Bestallung
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Bestallung bezeichnet:
- im Gesundheitswesen die staatliche Berufszulassung beispielsweise zum Arzt, Psychotherapeuten oder Apotheker, siehe Approbationsordnung
- im Justizwesen die Einsetzung einer Person als rechtliche Vertretung, siehe Bestallungsurkunde
- allgemein die Einsetzung in ein Amt, auch: die Urkunde über die Amtseinsetzung
Siehe auch: Ernennung
| Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |