Belegarzt

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Ein Belegarzt ist ein niedergelassener Arzt, der einige Betten („Belegbetten“) in einem Krankenhaus (meistens der Grund- und Regelversorgung) mit seinen Patienten belegen darf.[1] Handelt es sich um eine größere Anzahl von Betten, kann es sich auch um eine Belegabteilung, Belegklinik oder Belegkrankenhaus handeln.[2][3][4]

Belegärzte gibt es vor allem in den „kleinen“ Fächern wie HNO, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Urologie, Augenheilkunde, Geburtshilfe und Gynäkologie.

Analog gibt es unter Hebammen die Stellung der Beleghebamme.

Im österreichischen Recht findet sich (Stand 2009) keine Definition zum Belegarzt.[5]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Fußnoten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. § 121 (2) Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
  2. Belegabteilung - Bedeutung - Enzyklo. Abgerufen am 28. Juni 2021.
  3. Belegabteilung. Abgerufen am 28. Juni 2021 (deutsch).
  4. Belegkrankenhaus, aus dem Gesundheitslexikon | Gesundheit, Medizin und Heilkunde auf wissen.de. Abgerufen am 28. Juni 2021.
  5. Johannes Kuhn: Der Belegarzt. Diss. (2009), Universität Wien. (Abstract mit Link zum Volltext)