Oberstes Gericht der DDR

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Der erste Sitz des Obersten Gerichts war ein Gebäude unmittelbar am Grenzübergang Sandkrugbrücke in Berlin-Mitte
Zweiter Sitz des Obersten Gerichts im Justizgebäude in der Littenstraße, Berlin-Mitte

Oberstes Gericht (OG) war der Name des höchsten Rechtsprechungsorgans der DDR. Es wurde durch Gesetz vom 8. Dezember 1949 organisatorisch getrennt vom Generalstaatsanwalt der DDR errichtet.

Bis zum Beginn der 1970er Jahre befand sich das Oberste Gericht im repräsentativen Gebäudeteil der vormaligen Militärärztlichen Akademie an der Invalidenstraße mit der postalischen Anschrift „Scharnhorststraße 6“ in Berlin-Mitte. Danach bezog es in der Littenstraße Räumlichkeiten im dortigen Justizgebäude. In dem Gebäude befanden sich außerdem das Stadtgericht Berlin, die drei Stadtbezirksgerichte Mitte, Prenzlauer Berg und – bis zu dessen Auszug – Friedrichshain, das Staatliche Notariat sowie der Generalstaatsanwalt von (Groß-) Berlin, der Staatsanwälte der Stadtbezirke Mitte, Prenzlauer Berg und - bis zu dessen Auszug- Friedrichshain, des Militärgerichts und der Militäroberstaatsanwalt.[1]

Inhaltsverzeichnis

Zuständigkeiten [Bearbeiten]

DDR-Buch anlässlich des 20-jährigen Bestehens des Obersten Gerichts, 1970

Zu den Aufgabenbereichen des Gerichts zählten

  • die Durchführung von Strafverfahren in erster und letzter Instanz, in denen der Oberste Staatsanwalt der DDR wegen der überragenden Bedeutung der Fälle Anklage vor dem Obersten Gericht erhob, sowie
  • die Kassation in Zivil- und Strafsachen.

Später kamen weitere Aufgaben hinzu, was vor allem dem Prozess der Vereinfachung zuzurechnen ist, den die DDR-Justiz durchschritt. Nach § 55 des Gerichtsverfassungsgesetzes der DDR, das am 15. Oktober 1952 in Kraft trat, hatte das Oberste Gericht auch

  • als zweite Instanz über die Rechtsmittel des Protests, der Berufung und der Beschwerde gegen erstinstanzliche Urteile in Zivil- und Strafsachen sowie
  • über die gegen Entscheidungen der Spruchstellen für Nichtigerklärungen des Amts für Erfindungs- und Patentwesen in Patentnichtigkeitssachen zu verhandeln und zu entscheiden.

Eine Verfassungsgerichtsbarkeit sowie spezielle Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtszweige bestanden in der DDR nicht. Für Vertragsstreitigkeiten innerhalb der sozialistischen Wirtschaft war das Zentrale Vertragsgericht der DDR zuständig.

Organisation [Bearbeiten]

Das Oberste Gericht der DDR war ordentliches Gericht und entschied sowohl in Straf- als auch Zivilsachen. Dazu waren Senate gebildet, die je von einem Präsidenten oder Vizepräsidenten als Oberrichter geleitet wurden. Neben dem Oberrichter saßen in einem Senat zusätzlich zwei weitere Richter.

Die Geschäfte des Obersten Gerichts wurden vom Präsidium geregelt, das aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und den Oberrichtern bestand. Der Große Senat des Obersten Gerichts hatte über grundsätzliche Entscheidungen zu befinden. Je nachdem ob im Großen Senat über Straf- oder Zivilsachen zu entscheiden war, setzte er sich aus eben den Oberrichtern der jeweiligen Straf- oder Zivilsenate sowie dem Präsidenten und Vizepräsidenten des Gerichts zusammen.

  • Präsidenten: Kurt Schumann (1949–1960, NDPD), Heinrich Toeplitz (1960–1986, CDU), Günter Sarge (1986–1989, SED)
  • Vizepräsidenten: Hilde Benjamin (1949–1953, SED); Vizepräsident und Vorsitzender des Kollegiums für Strafrecht: Walter Ziegler (1953–1958, SED), Gustav Jahn (1958–1962), Walter Ziegler (1962–1977, SED), (neu 1. Vizepräsident) Günter Sarge (1977–1986, SED)
  • Vorsitzender des Kollegiums für Zivil-, Familien- und Arbeitsrecht: Werner Strasberg

Der 1. Strafsenat [Bearbeiten]

1. Strafsenat des Obersten Gerichts der DDR bei einem Schauprozess 1963

Im 1. Strafsenat des Obersten Gerichts wurden insbesondere in den Anfangsjahren der DDR maßgebliche Prozesse von hoher politischer Relevanz für die Geschichte der DDR verhandelt, etwa der Prozess gegen die Zeugen Jehovas (1950), gegen Otto Fleischer (1953), Elli Barczatis/Karl Laurenz (1955), in denen es um Spionage ging, oder der Schauprozess gegen Hans Globke, einen engen Berater Konrad Adenauers, wegen dessen nationalsozialistischer Vergangenheit (1963). Von 1950 bis 1972 führte der Strafsenat 63 Verfahren gegen 260 Personen durch, wovon die meisten zwischen 1950 und 1957 stattfanden. In den 41 Prozessen mit 202 Angeklagten in diesem Zeitraum wurden nur zwei freigesprochen. Unter den 200 Schuldsprüchen waren

Ab Mitte der 1960er Jahre nahm die Zahl der hier verhandelten Verfahren ab. Ab 1967 fand höchstens ein Strafprozess vor dem 1. Strafsenat pro Jahr statt.[2]

Den Vorsitz hatte meist der Vizepräsident, selten der Präsident. Der Strafsenat fällte insbesondere in den 1950er Jahren Urteile mit Rechtsgrundsätzen, die später in die DDR-Gesetzgebung einflossen. Ernst Melsheimer, der erste Generalstaatsanwalt der DDR, sprach dem Senat eine zentrale politische Funktion zu:

„Das höchste Gericht soll in den für die Grundlagen unseres Staates und für den Bestand unserer Republik entscheidenden Fragen Recht sprechen; es soll auf hoher, weithin dem ganzen Volke sichtbarer Plattform urteilen; es soll schnell und richtig urteilen. [...] Die Aburteilung [...] durch den höchsten Gerichtshof in breitester Öffentlichkeit stärkt und vertieft die demokratische Gesinnung und die demokratische Wachsamkeit der Massen.“

Hilde Benjamin (rechts), erste Vizepräsidentin des Gerichts (1963)

Die spätere DDR-Justizministerin Hilde Benjamin hielt in diesem Raum als erste Vizepräsidentin des Gerichts mehrere politische Prozesse ab. Sie leitete die Gesetzgebungskommission beim Staatsrat der DDR und schrieb DDR-Rechtsgeschichte.

Literatur [Bearbeiten]

  • Rudi Beckert: Die erste und letzte Instanz. Schau- und Geheimprozesse vor dem Obersten Gericht der DDR. Keip Verlag, Goldbach, 1995, S. 20, ISBN 3805102437
  •  Matthias Esch: Die Kassation in Strafsachen. Berichte des Osteuropa Instituts an der Freien Universität Berlin, Berlin 1992, ISBN 3-921374-46-4.
  • Karl Wilhelm Fricke: Politik und Justiz in der DDR. Zur Geschichte der politischen Verfolgung 1945–1968. Köln 1979, ISBN 3-8046-8568-4.

Weblinks [Bearbeiten]

Einzelnachweise [Bearbeiten]

  1. Heute ist das Gebäude Sitz des Amtsgerichts Mitte sowie verschiedener Zivilkammern des Landgerichts Berlin (Berufungs- und Beschwerdekammern, Verkehrskammern, Wettbewerbskammern, Kammern für Handelssachen).
  2. Statistik aus: Rudi Beckert (siehe Literaturliste), S. 20

52.53193611111113.373011111111Koordinaten: 52° 31′ 55″ N, 13° 22′ 23″ O