Benutzer:Pjacobi/fonts

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http://www.adobe.de/aboutadobe/antipiracy/forms.html
D.h. Schriften erfüllen dann den Begriff Computer-Programm und bedürfen einer Lizenz, wenn es sich nicht lediglich um Pixel oder Vektorschriften handelt oder sie mittels ATM auf den Bildschirm „gedruckt" werden.
http://focus.msn.de/E/EG/EGA/EGAA/egaa.htm?sernr=1788&zu2=0105&res=finanzen
Fonts genießen jedenfalls hinsichtlich der ihnen zu Grunde liegenden Computerprogramme Urheberrechtsschutz nach den Bestimmungen des Urhebergesetzes.
( Landgericht Köln: 28 O 133/97)
http://www.vblank.ch/recht/Schriftschutz.pdf
Artikel 8 Schutzinhalt
(1) Der Schutz typographischer Schriftzeichen gewährt dem Inhaber das Recht zu verbieten:
i) ohne seine Zustimmung identische oder nur geringfügig abgweichende Schriftzeichen herzustellen, die dazu bestimmt sind, als Mittel zum Setzen von Texten durch graphische Techniken aller Art zu dienen, gleichgültig, welches technische Mittel oder Material verwendet wird.
(Wiener Abkommen über den Schutz typographischer Schriftzeichen, 1973)