„Seerecht von Wisby“ – Versionsunterschied

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Ursprünglich war das Wisbyer Seerecht eine weiterentwickelte und kommentierte Abschrift des flämischen Waterrecht, welches auf der Seerechtssammlung [[Rôles d'Oléron]], einem Seerecht der französischen Seehandelsleute des 12. und 13. Jahrhunderts fußte. Es erhielt seinen Namen aufgrund einer 1505 in [[Kopenhagen]] gedruckten erweiterten Ausgabe.
Ursprünglich war das Wisbyer Seerecht eine weiterentwickelte und kommentierte Abschrift des flämischen Waterrecht, welches auf der Seerechtssammlung [[Rôles d'Oléron]], einem Seerecht der französischen Seehandelsleute des 12. und 13. Jahrhunderts fußte. Es erhielt seinen Namen aufgrund einer 1505 in [[Kopenhagen]] gedruckten erweiterten Ausgabe.


Das Seerecht von Wisby besteht aus [[Kasuistik|kasuistischen]] Regelungen der Rechtsverhältnisse innerhalb der Schiffsbesatzung, zwischen den Besatzungen verschiedener Schiffe sowie das Verhältnis von Reedern und Befrachtern zur Besatzung und enthielt einen Katalog von Bußbestimmungen bei Zuwiderhandlungen. Obwohl sich das Wisbyer Seerecht auf Abschriften des flämischen Waterrecht, wie den ''Lugements/Vonnesse de Damme'' (Vorhafen von Brügge) oder die ''Los de Westcapelle'' (Walcheren/Zeeland) gründete, kehrte es kombiniert mit lübischem Recht und hansischen Bearbeitungen als ''Waterrecht van Wisby'' sogar in die Niederlande zurück. Die Bedeutung des Seerecht von Wisby mag man zum einen daran ermessen, das sich ihr Einflss bis in die Rechtsprechung der Neuzeit nachweisen lässt,<ref>[http://www.juridicainternational.eu/last-issue/2006-2/vol-xvi/the-unification-of-law-via-the-institution-of-jurisdiction-in-the-19th-century-commercial-law-before-the-high-court-of-appeal-of-the-four-free-cities-of-germany Abhandlung auf Juridica International (englisch)]</ref>
Das Seerecht von Wisby besteht aus [[Kasuistik|kasuistischen]] Regelungen der Rechtsverhältnisse innerhalb der Schiffsbesatzung, zwischen den Besatzungen verschiedener Schiffe sowie das Verhältnis von Reedern und Befrachtern zur Besatzung und enthielt einen Katalog von Bußbestimmungen bei Zuwiderhandlungen. Obwohl sich das Wisbyer Seerecht auf Abschriften des flämischen Waterrecht, wie den ''Lugements/Vonnesse de Damme'' (Vorhafen von Brügge) oder die ''Los de Westcapelle'' (Walcheren/Zeeland) gründete, kehrte es kombiniert mit lübischem Recht und hansischen Bearbeitungen als ''Waterrecht van Wisby'' sogar in die Niederlande zurück. Die Bedeutung des Seerecht von Wisby mag man zum einen daran ermessen, das sich ihr Einflss bis in die Rechtsprechung der Neuzeit nachweisen lässt<ref>[http://www.juridicainternational.eu/last-issue/2006-2/vol-xvi/the-unification-of-law-via-the-institution-of-jurisdiction-in-the-19th-century-commercial-law-before-the-high-court-of-appeal-of-the-four-free-cities-of-germany Abhandlung auf Juridica International (englisch)]</ref> und zu den Grundlagen der [[Unfallversicherung]] zählt.<ref>{{Literatur| Autor=Bernhard Lachenmayr| Herausgeber=| Titel=Begutachtung in der Augenheilkunde| TitelErg=| Auflage=| Verlag=Springer Verlag| Ort=Berlin| Jahr=2008| ISBN=3-5407-8460-8| Kommentar=S. 216}}</ref>


==Einzelnachweise==
==Einzelnachweise==

Version vom 19. Juni 2010, 19:05 Uhr

Das Seerecht von Wisby ist ein schwedischer Seerechtskodex aus dem frühen 16. Jahrhundert.

Geschichte

Ursprünglich war das Wisbyer Seerecht eine weiterentwickelte und kommentierte Abschrift des flämischen Waterrecht, welches auf der Seerechtssammlung Rôles d'Oléron, einem Seerecht der französischen Seehandelsleute des 12. und 13. Jahrhunderts fußte. Es erhielt seinen Namen aufgrund einer 1505 in Kopenhagen gedruckten erweiterten Ausgabe.

Das Seerecht von Wisby besteht aus kasuistischen Regelungen der Rechtsverhältnisse innerhalb der Schiffsbesatzung, zwischen den Besatzungen verschiedener Schiffe sowie das Verhältnis von Reedern und Befrachtern zur Besatzung und enthielt einen Katalog von Bußbestimmungen bei Zuwiderhandlungen. Obwohl sich das Wisbyer Seerecht auf Abschriften des flämischen Waterrecht, wie den Lugements/Vonnesse de Damme (Vorhafen von Brügge) oder die Los de Westcapelle (Walcheren/Zeeland) gründete, kehrte es kombiniert mit lübischem Recht und hansischen Bearbeitungen als Waterrecht van Wisby sogar in die Niederlande zurück. Die Bedeutung des Seerecht von Wisby mag man zum einen daran ermessen, das sich ihr Einflss bis in die Rechtsprechung der Neuzeit nachweisen lässt[1] und zu den Grundlagen der Unfallversicherung zählt.[2]

Einzelnachweise

  1. Abhandlung auf Juridica International (englisch)
  2. Bernhard Lachenmayr: Begutachtung in der Augenheilkunde. Springer Verlag, Berlin 2008, ISBN 3-540-78460-8 (S. 216).

Literatur

  • Heinrich Stettner: Eine Kerze für den kranken Seemann - Von den "Rôles d'Oléron" zum "Seerecht von Wisby". In: Deutsche Schiffahrt. Förderverein Deutsches Schiffahrtsmuseum e. V., Bremerhaven 1994, S. 9–12.
  • Jahnke, Carsten; Graßmann, Antjekathrin (Hrsg.): Seerecht im Hanseraum des 15. Jahrhunderts. Edition und Kommentar zum Flandrischen Copiar Nr. 9. Veröffentlichungen zur Geschichte der Hansestadt Lübeck. Archiv der Hansestadt, Lübeck 2003, ISBN 3-7950-0476-4.

Weblinks