„Stimmkarte“ – Versionsunterschied

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Die '''Abstimmungskarte''' dient der geregelten Durchführung bei namentlichen [[Abstimmung (Stellungnahme)|Abstimmungen]].
Eine '''Abstimmungskarte''' oder '''Stimmkarte''' dient der Stimmabgabe bei offenen, namentlichen [[Abstimmung]]en. Sie wird personenbezogen ausgegeben und mit Aufschrift, Symbol oder Farbe für „Ja“, „Nein“, „Enthaltung“ versehen.


In Deutschland wurden Abstimmungskarten 1902 im [[Reichstag des Deutschen Kaiserreichs|Deutschen Reichstag]] eingeführt, um bei Verhandlungen über [[Zolltarif]]e die Abstimmungsdauer zu verkürzen und [[Obstruktion]] zu vermeiden. Sie waren blau, rot und weiß.<ref>{{Literatur | Autor=Julius Hatschek | Titel=Das Parlamentsrecht des Deutschen Reiches | Verlag=de Gruyter | Ort=Berlin | Jahr=1973 | ISBN=9783110021578 | Seiten=72 | Online={{Google Buch | BuchID=VtMCS1MFzvgC | Seite=72}}}}</ref><ref name="Thiele">{{Literatur | Autor=Carmen Thiele | Titel=Regeln und Verfahren der Entscheidungsfindung innerhalb von Staaten und Staatenverbindungen: Staats- und kommunalrechtliche sowie europa- und völkerrechtliche Untersuchungen | Verlag=Springer | Ort=Berlin, Heidelberg | Jahr=2008 | ISBN=978-3-540-78994-9 | Seiten=499 f. {{Google Buch | BuchID=yWJczKLVK6YC | Seite=499}}}}</ref> Bei Abstimmungen im [[Deutscher Bundestag|Deutschen Bundestag]] werden seit 1950 Stimmkarten in den gleichen Farben verwendet, die mit dem Namen des abstimmenden Parlamentariers bedruckt sind. Der Abgeordnete wirft sie zur Abstimmung in eine Urne ein. Sie haben eine Größe von 8 x 4,5 cm und enthalten zusätzlich eine Aufschrift mit dem Text „Ja“, „Nein“ oder „Enthalte mich“ sowie einen [[Barcode]]. Abstimmungskarten werden auch im Berliner [[Abgeordnetenhaus von Berlin|Abgeordnetenhaus]] und bei Versagen der elektronischen Abstimmungsmöglichkeit in der französischen [[Nationalversammlung (Frankreich)|Nationalversammlung]] verwendet.<ref name="Thiele" /><ref>[http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/abstimmung/index.html Deutscher Bundestag: Namentliche Abstimmungen] Abgerufen am 25. November 2012</ref>
Die Abstimmungskarten tragen den Namen des Abstimmenden und die Aufschrift "Ja" oder "Nein" oder "Ich enthalte mich".


== Weblinks ==
Abstimmungskarten sind [[1902]] im [[Reichstag des Deutschen Kaiserreichs|Deutschen Reichstag]] eingeführt worden.
* [http://www.hdg.de/lemo/objekte/pict/JahreDesAufbausInOstUndWest_abstimmungskarteGysi/index.html Enthaltungskarte des Deutschen Bundestages 1998]

== Einzelnachweise ==
<references />


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Version vom 25. November 2012, 22:57 Uhr

Eine Abstimmungskarte oder Stimmkarte dient der Stimmabgabe bei offenen, namentlichen Abstimmungen. Sie wird personenbezogen ausgegeben und mit Aufschrift, Symbol oder Farbe für „Ja“, „Nein“, „Enthaltung“ versehen.

In Deutschland wurden Abstimmungskarten 1902 im Deutschen Reichstag eingeführt, um bei Verhandlungen über Zolltarife die Abstimmungsdauer zu verkürzen und Obstruktion zu vermeiden. Sie waren blau, rot und weiß.[1][2] Bei Abstimmungen im Deutschen Bundestag werden seit 1950 Stimmkarten in den gleichen Farben verwendet, die mit dem Namen des abstimmenden Parlamentariers bedruckt sind. Der Abgeordnete wirft sie zur Abstimmung in eine Urne ein. Sie haben eine Größe von 8 x 4,5 cm und enthalten zusätzlich eine Aufschrift mit dem Text „Ja“, „Nein“ oder „Enthalte mich“ sowie einen Barcode. Abstimmungskarten werden auch im Berliner Abgeordnetenhaus und bei Versagen der elektronischen Abstimmungsmöglichkeit in der französischen Nationalversammlung verwendet.[2][3]

Einzelnachweise

  1. Julius Hatschek: Das Parlamentsrecht des Deutschen Reiches. de Gruyter, Berlin 1973, ISBN 978-3-11-002157-8, S. 72 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  2. a b Carmen Thiele: Regeln und Verfahren der Entscheidungsfindung innerhalb von Staaten und Staatenverbindungen: Staats- und kommunalrechtliche sowie europa- und völkerrechtliche Untersuchungen. Springer, Berlin, Heidelberg 2008, ISBN 978-3-540-78994-9, 499 f. eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche.
  3. Deutscher Bundestag: Namentliche Abstimmungen Abgerufen am 25. November 2012