Amtsgericht Carolath

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Das Amtsgericht Carolath war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Carolath.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das königlich preußische Amtsgericht Carolath wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 14 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Glogau im Bezirk des Oberlandesgerichtes Breslau gebildet. Der Sitz des Gerichts war Carolath.

Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Landkreis Freystadt i. Niederschles. die Amtsbezirke Liebenzig und Tschiefer sowie Teile des Amtsbezirks Schlawa.[1]

Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]

In Folge der Weltwirtschaftskrise wurden 60 Amtsgerichte als Folge von Sparverordnungen aufgehoben. Mit der Verordnung über die Aufhebung von Amtsgerichten vom 30. Juli 1932 wurde das Amtsgericht Carolath zum 30. September 1932 aufgehoben[3] und sein Sprengel auf die Amtsgerichte Beuthen an der Oder (Landgemeinden Bielawe, Carolath, Hohenborau, Reinberg, Rosenthal und Thiergärten und ein Gutsbezirk), Glogau (Landgemeinde Grochwitz), Kontopp (Landgemeinden Buchwald, Eichau, Kattersee und Liebenzig), Neusalz (Landgemeinden Aufhalt, Lippen und Tschiefer und der Gutsbezirk Tschiefer) verteilt[4].

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 457, Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 401 online
  3. Verordnung über die Aufhebung von Amtsgerichten vom 30. Juli 1932, GS 1932, S. 253, Digitalisat
  4. Verordnung über die Aufteilung der Bezirke der aufgehobenen Amtsgerichte vom 13. September 1932, GS 1932, S. 301 f., Digitalisat