Auseinandersetzung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Wechseln zu: Navigation, Suche

Im Folgenden wird auf die juristische Auseinandersetzung eingegangen. Weitere Bedeutungen des Wortes sind dem Wiktionary zu entnehmen.


Auseinandersetzung ist nach deutschem Zivilrecht ein Verfahren, bei dem das Vermögen einer Personenmehrheit unter den Mitgliedern verteilt und die Gemeinschaft oder Gesellschaft aufgelöst wird.

Eine Auseinandersetzung kommt vor bei

Die Auseinandersetzung erfolgt bei der Gemeinschaft nach § 752, § 753 BGB grundsätzlich durch Teilen in Natur oder durch Verkauf des gemeinschaftlichen Gegenstands und Teilung des Erlöses.

Sonderregelungen gelten für die Auseinandersetzung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§ 731 ff. BGB), einer Gütergemeinschaft (§§ 1474 ff. BGB) und einer Erbengemeinschaft (§§ 2042 ff. BGB).

Siehe auch: Konflikt - Teilungsversteigerung

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Deutschlandlastige Artikel Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern.
Wiktionary Wiktionary: Auseinandersetzung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen und Grammatik
Persönliche Werkzeuge
Buch erstellen