Annexion
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Eine Annexion (von lat. annectere, „anknüpfen“, „anbinden“; auch als Annektierung bezeichnet) ist die einseitige rechtliche Eingliederung eines bis dahin unter fremder Gebietshoheit stehenden Territoriums in eine andere geopolitische Einheit.
Die nichteinvernehmliche Annexion erfolgt meistens nach Androhung oder Durchführung militärischer Gewalt. Sie geht über die Okkupation (Besetzung) hinaus, da auf dem (ehemals) fremden Territorium die Gebietshoheit de facto ausgeübt wird und das Gebiet de jure dem eigenen Staatsgebiet oder Kolonialreich einverleibt wird. Die Okkupation geht der Annexion meistens voraus.
Bis Mitte 1945 erlaubte das Völkerrecht dem Sieger einer militärischen Auseinandersetzung, die Gebiete seines Gegners ganz oder teilweise zu okkupieren und zu annektieren.
Nach Artikel 2 Zif. 4 der Charta der Vereinten Nationen vom 26. Juni 1945 ist „jede gegen die territoriale Unversehrtheit […] eines Staates gerichtete […] Androhung oder Anwendung von Gewalt“ verboten. Daraus folgt das grundsätzliche völkerrechtliche Verbot von Okkupation und Annexion.
Nach Artikel 51 beeinträchtigt die Charta „im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung. […] Maßnahmen, die ein Mitglied in Ausübung dieses Selbstverteidigungsrechts trifft, sind dem Sicherheitsrat sofort anzuzeigen“.
[Bearbeiten] Beispiele
Beispiele sind die Annexionen
- Des polnisch-litauischen Territoriums durch Preußen, die Habsburgermonarchie und das Russische Reich 1772, 1793 und 1795
- Der Gebiete des Heiligen Römischen Reichs links des Rheins durch die (revolutionäre) Erste Französische Republik 1797/1801
- Ostgeorgiens (Kartlien-Kachetiens) durch Russland 1801
- Der Freien Reichsstädte Augsburg und Nürnberg durch Bayern 1805 bzw. 1806
- Gesamt Schleswig-Holsteins, des Königreichs Hannover, Kurhessens, Nassaus und der Freien Stadt Frankfurt durch das Königreich Preußen 1866 (siehe Deutscher Krieg)
- Des Königreichs Birma durch die Briten nach drei Kriegen, ab 1886 vollständig in Britisch-Indien eingegliedert
- Hawaiis durch die Vereinigten Staaten von Amerika 1898
- Der Burenrepubliken Transvaal und Oranje-Freistaat durch Großbritannien 1900 infolge des Burenkrieges
- Bosniens durch die Österreichisch-Ungarische Monarchie 1908
- Das Territorium Südtirol durch Italien nach Auflösung des Staates Österreich-Ungarn infolge des Ersten Weltkrieges 1919 (Vertrags von Saint-Germain)
- Des Sudetenlandes 1938 von der Tschechoslowakei durch das Deutsche Reich nach dem Münchner Abkommen, 1939 dann die faktische Annexion Tschechiens
- Der Freien Stadt Danzig 1939 durch das Deutsche Reich
- Bessarabiens durch die Sowjetunion 2. August 1940 infolge des Deutsch-sowjetischen Nichtangriffspaktes
- Luxemburgs 1942 durch das Deutsche Reich
- Des Königsberger Gebiets (heutige Oblast Kaliningrad) durch die Sowjetunion am 17. Oktober 1945 und dessen Eingliederung in die RSFSR am 7. April 1946
- Der Südkurilen durch die Sowjetunion am 2. Februar 1946
- Acehs durch Indonesien 1949
- Sikkims durch die Indische Union 1971
- Osttimors durch Indonesien 1976 (inzwischen beendet)
- Der Westsahara durch Marokko 1976
- Das Westjordanland und Ostjerusalem durch Jordanien von 1948 bis 1967
- Ostjerusalems durch das israelische Jerusalemgesetz 1980
- Golan-Höhen durch ein israelisches Gesetz von 1981
- Von Kuwait durch den Irak 1990, die den Zweiten Golfkrieg auslöste und anschließend wieder beendet wurde