ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

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Das österreichische Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – ASchG) und mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Berggesetz 1975, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden – kurz ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) – vom 1. Januar 1995, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 159/2001 vom 1. Januar 2002, regelt die österreichischen Arbeitnehmerschutzvorschriften.

Basisdaten
Titel: Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – ASchG) und mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Berggesetz 1975, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden
Abkürzung: ASchG
Typ: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Republik Österreich
Rechtsmaterie: Arbeitsrecht
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Hintergrund

Der Beitritt Österreichs zur Europäischen Union, aber auch schon die frühere Ratifizierung des EWR-Vertrages forderten eine Angleichung der österreichischen Arbeitnehmerschutzvorschriften an des EU-Recht. Das neue ASchG, das Nachfolgegesetz zum Arbeitnehmerschutzgesetz, ist die Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie 89/391 in das österreichische Recht.[1]

[Bearbeiten] Geltungsbereich

Das ASchG gilt für die Beschäftigung von Arbeitnehmern. Nicht anzuwenden ist das ASchG für Arbeitnehmer des Bundes in Dienststellen, auf die das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, BGBl. I Nr. 70/1999, anzuwenden ist, für Arbeitnehmer in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben im Sinne des Landarbeitsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 287 und für Hausgehilfen und Hausangestellten in privaten Haushalten.

[Bearbeiten] Aufbau des AschG

  • Allgemeine Bestimmungen
  • Arbeitsstätten und Baustellen
  • Arbeitsmittel
  • Arbeitsstoffe
  • Gesundheitsüberwachung
  • Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze
  • Präventivdienste

[Bearbeiten] Besonderheit

Das ASchG regelt die grundsätzlichen Bestimmungen, welche durch eine Vielzahl an Verordnungen konkretisiert werden. Siehe Weblinks.

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Rolf Finding: Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft, 1997, ISBN 3-7002-0931-2

[Bearbeiten] Weblinks

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