Aker (ägyptische Mythologie)

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Aker in Hieroglyphen
meistens
G1V31
D21

oder
mit Determinativ
G1V31
D21
A40
In den Pyramidentexten auch
Ak
r
N17

Transkription 3kr
Aker

Aker (auch Akar; Plural Akeru) ist eine Gottheit des alten Ägypten. Gemeinsam mit Geb stellt er eine Personifikation der Erde dar.

Name

Die Bedeutung seines Namens ist unbekannt. Er wird zum ersten Mal in den Pyramidentexten erwähnt. Sein Determinativ[1] kennzeichnet ihn als personifizierte „Erde“.[2] Seit den Sargtexten können als Determinativ das Seth-Tier und die Schlange verwendet werden.[3]

Neben dem Singular Aker taucht auch ein Plural Akeru auf, mit dem meist als Schlangen dargestellte Erdgeister bezeichnet wurden.

Funktionen

In der Unterwelt bewacht der Erdgott Aker die Verbindung zwischen dem westlichen und dem östlichen Horizont. Aker versucht den Toten in der Erde zu halten, andererseits erscheint er auch als Helfer des Verstorbenen, indem er die Schlangen bewacht. Auf diese Weise beschützt er neben Seth auch den Sonnengott Re vor Apophis. Außerhalb von Totentexten erscheint Aker als Verkörperung der Erde in kosmischen Darstellungen, etwa als Gegenstück des Himmels.

Darstellungen

In den älteren Pyramidentexten[2] des Alten Reiches wurde Aker als schmaler Landstreifen mit einem oder zwei an den Rändern aufragenden menschlichen Köpfen dargestellt[4]. In den jüngeren Pyramidentexten[2] wurden zu diesem Bild die Vorderpranken eines Löwen hinzugefügt, wodurch die Darstellung zu einer Doppelsphinx wurde, bei der zwei Löwen in entgegengesetzte Richtungen blicken. Diese Dopplung dürfte auch die alternativen Namen Cherefu und Akeru beziehungsweise Sef („gestern“) und Tuau („heute“) erklären. Auf manchen Totenamuletten erscheint anstelle des einen Löwenkopfes auch ein Stierkopf, vielleicht eine Anspielung auf Osiris.

Siehe auch

Literatur

Anmerkungen

  1. Gardiner-Code N17
    N17
    (= t3, „Land“)
  2. a b c Erik Hornung: Lexikon der Ägyptologie I, Sp. 114.
  3. Erik Hornung: Lexikon der Ägyptologie I, Sp. 115.
  4. siehe zum Beispiel Pyramidentexte § 796 b