Benutzer:GerhardSchuhmacher/Bildrechte

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Bildrechte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Auf Commons aufrufen: Commons:Lizenzvorlagen

=== Allgemeine gemeinfreie Lizenzen === (Eintrag ohne tl/tlp)

  • {{PD-old}} – für Werke, deren Urheberrecht erloschen ist. Das gilt für die USA, die EU, und Staaten, in denen ein Urheberrechtsschutz 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erlischt. Es sollte in jedem Fall eine der Vorlagen {{PD-old-70}}, {{PD-old-75}}, {{PD-old-80}}, {{PD-old-100}}, bei denen angegeben wird, wielange der Urheber bereits verstorben ist, verwendet werden.
  • {{PD-old}} – „tl|PD-old“

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  • In der deutschsprachigen Wikipedia dürfen 2018 mit der Vorlage ({Bild-PD-alt-100})
Vermutlich gemeinfrei Die Regelschutzfrist für das von dieser Datei gezeigte Werk ist nach den Maßstäben des deutschen, österreichischen und schweizerischen Urheberrechts (70 Jahre nach dem Tod des Urhebers) vermutlich abgelaufen. Es ist daher vermutlich gemeinfrei.
Wichtig! Achtung: Diese Annahme entspricht nicht exakt der gesetzlichen, sondern einer pragmatischen Regelung. Die Wahrscheinlichkeit für eine Verfolgung durch einen Rechtsinhaber ist jedoch so gering, dass die deutschsprachige Wikipedia trotz eines möglichen Schutzes die Datei duldet. Die Verantwortung trägt derjenige, der die Datei einstellt.

Damit diese Datei in der Wikipedia bleiben kann, muss nachgewiesen sein, dass

  • das Bild vor mindestens 100 Jahren hergestellt wurde und
  • das Todesdatum des Urhebers auch nach gründlicher Recherche in Suchmaschinen, Datenbanken und biografischen Nachschlagewerken nicht herausgefunden werden kann.

Diese Datei ist möglicherweise nicht mit den Richtlinien von Wikimedia Commons kompatibel.

Es sollte individuell geprüft werden, ob sie nach Wikimedia Commons verschoben werden darf.


Do not transfer this file to Wikimedia Commons without an individual review!

solche Bilder hochgeladen werden, die vor 1919 entstanden sind.

  • Auf Wikimedia Commons dürfen 2018 mit der Vorlage Vorlage:PD-old-assumed solche Bilder hochladen werden, die vor 1898 entstanden und vor 1923 veröffentlicht worden sind.

Grundsätzlich sollten alle Bilder, die dafür alt genug sind, direkt nach Commons geladenen werden.

Es ist vom Hochlader auf der Dateibeschreibungsseite zu belegen, dass

  • das Bild 100 Jahre oder älter ist und
  • der Name des Urhebers oder dessen Todesdatum auch nach gründlicher Recherche in Suchmaschinen, Datenbanken und biographischen Nachschlagewerken nicht herausgefunden werden kann.

Fehlen diese Belege, können die betroffenen Bilder wieder gelöscht werden.

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  • Vorlage:Vorlagep / {PD-self} – für gemeinfreie Werke, die von den Autoren als „public domain“ gekennzeichnet wurden.

Fehlende Schöpfungshöhe: (Bild-PD-Schöpfungshöhe)

Diese Datei erreicht nicht die für einen urheberrechtlichen Schutz nötige Schöpfungshöhe. Die Datei ist folglich gemeinfrei.

Diese Datei ist möglicherweise nicht mit den Richtlinien von Wikimedia Commons kompatibel.

Es sollte individuell geprüft werden, ob sie nach Wikimedia Commons verschoben werden darf.


Do not transfer this file to Wikimedia Commons without an individual review!

– für Werke die gemeinfrei sind, weil sie nicht die notwendige Schöpfungshöhe für einen urheberrechtlichen Schutz erreichen.

Speziell in Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Vorlage:PD-Coa-Germany – Für Wappen deutscher Körperschaften des öffentlichen Rechts, die nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei sind.