Betriebssatzung

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Zur Regelung der Rechtsverhältnisse eines Eigenbetriebes wird vom jeweils zuständigen Gemeinderat eine Betriebssatzung erlassen. Rechtsgrundlage ist die jeweilige Gemeindeordnung und Eigenbetriebsverordnung. In der Betriebssatzung sind insbesondere das Stammkapital des Eigenbetriebes, die Vertretung des Eigenbetriebs und die Kompetenzen von Betriebsausschuss bzw. Werksausschuss und Betriebsleitung geregelt.

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