Bauvertrag

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Ein Bauvertrag ist der Vertrag zwischen einem Auftraggeber (Besteller), dem Bauherrn, und einem Auftragnehmer (Unternehmer) über die Erbringung von Bauleistungen. Dabei kann es sich um die Erstellung eines fertigen Neubaus (Schlüsselfertigbau), einzelner Teile davon (Rohbau), Umbauten, Renovierungsarbeiten oder um Einzelleistungen (Maurer-, Malerarbeiten, Installation, Heizungsbau) handeln. Auftragnehmer von Leistungen einzelner Gewerke sind oft Handwerksbetriebe. Bauunternehmer, die umfassende Bauleistungen teils selbst, teils durch Beauftragung anderer Unternehmen (Subunternehmer) erbringen, werden auch als Generalunternehmer bezeichnet.

Rechtslage in einzelnen Ländern

Literatur

  • Thomas Srkal: Baurechtliche Gewährleistung und Versicherung in Frankreich und in der Bundesrepublik Deutschland. tuduv-Verlagsgesellschaft, München 1981, ISBN 3-88073-107-1.
  • Jan-Bertram A. Hillig: Die Mängelhaftung des Bauunternehmers im deutschen und englischen Recht. Lang, Frankfurt a.M. 2010, ISBN 978-3-631-59960-0.
  • Robert Scherzer: Die Sicherung von Forderungen der am Bau Tätigen aus rechtsvergleichender Sicht unter besonderer Berücksichtigung des Forderungssicherungsgesetzes. Nomos, Baden-Baden 2009, ISBN 978-3-8329-4016-4.
  • Thomas Pfeiffer, Burkhard Hess und Stefan Huber (Hrsg.): Rechtsvergleichende Untersuchung zu Kernfragen des Privaten Bauvertragsrechts in Deutschland, England, Frankreich, den Niederlanden und der Schweiz. Weinmann, Filderstadt 2008, ISBN 978-3-921262-50-4.