„DIN 18205“ – Versionsunterschied

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Die '''[[DIN-Norm|DIN]] 18205''' befasst sich mit der ''[[Bedarfsplanung]] im [[Bauwesen]]'' und beschreibt die „methodische Ermittlung der Bedürfnisse von [[Bauherr]]n und [[Nutzung (Gebäude)|Nutzern]], deren zielgerichtete Aufbereitung als Bedarf und dessen Umsetzung in bauliche Anforderungen“. In der DIN 18205 gibt es eine vorgegebene Gliederung für die einzelnen Aspekte der Bedarfsplanung. Sie stellt sogenannte Prüflisten zur Verfügung, die es ermöglichen, die Anforderungen nach ihrer Vollständigkeit zu kontrollieren. Es gibt diese Prüflisten in drei Varianten, die sich in ihrem Detaillierungsgrad unterscheiden.
Die '''[[DIN-Norm|DIN]] 18205''' befasst sich mit der ''[[Bedarfsplanung]] im [[Bauwesen]]'' und wird seit dem Jahr 1996 veröffentlicht. Sie beschreibt die „methodische Ermittlung der Bedürfnisse von [[Bauherr]]n und [[Nutzung (Gebäude)|Nutzern]], deren zielgerichtete Aufbereitung als Bedarf und dessen Umsetzung in bauliche Anforderungen“. In der DIN 18205 werden die einzelnen Aspekte der Bedarfsplanung in fünf aufeinander aufbauende Prozessschritte gegliedert. Im Anhang der Norm sind Checklisten enthalten, die es ermöglichen, die Anforderungen nach ihrer Vollständigkeit zu kontrollieren.


== Bedarfsplanung ==
== Bedeutung und Inhalt der Bedarfsplanung ==
Die Bedarfsplanung ist ein Instrument, um dem Bauherren alle notwendigen Informationen für [[Investition]]sentscheidungen an die Hand zu geben.<ref>{{Literatur |Autor=H-P. Achatzi et al. |Titel=Bedarfsplanung in der Projektentwicklung |Auflage= |Verlag=Springer Verlag |Ort=Deutschland |Datum=2017 |Reihe=DVP Projektmanagement, Kurzanleitung Heft 6 |ISBN=978-3-662-55626-9 |DOI=10.1007/978-3-662-55626-9_1 |Seiten=1}}</ref> In der Einleitung der Ausgabe aus dem Jahr 2016 wird die Bedarfsplanung als, Zitat: "unverzichtbarer Bestandteil der Planung und Realisierung von Projekten im Bauwesen jeder Art"<ref>{{Literatur |Titel=DIN 18205 Bedarfsplanung im Bauwesen |Verlag=Beuth Verlag |Ort=Berlin |Datum=2016-11 |Seiten=4}}</ref> definiert. Im Vorwort zur Ausgabe aus dem Jahr 1996 hieß es, Zitat: "„In Deutschland ist bisher die Aufmerksamkeit für diese Frühphase von Bauplanungsprozessen gering. Da aber jedes Bauprojekt diese Phase – wenn auch noch so unzureichend gehandhabt – durchläuft, und da in dieser Phase die Weichen für alle späteren Ereignisse jeder Bauplanung gestellt werden, liegt eine Qualitätsverbesserung im Interesse aller Beteiligten. Sie hat sowohl für das Einzelprojekt als auch für das Bauwesen insgesamt und seine volkswirtschaftlichen Konsequenzen erhebliche Bedeutung.“<ref>{{Literatur |Titel=DIN 18205 Bedarfsplanung im Bauwesen |Verlag=Beuth Verlag |Ort=Berlin |Datum=1996-04 |Seiten=2}}</ref> Die Bedeutung der Bedarfsplanung für Bauvorhaben der öffentlichen Hand wurde zumindest von den Bedarfsträgern im Bundesbau schon früh erkannt, daher werden die notwendigen Schritte der Bedarfsplanung in den [[Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes]] (RBBau) detailliert beschrieben. Die RBBau nehmen hierbei auch Bezug auf die DIN 18205.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.fib-bund.de/Inhalt/Richtlinien/RBBau/RBBau_Onlinefassung_05.August19.pdf |seiten=28ff |titel=RBBau Onlinefassung |hrsg=fib-bund.de |datum=2019-08-05 |zugriff=2019-10-26}}</ref>
Bedarfsplanung kommt zur Anwendung, wenn bei einem Bauherren grundsätzlicher Bedarf für eine [[Investition]] besteht. Seine Vorgaben und Wünsche werden in qualitativer und quantitativer Form im sogenannten ''Nutzerbedarfprogramm'' festgehalten.


Die Bedarfsplaunung legt die Basis für die weitere Planung. Die Problemfeststellung ist Grundlage und Voraussetzung der Beauftragung des weiteren Planungsprozesses, der in der Regel nach den Vorgaben der [[Honorarordnung für Architekten und Ingenieure]] (HOAI) vergütet wird. Die Erstellung einer Bedarfsplanung ist in der HOAI als besondere, also als gesondert zu vergütende Leistung genannt.<ref>{{Internetquelle |autor= |url=https://www.gesetze-im-internet.de/hoai_2013/anlage_10.html |titel=Anlage 10 |werk=HOAI |hrsg=Bundesamt für Justiz |datum= |abruf=2019-10-27}}</ref><ref>{{Internetquelle |autor= |url=https://www.gesetze-im-internet.de/hoai_2013/anlage_15.html |titel=Anlage 15 |werk=HOAI |hrsg=Bundesamt für Justiz |datum= |abruf=2019-10-27}}</ref> Die Leistung ist demnach nicht durch das Honorar für die [[Grundlagenermittlung]] abgedeckt und muss vom Auftraggeber selbst durchgeführt oder zumindest begleitet werden. Schwierigkeiten hierbei bereiten oftmals die fehlende Fachkompetenz. Deshalb ist es für viele Bedarfsträger ratsam, die Bedarfsplanung mit Hilfe eines Fachmannes zum Beispiel einem Projektentwickler durchzuführen. In der Norm wird ein Leistungsbild für die Bedarfsplanung vorgestellt. Eine Grundlage für die Ermittlung eines Honorars wird durch die Norm nicht gegeben. Hierzu kann das ''Heft 19 - Ergänzende Leistungsbilder im Projektmanagement für die Bau- und Immobilienwirtschaft'' von der AHO herangezogen werden.<ref>{{Literatur |Autor= |Titel=Heft 19 - Ergänzende Leistungsbilder im Projektmanagement für die Bau- und Immobilienwirtschaft |Auflage=2., vollständig überarbeitete |Verlag=Bundesanzeiger Verlag |Ort= |Datum=2018-01 |ISBN=978-3-8462-0049-0 |Seiten=}}</ref>
Definiert werden zum Beispiel

* Art und Anzahl der benötigten [[DIN 277|Flächen]] und [[Zimmer|Räume]] ([[Raumprogramm]], Flächenbedarf in Abhängigkeit von der Funktion, notwendige [[Raumhöhe]]n);
=== Prozessschritte ===
Die ersten vier Teilschritte von dem Prozess der Bedarfsplanung dienen der Ermittlung der projektspezifischen Inhalte. Im fünften Prozessschritt wird in einer Variantenuntersuchung zur Bedarfsdeckung die Machbarkeit der Bedarfsplanung überprüft und die Gesamtwirtschaftlichkeit bewertet. Der sechste Teilschritt bekräftigt die Ganzheitlichkeit der Bedarfsplanung. Dieser Teilschritt ist in den weiteren Planungsphasen ständig zu wiederholen.

# Projektkontext klären.
# Projektziele festlegen.
# Informationen erfassen und auswerten.
# Bedarfsplan erstellen.
# Bedarfsdeckung untersuchen und festlegen.
# Bedarfsplan und Lösungen abgleichen.

In der Norm werden die einzeln Prozessschritte jeweils weiter unterteilt und detailliert beschrieben. Durch die Dokumentation von dem Planungsergebnissen im Bedarfsplan wird eine Soll-Vorgabe geschaffen, die das Bauvorhaben ständig begleitet. An dem Bedarfsplan (Ergebnis der Bedarfsplanung) müssen sich die Planungsbeteiligten, also der [[Architekt]] und die Fachingenieure im weiteren Planungsprozess orientieren und ihre Planung ständig mit der Bedarfsplanung abgleichen. Der Bedarfsplan kann auch als Basis für [[Architektenwettbewerb|Wettbewerbe]] eingesetzt werden.

=== Nutzerbedarfprogramm ===
Ein Kernpunkt der Dokumentation von der Bedarfsplanung im Hochbau ist mindestens ein ''Nutzerbedarfprogramm'', indem die quantitativen Anforderungen und die quantitativen Bedürfnisse des zukünftigen Nutzers festgehalten werden.<ref>{{Literatur |Autor=Martin Hodulak, Ulrich Schramm |Titel=Nutzerorientierte Bedarfsplanung |Auflage=2., überarbeitete und aktualisierte |Verlag=Springer Vieweg |Ort=Deutschland |Datum=2019 |ISBN=978-3-662-58651-8 |DOI=10.1007/978-3-662-58652-5 |Seiten=8}}</ref>

Ein Nutzerbedarfprogramm definiert zum Beispiel:
* Art und Anzahl der benötigten Flächen nach [[DIN 277]] und [[Zimmer]] ([[Raumprogramm]], Flächenbedarf in Abhängigkeit von der Funktion, notwendige [[Raumhöhe]]n);
* Qualität und Ausstattung (des [[Arbeitsplatz]]es, [[Beleuchtung]], Geräte, [[Möbel|Möblierung]], Kommunikationssysteme);
* Qualität und Ausstattung (des [[Arbeitsplatz]]es, [[Beleuchtung]], Geräte, [[Möbel|Möblierung]], Kommunikationssysteme);
* Organisatorische und betriebliche Randbedingungen (Transportwege, sonstige funktionale Bezeichnungen);
* Organisatorische und betriebliche Randbedingungen (Transportwege, sonstige funktionale Bezeichnungen);
* Technische und gesetzliche Randbedingungen ([[Strahlenbelastung]], [[Schallschutz]]);
* Technische und gesetzliche Randbedingungen ([[Strahlenbelastung]], [[Schallschutz]]);
* Finanzielle und terminliche Randbedingungen
* Finanzielle und terminliche Randbedingungen

Somit ist eine genaue Soll-Vorgabe geschaffen, die das Vorhaben ständig begleitet und an denen sich der [[Architekt]] bei der [[Entwurfsplanung]] wie auch der [[Facharbeiter]] orientieren kann. Die Vorgaben werden auch als Basis für [[Architektenwettbewerb|Wettbewerbe]] eingesetzt.

Die Erstellung einer Bedarfsplanung ist nicht durch die [[Grundlagenermittlung]] nach [[HOAI]] abgedeckt und sollte deshalb vom Auftraggeber selbst dokumentiert werden. Schwierigkeiten bereiten oftmals die fehlende Kompetenz und deshalb sollte das am besten mit Hilfe eines Fachmannes geschehen.


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
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== Weblinks ==
== Weblinks ==
[https://www.beuth.de/de/norm/din-18205/261240005 Info beim Beuth Verlag zur DIN 18205:2016-11 - Bedarfsplanung im Bauwesen]
[https://www.beuth.de/de/norm/din-18205/261240005 Info beim Beuth Verlag zur DIN 18205:2016-11 - Bedarfsplanung im Bauwesen]

== Einzelnachweise ==
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Version vom 27. Oktober 2019, 15:42 Uhr

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Vorlage:Infobox DIN

Die DIN 18205 befasst sich mit der Bedarfsplanung im Bauwesen und wird seit dem Jahr 1996 veröffentlicht. Sie beschreibt die „methodische Ermittlung der Bedürfnisse von Bauherrn und Nutzern, deren zielgerichtete Aufbereitung als Bedarf und dessen Umsetzung in bauliche Anforderungen“. In der DIN 18205 werden die einzelnen Aspekte der Bedarfsplanung in fünf aufeinander aufbauende Prozessschritte gegliedert. Im Anhang der Norm sind Checklisten enthalten, die es ermöglichen, die Anforderungen nach ihrer Vollständigkeit zu kontrollieren.

Bedeutung und Inhalt der Bedarfsplanung

Die Bedarfsplanung ist ein Instrument, um dem Bauherren alle notwendigen Informationen für Investitionsentscheidungen an die Hand zu geben.[1] In der Einleitung der Ausgabe aus dem Jahr 2016 wird die Bedarfsplanung als, Zitat: "unverzichtbarer Bestandteil der Planung und Realisierung von Projekten im Bauwesen jeder Art"[2] definiert. Im Vorwort zur Ausgabe aus dem Jahr 1996 hieß es, Zitat: "„In Deutschland ist bisher die Aufmerksamkeit für diese Frühphase von Bauplanungsprozessen gering. Da aber jedes Bauprojekt diese Phase – wenn auch noch so unzureichend gehandhabt – durchläuft, und da in dieser Phase die Weichen für alle späteren Ereignisse jeder Bauplanung gestellt werden, liegt eine Qualitätsverbesserung im Interesse aller Beteiligten. Sie hat sowohl für das Einzelprojekt als auch für das Bauwesen insgesamt und seine volkswirtschaftlichen Konsequenzen erhebliche Bedeutung.“[3] Die Bedeutung der Bedarfsplanung für Bauvorhaben der öffentlichen Hand wurde zumindest von den Bedarfsträgern im Bundesbau schon früh erkannt, daher werden die notwendigen Schritte der Bedarfsplanung in den Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) detailliert beschrieben. Die RBBau nehmen hierbei auch Bezug auf die DIN 18205.[4]

Die Bedarfsplaunung legt die Basis für die weitere Planung. Die Problemfeststellung ist Grundlage und Voraussetzung der Beauftragung des weiteren Planungsprozesses, der in der Regel nach den Vorgaben der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vergütet wird. Die Erstellung einer Bedarfsplanung ist in der HOAI als besondere, also als gesondert zu vergütende Leistung genannt.[5][6] Die Leistung ist demnach nicht durch das Honorar für die Grundlagenermittlung abgedeckt und muss vom Auftraggeber selbst durchgeführt oder zumindest begleitet werden. Schwierigkeiten hierbei bereiten oftmals die fehlende Fachkompetenz. Deshalb ist es für viele Bedarfsträger ratsam, die Bedarfsplanung mit Hilfe eines Fachmannes zum Beispiel einem Projektentwickler durchzuführen. In der Norm wird ein Leistungsbild für die Bedarfsplanung vorgestellt. Eine Grundlage für die Ermittlung eines Honorars wird durch die Norm nicht gegeben. Hierzu kann das Heft 19 - Ergänzende Leistungsbilder im Projektmanagement für die Bau- und Immobilienwirtschaft von der AHO herangezogen werden.[7]

Prozessschritte

Die ersten vier Teilschritte von dem Prozess der Bedarfsplanung dienen der Ermittlung der projektspezifischen Inhalte. Im fünften Prozessschritt wird in einer Variantenuntersuchung zur Bedarfsdeckung die Machbarkeit der Bedarfsplanung überprüft und die Gesamtwirtschaftlichkeit bewertet. Der sechste Teilschritt bekräftigt die Ganzheitlichkeit der Bedarfsplanung. Dieser Teilschritt ist in den weiteren Planungsphasen ständig zu wiederholen.

  1. Projektkontext klären.
  2. Projektziele festlegen.
  3. Informationen erfassen und auswerten.
  4. Bedarfsplan erstellen.
  5. Bedarfsdeckung untersuchen und festlegen.
  6. Bedarfsplan und Lösungen abgleichen.

In der Norm werden die einzeln Prozessschritte jeweils weiter unterteilt und detailliert beschrieben. Durch die Dokumentation von dem Planungsergebnissen im Bedarfsplan wird eine Soll-Vorgabe geschaffen, die das Bauvorhaben ständig begleitet. An dem Bedarfsplan (Ergebnis der Bedarfsplanung) müssen sich die Planungsbeteiligten, also der Architekt und die Fachingenieure im weiteren Planungsprozess orientieren und ihre Planung ständig mit der Bedarfsplanung abgleichen. Der Bedarfsplan kann auch als Basis für Wettbewerbe eingesetzt werden.

Nutzerbedarfprogramm

Ein Kernpunkt der Dokumentation von der Bedarfsplanung im Hochbau ist mindestens ein Nutzerbedarfprogramm, indem die quantitativen Anforderungen und die quantitativen Bedürfnisse des zukünftigen Nutzers festgehalten werden.[8]

Ein Nutzerbedarfprogramm definiert zum Beispiel:

Siehe auch

Weblinks

Info beim Beuth Verlag zur DIN 18205:2016-11 - Bedarfsplanung im Bauwesen

Einzelnachweise

  1. H-P. Achatzi et al.: Bedarfsplanung in der Projektentwicklung (= DVP Projektmanagement, Kurzanleitung Heft 6). Springer Verlag, Deutschland 2017, ISBN 978-3-662-55626-9, S. 1, doi:10.1007/978-3-662-55626-9_1.
  2. DIN 18205 Bedarfsplanung im Bauwesen. Beuth Verlag, Berlin November 2016, S. 4.
  3. DIN 18205 Bedarfsplanung im Bauwesen. Beuth Verlag, Berlin April 1996, S. 2.
  4. RBBau Onlinefassung. fib-bund.de, 5. August 2019, S. 28ff, abgerufen am 26. Oktober 2019.
  5. Anlage 10. In: HOAI. Bundesamt für Justiz, abgerufen am 27. Oktober 2019.
  6. Anlage 15. In: HOAI. Bundesamt für Justiz, abgerufen am 27. Oktober 2019.
  7. Heft 19 - Ergänzende Leistungsbilder im Projektmanagement für die Bau- und Immobilienwirtschaft. 2., vollständig überarbeitete Auflage. Bundesanzeiger Verlag, 2018, ISBN 978-3-8462-0049-0.
  8. Martin Hodulak, Ulrich Schramm: Nutzerorientierte Bedarfsplanung. 2., überarbeitete und aktualisierte Auflage. Springer Vieweg, Deutschland 2019, ISBN 978-3-662-58651-8, S. 8, doi:10.1007/978-3-662-58652-5.