Ausfuhrkennzeichen
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Das Ausfuhrkennzeichen (auch: Exportkennzeichen oder Zollkennzeichen) ist ein amtliches Kfz-Kennzeichen für Fahrzeuge, welche sich mit eigenem Antrieb fortbewegen können und ausgeführt (exportiert) werden sollen.
In der Bundesrepublik Deutschland handelt es sich dabei um ein Kennzeichen mit rotem Rand rechts und Datumsfeld. Dieses Datumsfeld (mit Tag / Monat / Jahr) gibt den letzten Gültigkeitstag des Ausfuhrkennzeichens an. Die Gültigkeit des Ausfuhrkennzeichens kann von dem Zulassenden zwischen 14 Tagen und einem Jahr gewählt werden und erlischt dann automatisch. Bis spätestens zu diesem Datum muss das Fahrzeug die Bundesrepublik verlassen haben, da es dann ohne Zulassung und Versicherungsschutz ist und nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt oder abgestellt werden darf.
Ausfuhrkennzeichen werden von den zuständigen Kfz-Zulassungsstellen nur für Fahrzeuge mit gültiger Prüfplakette (§29 StVZO) und AU erteilt. Außerdem muss für die Zulassung eine gültige Versicherungspolice vorgelegt werden (nur Haftpflichtversicherung möglich, ist europaweit gültig).
Fahrzeuge mit Ausfuhrkennzeichen sind steuerfrei, wenn das Ablaufdatum bis 3 Monate beträgt. Beträgt die Dauer der Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens mehr als drei Monate, wird das Fahrzeug ab Zuteilung des Kennzeichens für den Gesamtzeitraum bis zu maximal einem Jahr kraftfahrzeugsteuerpflichtig.
Der senkrechte rote Streifen enthält die Jahreszahl und den Monat und Tag in dem die Zulassung abläuft. Dieser Streifen wird als Ausfuhrmerkzeichen bezeichnet.
Was man braucht:
- Personalausweis oder Reisepass desjenigen, auf den das Fahrzeug zugelassen werden soll.
- Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person bei Erledigung durch Dritte
- vollständig ausgefüllte besondere Versicherungsbestätigungskarte
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) (bei vor dem 1. Oktober 2005 abgemeldeten Fahrzeugen stattdessen die Abmeldebescheinigung)
- gesiegelte Kennzeichenschilder (bei angemeldeten Fahrzeugen)
- Abgasuntersuchungsbericht (AU) für den gesamten Gültigkeitszeitraum des Ausfuhrkennzeichens, soweit erforderlich
- Hauptuntersuchungsbericht (HU) für den gesamten Gültigkeitszeitraum des Ausfuhrkennzeichens, soweit erforderlich

