„Exekutivföderalismus“ – Versionsunterschied

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Als '''Exekutivföderalismus''' bezeichnet man beispielsweise die deutsche Form des [[Föderalismus]], nach der eine enge Verzahnung von Zentralregierung und den Landesregierungen gegeben ist, wobei jedoch die [[Landesparlament|Landtage]] relativ machtlos sind.
Als '''Exekutivföderalismus''' bezeichnet man beispielsweise die deutsche Form des [[Föderalismus]], nach der eine enge Verzahnung von Zentralregierung und den Landesregierungen gegeben ist, wobei jedoch die [[Landesparlament|Landtage]] relativ machtlos sind.


Der Grund dafür ist vor allem der [[Bundesrat (Deutschland)|Bundesrat]]. In ihm sitzen Vertreter der Landesregierungen, die von diesen ausgewählt sind und ein [[imperatives Mandat]] haben. Andere Möglichkeiten wären, die Mitglieder der Länderkammer vom jeweiligen [[Landesparlament|Landtag]] oder direkt von den Landesvölkern wählen zu lassen, wie es in den [[USA]] der Fall ist. Auch in anderen Gremien des Föderalismus, wie beispielsweise der [[Kultusministerkonferenz]] in der die Länder zusammenarbeiten, sitzen Vertreter der Landesregierungen. Während die [[Ministerpräsident]]en der Länder deswegen auch in der [[Bundespolitik]] eine wichtige Rolle spielen, haben die Landtage nur wenig Macht. Auch in der [[Europäische Union|Europäischen Union]] kann man von einem Exekutivföderalismus sprechen, da ihr wichtigstes gesetzgebendes Organ, der [[Rat der Europäischen Union]] (Ministerrat), von den Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten beschickt wird.
Der Grund dafür ist vor allem der [[Bundesrat (Deutschland)|Bundesrat]]. In ihm sitzen Vertreter der Landesregierungen, die von diesen ausgewählt sind und ein [[imperatives Mandat]] haben. Andere Möglichkeiten wären, die Mitglieder der Länderkammer vom jeweiligen Landtag oder direkt von den Landesvölkern wählen zu lassen, wie es in den [[Vereinigte Staaten|USA]] der Fall ist. Auch in anderen Gremien des Föderalismus, wie beispielsweise der [[Kultusministerkonferenz]] in der die Länder zusammenarbeiten, sitzen Vertreter der Landesregierungen. Während die Ministerpräsidenten der Länder deswegen auch in der [[Bundespolitik]] eine wichtige Rolle spielen, haben die Landtage nur wenig Macht. Auch in der [[Europäische Union|Europäischen Union]] kann man von einem Exekutivföderalismus sprechen, da ihr wichtigstes gesetzgebendes Organ, der [[Rat der Europäischen Union]] („Ministerrat“), von den Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten beschickt wird.


Das Bundesratssystem, bei dem die Mitglieder der Länderkammer von den Landesregierungen gewählt werden, ist in der deutschen Geschichte verankert. Bei der Gründung der Bundesrepublik war eine solche Stärke der Landesregierungen nicht beabsichtigt. Im Laufe der Geschichte der Bundesrepublik hat das Gewicht der Landesregierungen zugenommen und die Macht der Landtage abgenommen, da immer mehr Gesetzgebungskompetenzen an den [[Bundesebene (Deutschland)|Bund]] gingen und immer mehr Bundesgesetze, ca. 60 %, [[Zustimmungsbedürftiges Gesetz|zustimmungsbedürftig]] wurden, also zu ihrem Zustandekommen die Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist. Im Exekutivföderalismus kommt es auch zu [[Politikverflechtung]]en und die einzelnen politischen Entscheidungen können nicht mehr zugeordnet werden. Mit der am 1. September 2006 in Kraft getretenen [[Föderalismusreform]] sollen die Gesetzgebungsbefugnisse der Länder erhöht und die Zahl der zustimmungsbedürftigen Bundesgesetze auf 30-40% gesenkt werden, wodurch die Landesregierungen vermutlich an Macht im politischen System einbüßen würden. Außerdem wurde versucht, Landes- und Bundeskompetenzen klarer zu trennen.
Das Bundesratssystem, bei dem die Mitglieder der Länderkammer von den Landesregierungen gewählt werden, ist in der deutschen Geschichte verankert. Bei der Gründung der Bundesrepublik war eine solche Stärke der Landesregierungen nicht beabsichtigt. Im Laufe der Geschichte der Bundesrepublik hat das Gewicht der Landesregierungen zugenommen und die Macht der Landtage abgenommen, da immer mehr Gesetzgebungskompetenzen an den [[Bundesebene (Deutschland)|Bund]] gingen und immer mehr Bundesgesetze ca. 60 Prozent – [[Zustimmungsbedürftiges Gesetz|zustimmungsbedürftig]] wurden, also zu ihrem Zustandekommen die Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist. Im Exekutivföderalismus kommt es auch zu [[Politikverflechtung]]en und die einzelnen politischen Entscheidungen können nicht mehr zugeordnet werden. Mit der am 1. September 2006 in Kraft getretenen [[Föderalismusreform]] sollen die Gesetzgebungsbefugnisse der Länder erhöht und die Zahl der zustimmungsbedürftigen Bundesgesetze auf 30 bis 40 Prozent gesenkt werden, wodurch die Landesregierungen vermutlich an Macht im politischen System einbüßen würden. Außerdem wurde versucht, Landes- und Bundeskompetenzen klarer zu trennen.


== Siehe auch ==
''Siehe auch:'' [[Föderalismus in Deutschland]], [[Gewaltenteilung]], [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|Grundgesetz]], [[Beteiligungsföderalismus]], [[kompetitiver Föderalismus]], [[Föderalismusreform]]
*[[Gewaltenteilung]]
*[[Föderalismus in Deutschland]]
*[[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland]]


''Literatur:''
== Literatur ==
* {{Literatur
* Philipp Dann: ''Parlamente im Exekutivföderalismus.'', Springer Verlag 2004, ISBN 3-540-20743-0
|Autor=Philipp Dann
* Heinz Laufer, Ursula Münch: ''Das föderative System der Bundesrepublik Deutschland.'', [http://www.stmuk.bayern.de/blz/ Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit], München
|Titel=Parlamente im Exekutivföderalismus
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* {{Literatur
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[[Kategorie:Politik (Deutschland)]]
[[Kategorie:Politik (Deutschland)]]

Version vom 4. September 2008, 12:34 Uhr

Als Exekutivföderalismus bezeichnet man beispielsweise die deutsche Form des Föderalismus, nach der eine enge Verzahnung von Zentralregierung und den Landesregierungen gegeben ist, wobei jedoch die Landtage relativ machtlos sind.

Der Grund dafür ist vor allem der Bundesrat. In ihm sitzen Vertreter der Landesregierungen, die von diesen ausgewählt sind und ein imperatives Mandat haben. Andere Möglichkeiten wären, die Mitglieder der Länderkammer vom jeweiligen Landtag oder direkt von den Landesvölkern wählen zu lassen, wie es in den USA der Fall ist. Auch in anderen Gremien des Föderalismus, wie beispielsweise der Kultusministerkonferenz in der die Länder zusammenarbeiten, sitzen Vertreter der Landesregierungen. Während die Ministerpräsidenten der Länder deswegen auch in der Bundespolitik eine wichtige Rolle spielen, haben die Landtage nur wenig Macht. Auch in der Europäischen Union kann man von einem Exekutivföderalismus sprechen, da ihr wichtigstes gesetzgebendes Organ, der Rat der Europäischen Union („Ministerrat“), von den Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten beschickt wird.

Das Bundesratssystem, bei dem die Mitglieder der Länderkammer von den Landesregierungen gewählt werden, ist in der deutschen Geschichte verankert. Bei der Gründung der Bundesrepublik war eine solche Stärke der Landesregierungen nicht beabsichtigt. Im Laufe der Geschichte der Bundesrepublik hat das Gewicht der Landesregierungen zugenommen und die Macht der Landtage abgenommen, da immer mehr Gesetzgebungskompetenzen an den Bund gingen und immer mehr Bundesgesetze – ca. 60 Prozent – zustimmungsbedürftig wurden, also zu ihrem Zustandekommen die Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist. Im Exekutivföderalismus kommt es auch zu Politikverflechtungen und die einzelnen politischen Entscheidungen können nicht mehr zugeordnet werden. Mit der am 1. September 2006 in Kraft getretenen Föderalismusreform sollen die Gesetzgebungsbefugnisse der Länder erhöht und die Zahl der zustimmungsbedürftigen Bundesgesetze auf 30 bis 40 Prozent gesenkt werden, wodurch die Landesregierungen vermutlich an Macht im politischen System einbüßen würden. Außerdem wurde versucht, Landes- und Bundeskompetenzen klarer zu trennen.

Siehe auch

Literatur

  • Philipp Dann: Parlamente im Exekutivföderalismus. Springer Verlag, 2004, ISBN 3-540-20743-0.
  • Heinz Laufer, Ursula Münch: Das föderative System der Bundesrepublik Deutschland. Vs Verlag, 2006, ISBN 3-8100-1915-1.