Bezirksverwaltung in Berlin

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Die Bezirksverwaltung von Berlin ist Teil der zweistufigen Verwaltung der deutschen Bundeshauptstadt Berlin. Dabei bildet die so genannte Hauptverwaltung die erste Stufe der Verwaltung und damit die zentrale Verwaltung des Landes Berlin.

Die Bezirksverwaltungen stehen für die bezirkliche Selbstverwaltung. Sie haben aber weder den Status eines Kreises, da Berlin eine Kreisfreie Stadt ist, noch einer Gemeinde, da Berlin Einheitsgemeinde ist.

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Die zwölf Bezirke Berlins (seit 2001)

Berlin besteht aus zwölf Bezirken. Diese haben eine eigene bezirkliche Selbstverwaltung, die Verfassungsrang hat (Artikel 68–77 der Verfassung von Berlin). Sie ist in zwei Verwaltungsorgane gegliedert, die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) und das Bezirksamt (BA). Die BVV ist als direkt von den Einwohnern des Bezirks gewählte Vertretung der „parlamentarische“ Teil, das Bezirksamt führt die Verwaltung. Jedes Bezirksamt besteht aus dem Bezirksbürgermeister (hauptamtlich, besoldet nach B6 Bundesbesoldungsordnung) und vier Bezirksstadträten (besoldet nach B4 Bundesbesoldungsordnung).

Geschichte

Die Preußische Städteordnung im Rahmen der Stein-Hardenbergschen Reformen brachte zu Beginn des 19. Jahrhunderts einschneidende Neuerungen für die kommunale Verwaltungsstruktur von Berlin. Diese Städteordnung sah vor, größere Städte in Bezirke von mehreren Tausend Einwohnern zu gliedern. Jeder dieser Bezirke besaß einen ehrenamtlichen, unbesoldeten Bezirksvorsteher, einen Schiedsmann, eine Armenkommission und eine Waisenkommission.

Die heutige Struktur der Bezirke hat ihren Ursprung im Groß-Berlin-Gesetz vom 27. April 1920, als durch Zusammenschluss des damaligen Berlins mit sieben weiteren Städten, 59 Landgemeinden und 27 Gutsbezirken die Stadt Groß-Berlin mit damals 20 Bezirken geschaffen wurde. Diese Verwaltungsgliederung hat sich in ihren Grundzügen über alle historischen Wendungen hinweg erhalten. Die Rolle der Bezirksverwaltungen und ihr politisches Gewicht war jedoch in den wechselnden politischen Systemen, in der Weimarer Republik von 1920–1933, während der nationalsozialistischen Herrschaft 1933–1945, in der Vier-Sektoren-Stadt nach Kriegsende 1945, in der durch die Mauer geteilten Stadt von 1961–1989 und nun im wiedervereinigten Berlin als Hauptstadt ständigen Veränderungen unterworfen. Ebenso hat es immer eine kontroverse Debatte um einerseits eine Stärkung der bezirklichen Selbstverwaltung und andererseits eine stärkere Zentralisierung der Berliner Verwaltung gegeben. Die letzte große Veränderung erfolgte mit dem Gebietsreformgesetz, durch das 2001 aus den bis dahin 23 historisch gewachsenen Bezirken durch Fusionen 12 in etwa gleich große Bezirke geschaffen wurden.

Mit dem 8. Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes vom 22. Oktober 2008, welches jedoch erst mit Beginn der 17. Wahlperiode in Kraft tritt, sollte eine einheitliche Gliederung aller Bezirksämter in gleiche Strukturen der Fachämter erfolgen. Dabei wurden diverse bisherige Fachämter zu größeren Organisationseinheiten zusammengefasst; es sollte dann nur noch zehn Fachämter je Bezirksverwaltung geben.

Wahl des Bezirksamtes

Das Bezirksamt, das von der BVV zu wählen ist, besteht aus fünf Mitgliedern: dem Bezirksbürgermeister und vier Bezirksstadträten. Die Bezirksamtsposten werden proportional zum bezirklichen Wahlergebnis nach dem d’Hondt’schen Höchstzahlverfahren auf die Parteien verteilt. Die Bezirksamtsmitglieder werden – zumindest theoretisch – unabhängig von späteren Aufgabenbereichen gewählt. Welches Bezirksamtsmitglied später für welche Ressorts zuständig ist, bestimmt das Bezirksamt in eigener Verantwortung per Mehrheitsbeschluss. Das Vorschlagsrecht für die Wahl des Bezirksbürgermeisters steht grundsätzlich der stärksten Fraktion zu, kann jedoch an eine so genannte Zählgemeinschaft aus zwei oder mehr Fraktionen übergehen, die über mehr Mandate als die stärkste Fraktion verfügt.

Ausblick

Schon seit langem gibt es Forderungen, das Proporzbezirksamt durch ein so genanntes politisches Bezirksamt zu ersetzen. Dann gäbe es richtige „Bezirksregierungen“, die von einer Mehrheit, unter Umständen einer Koalition, gewählt würden. Damit stünde zu erwarten, dass die Parteipolitik eine stärkere Rolle spielen würde als bisher. Dies hätte zur Folge, dass die Fraktionen, die sich nicht an der Koalition beteiligen, Opposition betreiben würden.

Zudem ist angesichts der leeren öffentlichen Kassen im Lande Berlin fraglich, ob und wie auf Bezirksebene wirklich politische Schwerpunkte gesetzt werden können.

Seit 1998 war gemäß Art. 99 a. F. der Verfassung geplant, dass das politische Bezirksamt zum 1. Januar 2010 in Kraft tritt. Durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes[1] und das Zehnte Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin[2] (beide Gesetze vom 17. Dezember 2009) wurde dies jedoch kurz zuvor gestoppt. Beide Gesetze wurden in der Sitzung des Abgeordnetenhauses am 10. Dezember 2009 angenommen.[3]

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Drucksache-Nr. 16/2804 (PDF-Datei (PDF) )
  2. Drucksache-Nr. 16/2807 (PDF)
  3. Beschlussprotokoll (PDF) Lfd. Nr. 3 C b) und c)