Berliner Stunde

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Berliner Stunde wird die Gesamtdauer der gemäß Abgeordnetenanteilen begrenzten Redezeiten im Deutschen Bundestag bei Plenarsitzungen oder Ausschüssen wie zum Beispiel dem Untersuchungsausschuss genannt. Die Verteilung der Redezeit wird zwischen den Fraktionen im Bundestag einvernehmlich vereinbart. In der 18. Wahlperiode (seit Oktober 2013) gilt folgende Verteilung: 27 Minuten für CDU/CSU, 17 Minuten für die SPD und je acht Minuten für Die Linke und Die Grünen[1].

In der 17. Wahlperiode standen der CDU/CSU 23 Minuten zu, der SPD 14, der FDP neun und Die Grünen wie auch Die Linke hatten jeweils sieben Minuten Redezeit. Hinzu kommen zwei Minuten für die fraktionslosen Abgeordneten.

Damit das Stärkeverhältnis zwischen den Fraktionen auch in der Redezeit berücksichtigt werden kann und trotzdem ausreichend Raum für die Darstellung der eigenen Position auch für kleine Fraktionen bleibt, hatte die Debattenstunde im Plenum in Bonn 68 Minuten. Das hatte sich schon vor dem Umzug der Regierung und Opposition nach Berlin so ergeben, und deshalb nennt man diese 68 Minuten traditionell die Bonner Stunde: Von einer Stunde Redezeit standen den beiden Koalitionsfraktionen von SPD und Grünen 35 Minuten, der CDU/CSU 21, der FDP 7 und der PDS 5 Minuten zu.

Bei der Konstituierung des 15. Deutschen Bundestages kam es im November 2002 zu einer Reformierung der Bonner Stunde. Da die PDS nicht mehr als Fraktion in diesen Bundestag einziehen konnte, wurden die Redezeitanteile neu verteilt. Die nun entstandene Regelung führte zur Berliner Stunde mit fortan nur noch 62 Minuten Redezeit. Die ursprünglich geplante „echte“ Zeitstunde kam nicht zu Stande, da diese Regelung für die Fraktion der FDP nur fünf Minuten Redezeit bedeutet hätte und somit zu kurz für zwei Redner gewesen wäre. Jeweils ein Redner bringt i.d.R. die Argumente vor und der zweite beantwortet die Einwände der anderen Fraktionen. Mit dem Einzug der Linkspartei PDS als Fraktion in den 16. Deutschen Bundestag wurden die Redeanteile abermals neu verteilt, allerdings bei der Vorgabe einer Gesamtdauer von 62 Minuten, so dass es zur heute gültigen Regelung kam.

Im Schlagabtausch der Argumente werden im Übrigen bei der Verteilung der Redezeiten alle Angehörigen von Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat gleich behandelt. Das heißt zum Beispiel, dass auf die der SPD zustehende Redezeit im Plenum alle Wortmeldungen sowohl von SPD-Abgeordneten als auch von SPD-Ministern oder SPD-Ministerpräsidenten angerechnet werden.

siehe auch: Wiener Stunde

Literatur

  • Susanne Linn, Frank Sobolewski: So arbeitet der Deutsche Bundestag. Organisation und Arbeitsweise. Die Gesetzgebung des Bundes. 23. Auflage. Neue Darmstädter Verlagsgesellschaft, Rheinbreitbach 2010, ISBN 978-3-87576-639-4, S. 47.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Deutscher Bundestag: https://www.btg-bestellservice.de/pdf/20056000.pdf