Chef der Sicherheitspolizei und des SD
Der Titel Chef der Sicherheitspolizei und des SD bezeichnete in der Zeit des Nationalsozialismus den obersten Verantwortlichen der beiden zusammengefassten Organisationen Sicherheitspolizei und Sicherheitsdienst und wurde im Jahr 1939 von Reinhard Heydrich eingeführt, der auch sein erster Inhaber war.
Am 17. Juni 1936 wurde Heinrich Himmler zum Chef der Deutschen Polizei im Innenministerium ernannt. In seiner Eigenschaft als Reichsführer-SS und Chef der deutschen Polizei erließ er am 26. Juni 1936 eine Verfügung, die sowohl die Kriminalpolizei als auch die Gestapo in die Sicherheitspolizei einreihte. Sie wurde dem Befehl Heydrichs, der Chef des SD war unterstellt.
Durch Erlass vom 27. September 1939 (mit Wirkung vom 1. Oktober 1939) fasste Himmler die Sicherheitspolizei und den Sicherheitsdienst im Reichssicherheitshauptamt (RSHA) zusammen. Hierdurch wurde Heydrich zum Chef der Sicherheitspolizei und des SD.
Nach Heydrichs Tod am 4. Juni 1942 war Himmler kommissarisch Chef der Sicherheitspolizei und des SD. Danach hatte Ernst Kaltenbrunner vom 30. Januar 1943 bis zum Kriegsende diese Funktion inne.