Der Kreistag des Lahn-Dill-Kreises hat die Annahme der nachstehend beschriebenen Flagge beschlossen, die die Genehmigungsbehörde am 12. März 1981 genehmigte.
„Hissflagge: im Verhältnis 2:3 zum Liek versetzt gelb-blau-geviert, auf der Vierung das Wappen, Banner: im Verhältnis 1:2 nach oben versetzt gelb-blau-geviert, auf der Vierung das Wappen.“
Die Blasonierung dieses am 4. August 1980 genehmigten Kreiswappens lautet:
„Geteilt: oben in Gold ein rot bewehrter doppelköpfiger schwarzer Adler, beide Köpfe nimbiert; unten gespalten: vorne (links) in Gold ein blaues Jagdhorn mit rotem Band, hinten (rechts) in Blau ein rot bewehrter goldener Löwe von sieben goldenen Schindeln umgeben.“
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Flaggen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt, und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen.
Das Bild dieser Flagge lässt sich leicht mit einem Rahmen versehen
:
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Siehe auch
Hissflagge
Wappen
Kurzbeschreibungen
Ergänze eine einzeilige Erklärung, was diese Datei darstellt.
{{Flag |NAME=Flag of the Lahn-Dill-Kreis, upright version |DEFAULT= |OTHERNAMES= |COUNTRY=Germany |OF=district of Lahn-Dill-Kreis, Hessen |FROM=1995-03-13 |UNTIL= |CREATOR= |FORMAT=3:8 |FIAV=110000 |TYP...
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