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Datei:Siegelmarke Regierungspräsident Königsberg 1937-1945.jpg

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Siegelmarke_Regierungspräsident_Königsberg_1937-1945.jpg(270 × 270 Pixel, Dateigröße: 19 KB, MIME-Typ: image/jpeg)

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Deutsch: Siegelmarke des Regierungspräsidenten in Königsberg. Der Wappenadler wurde zum 1. April 1937 eingeführt (Erlaß über die Reichssiegel. Vom 16. März 1937. RGBl. 1937, Seite 307 bis 309).
Datum zwischen 1937 und 1945
date QS:P,+1950-00-00T00:00:00Z/7,P1319,+1937-00-00T00:00:00Z/9,P1326,+1945-00-00T00:00:00Z/9
Quelle http://www.veikkos.com/description.php?II=186913&UID=2013041412125884.131.57.158
Urheber Unbekannter Stempelschneider nach amtlichen Vorgaben (u.a. Muster 2a in Reichsgesetzblatt 1937, Seite 309).
Nazi symbol Hinweis zur Verwendbarkeit dieses Bildes
Dieses Bild zeigt ein (oder ähnelt einem) Symbol, das von nationalsozialistischen oder anderen in der Bundesrepublik Deutschland wegen Verfassungswidrigkeit verbotenen Organisationen verwendet wurde. Die Verwendung dieser Symbole in der Öffentlichkeit ist in der Bundesrepublik Deutschland verboten (§ 86a StGB). Ebenfalls strafbar ist die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB). Die Strafbarkeit ist ausgeschlossen, wenn die Verwendung oder Verbreitung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient (§ 86 Abs. 3 StGB).

Für Österreich gilt der § 3 des Verbotsgesetzes. In anderen Ländern können ähnliche Regelungen bestehen. Die Rechtslage in der Schweiz, in Südtirol, Luxemburg, Liechtenstein, der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und anderen deutschsprachigen Gebieten kann davon abweichen.

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