American Bulldog

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American Bulldog
American Bulldog
American Bulldog
Nicht von der FCI anerkannt
Ursprung:

Vereinigte Staaten

Alternative Namen:

Old Country Bulldog

Widerristhöhe:

Rüden 22–27 Zoll (ca. 56–69 cm)
Hündinnen 20–25  Zoll (ca. 51–64 cm)

Gewicht:

nicht festgelegt

Liste der Haushunde

Der American Bulldog ist eine nicht von FCI oder AKC anerkannte Hunderasse aus den USA. Die Rasse wird seit dem 1. Januar 1999 vom UKC anerkannt. Auch die RKF, die russische Kynologenvereinigung innerhalb der FCI, erkennt die Rasse an und vergibt einen nationalen Championtitel (nach Anwartschaften über CAC, Certificat d'aptitude au Championnat).[1]

Vermutungen gehen davon aus, dass der American Bulldog überwiegend von English Bulldogs abstammt und Boxer, Dogo Argentino und Pointer bei der Entstehung der Rasse eingekreuzt wurden.[2]

Beschreibung

Der American Bulldog ist ein typischer Vertreter der Bulldoggenfamilie, bis 66 cm groß und 58 kg schwer. Es gibt mehrere Schläge bzw. Typen: Leichtere Arbeitslinien (z.B. SCOTT-Standard-Type) und den schweren Ausstellungstyp (JOHNSON-Bully/Classic-Type) sowie den Hybrid-Typ, der eine Mischform aus Standard und Bully ist. Der Hybrid-Typ wird bei Ausstellungen in einer der beiden Haupttypenklassen gerichtet, ausgehend davon wo der jeweilige Hybrid-Hund phänotypisch hintendiert. SCOTT-Linien sind in der Regel schlanker und haben einen längeren Fang, da diese auch zur Wildschweinjagd eingesetzt wurden. Das Fell ist bulldoggentypisch kurz und anliegend. Laut UKC-Rassestandard sind alle Farben zulässig mit Ausnahme von komplett schwarz oder blau ohne Marken, tricolor (weiß mit schwarzen und lohfarbenen Marken), merle und einer komplett schwarzen Maske.

Verwendung

Der American Bulldog entspricht am ehesten noch dem Typen des alten Bullenbeißers. Während er in den USA heute noch zur Jagd auf Wildschweine eingesetzt wird, ist er hier meist Familien- und Begleithund.

Gesundheit

Bis auf die Probleme, die einigen weißen Hunderassen gemein sind (Allergien und Schwerhörigkeit), ist der American Bulldog bis heute ein relativ gesunder Hund, da bei ihm immer die Funktion und weniger die züchterische Übertreibung bestimmter Merkmale im Vordergrund stand.

Rasseproblematik

Der American Bulldog zählt in Deutschland in den Ländern Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen zu den Listenhunden. Durch einen Wesenstest kann die generell angenommene Gefährlichkeit in Bayern und Nordrhein-Westfalen widerlegt werden. In Hessen wird für American Bulldogs und deren Kreuzungen eine Gefährlichkeit vermutet, weshalb zur Haltung eine Erlaubnis nötig ist, die unter anderem an einen Wesenstest gebunden ist.[3]

In der Schweiz steht der American Bulldog im Kanton Tessin auf der Rasseliste; zur Haltung ist dort eine kantonale Bewilligung erforderlich. Das dänische Hundegesetz in der Fassung von 2010 enthält den American Bulldog auf seiner Rasseliste, was ein weitgehendes Verbot von Haltung, Zucht und Einfuhr bedingt. Bei Hunden, die dieser Rasse ähnlich sehen, muss der Besitzer Rasse oder Typ des Hundes dokumentieren können. Eine Durchreise von Hunden, die das Auto nicht verlassen, ist erlaubt.[4]

Weblinks

Commons: American Bulldog – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Породы, признанные РКФ и непризнанные FCI.Zwiebelfisch 41F-П-Cyrl 43E-о-Cyrl 440-р-Cyrl 43E-о-Cyrl 434-д-Cyrl 44B-ы-Cyrl 2C A0 43F-п-Cyrl 440-р-Cyrl 438-и-Cyrl 437-з-Cyrl 43D-н-Cyrl 430-а-Cyrl 43D-н-Cyrl 43D-н-Cyrl 44B-ы-Cyrl 435-е-Cyrl 20 420-Р-Cyrl 41A-К-Cyrl 424-Ф-Cyrl 20 438-и-Cyrl 20 43D-н-Cyrl 435-е-Cyrl 43F-п-Cyrl 440-р-Cyrl 438-и-Cyrl 437-з-Cyrl 43D-н-Cyrl 430-а-Cyrl 43D-н-Cyrl 43D-н-Cyrl 44B-ы-Cyrl 435-е-Cyrl 20 46-F-Latn 43-C-Latn 49-I-Latn 2E (Rassen, die von der RKF anerkannt werden und nicht von der FCI anerkannt werden.) In den Bestimmungen der RKF zu CAC und CACIB. (doc-Datei, russ./engl.; 396 kB)
  2. Gabriele Lehari: Ulmers Großes Lexikon der Hunderassen. Ulmer, Stuttgart 2004, ISBN 3-8001-4614-2, S. 11.
  3. Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003 (GVBl. I S. 54), geändert durch Verordnung vom 16. Dezember 2008 (PDF; 40 kB)
  4. Einreisebestimmungen Dänemark, abgerufen am 22. August 2013