Benutzer:Prescott/Ermittlung der Mindesteigenkapitalanforderungen für Kreditrisiken

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Im Rahmen von Basel II erfolgt die Ermittlung der Mindesteigenkapitalanforderungen für Kreditrisiken mit Hilfe drei wählbarer Ansätze: dem Standardansatz, dem IRB-Ansatz und dem fortgeschrittenen IRB-Ansatz. Je nach Anwendung des Ansatzes werden unterschiedliche Risikogewichte (im Grundsatz 1 auch: Bonitätsgewichtungsfaktoren) angesetzt. Dabei werden mittels unterschiedlicher Schuldnergruppen Risikogewichte festgelegt.

Durch Basel II werden Instrumenten, die die Kreditausfallrisiken mindern umfassend berücksichtigt.

Standardansatz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Beim Standardansatz wird auf externe Ratings, beispielsweise von Moody's oder S&P zurückgegriffen. Es werden diskrete Risikogewichte auf Basis externer Ratings benutzt. Falls kein Rating vorliegt, wird das Risikogewicht bei 100% festgesetzt.

Kreditrisikominderung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Um das Kreditrisiko zu vermindern, können sich Kreditinstitute beispielsweise Nettingvereinbarungen bedienen. Weiterhin wirken sich finanzielle Sicherheiten mindernd auf den Exposure sowie auf das Risikogewicht aus während Kreditderivate lediglich die Risikogewichte beeinflussen.

IRB-Ansatz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mit der Anwendung des internen Rating-Ansatzes (Internal Ratings Based Approach) wird die Eigenmittelunterlegung nach interner Bonitätseinschätzung festgelegt. Dabei werden kreditnehmerspezifische und kreditspezifische Merkmale berücksichtigt. Die Ratings müssen von einer unabhängigen Instanz vorgenommen werden.

Für die Schätzung der Ausfallwahrscheinlichkeiten bieten sich folgende Faktoren an:

  • Heranziehen interner Daten über die Ausfallerfahrungen in der Vergangenheit
  • Verbindung der Rating-Klassen des internen Systems mit Rating-Kategorien von Rating-Agenturen.
  • Verwendung statistischer Modelle mit unmittelbarer Zuordnung von Ausfallwahrscheinlichkeiten

IRB-Basisansatz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Beim IRB-Basisansatz werden individuelle Risikogewichte gewählt. Es müssen Mindestanforderungen erfüllt werden, beispielsweise die Datenhistorie belegt oder ein sog. "use test" gemacht werden. Es wird ein stetiges Risikogewicht auf der Basis intern ermittelter Ausfallwahrscheinlichkeiten ermittelt. Alle Parameter werden vom Gesetzgeber vorgegeben. Die Bestimmung von Risikogewichten folgt einem weitgehend einheitlichem Schema, wobei die einzelnen Komponenten multiplikativ verknüpft sind.

Eigenmittel= Exposure at Default x Risikogewicht +/- Saldo aus erartetetem Verlust (expected loss) und Wertberichtigungen | Risikogewicht = Loss Given Default * Value at Risk pro EH. Exposure und pro EH. LGD * Restlaufzeit

IRB-fortgeschrittener Ansatz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hier müssen erweiterte Mindestanforderungen erfüllt werden. Es wird ein stetiges Risikogewicht auf der Basis der intern ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeit, der Verlustquote, dem Exposure at Default und der Laufzeit ermittelt. Es handelt sich dabei um interne Ratings.

Wichtig ist, dass für alle Positionen nur ein einheitlicher Ansatz zu wählen ist. Es besteht ein Anreiz, ein fortgeschritteneres Verfahren zu wählen. Denn hier gelten geringere Unterlegungssätze.

Assetklassen im IRB-Ansatz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Staaten und Zentralbanken
  • Banken und Wertpapierfirmen
  • Forderungen an Unternehmen

Kreditrisikominderung im IRB-Ansatz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Auch beim IRB-Ansatz mindern Nettingvereinbarungen den Exposure, Sicherheiten den Loss Given Default und Kreditderivate bzw. Garantien den Value at Risk (PD) und können im fortgeschrittenen Ansatz den LGD mindern.

Auswirkungen und Relevanz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Banken könne durch die Nutzung der aufwendigeren Risikomessung gemäß der Eigenkapitalvorschriften nach Basel II ihre Kapitalanforderungen deutlich senken. Dagegen führt eine Anwendung des Standardansatzes zu einer Erhöhung der Eigenkapitalanforderungen im Vergleich zu Grundsatz 1.