Communauté d’agglomération

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Eine Communauté d’agglomération ist eine Form des Gemeindeverbandes (Établissement public de coopération intercommunale) in Frankreich.

Im Gegensatz zur Communauté de communes, die von französischen Gemeinden (communes) beliebiger Größe gebildet werden kann, muss eine neugebildete Communauté d’agglomération nach der derzeitigen, seit 1999 geltenden Rechtslage mindestens 50.000 Einwohner haben und eine Gemeinde mit mindestens 15.000 Einwohnern oder einen Départementshauptort als Zentrum haben. Die Metropolregionen um die größten Städte wiederum können eine Communauté urbaine bilden. Es existieren allerdings vor 1999 gebildete Communautés d’agglomération, die die genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, sowie vor 1999 gebildete Communautés urbaines, die heute nur Communautés d’agglomération werden könnten.

Die Communautés d’agglomération dienen der gemeinsamen Wahrnehmung der kommunalen Aufgaben der beteiligten Gemeinden. Sie sind unabhängig von der Verwaltung der Départements und Regionen und können auch benachbarte Gemeinden umfassen, die zu unterschiedlichen Départements gehören.

Beispiele für eine communauté d’agglomération sind: