Auffassungsgabe

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Auffassungsgabe beschreibt als summierend und mittelnd bewertender Ausdruck einen bzw. mehrere Teilprozesse der Informationsverarbeitung bei höher entwickelten Organismen.

Die Auffassungsgabe beinhaltet drei Unterprozesse,

  1. die sensorische Erfassung von Bestandteilen und Prozessen der Umwelt (Hören, Sehen, Fühlen, Schmecken, Riechen von Sinneseindrücken)
  2. Verarbeitung durch Analyse, Zuordnung zu Erfahrungen und Klassifizierung, Bewertung und emotionale Zuordnung, Speicherung
  3. Wiedergabe (Erinnerung) und Verwendung, z. B. in ähnlichen Situationen oder bei der Weitergabe der Erfahrung an Andere

Die Auffassungsgabe beschreibt damit eine der Eigenschaften hoch entwickelter Nervensysteme und ist ein Bestandteil der Intelligenz.

Es ist zu diskutieren, ob der Ausdruck in einiger Zukunft auch für unbelebte intelligente Systeme benutzt werden könnte. Dabei wird zu beachten sein, dass bei diesen keine emotionale Bewertung stattfindet, eventuell ist hier eine Unterscheidung von biologischer zu künstlicher Intelligenz zu finden.

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