Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland

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In der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) arbeiten die für die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster zuständigen Fachverwaltungen der Länder sowie fachlich betroffene Bundesverwaltungen zusammen, um fachliche Angelegenheiten von grundsätzlicher und überregionaler Bedeutung zu behandeln und damit für ein hohes Maß an Bundeseinheitlichkeit zu sorgen.

Aufgabe

Die Arbeitsgemeinschaft erarbeitet Empfehlungen und Entwürfe für verbindliche Regelungen für ein einheitliches Vorgehen bei der Schaffung, Erhaltung und Weiterentwicklung der geodätischen Grundlagen, der topographischen Landesaufnahme, des amtlichen topographisch-kartographischen Informationssystems, der topographischen Landeskartenwerke und des Liegenschaftskatasters.

Unter der Regie der Arbeitsgemeinschaft führen die Mitgliedsverwaltungen länderübergreifende Vorhaben durch und arbeiten bei der Entwicklung und Anwendung technischer Verfahren zusammen.

Die Arbeitsgemeinschaft nimmt zu Gesetzentwürfen Stellung und berät fachbezogene Fragen in Organisations-, Personal-, Ausbildungs- und Prüfungs- sowie kosten- und nutzungsrechtlichen Angelegenheiten.

Die Arbeitsgemeinschaft arbeitet mit fachverwandten Organisationen und mit Institutionen der geodätischen Forschung und Lehre zusammen. Sie vertritt das amtliche deutsche Vermessungswesen in der Europäischen Union und in internationalen Institutionen. Sie arbeitet mit dem Ausland zusammen und beteiligt sich an der Entwicklungshilfe.

Geschichte

Die Arbeitsgemeinschaft wurde 1948 gegründet, nachdem feststand, dass Landesvermessung und Liegenschaftskataster in die Kompetenz der Länder fallen. Bis dahin hatte die Entwicklung in die entgegengesetzte Richtung, zur Zentralisierung (im Reichsamt für Landesaufnahme) geführt, und eine zentrale Koordination der Arbeiten auf diesen Gebieten war und ist auch weiterhin erforderlich.

1966 erfolgte ein Beschluss hinsichtlich des Gauß-Krüger-Koordinatensystems, dass die ursprünglich in 3° breiten Meridianstreifen nach beiden Seiten statt 1° 30' eine Ausdehnung von 1° 40' haben sollen, damit sich zwei benachbarte Systeme mit einem 20 Längenminuten (im Mittel etwa 23 km) breiten Streifen überdecken. In dieser Überlappungszone werden für jeden Punkt die Koordinaten im jeweiligen Meridianstreifen und die Koordinaten des benachbarten Meridianstreifens angegeben. Dadurch sind geodätische Messungen und Berechnungen in gewissen Umfang auch über den Meridianstreifenrand hinaus möglich, ohne den Streifen wechseln zu müssen.

1991 wurde die Einführung des ETRS89, das dem WGS84-Datum entspricht, als einheitliches amtliches Lagebezugssystem für ganz Deutschland beschlossen. Weiterhin hat die AdV 1995 beschlossen, das UTM-Koordinatensystem in Verbindung mit dem ETRS89 Datum flächendeckend einzuführen. Damit besteht nunmehr für alle Vermessungsverwaltungen Deutschlands die Verpflichtung, auch den Liegenschaftskataster in das UTM / ETRS89 zu überführen. Zunächst fand bei den Landesvermessungsämtern seit den 1990er Jahren der Übergang zum UTM-System. Sachsen war Mitte 2015 eines der letzten Bundesländer, wo die Umstellung vollzogen wurde.[1]

Mitglieder

Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft sind die für das Vermessungs- und Geobasisinformationswesen zuständigen obersten Behörden der Länder sowie das Bundesministerium des Innern, das Bundesministerium der Verteidigung und das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. http://www.landesvermessung.sachsen.de/inhalt/etrs/etrs.html