Benutzer:Schneller74/Waldkirchsches Haus

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Das Waldkirchsches Haus zu Rheinau (Kanton Zürich) gilt als Rheinau ZHs stolzester Profanbau und wird auch „Gut Schroffenberg“ oder „alte Post genannt.


Das Waldkirch'sche Haus hatte, wie die meisten historischen Massivbauten in Rheinau, einen oder möglicherweise auch mehrere Vorgängerbauten. Höchstwahrscheinlich war es ursprünglich ein Ritterlehen der Abtei Rheinau -allein, die ungenaue Lagebeschreibung in den Urbanen und fehlende andere Hinweise erlauben vorderhand keine hundertprozentig beweiskräftige Zuordnung zu dieser für das Klosterstädtchen typischen Art von Wohnsitz. [1]

1599 beginnt die Geschichte des Waldkirch'schen Hauses![Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nachdem die Liegenschaft kurz vor Ende des Jahrhunderts innerhalb der Familie Wellenberg mehrmals die Hand zwischen Brüdern gewechselt haben soll, wird sie jedenfalls im Jahre 1599 an Philipp Jakob von Waldkirch verkauft. Wir wissen dies sicher, weil dieser Güterverkauf verknüpft war mit dem beurkundeten Erwerb des Rheinauer Satzbürgerrechtes durch die Familie von Waldkirch. In den Städten ansässige Adelige waren nämlich mit einem besonderen Bürgerrecht ausgestattet, dass sie von den bürgerlichen Pflichten der übrigen Einwohner (wie beispielsweise Wachtdienst) enthob. Als Satzbürger mussten sie jedoch Haus und Hof in der Stadt besitzen. Noch vor Abschluss des Kaufvertrages versicherte sich der Schaffhauser Amtmann Philipp Jakob von Waldkirch beim Kloster Rheinau der wohlwollenden Prüfung seines Gesuches, und nachdem der Güterkauf zustande gekommen war, wurde der Familie von Waldkirch das Satzbürgerrecht am 25. August 1599 erteilt.

Vom Auftreten des Schaffhauser Geschlechts von Waldkirch in Rheinau hören wir bereits um die Mitte des 16. Jahrhunderts. Van der Meer schreibt in seiner Geschichte des Klosters Rheinau, im Jahre 1545 habe sich der Bürgermeister von Schaffhausen, Johannes von Waldkirch, mit den vornehmsten des Adels wegen einiger Zwistigkeiten auf das Pfingstfest nach Rheinau begeben. Es seien daselbst nach der Religionsänderung (der Reformation) noch viele vom Adel standhaft im katholischen Glauben geblieben, und einige hätten ihre Wohnung an fremden Orten, so auch in Rheinau, aufgeschlagen. Tatsächlich war der Grossvater unseres Philipp Jakob von Waldkirch, welcher um die Wende zum 17. Jahrhundert das herrschaftliche Haus an der Poststrasse 6 in Rheinau erbaut hatte, der Führer der 1546/47 zeitweise nach Rheinau emigrierten Schaffhauser Edelleute gewesen. Auch sein Sohn Philipp - der Vater «unseres» von Waldkirch - St. Blasischer Amtmann, war dem katholischen Glauben treu geblieben; er hatte sich bei Jestetten niedergelassen und starb am 19. Mai 1575. Seiner Ehe mit Ursula Ifflinger entspross Philipp Jakob, der ebenfalls Schaffhauser Amtmann des mit Rheinau in gutnachbarlicher Beziehung stehenden Klosters Sankt Blasien und zudem Obervogt zu Blumeneck war und sich Herr zu Schollenberg nannte.

Dieser Philipp Jakob von Waldkirch, weiterer Vertreter der katholischen Linie des Geschlechts, verheiratete sich 1587 mit Maria Salome Muntprat von Spiegelberg. Es fällt dabei auf, dass uns aus diesem Konstanzer Geschlecht bereits ein «Wolfgang Muntprat von Spiegelberg» um 1510 als Konventuale im Kloster begegnet, und dass eine Schnitzerei in der Türfüllung eines liquidierten alten Kastens im Wellenbergischen Haus das Muntpratsche Wappen zeigt, zugehörend dem mit Elisabeth Peyer verehelichten und 1538 verstorbenen Johann Ludwig Muntprat von Spiegelberg.

Um uns nicht im Geäste wahrscheinlich hochinteressanter adeliger Stammbaumgewächse zu versteigen, kehren wir wieder auf den Boden zurück, nämlich auf jenen Rheinauer Boden, wo Philipp Jakob von Waldkirch im Jahre 1599 das Satzbürgerrecht erhielt, von der Witwe des 1598 verstorbenen Hans von Wellenberg eine Liegenschaft erwarb und hier mit der Errichtung des Hauses begann, das heute noch als der stolzeste Profanbau in Rheinau gilt.

Trotz der Einbürgerung im Klosterstädtchen und selbst dann, als der Familie von Waldkirch um 1617 (oder 1618?) wegen konfessioneller Differenzen der Aufenthalt in der Stadt Schaffhausen verunmöglicht wurde, behielt sie das Schaffhauser Bürgerrecht bei. Doch das Amt des St. Blasischen Vogtes, welches auch Philipp Jakobs älterer Sohn Caspar zeitweise innehatte, wollte die Stadt wenige Jahre darauf nicht mehr in katholischen Händen dulden. Philipp Jakob von Waldkirch starb 1622 an einem Schlaganfall. Seine Familie aber blieb insgesamt während mehr als hundertsechzig Jahren mit dem Städtchen Rheinau verbunden.[2]

Die «von Waldkirch» - Satzbürger in Rheinau[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wappen der Familie von Waldkirch

Bevor wir uns nun mit dem eigentlichen Waldkirch'schen Haus befassen, wollen wir nochmals einen Blick auf den besonderen Rechtsstatus werfen, den die in den Städten ansässigen Adeligen hatten. Sie waren mit einem besonderen Bürgerrecht ausgestattet. Im Gegensatz zu den Hintersässen waren sie «Satzbürger» und besassen regelmässig Haus und Hof. Sie nahmen jedoch nicht Teil an den bürgerlichen Pflichten der übrigen Einwohner. Die Junker hielten streng darauf, dass sie durch ihr (oft nur vorübergehendes) Bürgerrecht in einer Stadt nicht gebunden waren.

Wie wir bereits früher gehört haben, erhielt Philipp Jakob von Waldkirch vom Kloster und im Einverständnis mit der Stadt Rheinau das Satzbürgerrecht am 25. August 1599, nachdem er die Liegenschaft, wo er seine Residenz zu bauen beabsichtigte, erworben hatte. Für ein jährliches «Satzgeld» von vier Gulden wurde der Familie von Waldkirch das Aufenthaltsrecht in Rheinau und die Freiheit von den ordentlichen bürgerlichen Lasten wie Wachtdienst und dergleichen zugestanden. Hingegen musste sie dem Abt huldigen und dem Kloster jährlich zwei Frontagwerke leisten (Die Huldigung wurde dem Philipp Jakob von Waldkirch allerdings erlassen, bis er seinen geplanten Hausbau vollendet hatte). Weiteren Grund und Boden in Rheinau durfte sie nur mit Bewilligung des Klosters erwerben. Auch hatte die Familie offenbar kein Mitspracherecht in den Angelegenheiten der Stadt und der Bürgerschaft; jedenfalls sagt der Satzbrief dazu nichts aus.

Die Unterschiede in der Rechtsstellung führten nicht selten zu Kontroversen zwischen der Familie von Waldkirch und der Rheinauer Bürgerschaft. Meist ging es dabei um die Wachtpflicht. Zwar waren die von Waldkirch bekanntlich gemäss Satzbrief vom ordentlichen Wachtdienst befreit, doch nutzten die Bürger jede Unregelmässigkeit in der politischen Lage aus, um sie zur Teilnahme am Wachtdienst anzuhalten, während diese sich mit allen Mitteln dagegen sträubten. Vor allem um 1638, 1657, 1708 und den darauffolgenden Jahren kam es zu heftigen Auseinandersetzungen. 1657 drohten die Rheinauer den von Waldkirch gar mit dem Entzug des Satzbürgerrechtes. Weitere Streitpunkte waren das «Schorren» (Zusammenlesen von Viehdung auf der Strasse), erbitterte Wortwechsel und nicht zuletzt die Neigung der von Waldkirch zur Ausdehnung ihres Grundbesitzes im Rheinauer Bann. Nach 1720 flauten die Streitigkeiten ab, da die meisten Angehörigen der Familie Rheinau verlassen hatten und in auswärtige Dienste oder in ein Kloster getreten waren.[3]

Das Waldkirch'sche Haus: ein spätgotischer Bau[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zu dem offensichtlich im Jahre 1602 vollendeten Bau des Waldkirch'schen Hauses wie auch über spätere Arbeiten an diesem Gebäude aus der Zeit des 17. und 18. Jahrhunderts haben sich leider bislang keine Unterlagen vorgefunden. Wir müssen deshalb das heute oder noch bis in jüngste Zeit Vorhandene betrachten, und tröstlicherweise zeigt der Vergleich mit bildlichen Hinweisen auf alten Gesamtdarstellungen, dass sich das Waldkirch'sche Haus seit seiner Erbauung im Erscheinungsbild nur unwesentlich verändert hat.

Es ist ein voluminöser dreigeschossiger Massivbau, dessen fast zwei Meter dicke Fundamentmauern vier Meter tief in den Boden reichen. Einen Grundwasserlauf musste man in der Nordostecke des Kellers mittels eines Stollens entwässern, was dem Haus den Ruf einbrachte, durch einen unterirdischen Gang mit dem Kloster verbunden gewesen zu sein. Zwei Eichenstüden und vier aus mächtigen Kalksteintrommeln konstruierte Säulen trugen einst die Unterzüge der flachen, das gesamte Geviert von etwa 14 mal 9 Metern überspannenden Kellerdecke. Eine ursprünglich wohl im Freien gelegene breite Treppe führt zum grossen rundbogigen Kellereingang an der Nordwestseite.

Die Giebelmauern sind im Erdgeschoss ebenso dick wie im Keller und verjüngen sich, wie auch die etwas dünneren traufseitigen Mauern, gegen oben um ein weniges. Sie tragen ein mit Biberschwanzziegeln gedecktes Satteldach. Der liegende doppelte Dachstuhl mit Firstständer und Firstbalken weist geschweifte Bugstreben auf.

Das Hauptportal mit Freitreppe erschliesst das Erdgeschoss von der Strassenseite her. Diese Fassade ist die repräsentativste: sowohl der mit einer Wappentafel geschmückte erhöhte Rundbogeneingang wie auch zwei gotische gestaffelte Drillingsfenster im ersten Obergeschoss verleihen ihr schlossähnlichen Glanz.

Die oberen Geschosse werden durch einen Treppenhausturm mit Spitzdach an der Rückseite des Hauses zugänglich gemacht. Er ist unterkellert, und eine steinerne Wendeltreppe führt in ihm vom Erdgeschoss bis zum Dachboden empor. Ein schmaler Durchbruch verbindet ihn zudem mit dem Kellerabgang, der durch einen - angesichts seiner geringeren Mauerstärke wohl später angebauten - Quertrakt überdacht worden war und deshalb zu ebener Erde ein schönes, rundbogiges «Vortor» erhalten hat. Der genannte Quertrakt ist ein rechteckiger zimmerbreiter Anbau mit Satteldach und einem Treppengiebel.

Ein weiterer und recht merkwürdiger Anbau ist der halbe Rundturm an der Nordostseite, der mit seinem halbkegelförmigen Klebedach nicht ganz den Treppengiebelabschluss der Fassade erreicht. Er ist von den drei Geschossen aus zugänglich, hat aber kaum je über vertikale Verbindungen verfügt. Augenfällig sind seine Schiessscharten anstelle von Fenstern, die ihn als Wehrhaftigkeit vorschürzende Zutat ausweisen mögen. Das an ihn angebaute Waschhaus gehört nicht zur ursprünglichen Bausubstanz es ist in späteren Jahren dazugekommen..[4]


Vom Niedergang derer von Waldkirch in Rheinau[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nicht zuletzt wegen des Strebens nach Ausdehnung ihres Besitzes kam es im 17. Jahrhundert zwischen der Familie von Waldkirch und der Rheinauer Bürgerschaft zu erbitterten Auseinandersetzungen. Beispiel für diese Expansionspolitik ist einerseits die Tatsache, dass zwischen 1665 und 1678 Georg Sigismund, ein Enkel des Rheinauer Hausgründers Philipp Jakob von Waldkirch und Hauptmann der Schweizergarde in Frankreich, Inhaber des unweit gelegenen Ritterhauses «Fronegg» war.

Zudem kaufte Anna Maria von Waldkirch, eine Enkelin desselben Philipp Jakob, das Wellenbergische Ritterhaus mit «Scheur, Trotten, Brunnenhäussle, Kraut- und Baumgarten» um 400 Gulden «cum iure retractus», das heisst mit Rückkaufsrecht des Klosters. Als Wohltäterin des Klosters war sie von allen Abgaben und Lasten befreit. Offenbar hatte diese «Verfilzung» mit dem Gotteshaus Tradition, denn wir stossen zufällig auf die Notiz, dass schon Anna von Waldkirch, geborene Göldlin von Tiefenau, Schwiegertochter des Philipp Jakob, dem Kloster unter Abt Bernhard I. von Freyburg einen Goldkelch mit zwölf Diamanten geschenkt hat (das Stück scheint schon geraume Zeit vor der Klosteraufhebung verschwunden zu sein). Jedenfalls standen die von Waldkirch der Abtei, die in dieser Epoche gegenüber der Bürgerschaft oftmals recht herrisch auftrat, näher als den sie umgebenden Einwohnern im Städtchen.

Darauf folgender Besitzer des Wellenbergs waren Anna Maria von Waldkirch's Neffe Johann Caspar (der Sohn des obgenannten Sigismund) und später wiederum dessen Sohn Franz Anton. Dieser führte 1748 eine ausgedehnte Korrespondenz mit dem Kloster um seinen Rheinauer Besitz, nachdem die Familie 1734 die Herrschaft Schollenberg verkauft und schon seit längerer Zeit ihren Schwerpunkt nach Bayern verlegt hatte. Sie stand nun in Diensten des Bischofs von Freising und des bayerischen Kurfürsten.

Als letzte blieb im Waldkirch'schen Haus Domenica, geborene Greuth von Diessenhofen, zurück. Sie hatte sich 1701 mit Romanus Sigismund von Waldkirch, einem Urenkel unseres Philipp Jakob, verheiratet. Vier Jahre darauf starb ihr Mann; das einzige Töchterchen folgte zehnjährig. Domenica von Waldkirch aber harrte aus bis in ihr fünfundachtzigstes Altersjahr! Mit dieser letzten Besitzerin ging 1761 die von Waldkirch'sche Aera in Rheinau endgültig zu Ende.

Vom Waldkirch'schen Haus, also dem Gebäude selbst, erfahren wir aus diesen Zeiten praktisch nichts. Einzig in einem klösterlichen Urbar von 1641 ist das «alles mit einer Mauer umbfasset Hoffstattrecht» erwähnt. Erst als die Liegenschaft die Hand wechselt - kurz vor ihrem Ableben überlässt Domenica von Waldkirch das Haus einem Herrn von Brandenberg mit dem «Beding, dass er sie lebenslänglich erhalten sollte» - wird sie urkundlich wieder manifest.

Im Besitze der Freiherren von Schroffenberg[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wappen der Freiherrn von Schroffenberg

Am 7. November 1761 stirbt die letzte Angehörige der von Waldkirch in Rheinau, und das Haus geht an Fidel Baron von Brandenberg über, welcher es bereits im folgenden Jahr an Joseph Ignaz Freiherr von Schroffenberg, Pfarrer zu Riedberingen in der Baar, verkauft.

Bewohnt wurde es jedoch von dessen Bruder Josef Anton aus Konstanz mit seiner Frau, einer geborenen von Diesbach. Dieser Ehe entspross der nachmalige Fürstbischof von Freising Joseph Konrad von Schroffenberg-Mös .

Aus dieser Zeit ist die Abschrift eines am 17. Februar 1770 verfassten «güetlichen Verglichs» zwischen dem «wohlgerechten Freyherr von Schroffenberg» und seinem Nachbarn Bernhard Schweizer auf uns gekommen, in dem es um baurechtliche Vereinbarungen betreffend die aneinanderstossenden Liegenschaften (Krautgarten des Waldkirchschen Hauses und heutiges Haus Ochsengasse 2) geht. So soll durch ein allenfalls in der Waldkirch'schen Hofstatt zu errichtendes Gebäude dem Bernhard Schweizer nicht der «Prospekt» und das «Nöthige liecht» verbaut werden, wohingegen letzterer für sich und seine Erben zu geloben hat, die unteren Fenster mit eisernen Gittern zu verwahren und weder Schüttstein noch Kännel gegen den Schroffenberg'schen Garten zu richten und nichts Unreines «seye es sodann Spüehlwasser, s.v. * Nachtgeschirr, Stubenwüscheten oder anderes dergleichen, wie das immer Namen haben kann und mag», in den Nachbarsgarten zu schütten.

  • = salve venia («mit Verlaub gesagt»)

Vom Baron von Schroffenberg ging das Haus an seinen Schwiegersohn, den elsässischen Freiherrn Barbier von Schroffenberg, welcher es «bestandweise dem Herrn Oberamtmann und dann anderen» überlassen haben soll..[5]

Familien Sigg und Schneller[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ein unumstösslicher Zeuge über die Besitzverhältnisse ist dann der noch im Original vorhandene Übergabebrief an Bürger Johann Sigg, Seckelmeister zu Rheinau. In diesem auf den 4. Februar 1801 gesiegelten Vertrag tritt Bürger Barbier (Seit der französischen Revolution nicht mehr Freiherr Barbier von Schroffenberg) wohnhaft zu Hegenheim im Elsass, dem Seckelmeister und Ratsherr Johann Sigg das sogenannte Schroffenbergische Gut ab, das wie folgt beschrieben wird: «Das sogenannte Schroffenbergische Hauss samt Scheüne, Stallungen und Trodten, Kraut und Baumgarten, nebst alliger Ten in zugehöhrdt, welch alles mit einer Mauer in und umfangen ist, stosst zu drey Seiten an die Strassen, zur 4ten Seithen gegen Mitnacht (Norden) an die Strass und an den Burger Bernard Schweizer Schultheiss, gibt lich Grundzinss dem Kloster Rheinau Roggen zwey Viertel und Geld 17 Pfund 1 Heller. Der Wiesengarthen gibt dem besagten Kloster alljährlich für den Heuzehenden 1 Gulden 36 Schilling, aber nur solange es dem Zehenden gefallt, laut Urbar fol. 397. Dan solle ferner eim jewilligen Besitzer dieses Hauses und besagten ganzen Gutes alljährlich und innert jeden Jahres besonders und allein geflissentlich, als ein Almosen für die Armen in Rheinau, an dem gewohnlichen Waldkirchschen Jahrstag, einem jewilligen Bürger Praesident der Municipalet dahier in Rheinau Sechs Gulden bezahlen, welche 6 Schilling wohl-besagter Bürger Praesident unter den Armen auftheilen lassen wird.» Anschliessend werden noch zum Besitz gehörende landwirtschaftliche Nutzflächen wie Reben, Wieswachs, Ackerfeld und Winzler Ruten beschrieben..[6]

Johann Sigg stammte aus einer Schaffhauser Familie und eheliche im Jahre 1797 die Rheinauer Jungfer Maria Ursula Müller, Ratsherr Johann Müllers Tochter.

Nach dessen Ableben erbte es die einzige Tochter, Elisabeth Sigg, welche es "jetzt mit ihrem Ehegemahl Dr. med. Schneller und Familie bewohnt" um einen handschriftlichen Chronikeintrag aus jener Zeit zu zitieren.[7]


Von da ging der Besitz erst an seinen Sohn, den Friedensrichter und Hauptmann Carl Schneller. Bedingt durch dessen Militärische Dienst in der Stadt Zürich, überlies er das Gut seinem Bruder Eduard Schneller, der als Lehrer und Kantonsrat die Gemeinde Rheinau und das politische Leben des Kantons Zürich stark prägte.

Sein Sohn Otto Schneller war massgebend am Aufbau der Poststrukturen Rheinaus und Umgebung beteiligt. So wurde auch im Waldkirchschen Hause die erste Rheinauer Post eingerichtet.

Im Jahre 1928 wurde das Waldkirchsche Haus an den Staat Zürich verkauft, jedoch bis 1966 weiterhin von der Familie Schneller bewohnt.

1989 konnte das Haus einer umfassenden Renovation unterzogen werden und beheimatet nun das Reformierte Kirchgemeindezentrum sowie die Wohnung des Pfarrers.

Besitzerliste[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • 1602 Philipp Jakob von Waldkirch
  • 1622 Hans Caspar von Waldkirch
  • 1663 Georg Sigismund von Waldkirch
  • 1685 Romanus Sigismund von Waldkirch
  • 1705 Domenica von Waldkirch - Greuth
  • 1761 Fidel von Brandenberg
  • 1762 Joseph Ignaz von Schroffenberg für Jos. Anton von Schroffenberg
  • 1800 Freiherr Barbier von Schroffenberg
  • 1801 Johannes Sigg - Müller (Säckelmeister zu Rheinau)
  • 1814 Elisabeth Schneller - Sigg
  • 1842 Dr. med. Johann Jakob Schneller - Sigg
  • 1863 Carl Schneller, Friedensrichter und Hauptmann
  • 1867 Eduard Schneller, Kantonsrat und Lehrer
  • 1898 Otto Schneller, Posthalter
  • 1928 Staat Zürich

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

KELLER, Stefan V. - "Besitzer Waldkirchsches Haus", in "Rheinauer Buch" (Dorfchronik), Gemeinderat Rheinau, 2000 Seite 132 f.

  • Urkunden Staatsarchiv Schaffhausen und Zürich
  • Familienarchiv Schneller im Staatsarchiv Zürich

Links[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. : Stefan Keller Das Waldkirchsche Haus In: Andelfinger Zeitung: Rheinauer Post . Nr. 297, 1990,
  2. : Stefan Keller Das Waldkirchsche Haus In: Andelfinger Zeitung Rheinauer Post . Nr. 289, 1991,
  3. : Stefan Keller Das Waldkirchsche Haus In: Andelfinger Zeitung: Rheinauer Post . Nr. 301, 1991,
  4. : Stefan Keller Das Waldkirchsche Haus In: Andelfinger Zeitung: Rheinauer Post . Nr. 301, 1991,
  5. : Stefan Keller Das Waldkirchsche Haus In: Andelfinger Zeitung: Rheinauer Post . Nr. 303, 1991,
  6. : Stefan Keller Das Waldkirchsche Haus In: Andelfinger Zeitung: Rheinauer Post . Nr. 303, 1991,
  7. : Urkunde im Familienarchiv Schneller im Staatsarchiv Zürich