Bezirk Rann

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Der Bezirk Rann (slowenisch: okraj Brežice) war ein Politischer Bezirk in der Steiermark. Der Bezirk umfasste mit den Gebieten der Gerichtsbezirke Drachenburg, Lichtenwald und Rann den südlichsten Teil der Untersteiermark und musste im Zuge des Vertrags von Saint-Germain 1919 an Jugoslawien abgetreten werden.

Geographie

Der Bezirk Rann erstreckte sich zwischen der Save im Südwesten und der Sotla im Osten. Im Nordwesten reichte der Bezirk nördlich bis in das Save-Hügelland (slowenisch: Posavsko hribovje) und schloss im Nordosten das Kozjansko-Mittelgebirge ein.

Geschichte

Der Bezirk Raan wurde im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[1] 1868 aus den Gerichtsbezirken Drachenburg (slowenisch: Kozje), Lichtenwald (Sevnica) und Rann (Brežice) gebildet, wobei der Bezirk eine Fläche von 10,3 Quadratmeilen mit einer Bevölkerung von 43.008 Personen umfasste.[2] 1910 lebten im Bezirk 50.329 Menschen auf einer Fläche von 613,49 km². Von der anwesenden Bevölkerung gaben 48.344 Menschen Slowenisch (96,2 %) als Umgangssprache an, 1090 nannten Deutsch (2,2 %) als ihre Umgangssprache. Des Weiteren waren 50.270 Personen katholischen, 52 evangelischen und 2 israelitischen Glaubens.[3]

Durch die Grenzbestimmungen des am 10. September 1919 abgeschlossenen Vertrages von Saint-Germain musste Österreich den Bezirk Rann zur Gänze an das Königreich Jugoslawien abtreten.

Literatur

  • k. k. Statististische Central-Commission (Hrsg.): Special-Orts-Repertorium der im Österreichischen Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder. Neubearbeitung auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. December 1899. IV. Steiermark. Wien 1893
  • k. k. Statististische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium von Steiermark. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1917

Einzelnachweise

  1. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1886 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
  3. k. k. Statististische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium von Steiermark. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1917, S. 128