Agnes von Faucigny

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Agnes von Faucigny († 11. August 1268 im Schloss Pierre-Châtel (Virignin, Département Ain)) war eine französische Adlige. Sie war aus eigenem Recht Herrin von Faucigny und durch Heirat seit 1263 Gräfin von Savoyen.

Leben

Agnes von Faucigny war eine Tochter von Aimon II. von Faucigny. Die verbreitete Annahme, dass ihre Mutter Beatrix, Tochter des Grafen Stephan III. von Auxonne, war, beruht nur auf einer Interpretation der Erwähnung von Simon von Joinville in Agnes’ 1268 verfasstem Testament und ist nicht völlig unumstritten. Agnes hatte eine Schwester namens Beatrix, die Stephan II., Herrn von Thoire und Villars, heiratete.

Im Februar 1234 fand die von Wilhelm, Bischof von Valence, geleitete Hochzeit von Agnes mit dem savoyischen Prinzen Peter, einem jüngeren Sohn des damals bereits verstorbenen Grafen Thomas I. von Savoyen, im Schoss Châtillon-sur-Cluses statt. Aimon II. von Faucigny, der bislang keinen legitimen männlichen Nachwuchs bekommen hatte, ernannte Agnes zu seiner Erbin und damit der Herrschaft Faucigny, doch sollten die früher zugunsten seiner anderen Tochter Beatrix gemachten Verfügungen unangetastet bleiben. Peter von Savoyen verpflichtete sich, männlichen oder weiblichen Sprösslingen, die er mit seiner Gemahlin haben würde, zu seinen Erben einzusetzen. Agnes’ Heiratsvertrag garantierte ferner ausschließlich ihren künftigen Kindern die Nachfolge im Besitz von Faucigny.

Nicht lange nach ihrer Heirat gebar Agnes ihrem Gemahl ein einziges Kind, Beatrix. Agnes’ Vater hoffte die Bewahrung der Unabhängigkeit von Faucigny durch die Vermählung von Agnes mit dem Prinzen Peter sichergestellt zu haben, weil dieser damals noch nicht Erbe Savoyens war. Zur weiteren Absicherung seines Vorhabens verlobte er seine noch im Kindesalter stehende Enkelin Beatrix, die Faucigny nach ihrer Mutter erben sollte, im Dezember 1241 mit dem 16-jährigen Dauphin Guigues VII. von Viennois, der ein natürlicher Rivale der Grafen von Savoyen war.

Nach dem Tod ihres Vaters (1253) folgte ihm Agnes als Herrin von Faucigny und erscheint dort in mehreren Dokumenten als alleinige Souveränin, während ihr Gatte sich häufig in England aufhielt. In einem am 13. Mai 1262 in Mélan nicht auf Latein, sondern in der Volkssprache abgefassten Testament setzte Agnes noch gemäß der Absicht ihres Vaters ihre Tochter Beatrix zur Alleinerbin ein. Als sie bald darauf im Herbst desselben Jahres in Versoix krank wurde, änderte sie ihren letzten Willen gemäß den Wünschen ihres Gatten in zwei weiteren auf den 17. Oktober und 16. November 1262 datierten Testamenten dahingehend, dass nun ihr Gemahl zwei Drittel ihrer Territorien einschließlich aller Burgen und Beatrix nur den Rest erhalten sollte. Sie schenkte ihrem Gatten sogar sofort die ihm zugedachten zwei Drittel ihrer Herrschaft und behielt sich nur ein Nießbrauchrecht auf ein Jahr vor.

Da Agnes’ Gemahl bereits im Juni 1263 als Peter II. neuer Graf von Savoyen wurde, schien nun die Absicht Aimons II., die Unabhängigkeit von Faucigny zu erhalten, ernsthaft gefährdet. Doch sollte Agnes ihren Gatten – wenn auch nur um wenige Monate – überleben und außerdem erschien Peter II. zwar in einigen die Verwaltung von Faucigny betreffenden Urkunden, wurde dabei aber nie als Herr dieses Gebietes tituliert, sondern ausschließlich Agnes als dessen Souveränin, während sie ihrerseits nicht in Dokumenten ihren Titel einer Gräfin von Savoyen trug. Für die Kosten, die ihr Gemahl für die Wiederherstellung oder Verstärkung der in Faucigny gelegenen Burgen Flumet, Sallanches, Châtillon, Crédoz und vielen weiteren aufgewendet hatte, sollte er laut einer von Agnes 1263 abgegebenen Erklärung von ihren Einkünften oder denjenigen ihrer Erben entschädigt werden. Im letzten Testament von Graf Peter II, das kurz vor seinem am 16. Mai 1268 erfolgten Ableben entstand, wurde seiner Gattin der Nießbrauch der Schlösser Versoix, Allinges, Féternes, Charousse und Aubonne eingeräumt, sein jüngerer Bruder Philipp jedoch zu seinem Nachfolger in der Grafschaft Savoyen ernannt.

Etwa drei Monate nach dem Tod ihres Gatten bestimmte Agnes in ihrem auf den 9. August 1268 datierten Testament erneut ihre Tochter Beatrix zur alleinigen Erbin von Faucigny, bedachte aber auch ihre Schwester Beatrix sowie Simon von Joinville. Agnes starb am 11. August 1268 im Schloss Pierre-Châtel und wurde ihrem Wunsch gemäß in der Kirche des Benediktinerpriorats Contamine-sur-Arve beigesetzt. In der Folge nahm Beatrix’ Gemahl, der Dauphin Guigues VII. von Viennois, Faucigny in Besitz, was zu einem langandauernden Territorialstreit zwischen seiner Dynastie und dem Haus Savoyen, das Faucigny ebenfalls für sich beanspruchte, führte.

Literatur

  • G. Pérouse: Agnès de Faucigny. In: Dictionnaire de Biographie française, Bd. 1 (1932), Sp. 746f.

Weblinks

  • Charles Cawley, Medieval Lands Agnes