhalten bleibt. Yellowcard 17:06, 26. Apr. 2011 (CEST)
Ich stimme Dir zu: "Die Wikimedia-Projekte akzeptieren nur freie Bilder, unfreie werden entfernt." Ich wollte nur darauf hinweisen, dass das Beharren auf der Freiheit in diesem Fall leider mit großen Opfern verbunden ist. --NeoUrfahraner 17:15, 26. Apr. 2011 (CEST)
Und welche Opfer sollen das Deiner Meinung nach sein? Yellowcard 00:15, 27. Apr. 2011 (CEST)
Naja, die Bilder sind zweifellos großartig. Wenn wir sie löschen müssen, ist das alles andere als erfreulich. --NeoUrfahraner 06:33, 28. Apr. 2011 (CEST)

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Ein solcher Hinweis, wie hier formuliert, hebt die Wirksamkeit der Lizenz auf. Entsprechend verstößt in diesem Fall Wolfgang gegen die Projektrichtlinien. Man muss sich also nur entscheiden ob die Bilder gelöscht werden oder ob sie behalten werden und uns die Projektziele nichts mehr Wert sind. Als nächstes verlange ich, dass jeder der meine Bilder kopiert den Ententanz aufführen muss. Wäre das denn zulässig? -- Nyabot :: Kujōshorigakari :: aaw 14:22, 21. Apr. 2011 (CEST)
Ich kann nicht erkennen, warum so ein Hinweis die Lizenz unwirksam machen soll und nicht einfach nur unbeachtlich im Sinne von venire contra factum proprium ist. Kannst du deine Position bitte ausführen und begründen? Ich halte das für einen von vielen Versuchen, sich eine Extrawurst zu braten, auf die wir bisher noch nie eingegangen sind und dies auch diesmal nicht tun sollten. Der Hinweis entfaltet wegen unseren Lizenzen keine Wirkung und damit hat es sich dann. Grüße --h-stt !? 14:47, 21. Apr. 2011 (CEST)
Das Problem ist, dass Wolfgang Pehlemann subjektiv glaubt, dass seine Lizenzeinschränkung gültig wäre. Er kann also später glaubhaft behaupten, er habe niemals bewußt einer "einfachen" cc-by-sa Lizenz zugestimmt; die Freigabe wäre irrtümlich passiert. --NeoUrfahraner 15:55, 21. Apr. 2011 (CEST)
In diesem Fall, dass es wirklich keine Wirkung hätte, würde ich aber darauf bestehen das der Hinweis aus den Dateibeschreibungen entfernt wird. Es handelt sich dann nämlich um bewusste Irreführung, was wir als Förderer freien Wissens keinesfalls dulden sollten, mit allen möglichen Implikationen. -- Nyabot :: Kujōshorigakari :: aaw 16:10, 21. Apr. 2011 (CEST)
Ja, das könnte man machen. Zuvor wäre es aber sinnvoll, nicht über sondern mit ihm zu reden. Wolfgang, liest du hier mit? Dann melde dich doch bitte kurz zu Wort, welche Lösung du für angemessen hältst. --h-stt !? 16:15, 21. Apr. 2011 (CEST)
Ob Wolfgang hier mitliest, weiß ich nicht. Bevor ich diese Diksussion hier gestartet habe, habe ich aber zuerst mit ihm Kontakt aufgenommen. Er findet die Links zu den laufenden Diskussionen auf seiner Diskussionsseite. --NeoUrfahraner 16:20, 21. Apr. 2011 (CEST)
Und wenn du jetzt noch erraten kannst, warum ich auf den juristischen Grundsatz des vernire contra factum proprium verwiesen habe ... dieser Protest wird ihm nichts nützen, wenn er trotz unserer Hinweise auf die Lizenz und deren Wortlaut sowie die Erklärung im Kasten bei jedem Edit auf Hochladen klickt. Da ist dann kein Platz mehr für Irrtümer und das wird ihm gegebenfalls erst sein Anwalt und wenn nicht der dann ein Richter erklären. Und zwar kostenpflichtig. --h-stt !? 16:15, 21. Apr. 2011 (CEST)
Die Frage ist allerdigs auch, ob das "vernire contra factum proprium" nicht gegen die Wikipedia-Gemeinde verwendet werden kann, wenn der (Nutzungs)Berechtigte selbst eine tatsächliche Situation geschaffen hat, auf deren Bestand der andere Teil (Rechteinhaber) vertrauen durfte und vertraut hat (indem die Wikipedia-Gemeinde den Nutzungseinschränkungen nicht widersprochen hat) --NeoUrfahraner 16:31, 21. Apr. 2011 (CEST)
Heute von mir heute gefunden und eingetragen. http://www.reise-weblog.com/2011/04/20/die-beliebtesten-sehenswuerdigkeiten-deutschlands/ nutzt nur Fotos von Commons, und hat ziemlich gut, wenn auch nicht perfekt, die Lizenzen eingehalten. Die Zusatzbedingungen von Wolfgang haben sie - logischerweise - übersehen. Und ich unterstelle hier keinen Vorsatz. — Raymond Disk. 17:35, 21. Apr. 2011 (CEST)
Ich habe mir erlaubt, Wolfgang darüber zu informieren, damit klar wird, dass es hier nicht nur um eine rein hypothetische Frage geht. --NeoUrfahraner 18:54, 21. Apr. 2011 (CEST)

vernire und das gleich zweimal - das ist so peinlich, dass mir die Niere schmerzt --Historiograf 17:20, 21. Apr. 2011 (CEST)

H-stt: Inwiefern verhält sich Wolfgang Pehlman widersprüchlich? -- ⚖.suhadi 23:10, 21. Apr. 2011 (CEST)
Bin zwar nicht H-stt, aber Wolfgang Pehlemans Zusatzbedingungen widersprechen den Wikimedia Nutzungsbedingungen: "Als Autor erklärst du dich einverstanden, dass deine Nennung in einer der folgenden Weisen geschieht ..." --NeoUrfahraner 07:09, 22. Apr. 2011 (CEST)
Das ist aber kein Fall des § 242 BGB.-- ⚖.suhadi 10:35, 22. Apr. 2011 (CEST)
Wenn ich http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/legalcode richtig verstehe, sind vom Nutzer unter anderem der Titel des Inhalts und die URL bei commons anzugeben. Als Titel des Inhalts sehe ich den Datei-Namen, der wiederum auch Teil der URL darstellt. Da Wolfgang Pehlemann seinen Vor- und Nachnamen grundsätzlich zum Teil des Dateinamens macht, kann man doch eigentlich nichts falsch machen. Seine Sonderformulierungen im Lizenztext sind in meiner Sicht eher von deklaratorischem Charakter, als dass sie in Anbetracht der tatsächlichen Dateinamen über CC hinausgehen. --Brühl 23:24, 23. Apr. 2011 (CEST)
Wenn's eh nicht über CC hinausgeht, dann kann man's doch einfach weglassen, und das Problem ist erledigt. --NeoUrfahraner 20:54, 25. Apr. 2011 (CEST)
Das Problem wäre auch schon erledigt, wenn du uns diese unsägliche Diskussion nicht länger über x Seiten aufzwingen würdest. --Martina Disk. 22:02, 25. Apr. 2011 (CEST)
Ich verstehe auch nicht, welches Problem hier gezüchtet werden soll. --Marcela 22:07, 25. Apr. 2011 (CEST)
Nun, es geht nicht darum ein Problem zu "züchten", sondern um eine "Patt-Meinungssituation, die sich realistisch wohl nur von Einzelfall zu Einzelfall vor Gericht klären lässt" (Zitat Martina). Im Gegensatz zu Martina will ich nicht, dass das erst vor Gericht geklärt wird, sondern vielmehr, dass wir es hier schaffen, einen Konsens zu finden. Zitat: jeder darf sie unter Angabe der Autoren und der freien Lizenz frei kopieren und verwenden --NeoUrfahraner 07:06, 26. Apr. 2011 (CEST)
Niabot & Co führen doch hier nur einen Glaubenskrieg. Wollen Sie hier missionieren? Wohl aus purer lange Weile oder um sich wichtig zu nehmen. Ich kann zu jedem meiner Bilder den Quatsch hinzufügen der mir so einfällt. Und??? Alles Banane. Wolfgang hat die CC-BY-SA Lizenz seinen Bildern angehängt. Das gilt. Der Rest ist und bleibt Banane. Wer sich daran hält, der macht es eben. Wer sich daran nicht hält macht es auch korrekt. Wer diesen einfachen Vorgang nicht verstehen kann, der tut mir leid. Empfehlung: mal bei eBay schauen ob es nicht irgendwo noch ein-zwei Gehirnzellen zum ersteigern gibt. Diese elend-unützen und nur zeitverschlingenden Dilettanten Diskussionen. GRAUSAM. --Alchemist-hp 21:43, 26. Apr. 2011 (CEST)
Erstens bin ich kein Religionsanhänger und zweitens sollte klar sein, dass die zusätzlichen Bedingungen da nichts zu suchen haben, selbst wenn nicht klar wäre ob sie gelten oder nicht. Das ist wirklich grausam, dass man ansehen muss, wie vermeintliche Erschaffer freien Wissens sich darum bemühen an den Grundprinzipien zu nagen. -- Nyabot :: Kujōshorigakari :: aaw 22:14, 26. Apr. 2011 (CEST)
Das hast Du auch wieder nicht verstanden. Jeder Urheber kann seinen Bildern den Quatsch hinzufügen den er möchte. Das kann ihm keiner nehmen oder gar verbieten. Allein die Wikipedia Bedingung muß bei einem Upload erfüllt sein: eine freie Lizenz ist Pflicht. Dieses ist erfüllt: CC-BY-SA. Was gibt es denn da nicht zu verstehen? Langsam begreife ich: Du willst es nicht, weil Du es nicht kannst? Aha, mein Beileid. --Alchemist-hp 22:37, 26. Apr. 2011 (CEST)
Durch das Hinzufügen von weiteren Bedingungen entsteht eine neue Lizenz die nicht als "freie Lizenz" im Rahmen dieses Projektes angesehen wird. Es ist folglich nicht mehr als CC-BY-SA freigegeben. PS: Danke für dein Beileid, auch wenn ich es nicht nötig habe. -- Nyabot :: Kujōshorigakari :: aaw 22:45, 26. Apr. 2011 (CEST)
Ah, vielleicht noch eines das Dir hilft es evtl. besser zu verstehen: viele Bilder haben den folgenden Lizenzbaustein: {{Self|GFDL|Cc-by-sa-3.0-migrated}}. Und nun ... zwei Lizenzen zur Auswahl. Es gibt ja noch ganz andere Lizenzzusammenstellungen. Hmmm geht das denn? Welche gilt denn nun? Ja genau so wie bei den Bildern von Wolfgang. Ich suche mir etwas aus: CC-BY-SA oder CC-BY-SA + Zusatz von Wolfgang. Ist doch ganz easy. --Alchemist-hp 22:49, 26. Apr. 2011 (CEST)
Hör bitte auf alle Zutaten unsortiert, aber nach deinem Geschmack, in einen Topf zu werfen. Die Formulierungen von Wolfgang beziehen sich auf die Lizenz bzw. bauen darauf auf und verändern sie. Sowohl die GFDL als auch die CC-BY-SA sind akzeptierte Lizenzen und stellen kein Problem dar, da man ein Bild unter mehreren Lizenzen freigeben kann. Welchen Trugschluss du nun daraus ziehen bzw. mir oktorieren willst, ist gar zu offensichtlich. -- Nyabot :: Kujōshorigakari :: aaw 23:17, 26. Apr. 2011 (CEST)
Sorry, der einzige der mit irgend etwas aufhören sollte bist DU, der uns hier irgend etwas zu beweisen versucht. Sonst keiner. Ich kann lesen. Da steht ganz eindeutig der Baustein CC-BY-SA und es steht zusätzlich "CC-BY-SA unter Nennung bla, bla, bla.". Genau so wie es auch bei mehreren Lizenzen der Fall ist. Du hast auf Dich aufmerksam gemacht, wir haben es zur Kenntnis genommen. Du bist ja so toll! Und nun können wir aber ein Bier trinken gehen. OK? --Alchemist-hp 23:28, 26. Apr. 2011 (CEST)
Wenn das wirklich seine Intention bei all den Bildern war, dann sollte er an der Formatierung aber noch kräftig feilen, sonst entstehen da nur sehr starke Missverständnisse. Wobei ich hier ehrlich gesagt nicht an Missverständnisse glaube. Zudem ist es jetzt auch schon ein bisschen spät für noch ein weiteres Bier. Müssen wir ein anderes mal nachholen. -- Nyabot :: Kujōshorigakari :: aaw 00:14, 27. Apr. 2011 (CEST)
@Alchemist-hp: Man könnte es so interpretieren wie Du (CC-BY-SA und es steht zusätzlich). Aus der Diskussion mit Wolfgang Pehlemann ergibt sich aber, dass er, der Urheber selbst, es nicht so interpretiert, sondern CC-BY-SA unter der Einschränkung .... Der Upload erfolgte ausdrücklich unter der Annahme, dass dieser Zusatz als Einschränkung zu verstehen ist. --NeoUrfahraner 07:04, 27. Apr. 2011 (CEST)
Dann ist das ganz alleine ein Problem von Wolfgang. Nicht unser. Bei jedem Rechtsstreit wird er damit auf die Nase fallen. --Alchemist-hp 19:34, 27. Apr. 2011 (CEST)
Nö, er hat doch in die Nutzungsbedingungen glasklar geschrieben "Attribution direkt beim Bild". Da kann sich kein Nachnutzer rausreden, dass das ja bei Wikipedia auch anders gemacht wird.--Wiggum 23:30, 27. Apr. 2011 (CEST)
Wenn mir nicht innerhalb von zwei Sekunden nach meinem beendetem Edit widersprochen wird gilt folgendes: alle Anträge auf die Löschung der Bilder werden verworfen. Die Diskussion wird für immer ad acta gelegt und keiner der hier Beteiligten sagt auch nur ein Wort mehr. Ansonsten erklärt er sich bereit in der Wikipedia für immer sperren zu lassen. --Alchemist-hp 23:37, 27. Apr. 2011 (CEST)

Löschantrag gestellt

Ich habe auf Commons einen Löschantrag auf eines der Bilder gestellt, wie ich es gestern angekündigt hatte. Ich halte Wolfgang für informiert und mache dies nicht aus bösen Willen, sondern zum Schutz der Projektprinzipien und Nachnutzer. -- Nyabot :: Kujōshorigakari :: aaw 10:29, 22. Apr. 2011 (CEST)
Was immer Du hier als Motivation vorschiebst: Diese Zeitverschwendung wegen eines Nicht-Problems halte ich für die eigentliche Projektschädigung. --smial 11:16, 24. Apr. 2011 (CEST)
Immer munter drauf los. Schlag doch hier und auf Commons weiter auf mich verbal ein. Mich kümmert das nicht, wenn es um Projektziele und Prinzipien geht. -- Nyabot :: Kujōshorigakari :: aaw 19:37, 24. Apr. 2011 (CEST)
Daß Dich Argumente nicht kümmern, hast du schon ausreichend dargestellt, das mußt du nicht überall mehrfach wiederholen. Aber mal die Fakten: Du glaubst ein Problem entdeckt zu haben und bringst das hier auf den Tisch. Das sei jedem unbenommen. Du bekommst Gegenwind, die weit überwiegende Mehrheit der Diskussionsteilnehmer stimmen mit Deiner Meinung nicht überein. Daraufhin rennst Du nach Commons und stellst einen LA. Das ist ganz eindeutig geschickt gemacht, denn hier auf DE wäre damit die Sache unmittelbar als BNS-Aktion erledigt. Nun bleibt der unmittelbare Erfolg auch beim Löschantrag aus - und Du eskalierst die Sache umgehend auf commons village pump. Auch dort stimmen keineswegs alle Beteiligten begeistert Deinem Ansinnen zu. Und nun beschwerst du Dich wieder hier: Der Kreis ist geschlossen. Was bitteschön ist das anderes als Zeitverschwendung und projektschädigende Störaktion? Zumal Du gar noch feinst unterscheidest zwischen "direkt unter dem Bild", was böse ist, und "prominent nahe beim Bild", was nicht böse ist. -- smial 16:56, 26. Apr. 2011 (CEST)
Irgendwie hast Du die Chronologie nicht ganz verstanden. --NeoUrfahraner 17:02, 26. Apr. 2011 (CEST)
@smial: Du hast da durchaus einiges durcheinandergebracht. Sowohl chronologisch, als auch inhaltlich. Bitte studier den Ablauf der Ereignisse noch einmal gründlich. Ebenso meine Antworten, die du hier ausserhalb des richtigen Kontext und auch noch falsch zitierst, sodass man schon den Eindruck hat, dass es Absicht ist. -- Nyabot :: Kujōshorigakari :: aaw 17:29, 26. Apr. 2011 (CEST)
Oh Verzeihung, losgetreten wurde es am 18. April 2011, 09:47 Uhr vom NeoUrfahraner, mein Fehler. Nachdem Du Dich dann per Version vom 18. April 2011, 16:24 Uhr hier reingehängtest, hast du trotz dieser Aktion die Sache gleich mal am/um 19. April 2011, 22:47 Uhr weitergetragen. Nachdem es an jener Stelle und auch hier nicht recht weiter ging, kam dann der LA am/um 22. April 2011, 09:09 Uhr. Auch dort kamen nicht die gewünschten Antworten, weshalb dann der nächste Schritt zur Pumpe am/um 22. April 2011, 22:22 Uhr folgte. Und nu sammer inzwischen wieder hier. Was die Zitatverürzung angeht, nun deine Ausrede auf meine Frage findet sich hier. Kann jeder nachlesen, hier wird nix unter den Teppich gekehrt. Mögen andere daraus ihre Schlüsse ziehen. --smial 23:58, 26. Apr. 2011 (CEST)
Wusste gar nicht, dass ich dir so viel Mühe wert bin. Rührt mich irgendwie. -- Nyabot :: Kujōshorigakari :: aaw 00:05, 27. Apr. 2011 (CEST)
Jetzt also die persönliche Ebene? Finde ich spannend. Und was die Mühe angeht: Transparenz und Sachlichkeit erfordern leider manchmal sehr viel Zeitaufwand. Wer ursächlich für diese Zeitverschwendung verantwortlich ist, dürfte mittlerweile klar sein. -- smial 00:24, 27. Apr. 2011 (CEST)
@Smial: Ja, bleiben wir sachlich. Es gibt nach meinem bisherigen Verständis drei Standpunkte:
  1. Die Einschränkung von Wolfgang Pehlemann ist mit Wikipedia vereinbar.
  2. Die Einschränkung von Wolfgang Pehlemann ist mit Wikipedia nicht vereinbar und durch den Upload unter CC-BY-SA ungültig. Daher sind die Bilder unter der uneingeschränkten CC-BY-SA verwendbar.
  3. Die Einschränkung von Wolfgang Pehlemann ist mit Wikipedia nicht vereinbar, aber gültig. Daher sind seine Bilder nicht unter der uneingeschränkten CC-BY-SA verwendbar.
Daneben gibt es ein paar, die meinen, das Thema braucht/darf/kann nicht diskutiert werden. Versuch bitte, die einzelnen Personen den Standpunkten zuzuordnen. Du vertrittst anscheinend Position 1 (vereinbar). Die meisten, die den Löschantarg ablehnen, vertreten Position 2 (die Bilder sind unter CC-BY-SA verwendbar). Der Urheber Wolfgang Pehlemann selbst vertritt Position 3. Im Zuge von "Transparenz und Sachlichkeit" sollten wir uns zunächst die unterschiedlichen Standpunkte klar machen. --NeoUrfahraner 07:32, 27. Apr. 2011 (CEST)
Standpunkt 2 ist das, was der Lizenztext ziemlich klar regelt. Da ist egal, was Wolfgang sagt. Da er so viele Dateien hochgeladen hat und man ihn mehrmals darauf hingewiesen hat, liegt auch keine Unwissenheit vor. Ich verstehe nicht, wie man etwas anderes als Punkt 2 vertreten kann. Yellowcard 18:04, 27. Apr. 2011 (CEST)
Standpunkt 3 kann man mit dem gleichen Argument wie Standpunkt 2 vertreten, nur mit vertauschten Personen: Wolfgang hat uns mehrmals darauf hingewiesen, dass er auf seinen Einschränkungen besteht. Auch auf unserer Seite liegt keine Unwissenheit vor. Wir müssen die unmissverständliche Willensäußerung des Urhebers respektieren. --NeoUrfahraner 06:37, 28. Apr. 2011 (CEST)
Hat schon jemand daran gedacht das wir den "bisherigen" Nutzern der Bilder von Wolfgang, im Falle ihrer Löschung, quasi die Nutzungserlaubnis unterm Hintern entziehen? Die Nutzer wären dann wirklich am A. gekniffen! Das sollte auch bedacht werden. --Alchemist-hp 17:45, 27. Apr. 2011 (CEST)
Im Falle von anständig CC-BY-SA lizenzierten Bildern wären sie das nicht (siehe Abschnitt 8 der Lizenz). Wäre im Grunde genommen aber erst recht ein Grund dagegen was zu unternehmen, bevor es noch schlimmer wird. -- Nyabot :: Kujōshorigakari :: aaw 18:02, 27. Apr. 2011 (CEST)
Die eingeschränkte CC-BY-SA gilt weiterhin, die Bilder sind weiterhin mit Namensnennung direkt unter Bild und ggf. Beibehaltung des Original-Dateinamens nutzbar. Sie können aber nicht mehr von Commons bezogen werden. --NeoUrfahraner 06:42, 28. Apr. 2011 (CEST)

na ja, ich frage mich, ob die anmerkung irgendwie sinnvoll ist. herr pehlmann lädt bilder auf einem wikimedia-projekt hoch, das ganze aber unter einer bedingung, die mit jeder einbindung in wikipedia verletzt wird. denn wir attribuieren ja gerade nicht "direkt unter Bild" - wenn diese bedingung also wirksam sein soll, verletzt sie jeder wikipedianer, der das bild in seinen artikel einfügt. das aber kann ja wohl nicht im interesse des hochladenden liegen ... also entweder ist sie wirksam, dann ist es eigentlich nicht zu verantworten, die bilder überhaupt bereitzustellen, oder sie ist nicht wirksam, dann verwirrt sie bloß weiternutzer. —Pill (Kontakt) 00:08, 28. Apr. 2011 (CEST)

Ist denn nur "sinnvolles" erlaubt? Ist unsinniges verboten? Verwirren die verschiedenen Lizenzen selbst nicht schon die (Nach-)Nutzer? Wer von all den (Nach-)Nutzern versteht denn die Lizenzbedingungen zu 100% korrekt? Wieso gibt es denn immer noch so viele (Nach-)Nutzer die die Bilder falsch nutzen? All das fragt sich --Alchemist-hp 00:17, 28. Apr. 2011 (CEST) P.S: wieso schaffen wir den ganzen Lizenzkram nicht komplett ab, alles nur noch PD? Ach das geht ja gar nicht, wir sind ja in "D"!
Die wenigsten verstehen die Lizenzen hinreichend. Schon das ist ein Grund für ein stringentes und restriktives Vorgehen. Entweder man klebt eine der Standardvorlagen an seine Bilder, oder man lässt es. Das schont alle Beteiligten.--Wiggum 00:32, 28. Apr. 2011 (CEST)
Das Dumme ist nur: einzig der Urheber bestimmt was mit seinen Bildern gemacht werden kann. KEINER kann dem Urheber verbieten oder sonst etwas vorschreiben was er tun darf und was nicht. Ändert die Uploadbedingungen und macht jedes Schluploch dicht. Nur so wird derartiges verhindert. Bis dahin müssen wir mit so "etwas" leben, meine zumindest ich. --Alchemist-hp 00:39, 28. Apr. 2011 (CEST)
Ja, genau um dieses "Schlupfloch" dichtzumachen führen wir diese Diskussion. --NeoUrfahraner 07:02, 28. Apr. 2011 (CEST)
alchemist, nein, natürlich ist nicht nur sinnvolles erlaubt, mein hauptpunkt ist aber eigentlich, dass wir bei annahme der wirksamkeit der bedingung kontinuierlich rechtsverletzungen forcieren, indem, den gepflogenheiten von wikipedia folgend, keine urhebernennung in den bildunterschriften stattfindet. das aber kann dann ja nicht im interesse des projektes liegen. —Pill (Kontakt) 01:05, 28. Apr. 2011 (CEST)
Unklare Bestimmungen können auch nicht im Interesse des Urhebers liegen. Er darf lizensieren wie er will, Commons ist aber nicht verpflichtet, Bilder unter dieser Lizenz aufzunehmen. --NeoUrfahraner 06:45, 28. Apr. 2011 (CEST)

Stellungnahme von Wolfgang Pehlemann

Hello, I'm the 64 years old author of the photo. You questioned for my comment.

My understanding of "netiquete" in WP is, this discussion had to be done here [[10]] - and not at various places in the Wikimedia / Wikipedia. Therefore my comment in english language as given overthere.

After WP-discussion some years ago about my attribution there are a lot of my photos here and in the WP with this attribution since the discussion in the past. And in more than 15 years publishing my photos by myself or third parties I've had not once a legal dispute in court.

1. I've no problems with your add. discussion at this time about question of deletion of my photo(s).

2. The basic question is: by my attribution there will be an invalid license, which makes

  the photo "not free"?

Sorry, there's something wrong:

3.1 The solution is explained in the terminations of chosen license in no. 8. Miscellaneous

   pointed under c.:
   "If any provision of this License is invalid or unenforceable under applicable law, it 
    shall not affect the validity or enforceability of the remainder of the terms of this 
    License, and without further action by the parties to this agreement, such provision shall 
    be reformed to the minimum extent necessary to make such provision valid and enforceable."

3.2 This part of terminations in German version:

   "Sollte eine Bestimmung dieser Lizenz unwirksam sein, so bleibt davon die Wirksamkeit 
    Lizenz im Übrigen unberührt."

So this licence can't be invalid or not guilty - the photo stays free under licensing and attribution as given.

But only - if there happens a legal qestion between the two parties under license-contract about attribtion under this licence - this two contract parties are questioned to find the solution in sence of license no 8 c., sorry, not to do by Wikipedia.

Please, go on to spend time to your easter days. All the best to all of you -- Wolfgang Pehlemann 10:08, 24. Apr. 2011 (CEST)

Ergebnis der Löschdiskussion

Der Admin Jcb, der die Löschdiskussion auf Commons abgearbeitet hat, ist nach längerem Überlegen zum Ergebnis gekommen, dass er die Lizenzeinschränkung von Wolfgang Pehlemann als gültig, aber mit Commons unvereinbar akzeptieren muss. Wie ich schon Wolfgang Pehlemann gesagt habe, bin darüber keinesweges glücklich, wir haben aber keine andere Wahl. Falls jemand den weiteren Instanzenweg beschreiten will (ich weiß nicht, wie der auf Commons aussieht), habe ich dafür durchaus Verständnis; ich finde es jedenfalls wichtig, dass in dieser schwierigen Frage eine eindeutige und klare Entscheidung getroffen wird. --NeoUrfahraner 19:33, 2. Mai 2011 (CEST)

Es läuft nun eine Wiederherstellungsanfrage (Löschprüfung).--Wiggum 14:21, 3. Mai 2011 (CEST)

Übrigens hat Jcb einen anderen auf die Sonderlizenz des selben Urheber gestützten Löschantrag auf eine andere Datei ohne größere Ausführungen mit Deleted Jcb (Diskussion) 20:38, 2 May 2011 (UTC) entschieden. Nacktaffe 15:31, 3. Mai 2011 (CEST)

Das verwirrt mich jetzt ein wenig. Den betreffenden Löschantrag hast ja Du bereits am 18. April, also vor dem Löschantrag von Niabot (22. April) gestellt. Eine Diskussion zu Deinem Löschantrag habe ich aber nicht gefunden. Wurde Dein Löschantrag auf Commons nicht sauber eingestellt? Beendet wurde Dein Löschantrag um 20:38, 2 May 2011, also nach dem von Niabot (15:12, 2 May). Das Ergebnis ist konsistent, die Chronologie aber verwirrend. --NeoUrfahraner 16:15, 3. Mai 2011 (CEST)

Weil es vielleicht für künftige Diskussionen hilfreich ist:

Creative Commons itself has a FAQ which describes it better:
In the case where a copyright holder does choose to specify the manner of attribution, in addition to the requirement of leaving intact existing copyright notices, they are only able to require certain things. Namely:
  • They may require that you attribute the work to a certain name, pseudonym or even an organization of some sort.
  • They may require you to associate/provide a certain URL (web address) for the work.

(Zitat von Carl Lindberg aus der Löschprüfung). --NeoUrfahraner 07:35, 5. Mai 2011 (CEST)

Hat diese Figur Schöpfungshöhe oder ist der aktuelle Bild-LogoSH-Baustein korrekt? Individualität ist ja vorhanden m.M.n. -- Quedel 07:38, 14. Apr. 2011 (CEST)

Individualität =! SH. Eine zufällige Ziffernfolge kann auch individuell sein. Ich würde das hier nicht sooo eng sehen. -- ⚖.suhadi 21:59, 5. Jun. 2011 (CEST)

Streckenpläne SOLA-Stafette

Genießen die Steckenpläne [11] [12] urheberrechtlichen Schutz oder sind sie dazu zu einfach? Danke, 188.154.129.233 00:19, 26. Apr. 2011 (CEST)

Eigentlich haben sie nicht wirklich Schöpfungshöhe. Du wirst aber mit ziemlicher Sicherheit auch einige Kollegen finden, die diese Pläne doch als schutzwürdig ansehen... -- Chaddy · DDÜP 05:26, 26. Apr. 2011 (CEST)
Hier ist dieser Kollege: Ich widerspreche Chaddy und halte diese für potentiell geschützt oder zumindest die Sachlage für so fraglich, dass wir hier keinen fehlenden Schutz annehmen können. Yellowcard 17:32, 26. Apr. 2011 (CEST)
Uh, das ist dann wohl kniffliger als ich dachte! Wie wäre es denn, wenn die Grafiken vereinfacht" würden? Z.B. Bäumchen und Häuschen weg oder austauschen; die Zeile mit dem Belagstyp entfernen? 188.154.129.233 00:05, 28. Apr. 2011 (CEST)
Wo siehst du da SH? -- Chaddy · DDÜP 04:15, 28. Apr. 2011 (CEST)

Ich würde mich über eine Antwort freuen. Sonst verschwindet meine Frage einfach im Archiv. :( 188.154.129.233 21:54, 30. Apr. 2011 (CEST)

Jetzt verschwindet die Frage nicht mehr einfach im Archiv. ;) -- Chaddy · DDÜP 22:48, 30. Apr. 2011 (CEST)
Hier handelt es sich mEn um ein Diagramm, nicht um eine Karte. Bei Karte setze ich bekanntermaßen die Werksuntergrenze sehr niedrig an. Bei Diagrammen, genau wie bei anderen technisch-mathematischen Objekten, wie das schwarze Dreieck, würde ich die Werksuntergrenze höher anlegen, damit nicht diese mathematisch-technischen Objekte monopolisiert werden, welche normalerweise durch jeden anderen im wesentlichen genauso erstellt wurden wäre. Ich würde also hier keinen Schutz annehmen. -- ⚖.suhadi 18:15, 1. Mai 2011 (CEST)
Dann können die Streckenpläne also hochgeladen werden? Könnte das jemand für mich übernehmen? Ich scheine dieser technischen Herausforderung nicht gewachsen zu sein. 188.154.129.233 01:03, 2. Mai 2011 (CEST)

Der Text des Artikels lehnt sich stark an diesen an. URV oder nicht? -- 84.161.198.82 16:24, 5. Apr. 2011 (CEST)

Wahrscheinlich nicht, scheint Eigendarstellung zu sein.--141.84.69.20 16:46, 27. Jul. 2011 (CEST)

Emser Depesche - Prüfung URV

Hallo, eine IP hat den og. Artikel im Abschnitt "5 - Französische Reaktion" textlich stark erweitert. Der Text wirkt gut ausformuliert. Keine Quellenangabe. Ich bitte daher um Prüfung, ob eine URV vorliegt oder man den Text in dieser Form Sichten kann. Hier ist die Änderung. Besten Dank vorab, ---WolliWolli- Feedback 21:43, 13. Apr. 2011 (CEST)