Benutzer:Juliabackhausen/Gesetz, betreffend die Ablösung der Reallasten und die Regulierung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse
Basisdaten | |
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Titel: | Gesetz, betreffend die Ablösung der Reallasten und die Regulierung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse |
Art: | |
Geltungsbereich: | Königreich Preußen |
Rechtsmaterie: | Sachenrecht |
Erlassen am: | 2. März 1850 |
Inkrafttreten am: | |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Nach dem Gesetz, betreffend die Ablösung der Reallasten und die Regulierung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse konnten alle Bauern die noch verbliebenen Dienste und regelmäßig zu zahlenden Abgaben auf ihren Grund und Boden verrenten. Sie hatten damit die Möglichkeit richtige Eigentümer ihres Landes zu werden.
33) Gesetz über Ablösung der Reallasten in der Provinz Schleswig-Holstein vom 3. Januar 1873
"Preußische Gesetz, betreffend der Ablösung der Reallasten in der Provinz Schleswig-Holstein"
Gesetzes betreffend die Ablösung der Reallasten in der Provinz Schleswig-Holstein vom 3. Januar 1873 (GS. S. 3), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Januar 1922 (GS. S. 7)
RLAblGErG Reallastenablösungsgesetz-Ergänzungsgesetz Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes betreffend die Ablösung der Reallasten in der Provinz Schleswig-Holstein vom 3. Januar 1873 Vom 9. Dezember 2005, in Kraft ab: 23.12.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 538) GS Schl.-H. II, Gl.Nr. 7816-9
Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Quelle[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Gesetzsammlung für die Königlichen preussischen Staaten (mit vollständigem Wortlaut) [1] Gesetz- und Verordnungsblatt 2005, S. 538