DSV-Jugendsegelschein

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Der DSV-Jugendsegelschein ist ein verbandsinterner Segelschein des Deutschen Segler-Verbandes (DSV). Der Schein ist nicht amtlich und hat daher kein gesetzliche Gültigkeit. Er ist jedoch Voraussetzung für die Teilnahme an DSV-Regatten. Der Schein kann bis zum vollendeten 14. Lebensjahr mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erworben werden.[1]

Bis zum 1. März 2021 hieß dieser Segelschein Jüngstensegelschein.[2]

Voraussetzungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Mindestalter: vollendetes siebtes Lebensjahr
  • Maximalalter für die Prüfung: vollendetes 14. Lebensjahr
  • Zustimmung der gesetzlichen Vertreter
  • Deutsches Schwimmabzeichen in Bronze oder 15 Minuten Dauerschwimmen[1]

Es ist eine theoretische und praktische Prüfung vor einer Prüfungskommission von drei Prüfern abzulegen, die von der Schulleitung oder dem Vereinsvorstand bestimmt werden. Der DSV-Jugendsegelschein wird mit Vollendung des 17. Lebensjahres ungültig.[1] Ab 14 Jahren kann der DSV-Sportsegelschein erworben werden. Der DSV-Jugendsegelschein ist kein offizieller Führerschein und ersetzt nicht die Befähigungszertifikate für Sportbootführer in Deutschland.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b c Jugendsegelschein. In: www.dsv.org. Deutscher Segeler-Verband, abgerufen am 29. Januar 2022.
  2. Änderung der Wettsegelordnung des DSV, Neufassung gültig ab 1. März 2021