ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
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Das österreichische Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – ASchG) und mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Berggesetz 1975, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden – kurz ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) – vom 1. Januar 1995, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 159/2001 vom 1. Januar 2002, regelt die österreichischen Arbeitnehmerschutzvorschriften.
| Basisdaten | |
|---|---|
| Titel: | Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – ASchG) und mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Berggesetz 1975, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden |
| Abkürzung: | ASchG |
| Typ: | Bundesgesetz |
| Geltungsbereich: | Republik Österreich |
| Rechtsmaterie: | Arbeitsrecht |
| Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung! | |
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Hintergrund
Der Beitritt Österreichs zur Europäischen Union, aber auch schon die frühere Ratifizierung des EWR-Vertrages forderten eine Angleichung der österreichischen Arbeitnehmerschutzvorschriften an des EU-Recht. Das neue ASchG, das Nachfolgegesetz zum Arbeitnehmerschutzgesetz, ist die Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie 89/391 in das österreichische Recht.[1]
[Bearbeiten] Geltungsbereich
Das ASchG gilt für die Beschäftigung von Arbeitnehmern. Nicht anzuwenden ist das ASchG für Arbeitnehmer des Bundes in Dienststellen, auf die das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, BGBl. I Nr. 70/1999, anzuwenden ist, für Arbeitnehmer in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben im Sinne des Landarbeitsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 287 und für Hausgehilfen und Hausangestellten in privaten Haushalten.
[Bearbeiten] Aufbau des AschG
- Allgemeine Bestimmungen
- Arbeitsstätten und Baustellen
- Arbeitsmittel
- Arbeitsstoffe
- Gesundheitsüberwachung
- Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze
- Präventivdienste
[Bearbeiten] Besonderheit
Das ASchG regelt die grundsätzlichen Bestimmungen, welche durch eine Vielzahl an Verordnungen konkretisiert werden. Siehe Weblinks.
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ Rolf Finding: Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft, 1997, ISBN 3-7002-0931-2
[Bearbeiten] Weblinks
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