Aufrichtigkeit

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Aufrichtigkeit (das Aufrichtigsein) bedeutet der „eignen, inneren Überzeugung ohne Verstellung Ausdruck geben“[1] und bezeichnet ein Merkmal persönlicher Integrität.

Sie gilt als Tugend für jenen, „welcher ohne jede List und Falschheit redet und handelt, dessen Tun und Reden mit seiner Gesinnung vollkommen übereinstimmt, der ohne versteckte Nebengedanken und versteckte Absichten handelt“.[2] Gelegentlich gilt sie auch als naive Torheit. Gegenbegriffe zur Aufrichtigkeit sind Heuchelei und Duckmäuserei.

Pierer's Universal-Lexikon definierte Aufrichtigkeit im Jahre 1857 als:

„die Übereinstimmung der Rede u. der Handlungen mit der Gesinnung; Gegensatz: Lüge (in Worten) u. Falschheit (im Handeln). Doch erlaubt die A. zu verschweigen, was keine bes. Pflicht zu entdecken gebietet, u. unterscheidet sich dadurch von Offenherzigkeit.“

Pierer's Universal-Lexikon[3]

Aufrichtigkeit stellt eine der sieben Tugenden des Bushidō dar. Sie zählt ferner zu den preußischen Tugenden. Aufrichtigkeit ist abzugrenzen vom Bekennermut, der das Eintreten für eine Überzeugung gegenüber einer Allgemeinheit bezeichnet, während Aufrichtigkeit sich auf das Verhalten gegenüber einer Einzelperson bezieht.

Das zugehörige Adjektiv aufrichtig (von aufrecht) bezeichnet Unbeugsamkeit und Unkäuflichkeit.

Einzelnachweise

  1. aufrichtig im Duden (abgefragt am 28. März 2010)
  2. Johann August Eberhard: Synonymisches Handwörterbuch der deutschen Sprache (1910) hier online
  3. Aufrichtigkeit. In: Heinrich August Pierer, Julius Löbe (Hrsg.): Universal-Lexikon der Gegenwart und Vergangenheit. 4. Auflage. Band 1: A–Aufzwingen. Altenburg 1857, S. 938 (zeno.org).

Weblinks