Benutzer Diskussion:Logi1981

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Benatrevqre in Abschnitt Dein Revert bei Annexion
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Dein Revert bei Annexion[Quelltext bearbeiten]

Hallo, solche Reverts bitte unbedingt stichhaltig begründen anhand von einschlägiger Literatur (hast du den dort erwähnten O. Dörr gelesen?). Und beachte: Es reicht nicht aus, wenn irgendein Buch xy von einer Annexion Koreas durch Japan spricht.
Nutze bei Widerspruch insbesondere auch die Artikeldiskussionsseite. Ich habe daher wieder auf den Status quo gesetzt, da deine Änderung nicht nachvollziehbar ist. Gruß Benatrevqre …?! 14:47, 24. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Ah hallo, muss mich noch mit diesem System von Wiki auseinandersetzen. Also hier meine Begründung. Dörrs Argument ist auf den Vertrag von 22.08.1910 reduzierbar, welches aber laut Grundlagenvertrag zwischen Japan und der Republik Korea als Null und nichtig erklärt wurde. Gibt sogar ein Wikieintrag. KA ob das reicht aber unten wird ja auch die Quelle genannt: Glenn D. Hook, Julie Gilson, Christopher W. Hughes, Hugo Dobson: Japan's International Relations. Politics, Economics, and Security. Routledge, London u. a. 2001, ISBN 0-415-24097-2, S. 491.

Link: https://books.google.de/books?id=HZYARCHyP_AC&pg=PA491&redir_esc=y#v=onepage&q&f=false.

Da Dörr sozusagen die "freiwillige Inkorporation" durch den unterschriebenen Vertrag argumentiert, welches aber von beiden Seiten (sowohl Korea als auch Japan) als Null und nichtig erklärt wurden, so wäre der Begriff Annexion faktisch korrekt, oder? Klassischer Beweis durch Widerspruch, oder Irre ich mich? ;-); Diskussionsbedarf vorhanden. (nicht signierter Beitrag von Logi1981 (Diskussion | Beiträge) )

Danke für deine argumentative Rückmeldung. Es stimmt, dass Dörr insbesondere auf den Inkorporationsvertrag abstellt und damit nicht von einer Annexion im klassischen Sinne ausgeht. Allerdings beweist die Argumentation Dörrs aber auch, dass die Einverleibung Koreas eben nicht unstreitig ist. Wir hatten uns unter uns Autoren jedoch auf der Artikeldiskussionsseite zu Annexion im Wesentlichen darauf geeinigt, dass a) die Aufzählung im Artikel keine Vollständigkeit beansprucht, weshalb nicht jeder mögliche Annexionsfall angeführt werden braucht, und b) möglichst nur eindeutige Fälle beispielhaft genannt werden sollen, bei denen die Fachliteratur zumindest überwiegend von einem objektiven Annexionstatbestand ausgeht; dieser liegt in der Regel dann vor, wenn es sich um einen einseitigen Akt in Form eines gewaltsamen Gebietserwerbs seitens des Inkorporanten handelte.
Das Argument "Beweis durch Widerspruch" ist übrigens in der Wikipedia unzulässig, da du hier eine eigene Schlussfolgerung anstellst, die unter WP:Keine Theoriefindung fällt.
PS: Auf Diskussionsseiten innerhalb der WP ist es vorgeschrieben, dass eigene Beiträge mit 4 Tilden unterschrieben werden, damit per Name und Zeitstempel ersichtlich ist, von wem ein Kommentar stammt. Benatrevqre …?! 15:17, 24. Sep. 2015 (CEST)Beantworten