Abgeordnetenhaus von Berlin
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Das Abgeordnetenhaus von Berlin ist nach der Verfassung von Berlin das Landesparlament des Landes Berlin. Sitz des Abgeordnetenhauses ist das Gebäude des Preußischen Landtags. Derzeitiger Präsident des Abgeordnetenhauses ist Walter Momper.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Wahl
Das Abgeordnetenhaus von Berlin wird alle fünf Jahre in allgemeiner, gleicher, freier, geheimer und direkter Wahl gewählt. Es besteht aus mindestens 130 Abgeordneten, von denen 60% direkt in ihren Wahlkreisen und 40% indirekt über Landes- oder Bezirkslisten gewählt werden. Der Anteil über Listen gewählter Abgeordneter kann sich durch Überhang- und Ausgleichsmandate erhöhen.
Derzeitige Sitzverteilung nach den Wahlen von 2006 (Stand 09/2006):
- SPD 53 Sitze
- CDU 37 Sitze
- Die Linke 23 Sitze
- Bündnis 90/Die Grünen 23 Sitze
- FDP 13 Sitze
Zu den anderen Wahlen nach dem Zweiten Weltkrieg siehe Wahlen in Berlin.
[Bearbeiten] Aufgaben
Eine der drei wichtigsten Aufgaben ist die Gesetzgebung. Das Verfahren der Gesetzgebung ist in den Artikeln 59 bis 65 der Verfassung von Berlin (VvB) festgelegt. Danach ist das Verfahren in die einzelnen Schritte unterteilt:
- Initiative (Art. 59 (2) VvB)
- Beratung (Art. 59 (4) VvB)
- Verabschiedung (Art. 60 (1) VvB)
- Ausfertigung (Art. 60 (2) VvB)
- Verkündung (Art. 60 (2) VvB)
Außerdem wählt das Abgeordnetenhaus
- als wichtigste Wahlaufgabe den Regierenden Bürgermeister von Berlin aber auch
- den Präsidenten des Abgeordnetenhauses (Artikel 41 (2) VvB)
- die Mitglieder des Präsidiums (Artikel 41 (2) VvB)
- den Datenschutzbeauftragten (Artikel 47 VvB)
- die Präsidenten der oberen Landesgerichte Berlins (Art. 82 (2) VvB) und
- die neun Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes (Art. 84 (1) VvB).
Als dritte Aufgabe kontrolliert das AH die Regierung, den Berliner Senat. Hierzu stehen den Abgeordneten verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung wie das Interpellationsrecht (Art. 45 i.V.m. 49 (1) VvB), welches, nach der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses, realisiert wird durch:
- große Anfragen
- kleine Anfragen
- mündliche Anfragen
- die aktuelle Stunde.
Außerdem steht den Abgeordneten das Zitationsrecht (Zitierrecht gemäß Art. 49 VvB), nach dem die Anwesenheit der Senatsmitglieder bei den Abgeordnetenhaussitzungen gefordert werden kann, zu. Auch das Recht auf Einsicht in alle Akten der Verwaltung nach Art. 45 (2) VvB zu nehmen ist eine Möglichkeit der Kontrolle. Ein starkes Instrument stellt ferner die Kontrolle des Haushaltes des kommenden Jahres (bzw. der kommenden zwei Jahre nach den Regeln der Aufstellung des Doppelhaushaltes) über den Hauptausschuss dar.
[Bearbeiten] Arbeitsweise
Die Plenarsitzungen finden alle 14 Tage donnerstags statt und werden vom Präsidenten einberufen. Jeweils zwei Tage zuvor, am Dienstag, verständigt sich der Ältestenrat auf die Tagesordnung. Die Plenarsitzung beginnt meist mit mündlichen Anfragen der Parlamentarier an den Senat. Danach folgen die spontane Fragestunde, die aktuelle Stunde zu einem vorher festgelegten Thema, Gesetzesberatungen, Große Anfragen, Berichte, Beschlussempfehlungen, Vorlagen und Anträge. Je nach Tagesordnung können die Sitzungen bis tief in die Nacht andauern, gelegentlich werden auch zwei Sitzungstage angesetzt. Die Plenarsitzungen können von bis zu 120 Besuchern und bis zu 58 Journalisten auf der Tribüne verfolgt werden, außerdem gibt es mehrere Kamerastandorte und Sprecherkabinen für die Fernsehübertragungen.
Neben den Sitzungen im Plenum gibt es derzeit 24 Ausschüsse und Unterausschüsse, in denen ein großer Teil der fachlichen Detailarbeit geleistet wird. Zu den bedeutendsten Ausschüssen gehören der Hauptausschuss, der für die Finanzen und den Landeshaushalt zuständig ist, der Innenausschuss, der sich um Fragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung kümmert, sowie der Petitionsausschuss, an welchen die Bürgerinnen und Bürger sich mit ihren Anliegen wenden können.
Offiziell handelt es sich beim Berliner Abgeordnetenhaus um ein Feierabendparlament. Die Abgeordneten üben ihr Amt theoretisch in ihrer „Freizeit“ aus und gehen ansonsten einem „normalen“ Beruf nach. In der Praxis lässt die ernsthafte parlamentarische Arbeit aber so gut wie keinen Raum für eine sonstige berufliche oder unternehmerische Tätigkeit.
[Bearbeiten] Sitz
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Statue zu Ehren von Minister Freiherr vom Stein vor dem Abgeordnetenhaus |
[Bearbeiten] Präsidenten
- Dr. Otto Suhr, SPD (11. Januar 1951 – 11. Januar 1955)
- Willy Brandt, SPD (11. Januar 1955 – 2. Oktober 1957)
- Kurt Landsberg, SPD (19. Oktober 1957 – 4. März 1958)
- Willy Henneberg, SPD (20. März 1958 – 17. September 1961)
- Otto Friedrich Bach, SPD (29. September 1961 – 6. April 1967)
- Walter Sickert, SPD (6. April 1967 – 24. April 1975)
- Peter Lorenz, CDU (24. April 1975 – 10. Dezember 1980)
- Heinrich Lummer, CDU (10. Dezember 1980 – 11. Juni 1981)
- Peter Rebsch, CDU (11. Juni 1981 – 2. März 1989)
- Jürgen Wohlrabe, CDU (2. März 1989 – 11. Januar 1991)
- Dr. Hanna-Renate Laurien, CDU (11. Januar 1991 – 30. November 1995)
- Prof. Dr. Herwig Haase, CDU (30. November 1995 – 18. November 1999)
- Reinhard Führer, CDU (18. November 1999 – 29. November 2001)
- Walter Momper, SPD (seit dem 29. November 2001)
[Bearbeiten] Abgeordnete
[Bearbeiten] Weblinks
Koordinaten: 52° 30′ 29" N, 13° 22′ 55" O
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1. Wahlperiode | 2. Wahlperiode | 3. Wahlperiode | 4. Wahlperiode | 5. Wahlperiode | 6. Wahlperiode | 7. Wahlperiode | 8. Wahlperiode | 9. Wahlperiode | 10. Wahlperiode | 11. Wahlperiode | 12. Wahlperiode | 13. Wahlperiode | 14. Wahlperiode | 15. Wahlperiode | 16. Wahlperiode

