Ausgleichstaxfonds

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 2. Januar 2016 um 16:01 Uhr durch Wikinger08 (Diskussion | Beiträge) (→‎Beschäftigungspflicht: aktualisiert). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der Ausgleichstaxfonds (ATF) wird beim österreichischen Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz gebildet. Er hat Rechtspersönlichkeit und wird vom Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz vertreten und unter Anhörung eines Beirates verwaltet. Das Vermögen des Fonds besteht aus den rechtskräftig vorgeschriebenen Ausgleichstaxen, den Zinsen und sonstigen Zuwendungen.

Zusammensetzung des Beirates

Der Beirat besteht aus dem Vorsitzenden, zwei Vertretern der organisierten Kriegsopfer, vier Vertretern der organisierten Behinderten und drei von den Ländern entsandten Vertretern sowie je drei Vertretern der Dienstnehmer und der Dienstgeber, einem Vertreter der Integrativen Betriebe und einem Vertreter des Bundesministeriums für Finanzen. Den Vorsitz führt der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen oder ein von ihm bestimmter rechtskundiger Bediensteter aus dem Stande des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen. Die Funktionsperiode des Beirates beträgt vier Jahre.[1]

Beschäftigungspflicht

Jeder Dienstgeber, der im österreichischen Bundesgebiet 25 oder mehr Dienstnehmer beschäftigt, ist verpflichtet, auf je 25 Dienstnehmer einen sogenannten begünstigten Behinderten[2] einzustellen. So hat beispielsweise ein Dienstgeber, der 100 Dienstnehmer beschäftigt, die Verpflichtung, vier begünstigte Behinderte einzustellen (Pflichtzahl = 4). Bestimmte besonders schwer behinderte Dienstnehmer, unter anderen Blinde und Rollstuhlfahrer, werden auf die Pflichtzahl doppelt angerechnet.

Sofern der Beschäftigungspflicht nicht oder nicht zur Gänze entsprochen wird oder werden kann, hat der Dienstgeber pro offener Pflichtstelle und Monat eine Ausgleichstaxe (AT) zu entrichten. Diese beträgt im Jahr 2016 pro Monat und offener Pflichtstelle 251,00 Euro. Davon abweichend, beträgt die Ausgleichstaxe für Dienstgeber, die 100 oder mehr Dienstnehmer beschäftigen, für jede Person, die zu beschäftigen wäre, ab 1. Jänner 2016 monatlich 352,00 Euro und für Dienstgeber, die 400 oder mehr Dienstnehmer beschäftigen, für jede Person, die zu beschäftigen wäre, ab 1. Jänner 2016 monatlich 374,00 Euro.[3] Die Ausgleichstaxe ist vergleichbar mit der Ausgleichsabgabe in Deutschland.

Verwendung

Die gesamten eingehenden Ausgleichstaxen fließen in den Ausgleichstaxfonds, dessen Mittel zweckgebunden für die Unterstützung der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung verwendet werden. Zuschüsse aus diesem Fonds in Form von Sach- und Geldleistungen können sowohl behinderte Menschen selbst als auch deren Dienstgeber erhalten. 2011 wurden für verschiedene Förderungen zirka 72,4 Millionen Euro aus diesem Fonds ausbezahlt.[4]

Einzelnachweise

  1. Zusammensetzung und Aufgaben des Ausgleichstaxfonds
  2. Begünstigte Behinderte
  3. Ausgleichstaxe und Prämie, abgerufen am 2. Jänner 2015
  4. Ausgleichstaxfonds

Weblinks