BSD-Lizenz
BSD-Lizenz bezeichnet eine Gruppe von Lizenzen aus dem Open-Source-Bereich. Der Urtyp der Lizenz stammt von der University of California, Berkeley, worauf das Akronym BSD hinweist: Berkeley Software Distribution.
Software unter BSD-Lizenz darf frei verwendet werden. Es ist erlaubt, sie zu kopieren, zu verändern und zu verbreiten. Einzige Bedingung ist, dass der Copyright-Vermerk des ursprünglichen Programms nicht entfernt werden darf. Somit eignet sich unter einer BSD-Lizenz stehende Software auch als Vorlage für kommerzielle (teilproprietäre) Produkte, wie es beispielsweise bei „JunOS“ der Fall ist, dem Router-Betriebssystem der Firma Juniper Networks.
Dieses Lizenzmodell unterscheidet sich von der GNU General Public License (GPL) darin, dass es kein Copyleft enthält: Ein Programmierer, der ein unter einer BSD-Lizenz veröffentlichtes Programm oder eine Bibliothek verändert und dann binär verbreitet, ist nicht verpflichtet den Quellcode mitzuveröffentlichen. Falls er es doch tut, dann muss das weiterhin unter BSD-Lizenz erfolgen. Wichtig ist vor allem zudem, dass er die BSD-Lizenz beim binären Veröffentlichen z. B. der Dokumentation hinzufügt und beim Quellcode direkt eingefügt belässt.
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Lizenztext [Bearbeiten]
Die ursprüngliche BSD-Lizenz bestand aus folgendem Text:
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Originaltext |
Deutsche Übersetzung |
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Der Verwaltungsrat der Universität Kalifornien. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung und Verwendung in nichtkompilierter oder kompilierter Form, mit oder ohne Veränderung, sind unter den folgenden Bedingungen zulässig:
DIESE SOFTWARE WIRD VOM VERWALTUNGSRAT UND DEN BEITRAGSLEISTENDEN OHNE JEGLICHE SPEZIELLE ODER IMPLIZIERTE GARANTIEN ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, DIE UNTER ANDEREM EINSCHLIESSEN: DIE IMPLIZIERTE GARANTIE DER VERWENDBARKEIT DER SOFTWARE FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. AUF KEINEN FALL SIND DIE VERWALTUNGSRÄTE ODER DIE BEITRAGSLEISTENDEN FÜR IRGENDWELCHE DIREKTEN, INDIREKTEN, ZUFÄLLIGEN, SPEZIELLEN, BEISPIELHAFTEN ODER FOLGESCHÄDEN (UNTER ANDEREM VERSCHAFFEN VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN; EINSCHRÄNKUNG DER NUTZUNGSFÄHIGKEIT; VERLUST VON NUTZUNGSFÄHIGKEIT; DATEN; PROFIT ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG), WIE AUCH IMMER VERURSACHT UND UNTER WELCHER VERPFLICHTUNG AUCH IMMER, OB IN VERTRAG, STRIKTER VERPFLICHTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (INKLUSIVE FAHRLÄSSIGKEIT) VERANTWORTLICH, AUF WELCHEM WEG SIE AUCH IMMER DURCH DIE BENUTZUNG DIESER SOFTWARE ENTSTANDEN SIND, SOGAR, WENN SIE AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WORDEN SIND. |
Unterlizenzierung [Bearbeiten]
Die BSD-Lizenz gewährt, wie viele OSS-Lizenzen, nicht das Recht zur Unterlizenzierung. Aus diesem Grund bekommt jeder Nutzer seine Rechte immer direkt vom Halter des Urheberrechts gewährt und nicht, wie man vermuten könnte, von einem Distributor oder einer vergleichbaren Person in der Kette zum Autor des Codes.
Werbeklausel [Bearbeiten]
Der dritte Absatz wird auch „advertising clause“ (Werbeklausel) genannt. Er verpflichtet die Softwareentwickler dazu, beim Bewerben ihres Produkts den Namen der Universität zu nennen. Er ist unter anderem unvereinbar mit der GPL.
Für von der Universität Berkeley veröffentlichte Programme wurde die dritte Bedingung am 22. Juli 1999 durch William Hoskins von der UCB aufgehoben.[1]
Die Originallizenz wird jetzt als „4-clause BSD license“ (4-Klausel-BSD) beziehungsweise „original BSD license“ bezeichnet, die neue Lizenz als „3-clause BSD“ (3-Klausel-BSD) beziehungsweise „modified BSD license“, diese ist kompatibel mit der GNU GPL. Eine „2-clause BSD“ (2-Klausel-BSD) ist ebenfalls gebräuchlich. Sie enthält nur die ersten beiden Bedingungen und wird manchmal als „Simplified BSD License“ oder „FreeBSD license“ bezeichnet.
Siehe auch [Bearbeiten]
Literatur [Bearbeiten]
- Malte Grützmacher: Open Source Software – BSD Copyright und Apache Software License – Copyright statt Copyleft -, Der IT-Rechtsberater (ITRB) 2006, 108 ff.
Weblinks [Bearbeiten]
Einzelnachweise [Bearbeiten]
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