BSD-Lizenz

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Bei der BSD-Lizenz handelt es sich um eine Lizenz für freie Software. BSD steht dabei für Berkeley Software Distribution.

Software unter der BSD-Lizenz darf frei verwendet werden und es ist erlaubt, sie zu kopieren, zu verändern und zu verbreiten. In groben Zügen ähnelt das Lizenzmodell der GNU General Public License (GPL), nur dass es noch liberaler formuliert ist und kein Copyleft enthält. Ein Programmierer, der ein unter einer BSD-Lizenz veröffentlichtes Programm verändert und dann verbreitet, ist nicht verpflichtet, den Quellcode seines veränderten Programms mitzuveröffentlichen. Einzige Bedingung der BSD-Lizenz ist, dass der Copyright-Vermerk des ursprünglichen Programms nicht entfernt werden darf. Somit eignet sich unter der BSD-Lizenz stehende Software auch gut als Vorlage für kommerzielle (teilproprietäre) Produkte.

Entstanden ist die Lizenz an der University of California, Berkeley.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Lizenztext

Die ursprüngliche BSD-Lizenz bestand aus folgendem Text:

[Bearbeiten] Originaltext

[Bearbeiten] Deutsche Übersetzung

Copyright (c) 1982, 1986, 1990, 1991, 1993

The Regents of the University of California. All rights reserved.

Redistribution and use in source and binary forms, with or without modification, are permitted provided that the following conditions are met:

  1. Redistributions of source code must retain the above copyright notice, this list of conditions and the following disclaimer.
  2. Redistributions in binary form must reproduce the above copyright notice, this list of conditions and the following disclaimer in the documentation and/or other materials provided with the distribution.
  3. All advertising materials mentioning features or use of this software must display the following acknowledgement: “This product includes software developed by the University of California, Berkeley and its contributors.”
  4. Neither the name of the University nor the names of its contributors may be used to endorse or promote products derived from this software without specific prior written permission.

THIS SOFTWARE IS PROVIDED BY THE REGENTS AND CONTRIBUTORS “AS IS” AND ANY EXPRESS OR IMPLIED WARRANTIES, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE ARE DISCLAIMED. IN NO EVENT SHALL THE REGENTS OR CONTRIBUTORS BE LIABLE FOR ANY DIRECT, INDIRECT, INCIDENTAL, SPECIAL, EXEMPLARY, OR CONSEQUENTIAL DAMAGES (INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, PROCUREMENT OF SUBSTITUTE GOODS OR SERVICES; LOSS OF USE, DATA, OR PROFITS; OR BUSINESS INTERRUPTION) HOWEVER CAUSED AND ON ANY THEORY OF LIABILITY, WHETHER IN CONTRACT, STRICT LIABILITY, OR TORT (INCLUDING NEGLIGENCE OR OTHERWISE) ARISING IN ANY WAY OUT OF THE USE OF THIS SOFTWARE, EVEN IF ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGE.

Copyright (c) 1982, 1986, 1990, 1991, 1993.

Der Verwaltungsrat der University of California. Alle Rechte vorbehalten.

Weiterverbreitung und Verwendung in nichtkompilierter oder kompilierter Form, mit oder ohne Veränderung, sind unter den folgenden Bedingungen zulässig:

  1. Weiterverbreitete nichtkompilierte Exemplare müssen das obige Copyright, die Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss im Quelltext enthalten.
  2. Weiterverbreitete kompilierte Exemplare müssen das obige Copyright, die Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen Materialien, die mit dem Exemplar verbreitet werden, enthalten.
  3. Alle Werbematerialien, die Eigenschaften oder die Benutzung erwähnen, müssen die folgende Bemerkung enthalten: „Dieses Produkt enthält Software, die von der University of California, Berkeley und Beitragsleistenden entwickelt wurde.“
  4. Weder der Name der Universität noch die Namen der Beitragsleistenden dürfen zum Kennzeichnen oder Bewerben von Produkten, die von dieser Software abgeleitet wurden, ohne spezielle vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden.

DIESE SOFTWARE WIRD VOM VERWALTUNGSRAT UND DEN BEITRAGSLEISTENDEN OHNE JEGLICHE SPEZIELLE ODER IMPLIZIERTE GARANTIEN ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, DIE UNTER ANDEREM EINSCHLIESSEN: DIE IMPLIZIERTE GARANTIE DER VERWENDBARKEIT DER SOFTWARE FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. AUF KEINEN FALL SIND DIE VERWALTUNGSRÄTE ODER DIE BEITRAGSLEISTENDEN FÜR IRGENDWELCHE DIREKTEN, INDIREKTEN, ZUFÄLLIGEN, SPEZIELLEN, BEISPIELHAFTEN ODER FOLGENDEN SCHÄDEN (UNTER ANDEREM VERSCHAFFEN VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN; EINSCHRÄNKUNG DER NUTZUNGSFÄHIGKEIT; VERLUST VON NUTZUNGSFÄHIGKEIT; DATEN; PROFIT ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG), WIE AUCH IMMER VERURSACHT UND UNTER WELCHER VERPFLICHTUNG AUCH IMMER, OB IN VERTRAG, STRIKTER VERPFLICHTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNG (INKLUSIVE FAHRLÄSSIGKEIT) VERANTWORTLICH, AUF WELCHEM WEG SIE AUCH IMMER DURCH DIE BENUTZUNG DIESER SOFTWARE ENTSTANDEN SIND, SOGAR, WENN SIE AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WORDEN SIND.

[Bearbeiten] „advertising clause“

Der dritte Absatz wird auch “advertising clause” (Werbungsklausel) genannt. Er verpflichtet die Softwareentwickler dazu, beim Bewerben ihres Produkts den Namen des ursprünglichen Softwareautors zu nennen. Er ist unter anderem unvereinbar mit der GPL.

Für von der Universität Berkeley veröffentlichte Programme wurde der dritte Absatz am 22. Juli 1999 durch William Hoskins von der UCB aufgehoben. (siehe ftp://ftp.cs.berkeley.edu/pub/4bsd/README.Impt.License.Change).

Die Originallizenz wird jetzt als „4-clause BSD license“ (4-Klausel-BSD) beziehungsweise „original BSD license“ bezeichnet, die neue Lizenz als „3-clause BSD“ (3-Klausel-BSD) beziehungsweise „modified BSD license“, diese ist kompatibel mit der GNU GPL. Eine „2-clause BSD“ (2-Klausel-BSD) ist ebenfalls gebräuchlich. Sie besteht nur aus den ersten beiden Absätzen und wird manchmal als „FreeBSD licence“ bezeichnet.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur

  • Malte Grützmacher: Open Source Software - BSD Copyright und Apache Software License - Copyright statt Copyleft -, Der IT-Rechtsberater (ITRB) 2006, 108 ff.

[Bearbeiten] Weblinks

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