Altrechtlicher Verein
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Ein altrechtlicher Verein ist ein Verein, der bereits vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches am 1. Januar 1900 bestanden hat. Im Gegensatz zu jüngeren Vereinen sind altrechtliche Vereine nicht im Vereinsregister des jeweiligen Amtsgerichtes eingetragen (verwenden also nicht den Zusatz "e. V.") und werden auch nicht von dort beaufsichtigt.
Aus diesem Grund kann im Rechtsverkehr nur mittels einer Vertretungsbescheinigung (und nicht durch einen Registerauszug) nachgewiesen werden, wer den Verein nach außen vertritt.
Die Aufsichtsbehörden für altrechtliche Vereine werden in den Ausführungsgesetzen der einzelnen Bundesländer zum Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt. Beispiele für altrechtliche Vereine sind:
- Naturforschende Gesellschaft zu Emden von 1814
- Zentral-Dombau-Verein zu Köln von 1842
- Johanniterorden (Altrechtlicher Verein seit 1852)
- Souveräner Malteserorden (Altrechtlicher Verein seit 1852)
- Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger, 1865
- Oldenburger Kunstverein, 1867
- Verein Beethoven-Haus von 1889
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