Fraktion (Bundestag)
Die Fraktionen des Deutschen Bundestages sind Zusammenschlüsse von mindestens fünf Prozent der Bundestagsmitglieder. Sie stellen zentrale Handlungseinheiten des Bundestages dar.[1]
Fraktionen bilden sich aus Parlamentariern derselben Partei oder aus Parteien, die in den einzelnen Bundesländern nicht miteinander konkurrieren. Die Bedingungen ihrer Bildung, ihre Aufgaben und Rechte sind in der Geschäftsordnung des Bundestages [2] geregelt.
Eine Gruppierung von mindestens drei Abgeordneten, die weniger als fünf Prozent der Sitze erhält, wird als Gruppe anerkannt. Ihnen stehen allerdings weniger Rechte zu als Fraktionen, haben jedoch Antrags-, Mitgliedschafts- und Rederechte in den Ausschüssen. Einzelpersonen oder Personen aus Gruppierungen, die nicht als Gruppe anerkannt sind, gelten als fraktionslose Abgeordnete.
Die Fraktionen im Parlament sind rechtlich nicht mit Parteien gleich zu setzen, aber in der parlamentarischen Praxis eng verflochten.
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Rechte [Bearbeiten]
Parlamentarische Gruppierungen, die den Fraktionsstatus erreichen, genießen zahlreiche Rechte: Ihnen steht ein Sitzungszimmer in den Räumen des Reichstagsgebäudes zu, sie stellen Mitglieder des Ältestenrates und erhalten zusätzliche Finanzmittel für die Fraktionsführung.
Als teilrechtsfähiger Verband können Fraktionen Parlamentsrechte des Bundestages im eigenen Namen geltend machen. Ihnen steht etwa das Recht zu, Große Anfragen zu stellen oder eine Aktuelle Stunde zu beantragen.
Die Mitglieder der Bundestagsausschüsse sowie der Untersuchungsausschüsse werden von den Fraktionen entsandt, auch die Redezeit der Abgeordneten des Bundestages wird maßgeblich über sie organisiert. Durch ihre Kompetenzen in Bezug auf die Karriere- und Profilierungsmöglichkeiten der Abgeordneten wird in Deutschland gelegentlich eine zu hohe Fraktionsdisziplin beklagt, die dem freien Mandat entgegen stünde.
Finanzierung [Bearbeiten]
Die Fraktionen des Deutschen Bundestags werden aus öffentlichen Mitteln finanziert. Rechtsgrundlage ist ein entsprechender Ansatz im Haushaltsplan des Bundes. Die Mittel werden zum großen Teil für Löhne und Gehälter der Fraktionsmitarbeiter verwendet. Der Zuschuss setzt sich zusammen aus einem Grundbetrag, den jede Fraktion erhält, und einem Zuschlag entsprechend der Stärke der jeweiligen Fraktion. Im Jahr 2010 wurden insgesamt 78,7 Mio. € an die Fraktionen des Deutschen Bundestags gezahlt. [3]
Fraktionen aus unterschiedlichen Parteien [Bearbeiten]
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist ein Beispiel für eine Fraktion, deren Mitglieder verschiedenen Parteien angehören. Die CSU kann nur in Bayern gewählt werden und die CDU nur in den restlichen Bundesländern. Die beiden Parteien konkurrieren also nicht miteinander und können somit im Bundestag eine gemeinsame Fraktion bilden.
Die Linksfraktion bestand bis zum Beitritt der WASG zu der Linken aus Mitgliedern der Linkspartei.PDS und der WASG und einigen Parteilosen. Die beiden Parteien traten jedoch zur Bundestagswahl bundesweit nirgends im Wettbewerb gegeneinander an, sondern jeweils als eine gemeinsame Wahlliste. Die WASG-Landesverbände Mecklenburg-Vorpommern und Berlin waren jedoch in ihren Bundesländern bei Landtags-, Abgeordnetenhaus- beziehungsweise Senatswahlen gegen die jeweiligen PDS-Landesverbände angetreten. Es gab Bedenken, dass dieses Vorgehen der gemeinsamen Bundestagsfraktion die Grundlage der Existenz hätte entziehen können.
Fraktionen können auch Abgeordnete anderer Parteien oder parteilose Abgeordnete als Gäste aufnehmen.
Einzelnachweise [Bearbeiten]
- ↑ Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003. [1]
- ↑ Deutscher Bundestag: Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, IV. Fraktionen
- ↑ Deutscher Bundestag: Datenhandbuch - Geldleistungen an die Fraktionen