„Eisenbahnsignale in den Niederlanden“ – Versionsunterschied

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== Einzelnachweise ==
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Version vom 7. November 2017, 17:51 Uhr

Ein historisches Formsignal am Eisenbahnmuseum in Utrecht

Die Eisenbahnsignale in den Niederlanden sind in der Regeling spoorverkeer (deutsch Schienenverkehrsordnung) definiert, die vom Ministerie van Infrastructuur en Milieu herausgegeben wird. Alle Geschwindigkeitsangaben auf Geschwindigkeitstafeln oder mit Leuchtschrift sind mit dem Faktor 10 zu multiplizieren.

Lichtsignale

Die heutigen Lichtsignale wurden 1955 eingeführt und haben in regulären Eisenbahnverkehr alle früher gebräuchlichen Licht- und Formsignale vollständig ersetzt. Formsignale in Betrieb gibt es noch bei Museumsbahnen wie der Zuid-Limburgse Stoomtrein Maatschappij.

Das System der Lichtsignale in den Niederlanden ist im Vergleich zu anderen europäischen Systemen sehr einfach aufgebaut. Lichtsignale haben in der Regel drei Lampen von denen immer nur eine leuchtet, manchmal in Kombination mit einer leuchtenden Ziffer unter dem eigentlichen Signalschirm. Signalisiert wird die Fahrerlaubnis und die erlaubte Geschwindigkeit. Die Signale gelten universell, eine Unterteilung in Zug- und Rangierfahrten mit eigener Signalisierung, wie im deutschsprachigem Raum üblich, gibt es nicht.[1] Lichtsignale sind in der Regel Mehrabschnittssignale. Allein stehende Vorsignale sind sehr selten. Neben den Lichtsignalen normaler Bauform gibt es noch Zwergsignale, welche in niedriger Bauform neben dem Gleis angebracht sind. Diese können nur bei Geschwindigkeiten bis 40 km/h verwendet werden.

Nummer Signalbild Normale Bauform Signalbild Zwergsignal Beschreibung Bedeutung
201 Grünes Licht. Freie Fahrt mit maximaler örtlich zulässiger Geschwindigkeit
202 Blinkendes grünes Licht mit weißer leuchtender Ziffer. Vorbeifahrt mit maximal der angezeigten Geschwindigkeit in Kilometer pro Stunde.
206a/b Bei normaler Bauform: Blinkendes grünes Licht.

Beim Zwergsignal: Grünes Licht.

Vorbeifahrt mit maximal 40 km/h.
209 Gelbes Licht mit weißer, blinkender Ziffer. Bremsung einleiten, die nicht abgebrochen werden darf, da das folgende Signal eine weitere Geschwindigkeitsreduktion anzeigen wird. (Die angezeigte Geschwindigkeit muss bis zum übernächsten Signal erreicht sein.)
210 Gelbes Licht mit weißer, leuchtender Ziffer. Die angezeigte Geschwindigkeit muss bis zum nächsten Signal durch Abbremsen erreicht werden.
212a/b Gelbes Licht Halt (am nächsten Signal) erwarten. Die Geschwindigkeit ist so zu begrenzen, das beim erkennen eines folgenden „Halt“ zeigenden Signals sicher vor diesem angehalten werden kann.
214a/b Gelbes blinkendes Licht Vorbeifahrt mit maximal 40 km/h. Halt auf der Strecke z.B durch belegtes Gleis erwarten („Auf Sicht fahren“).
215 Rotes Licht Halt vor dem Signal.

Geschwindigkeitstafeln

Signal 314

Neben den Lichtsignalen regeln Geschwindigkeitstafeln die maximal erlaubte Geschwindigkeit.

Nummer Abbildung Beschreibung Bedeutung
313 Gelbes, schwarz umrandetes, auf der Spitze stehendes Dreieck mit schwarzer Ziffer. Ankündigung einer Geschwindigkeitsreduktion auf den angegebenen Wert. Die Geschwindigkeit muss bis zur folgenden Tafel vom Typ 314 erreicht werden.
314 Weißes, schwarz umrandetes Quadrat mit schwarzer Ziffer. Angegebener Wert gilt als Höchstgeschwindigkeit ab dieser Stelle.
316 Grünes, schwarz umrandetes, mit der Spitze nach oben zeigendes Dreieck mit schwarzer Ziffer. Beschleunigung auf den angegebenen Wert erlaubt.

Signale für Schienenfahrzeuge mit Stromabnehmern

Diese Signale gelten nur für Schienenfahrzeuge mit Stromabnehmern und sind den Fahrleitungssignalen in Deutschland und Österreich sehr ähnlich.

Nummer Abbildung Bedeutung
306a Fahrstrom ausschalten.
307a Fahrstrom einschalten.

Falls ein Zusatzschild angebracht ist, gilt: Bei gezogenen Zügen darf Anzahl der Elektroloks maximal die Anzahl auf dem unten angebrachten Schild betragen. Für alle anderen Züge: Bei Fahrt unter Strom darf die Länge des Zuges die angegebene nicht überschreiten.

308a Stromabnehmer senken erwarten.
309a Stromabnehmer senken.
310a Stromabnehmer heben.
311 Halt für Fahrzeuge mit gehobenen Stromabnehmern.

Sonstige feste Signale

Nummer Abbildung Bedeutung
318a Ankündigung eines technisch gesicherten Bahnübergangs. Die Zahl gibt den Ort des Übergangs als Streckenkilometer an.
304a Kennzeichnung des Halteplatzes der Zugspitze bei planmäßig haltenden Zügen. Steht in der Regel am Ende des Bahnsteiges.
304b Kennzeichnung des Halteplatzes der Zugspitze bei planmäßig haltenden Zügen für Züge mit der angegebenen Anzahl an Wagen.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Jörn Pachl: Systemtechnik des Schienenverkehrs. 8. Auflage. Springer Vieweg, 2016, ISBN 978-3-8348-8307-0, S. 94.