Bush v. Gore

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Bush v. Gore
Logo des Supreme Courts
Entschieden: 12. Dezember 2000
Name: George W. Bush and Richard Cheney, Petitioners v. Albert Gore, Jr., et al.
Zitiert: 531 U.S. 98 (2000); 121 S. Ct. 525; 148 L. Ed. 2d 388; 2000 U.S. LEXIS 8430; 69 U.S.L.W. 4029; 2000 Cal. Daily Op. Service 9879; 2000 Daily Journal DAR 6606; 14 Fla. L. Weekly Fed. S 26
Sachverhalt
Gerichtlich angeordnete Nachzählungen der Stimmen im Bundesstaat Florida bei den US-Präsidentschaftswahlen 2000
Entscheidung
Unter den vorliegenden Umständen des Falles verstoße jegliche manuelle Nachzählung der Stimmen innerhalb der vorgesehenen Frist gegen die Equal Protection Clause des 14. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten.
Positionen
Mehrheitsmeinung: Part I (7:2): Rehnquist (Vorsitz), Stevens, O’Connor, Scalia, Kennedy, Thomas, Ginsburg;

Part II (5:4): Rehnquist (Vorsitz), O’Connor, Scalia, Kennedy, Thomas

Abweichende Meinung: Part II (Begründung): Rehnquist, Scalia, Thomas
Mindermeinung: Part I und II: Breyer, Souter;

Part II: Stevens, Ginsburg

Angewandtes Recht
Verfassung der Vereinigten Staaten, 14. Zusatzartikel

Bush v. Gore (vollständig George W. Bush and Richard Cheney, Petitioners v. Albert Gore, Jr., et al.) war ein Gerichtsfall, der vor dem Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten verhandelt wurde. Er erregte in den Vereinigten Staaten enormes öffentliches Aufsehen, weil mit dem endgültigen Gerichtsurteil vom 12. Dezember 2000 die Präsidentschaftswahl in den Vereinigten Staaten 2000 zugunsten des Republikaners George W. Bush entschieden wurde. Es war das erste Mal in der Geschichte des Supreme Court, dass er mit seinem Urteil unmittelbar eine Präsidentschaftswahl entschied.

Das juristisch komplexe Urteil stieß mehrheitlich auf Kritik und schwächte das Ansehen des Gerichts.

Ausgangslage

Am 8. November 2000 gab die Wahlkommission des Bundesstaates Florida das Wahlergebnis der Präsidentschaftswahl 2000 bekannt. Es ergab einen so knappen Vorsprung für Bush, dass das Palm Beach County Canvassing Board die Stimmen noch einmal auszählte. Sie zeigte ein zu Gunsten des demokratischen Präsidentschaftskandidaten Al Gore verbessertes Ergebnis. Er forderte daraufhin, dass in vier weiteren Landkreisen Handauszählungen vorzunehmen seien. Eine dagegen erhobene Beschwerde wurde am 13. November vom Federal District Court abgewiesen.

Der vorgegebene Termin zur Abgabe der wiederholt ausgezählten Stimmen war aber so eng bemessen, dass sich der Supreme Court of Florida am 21. November 2000 gezwungen sah, die Deadline auf den 26. November zu verschieben.[1]

Erstes Urteil des Supreme Court vom 4. Dezember 2000

Am 4. Dezember 2000 ließ der Supreme Court unerwarteterweise einstimmig die Berufung zu, das Urteil des Supreme Court of Florida verletze das verfassungsrechtliche Prinzip, wonach Wahlstatuten nicht während eines laufenden Wahlverfahrens geändert werden dürften.[2] Seine Zuständigkeit begründete er damit, dass es sich um die Wahl des US-Präsidenten handle und die US-Verfassung zur gesetzlichen Regelung der Elektorenwahl die Legislative der Einzelstaaten ermächtige. Weil das Gerichtsurteil des Supreme Court of Florida somit das Gewaltenteilungsprinzip verletzen könnte, sei es in dieser Hinsicht präziser von der Judikative zu begründen. Demzufolge hob der Supreme Court das Urteil auf und wies es an den Supreme Court of Florida zur Neubeurteilung zurück.[3]

Zweites Urteil des Supreme Court vom 9. Dezember 2000

Bereits einen Tag nachdem der Supreme Court of Florida am 8. Dezember 2000 weitere Handauszählungen angeordnet hatte, verfügte der Supreme Court eine einstweilige Einstellung der Nachzählung.[4] Den vorläufigen Stopp begründete das Gericht damit, es gebe eine begründete Wahrscheinlichkeit, wonach die hängige Berufung erfolgreich sein werde.[5] Eine weitere Auszählung könnte einen nicht wieder gutzumachenden Nachteil für den Antragsteller George W. Bush et al. und die USA verursachen, führte der Richter Scalia aus.

Drittes Urteil des Supreme Court vom 12. Dezember 2000

In seinem ausführlichen Entscheid vom 12. Dezember 2000 wies der Supreme Court die Entscheidung über die Handauszählungen umstrittener Stimmen an den Supreme Court of Florida zurück. Gleichzeitig befand das Gericht, für Handzählungen sei die Zeit abgelaufen.[6]

Mit einer Mehrheit von sieben zu zwei befand das Gericht, dass die vom Supreme Court of Florida angeordneten Handauszählungen der über 60.000 maschinell nicht erfassten Stimmzettel verfassungsrechtlich problematisch seien. Hauptsächlich kritisiert es, dass es in den verschiedenen Distrikten des Bundesstaates Florida keine einheitlichen Standards dafür gebe, wie die strittigen Stimmen ausgewertet werden sollen. Damit werde die Equal Protection Clause des 14. Zusatzartikels in verfassungswidriger Weise verletzt.

Weiter entschied das Gericht mit einer knappen Fünf-zu-vier-Mehrheit, dass innerhalb der vorgesehenen Frist bis zum 12. Dezember 2000 keine verfassungsgemäß konforme Neuauszählung mehr gewährleistet werden könne. Da es eindeutig sei, dass jede bis zu diesem Zeitpunkt nicht abschließbare Neuauszählung gegen die Verfassung verstoße, sei das Urteil des Supreme Court of Florida nicht annehmbar. Es müsse in Übereinstimmung mit den vom Supreme Court aufgeführten Grundsätzen neu gefasst werden.[7]

Von der Minderheit stimmten zwei Richter dafür, die angeordnete Neuauszählung wie begonnen weiterlaufen zu lassen. Zwei Richter teilten zwar die Mehrheitsmeinung dahingehend, dass die laufende Neuauszählung nicht korrekt ablaufe. Sie wollten aber den Fall an den Supreme Court of Florida zurückweisen. Er solle einheitliche Standards für die Neuauszählung festlegen, allenfalls auch unter Verlängerung der Frist.

In zwei separaten Minderheitsmeinungen hielten die übrigen vier Richter zum einen dagegen, dass der Eingriff des Bundesgerichts in die Kompetenzen der Einzelstaaten, das Wahlverfahren zu gestalten und durchzuführen, nicht durch hinreichend schwerwiegende Gründe untermauert worden sei. Das Gericht hätte dieser abweichenden Meinung nach die Gliedstaatenkompetenz respektieren und den Entscheid des Supreme Court of Florida gar nicht zur Überprüfung annehmen sollen. Zum anderen werde die Frist zur Bestimmung der Wahlmänner in unberechtigter Weise so ausgelegt, so dass die Stimmen von Tausenden von Wählern nicht berücksichtigt werden könnten.

Das Gericht war in seiner Ansicht gespalten. Die gemeinsame per curiam-Entscheidung der sieben zu zwei Mehrheit umfasste 13 der 65 Seiten des Schriftsatzes. Die restlichen Ausführungen enthielten die dissenting opinions der einzelnen Richter. Das Urteil hielt sich entlang der bekannten ideologischen Grenzlinie innerhalb des Gerichts. Mit der konservativen Gruppe von William H. Rehnquist (Chief Justice), Antonin Scalia und Clarence Thomas stimmten aus dem gemäßigten Lager Sandra Day O’Connor und Anthony Kennedy. David Souter schloss sich der liberalen Gruppe an, die Stephen Breyer, Ruth Bader Ginsburg und John Paul Stevens umfasste.

Literatur

Weblinks

Quellen

  1. Entscheidung in Florida. Supreme Court gibt Gore noch eine Chance. In: Spiegel Online. 22. November 2000, abgerufen am 3. Mai 2009.
  2. http://openjurist.org/531/us/70/george-bush-v-palm-beach-county-canvassing-board George Bush v. Palm Beach County Canvassing Board 531 U.S. 70 121 S.Ct. 471 148 L.Ed.2d 366 GEORGE W. BUSH, PETITIONER v. PALM BEACH COUNTY CANVASSING BOARD et al.No. 00-836 SUPREME COURT OF THE UNITED STATES December 4, 2000
  3. Vgl. W. Heun, JZ 2001, 421, 426f.
  4. 531 U. S. (2000) 1 SCALIA, J., concurring SUPREME COURT OF THE UNITED STATES No. 00-949 (00A504) GEORGE W. BUSH ET AL. v. ALBERT GORE, JR. ET AL. ON APPLICATION FOR STAY, December 9, 2000 (pdf; 252 kB)
  5. Peter De Thier: Optimismus im republikanischen Lager. In: Berliner Zeitung. 11. Dezember 2000, abgerufen am 10. Juli 2015.
  6. 531 U.S. 98 (2000)
  7. Urteil des US Supreme Court. Gore vor dem Aus. In: Spiegel Online. 13. Dezember 2000, abgerufen am 3. Mai 2009.