Bezirksgericht (DDR)
Das Bezirksgericht war in der DDR und für eine Übergangszeit auch in den neuen Bundesländern ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit der zweiten Instanz.
Allgemeines
1952 wurden in der DDR die Länder abgeschafft und ein Zentralstaat eingerichtet. Auch die Gerichtsorganisation folgte der Verwaltungsstruktur: Dem Obersten Gericht der DDR waren Bezirksgerichte nachgeordnet. Je Bezirk der DDR wurde ein Bezirksgericht eingerichtet. Den Bezirksgerichte waren wiederum Kreisgerichte je Landkreis nachgeordnet.
Die Bezirksgerichte dienten als zweite Instanz für Rechtsmittel gegen Urteile und andere Entscheidungen der Kreisgerichte sowie als erste Instanz für Strafsachen mit hoher Strafandrohung.
Die Bezirksgerichte waren damit Nachfolger der bisherigen Landgerichte und Oberlandesgerichte. Nach der Wiederherstellung der Deutschen Einheit wurde die bundeseinheitliche Gerichtsverfassung nach dem Gerichtsverfassungsgesetz auch in den neuen Bundesländern errichtet. Die Bezirksgerichte sind wieder in Landgerichte und Oberlandesgerichte umgewandelt worden.
Sonderfall Ost-Berlin
Ost-Berlin war aufgrund des Vier-Mächte-Status nicht Teil der DDR. Dort wurde die DDR-Gerichtsstruktur mit der Verordnung des Ost-Berliner Magistrats vom 21. November 1952 über die „Verfassung der Gerichte von Groß-Berlin“[1] eingeführt. Das Bezirksgericht trug hier (wie im Westen) den Namen Kammergericht Berlin.[2]
Liste der Bezirksgerichte
- Bezirksgericht Cottbus
- Bezirksgericht Dresden
- Bezirksgericht Erfurt
- Bezirksgericht Frankfurt (Oder)
- Bezirksgericht Gera
- Bezirksgericht Halle
- Bezirksgericht Karl-Marx-Stadt (vor dem 10. Mai 1953 und nach dem 30. Mai 1990: Bezirksgericht Chemnitz)
- Bezirksgericht Leipzig
- Bezirksgericht Magdeburg
- Bezirksgericht Neubrandenburg
- Bezirksgericht Potsdam
- Bezirksgericht Rostock
- Bezirksgericht Schwerin
- Bezirksgericht Suhl
Rechtsgrundlagen
- „Verordnung über die Neugliederung der Gerichte“ vom 28. August 1952 (BGl. DDR S. 791)
- „Gesetz über die Verfassung der Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik“ (GBl. DD S. 983), Gerichtsverfassungsgesetz 1952 online (insbes. §§ 46 ff.)
- Gerichtsverfassungsgesetz 1959 (§§ 50–56)
- Gerichtsverfassungsgesetz 1963 (§§ 25 ff.)
- Gerichtsverfassungsgesetz 1974 (§§ 29 ff.) (GBl I 1974 Nr. 48 S. 457)
Einzelnachweise
- ↑ VOBl. (Ost) S. 533
- ↑ Friedrich Scholz: Berlin und seine Justiz: die Geschichte des Kammergerichtsbezirks 1945 bis 1980, 1982, ISBN 978-3-11-008679-9, S. 132–133, online