Atompool

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Ein Atompool ist ein Versicherungspool, der Risiken rund um den Betrieb von Kernkraftwerken abdeckt.

Atompools wurden in den 1950er Jahren gegründet, da die traditionellen Versicherungsmechanismen für den Betrieb von Kernkraftwerken mit potentiell katastrophalen Schäden und einer nicht zuverlässig einschätzbaren Eintrittswahrscheinlichkeit für eine begrenzte Zahl von Versicherten nicht geeignet waren.[1]

Atompools im deutschsprachigen Raum

Kritik

Im Vergleich zum maximalen Risiko eines Super-GAU decken Atompools nur einen Bruchteil des möglichen Schadens ab. Zum Beispiel ist im deutschen Atomgesetz nur eine Deckungsvorsorge in Höhe von 2,5 Milliarden € vorgeschrieben (§ 13 Abs. 3 Satz 2, § 34 Abs. 1 Satz 2 AtG), die bis zu einer Höhe von 256 Mio. € von der Versicherungswirtschaft, darüber hinausgehende durch eine Solidarvereinbarung der Kraftwerksbetreiber abgedeckt wird.[2]

Kritiker der Atomkraft sehen hierin eine massive verdeckte staatliche Subvention der Atomindustrie. Eine adäquate zu versichernde Schadenssumme würde einen vielfach höheren Versicherungsbeitrag benötigen.[3] Für Schäden die darüber hinausgehen, haftet der AKW-Betreiber – außer bei Folgen bewaffneter Konflikte und schwerer Naturkatastrophen außergewöhnlicher Art[4] – direkt mit seinem Firmenvermögen, es besteht allerdings keine Pflicht, dafür Rücklagen zu bilden.

Weblinks

Atompools im Internet

Einzelnachweise

  1. nuclearpools.com: The insurance of nuclear installations and associated risks
  2. http://www.gdv.de/Publikationen/Periodika/Zeitschrift_Positionen/Positionen_55/inhaltsseite21780.html
  3. http://www.aspect-online.de/finanztipps/haftung-kernreaktor-versicherung-in-deutschland-15032011.htm
  4. moz.de: Haftungsgrenzen für Atomunfälle auch in Deutschland, 17. März 2011