Bezirk Bohorodczany

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Lage des Bezirks Bohorodczany im Kronland Galizien und Lodomerien

Der Bezirk Bohorodczany war ein politischer Bezirk im Kronland Galizien und Lodomerien. Sein Gebiet umfasste Teile Ostgaliziens in der heutigen Westukraine (Oblast Iwano-Frankiwsk, Rajon Bohorodtschany sowie Teile von Rajon Tysmenyzja und Rajon Nadwirna), Sitz der Bezirkshauptmannschaft war der Ort Bohorodczany. Nach dem Ersten Weltkrieg musste Österreich den gesamten Bezirk an Polen abtreten.

Er grenzte im Nordosten an den Bezirk Stanislau, im Südosten an den Bezirk Nadwórna, im Südwesten an das Königreich Ungarn sowie im Westen und Nordwesten an den Bezirk Kałusz.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nachdem die Kreisämter Ende Oktober 1865 abgeschafft wurden und deren Kompetenzen auf die Bezirksämter übergingen,[1] schuf man nach dem Österreichisch-Ungarischen Ausgleich 1867 auch die Einteilung des Landes in zwei Verwaltungsgebiete ab. Zudem kam es im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[2] zur Schaffung von getrennten Verwaltungs- und Justizbehörden. Während die gerichtliche Einteilung weitgehend unberührt blieb,[3] fasste man Gemeinden mehrerer Gerichtsbezirke zu Verwaltungsbezirken zusammen.

Der neue politische Bezirk Bohorodczany wurde aus folgenden Bezirken gebildet:[4]

Der Bezirk Bohorodczany bestand bei der Volkszählung 1910 aus 39 Gemeinden sowie 34 Gutsgebieten[5] und umfasste eine Fläche von 893 km². Hatte die Bevölkerung 1900 noch 61.665 Menschen umfasst, so lebten hier 1910 69.463 Menschen[6]. Auf dem Gebiet lebten dabei fast ausschließlich Menschen mit ruthenischer Umgangssprache (85 %) und griechisch-katholischem Glauben, Juden machten rund 9 % der Bevölkerung aus[7].

Ortschaften[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Auf dem Gebiet des Bezirks bestanden 1910 Bezirksgerichte in Bohorodczany und Sołotwina, diesen waren folgende Orte zugeordnet[8]:

Gerichtsbezirk Bohorodczany:

Gerichtsbezirk Sołotwina:

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich 1865, XXVI. Stück, Nr. 92: „Verordnung des Staatsministeriums vom 23. September 1865, über die Aufhebung der Kreisbehörden in Galizien“
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1867, XVII. Stück, Nr. 37: „Verordnung des Justizministeriums vom 15. Februar 1867, über die Aufstellung von reinen Bezirksgerichten in Ostgalizien“
  4. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1867, IX. Stück, Nr. 17: „Verordnung des Staatsministeriums vom 23. Jänner 1867“
  5. Die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910 in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern - Die summarischen Ergebnisse der Volkszählung. Mit 6 Kartogrammen - Tabelle I.
  6. Die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910 in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern - Die summarischen Ergebnisse der Volkszählung. Mit 6 Kartogrammen - Tabelle II.
  7. Die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910 in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern - Die summarischen Ergebnisse der Volkszählung. Mit 6 Kartogrammen - Tabelle III.
  8. Allgemeines Verzeichnis der Ortsgemeinden und Ortschaften Österreichs nach den Ergebnissen der Volkszählung vom 31. Dezember 1910, Seite 320

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]