Bergmann (Familienrecht)

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Der Bergmann/Ferid/Henrich, Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht mit Staatsangehörigkeitsrecht (Kurzform: Der Bergmann)[1], ist eine umfassende Sammlung von Berichten über ausländische Familienrechtsordnungen mit Einführung und deutscher Übersetzung der einschlägigen Bestimmungen.

Das international verbreitete Standardwerk erscheint beim Verlag für Standesamtswesen als Loseblattsammlung in 22 Ordnern mit mehr als 16.000 Seiten und als Online-Version. Gerichten, Anwälten, Notaren, Standesbeamten, Verwaltungsbehörden und Rechtswissenschaftlern werden mit über 140 Länderberichten die ausländischen Rechtsgrundlagen erschlossen, soweit sie aufgrund des internationalen Privatrechts für die Anwendung im Inland von Bedeutung sind.

Geschichte

Die erste Auflage des von Alexander Bergmann begründeten Werkes erschien 1926–1928 in drei Bänden und wurde anschließend durch Jahresberichte ergänzt. 1938–1940 folgte eine aktualisierte Auflage in zwei Bänden. Seit 1952 werden die Länderberichte in Form einer Loseblattsammlung durch regelmäßige Ergänzungslieferungen aktualisiert und um neue Staaten erweitert. Bei der 30.-112. Lieferung (1965–1992) hatte Murad Ferid die Leitung, Herausgeber seit der 113. Lieferung ist Dieter Henrich. Mittlerweile ist die 196. Lieferung des Standardwerkes[1] erschienen

Inhalt

Seine heutige Gestalt nahm das Werk mit der 6.Auflage an. Derzeit (196. Lieferung, Stand Juli 2012) enthalten 22 Sammelordner mehr als 140 Länderberichte mit über 16.000 Seiten. Zwei staatenübergreifende Berichte informieren über einschlägige Internationale Abkommen und Europäische Rechtsakte sowie über religiöse Eherechte. Die Mehrzahl der Berichte, die von über 50 Autoren ständig bearbeitet werden, ist auch online verfügbar. Gegenstand jedes Länderberichts sind die Gebiete Eherecht (materielle und verfahrensrechtliche Bestimmungen zu Eheschließung und Scheidung, Ehewirkungen, Ehegüterrecht, Unterhalt), Kindschaftsrecht (Abstammung, Legitimation, Adoption, Unterhalt, Vormundschaft, Sorgerecht), Namensrecht, Internationales Privatrecht (Ehe, Kindschaft, Namen), Internationales Verfahrensrecht (Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung) und Staatsangehörigkeitsrecht (Erwerb, Verlust, Nachweis) unter Berücksichtigung der diesbezüglichen Internationalen Abkommen.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b Auswärtiges Amt (Hrsg.): Rechtsverhältnisse der Ehepartner. (HTML [abgerufen am 27. Februar 2012]).