„Pflegepersonal-Regelung“ – Versionsunterschied
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Die '''Regelung über Maßstäbe und Grundsätze für den Personalbedarf in der stationären Krankenpflege''', kurz '''Pflegepersonal-Regelung''' ('''PPR''') war ein Bestandteil des deutschen [[Gesundheitsstrukturgesetz]]es von 1992 und diente über die tägliche Bestimmung des Pflegeaufwandes stationärer Patienten der Ermittlung der notwendigen Anzahl von Pflegekräften in [[Krankenhaus|Krankenhäusern]]. Es wurde ein höherer Stellenbedarf festgestellt, als ursprünglich vorgesehen war. Die PPR wurde 1996 ausgesetzt und 1997 durch das Zweite [[GKV-Neuordnungsgesetz]] außer Kraft gesetzt.<ref>{{Internetquelle | url=http://archiv.jura.uni-saarland.de/BGBl/TEIL1/1992/19922316.A10.HTML | titel=BGBl.-Modellprojekt Teil I und Teil II, Oktober 1990 bis Dezember 1997, mit Volltextsuche und systematischer Erschließung | zugriff=2012-02-04}}</ref><ref name="Keun">{{Literatur | Autor=Friedrich Keun, Roswitha Prott | Titel=Einführung in die Krankenhaus-Kostenrechnung: Anpassung an neue Rahmenbedingungen, S. 11 f. | Verlag=Gabler Verlag | Ort=Wiesbaden | Jahr=2008 | ISBN=9783834907462 }} Online: {{Google Buch|BuchID=hDrKbHv14NQC |Seite=11}}</ref> |
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Die '''Pflegepersonal-Regelung''' wurde 1992 als gesetzliche Vorgabe eingeführt. Sie war von 1993–1995 gültig. |
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Sie wurde wieder eingestellt, da die aus ihr berechneten erhöhten Pflegeleistungen, die zu einem erhöhten Personaleinsatz geführt hätten zu teuer und unrentabel für Krankenhäuser und deren Kostenträger gewesen wären. |
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== Kategorien == |
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Nach der PPR |
Nach der PPR wurden Pflegekategorien nach Alter (Erwachsene, Kinder mit Altersstufen) und Pflegestufen ('''A'''llgemeine Pflege, '''S'''pezielle Pflege) unterschieden. |
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* '''A1''' |
* '''A1''' umfasste alle Leistungen für Patienten ohne besonderen Pflegebedarf. |
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* '''A2''' |
* '''A2''' bezeichnete Patienten, die Hilfestellungen in mindestens zwei Bereichen benötigten, z. B. Hilfe beim Aufstehen, Durchführung von Prophylaxen, Teilwäsche, Begleitung zum WC, Mahlzeiten mundgerecht aufbereiten. |
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* '''A3''' |
* '''A3''' bezeichnete Patienten, bei denen die Pflege in mindestens zwei Bereichen die Durchführung vollständig übernahm, z. B. Lagerung, Ganzkörperwäsche, Versorgung bei Inkontinenz, Mahlzeiten anreichen, Überwachung bei Desorientierung. |
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* '''S1''' |
* '''S1''' umfasste Leistungen der Behandlungspflege, die nicht unter S2 oder S3 fallen, z. B. einmal täglich Blutdruck messen. |
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* '''S2''' |
* '''S2''' bezeichnete Patienten, die mindestens eine Leistung der [[Behandlungspflege]] mit erhöhtem Aufwand erhielten, z. B. Dauerinfusionen, einfache Verbandswechsel, Kontrolle der Medikamenteneinnahme. |
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* '''S3''' |
* '''S3''' bezeichnete Patienten, die mindestens eine Leistung der Behandlungspflege mit hohem Aufwand erhielten, z. B. aufwändige Verbandswechsel, Überwachung bei Nebenwirkungen von Medikamenten. |
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== Heutiger Nutzen der PPR == |
== Heutiger Nutzen der PPR == |
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Seit Einführung der [[Diagnosis Related Groups|DRG]] ist der abrechnungsbezogene Gebrauch der PPR sinnlos geworden, da die Anwendung bei Abrechnung über [[Fallpauschale und Sonderentgelt|Fallpauschalen]] ausdrücklich ausgeschlossen ist. Allerdings wird die PPR noch als internes Steuerungsinstrument ([[Benchmarking]]) in Krankenhäusern verwendet. So kann z. B. die erbrachte pflegerische Leistung auf verschiedenen Stationen miteinander verglichen und zur [[Personalplanung]] der [[Pflegedienstleitung]] herangezogen werden.<ref name="Keun" /><ref>{{Literatur | Autor=Bernhard J. Güntert, Günter Thiele | Titel=DRG nach der Konvergenzphase, S. 69 ff. | Verlag=medhochzwei Verlag | Ort= | Jahr=2008 | ISBN=9783870815684 }} Online: {{Google Buch|BuchID=gl9S-H0dOR4C |Seite=69}}</ref> |
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Heute, nach Einführung der [[Diagnosis Related Groups|DRG]] macht der abrechnungsbezogene Gebrauch der PPR keinen Sinn mehr, da die Anwendung bei Abrechnung über [[Fallpauschale und Sonderentgelt|Fallpauschalen]] ausdrücklich ausgeschlossen ist. |
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Allerdings wird die PPR heute noch in vielen Krankenhäusern verwendet, um internes [[Benchmarking]] zu betreiben und als internes Steuerungsinstrument. |
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So wird z. B. der Aufwand der Pflege von verschiedenen Stationen miteinander verglichen und kann somit auch zur [[Personalplanung]] der [[Pflegedienstleitung]]en herangezogen werden. |
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In letzter Zeit hat die Anwendung der PPR-Regelung wieder an Bedeutung gewonnen, da im Zuge der Kalkulation der DRGs das [[Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus]] (kurz: InEK) bei bestimmten Kostenstellen/Kostenarten-Relationen die Anwendung der Kalkulation mithilfe von PPR-Minuten ausdrücklich empfiehlt. Dies betrifft allerdings nur an der Kalkulation beteiligte Krankenhäuser. Zurzeit sind dies etwa 270 Stück (Stand 2007).<ref>www.mydrg.de</ref> |
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== Einzelnachweise == |
== Einzelnachweise == |
Version vom 4. Februar 2012, 21:42 Uhr
Die Regelung über Maßstäbe und Grundsätze für den Personalbedarf in der stationären Krankenpflege, kurz Pflegepersonal-Regelung (PPR) war ein Bestandteil des deutschen Gesundheitsstrukturgesetzes von 1992 und diente über die tägliche Bestimmung des Pflegeaufwandes stationärer Patienten der Ermittlung der notwendigen Anzahl von Pflegekräften in Krankenhäusern. Es wurde ein höherer Stellenbedarf festgestellt, als ursprünglich vorgesehen war. Die PPR wurde 1996 ausgesetzt und 1997 durch das Zweite GKV-Neuordnungsgesetz außer Kraft gesetzt.[1][2]
Kategorien
Nach der PPR wurden Pflegekategorien nach Alter (Erwachsene, Kinder mit Altersstufen) und Pflegestufen (Allgemeine Pflege, Spezielle Pflege) unterschieden.
- A1 umfasste alle Leistungen für Patienten ohne besonderen Pflegebedarf.
- A2 bezeichnete Patienten, die Hilfestellungen in mindestens zwei Bereichen benötigten, z. B. Hilfe beim Aufstehen, Durchführung von Prophylaxen, Teilwäsche, Begleitung zum WC, Mahlzeiten mundgerecht aufbereiten.
- A3 bezeichnete Patienten, bei denen die Pflege in mindestens zwei Bereichen die Durchführung vollständig übernahm, z. B. Lagerung, Ganzkörperwäsche, Versorgung bei Inkontinenz, Mahlzeiten anreichen, Überwachung bei Desorientierung.
- S1 umfasste Leistungen der Behandlungspflege, die nicht unter S2 oder S3 fallen, z. B. einmal täglich Blutdruck messen.
- S2 bezeichnete Patienten, die mindestens eine Leistung der Behandlungspflege mit erhöhtem Aufwand erhielten, z. B. Dauerinfusionen, einfache Verbandswechsel, Kontrolle der Medikamenteneinnahme.
- S3 bezeichnete Patienten, die mindestens eine Leistung der Behandlungspflege mit hohem Aufwand erhielten, z. B. aufwändige Verbandswechsel, Überwachung bei Nebenwirkungen von Medikamenten.
Heutiger Nutzen der PPR
Seit Einführung der DRG ist der abrechnungsbezogene Gebrauch der PPR sinnlos geworden, da die Anwendung bei Abrechnung über Fallpauschalen ausdrücklich ausgeschlossen ist. Allerdings wird die PPR noch als internes Steuerungsinstrument (Benchmarking) in Krankenhäusern verwendet. So kann z. B. die erbrachte pflegerische Leistung auf verschiedenen Stationen miteinander verglichen und zur Personalplanung der Pflegedienstleitung herangezogen werden.[2][3]
Einzelnachweise
- ↑ BGBl.-Modellprojekt Teil I und Teil II, Oktober 1990 bis Dezember 1997, mit Volltextsuche und systematischer Erschließung. Abgerufen am 4. Februar 2012.
- ↑ a b Friedrich Keun, Roswitha Prott: Einführung in die Krankenhaus-Kostenrechnung: Anpassung an neue Rahmenbedingungen, S. 11 f. Gabler Verlag, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-8349-0746-2. Online: eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche
- ↑ Bernhard J. Güntert, Günter Thiele: DRG nach der Konvergenzphase, S. 69 ff. medhochzwei Verlag, 2008, ISBN 978-3-87081-568-4. Online: eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche