„Rahmenplan“ – Versionsunterschied

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Ein [[städtebau]]licher '''Rahmenplan''' ist ein informelles Planungsinstrument, um Entwicklungspotentiale eines [[Stadtteil]]s auszuloten und Perspektiven für dessen zukünftige Nutzung in groben Zügen darzustellen. Er ist nicht rechtsverbindlich und keinem standardisierten Verfahren unterworfen. Hinsichtlich des Planungsmaßstabes ordnet er sich zwischen dem [[Flächennutzungsplan|Flächennutzungs]]- und [[Bebauungsplan]]ung ein und wird so meist als Mittler eingesetzt. Die Planinhalte, bestehend aus Textteil und Planteil, dienen der vereinfachten Darstellung von zukünftigen städtebaulichen Planungs- und Entwicklungsmöglichkeiten.
Ein [[städtebau]]licher '''Rahmenplan''' ist ein informelles Planungsinstrument, um Entwicklungspotentiale eines [[Stadtteil]]s auszuloten und Perspektiven für dessen zukünftige Nutzung in groben Zügen darzustellen. Er ist nicht rechtsverbindlich und keinem standardisierten Verfahren unterworfen. Hinsichtlich des Planungsmaßstabes ordnet er sich zwischen dem [[Flächennutzungsplan|Flächennutzungs]]- und [[Bebauungsplan]]ung ein und wird so meist als Mittler eingesetzt. Die Planinhalte, bestehend aus Textteil und Planteil, dienen der vereinfachten Darstellung von zukünftigen städtebaulichen Planungs- und Entwicklungsmöglichkeiten.


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Der Rahmenplan wird unter anderem im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Sanierung im besonderen Städtebaurecht (§ 140 BauGB) erwähnt. Unter § 140 Nr. 4 BauGB wird die Rahmenplanung neben der [[Bauleitplanung]] als Instrument genannt.
Der Rahmenplan wird unter anderem im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Sanierung im besonderen Städtebaurecht (§ 140 BauGB) erwähnt. Unter § 140 Nr. 4 BauGB wird die Rahmenplanung neben der [[Bauleitplanung]] als Instrument genannt.


== Literatur ==
* {{Literatur | Autor=Bernd Streich | Titel=Stadtplanung in der Wissensgesellschaft | Verlag= VS Verlag| Ort=Wiesbaden | Jahr=2005 | ISBN=3-5311-4569-X | Seiten=437 bis 439}}


== Weblinks ==
== Weblinks ==

Version vom 13. Oktober 2008, 21:48 Uhr

Ein städtebaulicher Rahmenplan ist ein informelles Planungsinstrument, um Entwicklungspotentiale eines Stadtteils auszuloten und Perspektiven für dessen zukünftige Nutzung in groben Zügen darzustellen. Er ist nicht rechtsverbindlich und keinem standardisierten Verfahren unterworfen. Hinsichtlich des Planungsmaßstabes ordnet er sich zwischen dem Flächennutzungs- und Bebauungsplanung ein und wird so meist als Mittler eingesetzt. Die Planinhalte, bestehend aus Textteil und Planteil, dienen der vereinfachten Darstellung von zukünftigen städtebaulichen Planungs- und Entwicklungsmöglichkeiten.

Städtebauliche Rahmenpläne werden häufig erstellt, um in Wettbewerbsverfahren konkrete Nutzungsergebnisse zu erzielen oder bestimmte städtische Bereiche unter Schutz zu stellen (etwa Bestandsschutz oder Nutzungsschutz). Besonders hilfreich sind Rahmenpläne bei Verfahren der Investorensuche und Öffentlichkeitsbeteiligung.

Der Rahmenplan wird unter anderem im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Sanierung im besonderen Städtebaurecht (§ 140 BauGB) erwähnt. Unter § 140 Nr. 4 BauGB wird die Rahmenplanung neben der Bauleitplanung als Instrument genannt.

Literatur

  • Bernd Streich: Stadtplanung in der Wissensgesellschaft. VS Verlag, Wiesbaden 2005, ISBN 3-531-14569-X, S. 437 bis 439.